Der Einmarsch Russlands in die Ukraine, der einen weiteren Bruch der seit 1990 errichteten europäischen Friedensordnung war, liegt nun schon mehr als neun Monate zurück. In dieser Zeit haben sich die ukrainischen Streitkräfte mit großer Tapferkeit der russischen Invasion erwehrt. Sie kämpfen damit auch für unsere freiheitliche Ordnung. Daher dürfen wir uns an diesen Zustand nicht einfach gewöhnen und wieder zur Tagesordnung übergehen. Es wäre fatal, wenn uns nur noch das abgesenkte Raumklima und die früher abgeschalteten Leuchtreklamen daran erinnern würden, dass sich in Europa Fundamentales verändert hat. Gegenüber der Zeit vor dem 24.02.2022 brauchen wir einen ungleich höheren Level von „Awareness“ für die Bedrohungen um uns herum. Dies gilt primär für die Regierungen, aber auch für uns als deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (kurz: SVI). Dazu die folgenden zehn Thesen:
These Nr. 1: Die dt. SVI kann äußerst flexibel reagieren, wenn sie gebraucht wird
Unmittelbar nach dem russischen Einmarsch und der „Zeitenwende“-Regierungserklärung des Bundeskanzlers wusste niemand, ob nicht alsbald ein NATO-Verteidigungsfall eintreten würde. Dementsprechend wurde die SVI vom BMVg „zur Fahne“ gerufen. Sie folgte diesem Aufruf mit einem ungeahnten Maß an Aktivität, Kreativität und Flexibilität. Innerhalb von wenigen Stunden und Tagen trafen beim BAAINBw die Angebote und Ideen zur Sofort-Befähigung der Bw ein. Es hätten innerhalb kurzer Zeit Aufträge für Ersatzteile, Munition und Ähnliches im Wert von ca. 10 Mrd. € ausgelöst werden können. Jedoch machte die damals geltende vorläufige Haushaltsführung dieser Soforthilfe einen Strich durch die Rechnung. Unsere Haushaltsführung ist für solche Herausforderungen einfach zu formalistisch.
These Nr. 2: Die dt. SVI liefert der Bw marktverfügbare Produkte, wenn sie darf
Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Bw-Sondervermögens ist der Ruf nach einer schnellen Beschaffung von „marktverfügbaren“ Produkten laut geworden. Die dt. SVI verfügt über zahlreiche „marktverfügbare“ Produkte, oft solche, die bei anderen NATO-Streitkräften erfolgreich im Einsatz sind. In Deutschland genügen sie oftmals nicht den spezifisch deutschen Bw-Bauanforderungen. Diese haben sich im Laufe der Jahre in ungeahnte Luxus-Höhe hochgeschraubt und müssen nun systematisch abgebaut werden. Dies geht nicht per Order eines einzelnen Menschen, sondern durch entsprechende kollektive Prozesse, durch Orientierung an internationalen Standards etc.; ein Behörden-internes Forderungs-Controlling ist gut gemeint, wird dazu aber nicht ausreichen.
These Nr. 3: Die dt. SVI hat erhebliche Lösungs-Kreativität, wenn man sie lässt
Der bisher geltende Regel-Beschaffungsprozess nach CPM sieht vor, dass die Industrie das nachbaut, was der Auftraggeber vorgibt und spezifiziert. Bei Großvorhaben ist dies oft langwierig, gold-gerändert, damit teuer und zugleich risiko-affin. Viel besser wäre es, den anzufragenden Gegenstand funktional zu beschreiben und dann im Wettbewerb eine Reihe von industriellen Anbietern ihre jeweils besten Lösungsvorschläge anbieten zu lassen. Vergaberechtlich ist dies ohne Weiteres zulässig. Heute steht sich der öffentliche Auftraggeber bisweilen selbst im Weg, indem er als „Anforderungs-Owner“ meint, nur er könne die Randbedingungen für das wirtschaftlichste Angebot definieren. Dies entspricht nicht einer industriell üblichen Einkaufspraxis und bietet noch viel Raum für Beschleunigung und Verbilligung der Beschaffung.
These Nr. 4: Die dt. SVI braucht möglichst verlässliche Rahmenbedingungen
In Deutschland ist die SVI privatwirtschaftlich organisiert. Sie muss also mit ihrer Tätigkeit verlässlich Geld verdienen, um Arbeitnehmer, Aktionäre und Finanziers zufrieden stellen zu können. Dies setzt gerade im Regierungsgeschäft ein hohes Maß an Planbarkeit für wirtschaftliche Entscheidungen/Investitionen voraus. Auf der Amtsseite wird bisweilen unterstellt, die Industrie müsse von sich aus in F & T investieren bzw. müsse bei Projekten in bestimmte Vorleistungen gehen. Dies mag im Einzelfall auch so sein, setzt aber einen Business-Case voraus, der einigermaßen verlässlich in ein profitables Liefergeschäft einmündet. Dies gilt nicht zuletzt auch bei den europäischen Förderprogrammen, wie dem Europäischen Verteidigungsfonds.
These Nr. 5: Die dt. SVI ist kein Nachprüfungs-Junkie, wenn man sie nicht zwingt
Immer wieder kritisiert das BMVg, dass die dt. SVI zu sehr dazu neige, Vergabe-Entscheidungen in Nachprüfungsverfahren anzugreifen und damit zu verzögern. In der Tat mag es hier aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers das eine oder andere Ärgernis gegeben haben. In der Zeit angenommener Not haben die Unternehmen solchen Nachprüfungsanträge aber auch klaglos zurückgenommen. Augenmaß auf Seiten der Unternehmen ist auch in Zukunft geboten. Dennoch bleibt richtig: Obwohl das BwBeschaffungsbeschleunigungsgesetz zu einer Ausdünnung des Rechtsschutzes für Bieter ansetzt, muss doch aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ein Grundsatz gewahrt bleiben: Falls die Beschaffungsverwaltung ausnahmsweise fehlerhaft arbeitet, muss eine Überprüfung/ Korrektur dieses Fehlers möglich bleiben.
These Nr. 6: Die dt. SVI kooperiert gerne europäisch, wenn sie dabei nicht verliert
Für europäische Kooperation spricht eine nahezu zwingende Logik. Allerdings müssen zum Gelingen einige Grundsätze beachtet werden: Die beteiligten Kunden – Regierungen/Streitkräfte – müssen sich auf gemeinsame Anforderungen einigen, es muss eine klare Führungsstruktur festgelegt werden, die auch eine leistungsfähige industrielle Struktur einschließt. Hierzu bedarf es auf deutscher Seite einer zwischen BMVg und SVI abgestimmten Industriestrategie, an der es bisher fehlt. Kooperationsstrukturen, bei denen die dt. SVI Marktstellung und/oder Know-How bzw. IP-Rechte aufgeben müsste, kann von ihr nicht mitgetragen werden. Dies bedeutet, dass erfolgreiche europäische Rüstungskooperation unter deutscher Beteiligung nur aufgrund eines frühzeitigen Schulterschlusses zwischen BMVg und SVI funktioniert.
These Nr. 7: Die dt. SVI kann Schlüsseltechnologien nur mit dem BMVg erhalten
Schlüsseltechnologien im Bereich Sicherheit und Verteidigung sind seit den erstmals 2015/2016 von der Bundesregierung verabschiedeten „Strategiepapieren“ Ausdruck des politischen Willens, aus nationalen Souveränitätsgründen diese Technologien in Deutschland bewahren und fördern zu wollen. Dies erfordert auf Seiten der SVI, bestimmte Einschränkungen bei der Fungibilität entsprechender industrieller Ressourcen akzeptieren zu müssen. Im Gegenzug hat sich der Bund verpflichtet, diejenigen Unternehmen, die über derartige Schlüsseltechnologien verfügen zu fördern. Dies soll geschehen über national nach Art. 346 AEUV erfolgende Bw-Beschaffungen, über F&T-Förderungen und über Export-Förderung. Vor allem bei der Anwendung des Art. 346 fordert die dt. SVI mehr Konsequenz auf Seiten des BMVg.
These Nr. 8: Die dt. SVI muss im europäischen Maßstab wettbewerbsfähig sein
Das Ziel eines europäischen „Level-Playing-Field“ im Sinne allgemeiner Chancen-gleichheit ist auch für die europäische SVI oft als politischer Programmsatz proklamiert worden. Jedoch sind die Startpositionen extrem ungleich: In etlichen europäischen Ländern sind die Regierungen maßgeblich an der lokalen SVI beteiligt, können sie also ungehemmt alimentieren. In vielen Ländern fördern die Regierungen ihre SVI massiv durch nationale Vergaben gem. Art. 346 AEUV sowie durch eine damit einhergehende Exportförderung durch Regierungs-eigene Vertriebsförderung, die auch herrschende Compliance-Grundsätze durchbricht. Demgegenüber sieht die deutsche Bundesregierung die dt. SVI in ihrer privatwirtschaftlichen Konstitution als weithin eigen-gesteuerte Industrie, für die der Staat nur begrenzte Verantwortung trägt. Hier ist von der Bundesregierung mehr Einsatz für das „Level-Playing-Field“ gefordert.
These Nr. 9: Die dt. SVI respektiert geltende Grundsätze für Rüstungsexport
Wettbewerbsfähigkeit setzt in einem gewissen Umfang auch die Chance zum Export in Länder außerhalb von EU und NATO voraus, denn genau dies macht andere europäische Wettbewerber stark. Die dt. SVI respektiert von jeher Deutschlands restriktive Exportgrundsätze für Kriegswaffen inklusive der jeweils ergehenden Einzel-Entscheidungen des Bundessicherheitsrats. Demgegenüber hat die dt. SVI jedoch kein Verständnis, wenn sich die in ihren Exportentscheidungen souveräne Bundesregierung ohne Not in die „Zwangsjacke“ eines neuen Rüstungsexportkontroll-gesetzes begibt. Erst recht hat die SVI kein Verständnis für Instrumente wie die Verbandsklage, mit der die Bundesregierung ihre außen- und sicherheitspolitische Gestaltungsmacht, die Rüstungsexportentscheidungen innewohnt, auf NGO’s und Gerichte delegieren würde. Hiermit würde auf bestimmte Wählerschichten geschielt, aber dem Interesse der Bundesrepublik Deutschland geschadet.
These Nr. 10: Die dt. SVI rüstet NATO-Streitkräfte aus, fördert also Nachhaltigkeit
Wesentliche Bestimmung der dt. SVI ist es, Streitkräfte und staatliche Sicherheitsorgane im EU- und NATO-Raum auszurüsten, allen voran die Bundeswehr und deutsche Behörden und Organe der inneren Sicherheit. Diese brauchen unbestreitbar Rüstung und Waffen, um ihre anspruchsvollen Aufgaben zur Erhaltung von Sicherheit und Frieden in Mitteleuropa erfüllen zu können. Wie wir in der Ukraine sehen, ist die Erhaltung von Sicherheit und Frieden eine unabdingbare Voraussetzung für jede Art von Nachhaltigkeit. Also muss diese Logik endlich auch bei den EU-Instrumenten zur Erreichung der europäischen Klimaneutralität bis 2050 („Green Deal“) Einzug halten. Stattdessen grassiert aber vor allem im Finanz- und Versicherungssektor immer noch der Irrtum, Waffen seien per se als nicht nachhaltig einzustufen. Hier bedarf es seitens der EU eindeutiger Signale an den Finanzmarkt.
Zusammenfassung:
Aufgrund der sicherheitspolitischen „Zeitenwende“ des 24. Februar 2022 müssen BMVg, BAAINBw und die dt. SVI mehr denn je partnerschaftlich zusammenwirken, um die anstehenden Ausrüstungs-Herausforderungen der Bw schnell und reibungslos zu meistern. Die dt. SVI steht hierfür jederzeit bereit, auch unter Hintanstellung anderweitiger Interessen. Dafür aber bedarf es klarer Signale, vor allem aber auch Bestellungen seitens der Bw-Beschaffung. Je besser die Planbarkeit, desto besser das Ergebnis. Je enger die vorausschauende Zusammenarbeit, umso besser wird dies den Interessen beider Seiten gerecht.
Autor: Dr. Hans C. Atzpodien, Hauptgeschäftsführer BDSV
Anm. Red.: Dieser Artikel steht im Zusammenhang mit dem Vortrag des Autors bei der Informationsveranstaltung des Blauer Bund e.V. im November 2022