Die Deutsche Reservistenmeisterschaft (DRM) ist ein militärischer Vielseitigkeitswettkampf, der von Bundeswehr und Reservistenverband gemeinsam ausgerichtet wird. Die nächste DRM findet vom 6. bis 9. Juni 2024 in Mittenwald statt. Die DRM ist der Höhepunkt der nationalen Reservistenwettkämpfe, bei dem die Leistungsfähigkeit der Reservistinnen und Reservisten herausgestellt wird. Auch die DRM 2024 im bayerischen Mittenwald verspricht ein spannender und anspruchsvoller Wettkampf zu werden.
Als Rahmen wird ein Lagebild im Inland mit Bezügen zum Heimatschutz und zur nationalen Krisen- und Risikovorsorge angenommen, die für die Wettkämpfer zahlreiche – auch körperlich herausfordernde – Aufgaben aus den Bereichen Schießen und Feuerkampf mit Handwaffen, Überwinden von Gewässern und Hindernissen, Gefechts-, Fernmelde-, Pionierdienst, ABC-Abwehr, Sanitätsdienst und Sicherheitspolitik bereithält. Weitere Informationen, auch zu ggf. noch benötigtem Unterstützungspersonal unter
Die Auszeichnung „Partner der Reserve“ wird seit dem Jahr 2016 öffentlichkeitswirksam verliehen und soll beispielgebend für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wirken, dass sich ein Engagement für die Reserve der Bundeswehr auszahlt. Damit wird auch der enge Schulterschluss zwischen Bundeswehr, Arbeitgeberseite sowie Reservistinnen und Reservisten symbolisiert. Die Verleihung des Preises „Partner der Reserve“ fördert eine überregionale Wahrnehmung und ist geeignet, die Kooperation mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in Bezug auf die Reserve kontinuierlich und nachhaltig positiv zu beeinflussen. Es handelt sich um eine gemeinschaftliche Auszeichnung durch das Bundesministerium der Verteidigung und den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (VdRBw).
Auch im Jahr 2024 soll die Verleihung des Preises „Partner der Reserve“ im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung auf Bundesebene vorgenommen werden. Durch die Jury werden in einer Auswahlsitzung die auszuzeichnenden „Partner der Reserve“ für das Jahr 2024 im Zuge einer ganzheitlichen Betrachtung ausgewählt und vorgeschlagen. Vorschläge für Auszuzeichnende können durch den VdRBw, den Beirat Reservistenarbeit beim VdRBw (der blaue Bund ist hier Mitglied), die Organisationsbereiche (OrgBer), das Territoriale Führungskommando der Bundeswehr (TerrFüKdoBw), die dem BMVg unmittelbar nachgeordneten Dienststellen sowie durch Reservistinnen und Reservisten über SKAKompZResAngelBw eingereicht werden. Neben den seit dem letzten Jahr teilnehmenden Arbeitgeberverbänden haben in diesem Jahr auch erstmals Unternehmen selbst die Möglichkeit, Vorschläge einzubringen. Ziel ist es, ein möglichst großes Multiplikatorenpublikum zu erreichen, um im Ergebnis die Jury mit adäquaten und begründeten Vorschlägen befassen zu können. Um eine Vergleichbarkeit in der gesamtheitlichen Betrachtung herbeizuführen, wird eine Kategorisierung in folgende Bereiche vorgenommen:
Großunternehmen,
Mittelstand und Handwerk,
Öffentlicher Dienst,
Start-up-Unternehmen (NEU)
Sonderkategorie (z. B. Verbände, Organisationen) (optional)
Weiter Einzelheiten und Informationen sind unter folgendem Link nachzulesen:
Welchen Fortschritt in der Umsetzung können die Absichtserklärungen zur Zeitenwende inzwischen aufweisen? Oder anders formuliert: Wo stehen wir beim Umbruch der Bundeswehr und im Schwerpunkt beim Umbruch in der Logistik der Bundeswehr? Dieser Leitfrage widmete sich die Informationsveranstaltung des blauen Bundes (bB) in der Lucius-D.-Clay-Kaserne in Osterholz-Scharmbeck. Rund 150 Besucher aller TSK/OrgBer aus Logistik und Rüstung sowie Vertreter der zivilen Logistik und Wehrindustrie, wurden vom Präsidenten des bB,
GenMaj Gerald Funke, zur Veranstaltung begrüßt.
Mitgliederversammlung bB
Zuvor wurde jedoch in der Mitgliederversammlung des bB ein Blick auf das zurückliegende Jahr im Verein geworfen und über die Pläne für die Zukunft berichtet.
Der Präsident: „Mit rund 1.150 Mitgliedern konnten wir unsere Mitgliederzahl halten. Das bewerte ich in der heutigen Zeit als Erfolg.“
GenMaj Funke führte diesen Umstand auf die ansprechenden Vereinspublikationen, den attraktiven Webauftritt und die Informationsveranstaltung -als Zugpferd- zurück. Besonders das neue Corporate Design und die Neugestaltung des MAGAZIN bB seien hervorzuheben. Auch die Mitarbeit des bB innerhalb des „Beirat für Reservistenangelegenheiten“ sehe er als wichtig an, um im Sinne der Reservisten im Verein mitgestalten zu können.
Im kommenden Jahr werden weiterhin die Zeichen auf Moderne stehen, denn junge Mitglieder sollen nach wie vor verstärkt im Verein eingebunden werden. Im November 2024 stehen die Wahlen im Bundesvorstand des bB an und der Appell, bei der Suche nach einem Redakteur, Schatzmeister und Webmaster zu unterstützen, ging an alle Mitglieder.
Die Informationsveranstaltung
Die folgenden zwölf Einzelvorträge mit dem Leitthema „Logistik der Bundeswehr im Umbruch“ waren geprägt von erfreulicher Offenheit und höchst aktuell. An der Vielzahl der gestellten Fragen konnte man das große Interesse des Publikums an den Inhalten ablesen.
Den Aufschlag machte Oberstleutnant Steffen Engel, Dezernatsleiter Steuerung IHF im LogKdo Bw, zur Umsetzung des Konzepts Ausbildung und Inübunghaltung (AIH) aus Sicht des Verantwortlichen für den Geschäftsprozess.
Er führte aus, dass das Konzept Ausbildung und Inübunghaltung der Logistikkräfte sich über alle Teilbereiche der Logistik erstreckt und zwingend notwendig sei, um die Kriegstauglichkeit der Logistikkräfte der Logistischen Ebene 2 sicherzustellen. Die Vorgabe von 600 produktiven IH-Stunden, je IH-Soldat (LogEb 2), je Jahr, ist Treiber für alle Teilbereiche der Logistik. Neben der Einbindung in den Grundbetrieb sei der Teilnahme an Übungsvorhaben unter realen Bedingungen, die also der Vorbereitung zur Landes‑/Bündnisverteidigung dienen, ein besonders hoher Stellenwert einzuräumen.
Ein Garant für das Gelingen der AIH sei das zuverlässige Steuern von einsatzrelevantem Gerät durch die Logistischen Steuerstellen zusammen mit der HIL GmbH. Das Verfahren solle aus dem Pilotprojekt in DELMENHORST verstetigt und im Bundesgebiet ausgedehnt werden.
So kommentierte GenMaj Funke die lebhafte Diskussion um die feste Forderung nach 600 Stunden: Verstehen sie die 600 Stunden pro IH Kraft pro Jahr nicht als Dogma sondern als Chance und 3a) der Führung der Streitkräfte!
Im Anschluss erläuterte BrigGen Bernd Schneider, Geschäftsführer der HIL GmbH, die Einbindung der HIL in den Prozess AIH.
Er zeigte auf, dass der Erhalt der Einsatzbereitschaft der militärischen Logistikkräfte Unternehmensziel der HIL GmbH sei, welches auf drei Wegen verfolgt werden könne.
Erstens: Am Standort der militärischen IH-Kräfte, wobei eine frühzeitige und verlässliche Planung erforderlich sei und so auch die Akzeptanz beim Haltertruppenteil wüchse.
Zweitens: Bei Übungen, dort sollten mit Priorität militärische IH-Kräfte berücksichtigt werden.
Drittens: In HIL Betriebsstätten, ein Angebot das in 2023 nur zu 17% in Anspruch genommen wurde und ausbaufähig sei. Die HIL GmbH kalkuliere bei der Umsetzung des AIH Konzepts zunächst eine Anwendungsquote von 30%.
Danach trug Oberstleutnant Sven Heidel, Kommandeur des Versorgungsbataillons 131, zu den Herausforderungen bei der Umsetzung des Konzepts AIH aus Sicht des Kommandeurs eines Versorgungsbataillons vor.
Er stellte fest, dass die Dislozierung seines Verbandes und der zu unterstützenden Verbände die Anwendung des Konzepts AIH erschwerten. Die anstehende Umgliederung in die neue Struktur der Heereslogistik brächten zusätzliche Herausforderungen.
Der multinationale Ansatz in der AIH, der aus der NRF Verpflichtung des Bataillons resultiert sei erfolgversprechend. Die Berücksichtigung mit Schadgerät, der Einbindung bei Übungen und der AIH bei der HIL, sei zufriedenstellend und der Zweck des Konzepts mit knapp 50% Berücksichtigung der eingemeldeten Kapazitäten im jetzigen Stadium akzeptabel.
Danach trug Oberstleutnant Benjamin Eberhardt, Kommandeur des Logistikbataillons 161, zu den Herausforderungen bei der Umsetzung des Konzepts AIH nun aus Sicht des Kommandeurs eines Logistikbataillons vor.
Er merkte an, dass auch sein Bataillon durch die Umgliederung in das NATO New Force Model belastet sei und neben Engpässen bei Lehrgängen für IH-Kräfte auch die Steuerung von „seltenem“ Schadgerät die Umsetzung des Konzepts AIH erschwerten.
Der Verband behelfe sich mit dem Einsatz von Instandsetzungskommandos zur HIL und zum Heer. Er plädierte für eine Einbindung der IH-Kräfte der SKB in Übungen und betonte den Stellenwert des Teilbereiches Verkehr und Transport. Das Etablieren von Dauermarschkrediten hätte sich stark positiv ausgewirkt.
Aktuelles aus der Technischen Schule des Heeres berichtete Oberst Jens Grabowski, stellvertretender Kommandeur der TSH.
Es bestehe nach wie vor eine Ablage zwischen den gemeldeten Bedarfen und den leistbaren Umfängen an Trainings. Zur Verbesserung könne eine Umstellung des Meldeverfahrens, mit zwei oder mehr Meldungen der Bedarfe pro Jahr, beitragen. Zur Mitigation sollen auch die Kooperationen mit der HIL GmbH und den NDL sowie den GBR Streitkräften beitragen. So solle den wesentlichen Herausforderungen begegnet werden, die der Aachener folgenden Ursachen zuordnete: Die Ausbildungsunterstützung der Ukraine, der steigende Bedarf durch neue Systeme aus dem Sondervermögen und die mehrfache Ausbildung von Personal, welche durch die Umgliederung der Logistikkräfte resultieren.
„Wir müssen die Ressourcen zur Ausbildung der IH-Kräfte flexibel und effizienter Nutzen.“
Aktuelles aus der LogSBw, BrigGen Holger Draber, Kommandeur der Logistikschule der Bundeswehr
Der Gastgeber berichtete über das etablierte Projekt „Modernes Lernen“, in das auch digitale Ausbildungsformen mit Augmented Reality Anteilen (z.B. Train AR und Virtual Battle Space) eingebettet sind. Gerade in der Führerausbildung müsse sich die Zielrichtung konsequent an der Fähigkeit zur Landes- und Bündnisverteidigung ausrichteten.
Gesellschaftsabend
Netzwerk festigen und erweitern ist ein wichtiges Ziel des bB, welches während des Gesellschaftsabends mühelos erreichbar war. Die Sammlung für das Soldatenhilfswerk ergab die Summe von 1.075 Euro, die vom bB auf 1.500 Euro aufgestockt wurde. Vier Mitglieder wurden für ihre 25-jährige Treue zum bB vor Ort geehrt. Weitere Jubilare werden die Urkunde von den Vorsitzenden ihrer Kameradschaft erhalten.
Personelle und materielle Herausforderungen bei der parallelen Aufstellung von Division 2025 und der Litauen Brigade (Brig LTU) aus Sicht des Kommando Heer
Der Gast aus Strausberg machte zu Beginn des zweiten Tages deutlich, dass die Division 2025 Priorität bei der Zuweisung von Ressourcen genieße und dennoch Kompromisse und Kreativität erforderlich seien, um das Ziel zu erreichen. Sowohl Umverteilung als auch Zuläufe aus der Industrie und das Nutzen von Ausweichsystemen müssten herangezogen werden.
„Die größte Herausforderung stellt derzeit die Mobilität dar!“
Die Brigade für Litauen sei noch nicht bis 2025 gefordert und so bestünden zeitliche Spielräume für die beiden parallelen Herausforderungen.
Während für die Division 2025 die erforderlichen Personalmaßnahmen begonnen hätten, bestünde für die Brig LTU das Prinzip der Freiwilligkeit unter Anwendung von Attraktivitätsangeboten.
Materielle Aufstellung der Division 2025 aus Sicht des Bedarfsdeckers, GenMaj Thorsten Puschmann, Vizepräsident (mil) im BAAINBw
Der Vizepräsident des zentralen Bedarfsdeckers aus Koblenz ging im Wesentlichen auf die Beschleunigung in der Beschaffung ein.
„Wir sehen das Papier als einen Ermöglichungserlass!“
Der Erlass des Staatssekretär Zimmer böte viele Möglichkeiten den Rüstungsprozess zu beschleunigen. Voraussetzung sei jedoch Entscheidungsfreude und Mut zum Wandel bei dem Personal, welches in Vergangenheit eher der Absicherung hohen Stellenwert eingeräumt hätte. Daran werde mit dem Personal im Sinne einer Anpassung von Werten und Schaffung von Leitlinien zur „Unternehmenskultur“ bereits gearbeitet. Die zentralen Ausbildungseinrichtungen werden zu dem Zweck ebenfalls eingebunden.
Ein entscheidendes Nadelöhr zur Beschleunigung sei der Vertragsschluss. Durch Umpriorisierung und Erleichterungen in der Bearbeitung werde dieses Handlungsfeld angegangen.
Wie spontan die Community rund um den bB ist, zeigte sich nach krankheitsbedingten Ausfall eines Vortragenden. Unvermittelt erklärten sich zwei Teilnehmer der Veranstaltung bereit, mit eigenen Beiträgen die Lücke zu füllen.
Einer von ihnen war Oberst Christoph Schladt, Kommandeur im LogRgt 1, zur bevorstehenden Übung BLUE LIGHTNING
Der Regimentskommandeur gab Einblick in die unmittelbar folgende Übung BLUE LIGHTNING bei der 2.800 Personen und 1.200 Fahrzeuge zum Einsatz kommen sollen. An einem NATO Art. 4-Szenar solle der gesamte RSOM-Prozess unter Einsatz verschiedenster Verkehrsträger geübt werden und die Einsatzbereitschaft der beteiligten NRF Kräfte demonstriert werden.
„Ich verspreche nach Abschluss der Übung weiter zu berichten!“
Die Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet üben im Schwerpunkt im Nordosten Deutschlands bis hin zu grenzüberschreitenden Anteilen nach Polen.
Der zweite spontane Vortragende zur Steigerung der logistischen Effizienz durch Additive Fertigung war Joachim Kasemann, Geschäftsführer von Mark3D,
Zunächst erklärte Herr Kasemann wie beeindruckend schnell und autark die luftlandefähige 3D-Druck Anlage (Fieldmade NOMAD® LW) in Betrieb gehen kann.
„Nur drei Minuten und wir sind „ready to produce“!“
Ferner wies er darauf hin, dass jenseits einfacher Kunststofferzeugnisse temperaturfeste (bis 145ºC) und mechanisch belastbare Teile (Festigkeit vglb. Alu) erzeugt werden könnten. Diese Vorteile ließen sich auf die Verwendung von Verstärkungen aus Carbonfasern im Kunststoff zurückführen. In anderen Anlagen ließen sich auch Metalle wie Stahl und Kupfer verarbeiten. Selbst die Herausforderungen wie das Schrumpfen des Materials oder die Herstellung in Sinterverfahren seien gemeistert worden.
Auswirkungen der aktuellen Weltlage auf die zivile Logistik, Prof. Dr. Frank Giesa, Lehrstuhlinhaber an der HS Bremen und Sprecher der BVL Regionalgruppe Weser-Ems.
Der Bremer Professor erklärte die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und des Finanzhandels als logistische Indikatoren und vermeldete einen leicht positiven Trend.
Insgesamt sei in der Logistikbranche ein Trend im Engagement der Cybersicherheit, der Digitalisierung und der Gewinnung von qualifizierten Arbeitskräften zu verzeichnen. Die Bemühungen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit seien erstmals unter den Top-Trends gelandet.
Weitere Details zu den Ausführungen wurden unter dem Link
Am Ende der Veranstaltung bedankte sich der Präsident im bB GenMaj Gerald Funke bei allen Mitwirkenden und warb bereits jetzt für die Informationsveranstaltung im Herbst 2024 in Aachen/Eschweiler, die entweder am 24./25.10.24 oder 14./15.11.24 stattfinden soll.
Text: Oberstleutnant Roman Schlosser, Redakteur im blauer Bund e.V.
Bilder: Bundeswehr/Petra Reiter oder laut Bildbeschriftung
Unter dem Dach einer wirksamen Gesamtverteidigung trägt die Bundeswehr außerdem zur Resilienz von Staat und Gesellschaft bei. Die Bundeswehr selbst ist dann resilient, wenn sie ihre Widerstandsfähigkeit erhöht, die Auswirkungen von Angriffen dämpft und sich schnell auf veränderte Lagen einstellt.
Das bedeutet, dass sie Reserven aufbaut, Verfahren sowie Abläufe agil und flexibel ausgestaltet und Eigenverantwortlichkeit stärkt.
Zur Auftragserfüllung in der Landes- und Bündnisverteidigung ist die personelle Aufwuchsfähigkeit durch die Reserve vorzusehen. Ein weiterer entscheidender Erfolgsfaktor ist die Ausgestaltung und Zuordnung einer „Aufgabe Verstärkung LV/BV“, die die Friedensaufgabe des aktiven Personals ergänzt, das in Dienststellen und Strukturen eingesetzt ist, die im Falle der Landes- und Bündnisverteidigung temporär reduziert werden. Diese Planungen sind prioritär voranzutreiben. Im Falle der Landesverteidigung sind alle verfügbaren Kräfte einzusetzen.
Für den unmittelbaren personellen Aufwuchs, die Einsatzbereitschaft und die Durchhaltefähigkeit wird das aktive Personal im gesamten Aufgabenspektrum durch die Reserve verstärkt. Perspektivisch sind dazu alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Einplanung für die Reserve weiter zu erhöhen. Neben ihrem elementaren Beitrag zur Auftragserfüllung fördert die Reserve zudem die Integration der Bundeswehr in die Gesellschaft.
Die erfolgreiche und glaubwürdige Landes- und Bündnisverteidigung bedarf neben allen anderen Anstrengungen eines gemeinsamen Selbstverständnisses von Wehrhaftigkeit. Es ist unverzichtbare Richtschnur unseres Denkens und Handelns. Dieses Selbstverständnis muss auf allen Ebenen unser tägliches Dienen durchwirken und anleiten. Wehrhaftigkeit beschreibt die innere Haltung zur Verteidigungsbereitschaft der gesamten Bundeswehr mit langfristiger Strahlkraft in alle verteidigungsrelevanten Bereiche und in die deutsche Gesellschaft. Die Bundeswehr einschließlich der Reserve gehört in die Mitte der Gesellschaft. Sie muss dort erlebbar sein, wo die Menschen sind. Die Bundeswehr wird daher den wechselseitigen und kontinuierlichen Austausch mit der Gesellschaft weiter pflegen und das Verständnis dafür fördern, dass Wehrhaftigkeit zum Schutz Deutschlands eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Eine aktive, auch von der Gesellschaft getragenen Veteranen- und Gefallenenkultur ist eine stete Verpflichtung.
Dieses gemeinsame Selbstverständnis von Wehrhaftigkeit erwächst aus dem Willen und der persönlichen Einsatzbereitschaft aller Bundeswehrangehörigen und ihrer Reserve und wird getragen durch das Vorleben vor allem der Vorgesetzten aller Ebenen.
Es bedarf eines zukunftsfesten Personalkörpers aus aktiven militärischen und zivilen Angehörigen sowie einer gut ausgebildeten Reserve. Dabei ist es Aufgabe des Personalmanagements und der militärischen Organisationsbereiche, die Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass die qualitativen und quantitativen strategischen Vorgaben für den Personalkörper erreicht werden.
Der Inspekteur Herr Generalleutnant Alfons Mais hat eine neue Informationsbröschüre herausgegeben. Diese Broschüre soll Ihnen in kompakter Form Informationen über die aktuellen Handlungsfelder des Deutschen Heeres bereitstellen. Dabei sind die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen nach 2014, die Refokussierung auf die Landesund Bündnisverteidigung und damit der verstärkte Blick auf die potentiale möglicher Gegner handlungsleitend.
Die Bundesministerin der Verteidigung Annegret Kramp-Karrenbauer hat auf der Jahrestagung der Reserve am 18. Oktober 2019 in Berlin die neue Strategie der Reserve als Folgepapier der Konzeption der Reserve von 2012 in Kraft gesetzt.
Die internationale Ordnung bewegt sich. Die veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen in Europa führen Deutschland zur Rückbesinnung auf die Landes- und Bündnisverteidigung. Im Hinblick auf die stetig steigende Bedeutung der Reserve für die Bundeswehr und auch für die Gesellschaft ist die Herausgabe der Strategie der Reserve ein wichtiger Schritt.
Die Reserve gewährleistet den Aufwuchs der Streitkräfte, verstärkt die Einsatzbereitschaft und erhöht die Durchhaltefähigkeit im gesamten Aufgabenspektrum der Bundeswehr, insbesondere für den Auftrag der Landes- und Bündnisverteidigung. Weiterhin ist die Reserve ein Mittler und Multiplikator für die Bundeswehr in der Gesellschaft.
Schrittweise Umsetzung
Die Ziele und Vorgaben der Strategie der Reserve werden schrittweise und im Einklang mit der Entwicklung des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr mit Ausrichtung auf das Jahr 2032+ umgesetzt. Dafür bildet ein Implementierungsplan die Grundlage der weiteren Arbeit.
Die wichtigsten Kernelemente der Strategie der Reserve sind im folgenden Schaubild schlagwortartig dargestellt.
Systematik und Schwerpunkt
Das Aufgabenspektrum der Reserve leitet sich aus den im Fähigkeitsprofil geforderten Fähigkeiten der Bundeswehr ab. Der Schwerpunkt der künftigen Reserve ist auf die strukturgebundene Verstärkungsreserve gerichtet und damit insbesondere auf die Ergänzungstruppenteile, die Kräfte der regionalen Sicherung und Unterstützung (RSU) und auf Kräfte des Feldersatzes.
Grundbeorderung und Freiwilligkeit
Zukünftig werden die Soldatinnen und Soldaten unmittelbar nach Abschluss ihrer aktiven Dienstzeit im Rahmen einer Grundbeorderung für die Dauer von sechs Jahre auf Dienstposten in der Reserve eingeplant – entsprechend ihrer während der aktiven Dienstzeit erworbenen Qualifikation. So wird sichergestellt, dass im Konfliktfall auf gut ausgebildete Soldatinnen und Soldaten zurückgegriffen werden kann. Das Freiwilligkeitsprinzip für den Reservistendienst im Frieden bleibt bestehen.
Verlässliche Verfügbarkeit
Ziel ist es, möglichst viele Reservistinnen und Reservisten für Ausbildung und In Übung halten im Frieden verlässlich verfügbar zu haben. Hierzu bedarf es dauerhafter Anstrengungen und vielfältiger, differenzierter und gezielter Attraktivitätsfaktoren, um Anreize zu schaffen. Im Dialog mit den Arbeitgebern soll deren Bereitschaft gefördert werden, bei ihnen beschäftigte Reservistinnen und Reservisten verlässlich für Reservistendienste freizustellen.
Ausstattung und Ausbildung
Die Kräfte der Territorialen Reserve sowie die Ergänzungs- und Feldersatztruppenteile werden gemäß ihrem Auftrag ausgestattet. Die materielle und infrastrukturelle Ausstattung soll die Reserve in die Lage versetzten, die Ihr zugewiesenen Aufträge erfolgreich zu erfüllen. Regelmäßiges In Übung halten und Ausbildung leisten einen nachhaltigen Beitrag, um die Einsatzbereitschaft zu erreichen. Zudem werden so die Abholpunkte für eine Krisenausbildung erreicht.
Aufwuchs und Verankerung
Ein zügiger und umfänglicher Aufwuchs der Bundeswehr wird durch beorderte Reservistinnen und Reservisten gewährleistet. Die Reserve fördert die Verankerung der Bundeswehr in der Gesellschaft und trägt nicht zuletzt auch zu einem besseren Gemeinschaftsverständnis von Aktiven und Reservisten bei.
Das neue Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bringt Vorteile für viele Bundeswehrangehörige – doch wer profitiert wovon? Ein Blick auf die Details des Regelwerks.
Der Dienst in der Berufsarmee Bundeswehr muss attraktiv sein, weil die Streitkräfte mit vielen zivilen Arbeitgebern im Wettbewerb stehen, die um Fachkräfte ringen. Der Entwurf des „Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ (BwEinsatzBerStG), der heute ins Kabinett eingebracht wird, sieht eine ganze Reihe von Verbesserungen für Bundeswehrangehörige vor. Das Regelwerk umfasst Änderungen an rund 30 Gesetzen und Verordnungen, um den Dienst sowohl für aktive als auch für angehende und auch für ehemalige Soldaten attraktiver zu machen. Das Verteidigungsministerium lässt sich das Maßnahmenbündel für die Soldatinnen und Soldaten in den nächsten vier Jahren rund 380 Millionen Euro kosten.
Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen: „Die Bundeswehr wächst wieder und die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr geben im Ernstfall alles für ihr Land. Das Mindeste, das wir diesen Männern und Frauen schulden, ist, dass sie in ihrem schwierigen Dienst gut abgesichert sind. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir nach der Agenda Attraktivität in der vergangenen Legislatur nun mit diesem Gesetz einen weiteren Meilenstein erreichen. Unsere Soldaten stehen für Demokratie und Freiheit ein. Dafür verdienen sie Wertschätzung, die sich nicht nur, aber auch in handfesten finanziellen Vorteilen ausdrücken darf.“
Die Neuerungen des Artikelgesetzes sollen mit Verkündung des Gesetzes voraussichtlich Mitte 2019 in Kraft treten, einige Anteile werden jedoch erst Anfang nächsten Jahres oder später wirksam.
Erweiterter Schutz im Auslandseinsatz
Wird ein Soldat oder Beamter im Ausland verletzt oder verwundet, steht er auch schon jetzt unter dem Schirm umfassender sozialer Schutzmechanismen – solange es sich um einen vom Bundestag mandatierten Auslandseinsatz handelt. Für Bundeswehrangehörige in einsatzgleichen Verpflichtungen musste dies bislang im Einzelfall festgestellt werden. Das Artikelgesetz sieht vor, dass einsatzgleiche Verpflichtungen ab einer bestimmten Gefährdungslage im Hinblick auf die Versorgung automatisch genauso behandelt werden wie ein mandatierter Auslandseinsatz, wie zum Beispiel bei der NATO-Aufgabe Enhanced Forward Presence in Litauen. Aktuell betrifft dies etwa 600 Soldaten und Soldatinnen.
Verbesserung für einsatzgeschädigte Soldaten
Die Bundeswehr übernimmt künftig die Kosten, wenn Familienangehörige in die Therapie von Einsatzgeschädigten einbezogen werden möchten. Dieses kann zum Beispiel bei längeren Reha-Maßnahmen sinnvoll sein. Derzeit werden die Angehörigen von knapp 1.300 Soldaten und Soldatinnen in der Rehabilitation davon profitieren können.
Fürsorge über das Dienstzeitende hinaus
Viele Soldaten auf Zeit verbringen einen erheblichen Teil ihres Arbeitslebens bei der Bundeswehr – die Rückkehr oder der Einstieg ins zivile Berufsleben ist gerade für ältere Soldaten eine besondere Herausforderung. Um den Altgedienten diesen Schritt so leicht wie möglich zu machen, setzt das Artikelgesetz auf eine Doppelstrategie. Zum einen wird die Berufsförderung ausgebaut. Mit mehr Bildungsoptionen, mehr Beratungsangeboten und höheren Zuschüssen wird länger dienenden Zeitsoldaten die Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt erleichtert. So lag beispielsweise die Kostenobergrenze für berufsfördernde Maßnahmen ab einer Verpflichtungszeit von zwölf Jahren bei 21.000 Euro. Künftig führen längere Verpflichtungszeiten auch zu finanziellen Verbesserungen. Ab einer Verpflichtungszeit ab 15 Jahren wird alle fünf Jahre der Zuschuss um weitere 1.000 Euro erhöht. Auch wird der Zuschuss künftig bei Inanspruchnahme von Ausbildungsangeboten der Bundeswehr-Fachschulen nicht mehr reduziert (sogenanntes Schulgeld). Hiervon profitieren derzeit etwa 5.000 Soldaten und Soldatinnen.
Zum anderen verbessert die Bundeswehr die rentenrechtliche Absicherung sowohl für Zeitsoldaten als auch für Reservedienst- und Freiwillig Wehrdienstleistende. Um rentenrechtliche Lücken zu vermeiden, sichert die Bundeswehr künftig auch den Zeitraum des Bezugs von Übergangsgebührnissen nach Ende der Dienstzeit ab. Das bedeutet für jemanden, der die maximale Zeit von fünf Jahren Übergangsgebührnisse bezieht eine Rentensteigerung von rund 160 Euro monatlich. Gleichzeitig erhöht sich auch für Reservedienstleistende und FWDLer die Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlungen an die Rentenversicherung um 20 Prozent. Für diese deutlichen Verbesserungen bei der Alterssicherung stehen künftig rund 132 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Von diesen Maßnahmen werden mittelfristig mehr als hunderttausend Soldatinnen und Soldaten profitieren.
Neue finanzielle Anreize für Einsteiger, die länger bleiben
Das Artikelgesetz ordnet den Wehrsold von freiwillig Wehrdienstleistenden neu. Damit wird zum Beispiel ein Berufsanfänger, der derzeitig 840 Euro (plus ca 500 Euro Sachleistung) erhält, künftig 1.500 Euro beziehen. Das entspricht effektiv einer Gehaltsteigerung von mehr als dreizehn Prozent! Ein FWDL im Dienstgrad Hauptgefreiter erhält dann statt den heutigen 1.300 Euro (plus ca 500 Euro Sachleistung) künftig 1.900 Euro monatlich, also sogar 16 Prozent mehr! Insgesamt profitieren weit über 8.000 FWDL und die neue Staffelung des Wehrsoldes setzt aus Sicht des Arbeitgebers Bundeswehr einen finanziellen Anreiz, sich für einen längeren Zeitraum zu verpflichten.
Mehr Flexibilität im Dienstrecht auch für wichtige Aufgaben des Grundbetriebes
Eine neue Sondervorschrift ergänzt das soldatische Dienstrecht, die es unter strengen Voraussetzungen ermöglicht, die Zeitvorgaben der Soldatenarbeitszeitverordnung (SaZV) für genau bezeichnete Tätigkeiten vorübergehend auszusetzen. Ausnahmen von der Arbeitszeitregelung gelten heute bereits für einige Tatbestände, die unvermeidbare Belastungen mit sich bringen, wie Auslandseinsätze oder Seefahrt. Künftig ist dies auch für wichtige Aufgaben im Inland möglich, wie etwa die „Alarmrotten“ der Luftwaffe oder der Such- und Rettungsdienst der Marine (Bereitschaftsdienste). Die Regelung ist zunächst bis Ende 2026 befristet und soll dann überprüft werden.
Bessere Karriereperspektiven für Unteroffiziere
Zudem eröffnet das Artikelgesetz jetzt auch Unteroffizieren ohne Portepee die Möglichkeit Berufssoldat zu werden. Gerade Angehörige dieser Statusgruppe gehören im Alltag zu den tragenden Stützen der Bundeswehr. Ihnen soll künftig auch die Chance offenstehen, die Vorteile
des Berufssoldatenstatus zu genießen (z.B. Absicherung auf Lebenszeit, bessere Lebensplanung).
Attraktiverer Reservistendienst
Auch für Reservisten sieht das Artikelgesetz eine vielfach gewünschte Änderung vor: bisher konnten sie in Reservedienstleistungen nur in Vollzeit dienen, was für viele qualifizierte Interessenten bisher eine Hürde darstellt. Künftig ist auch hier Teilzeit möglich. Damit profitieren vor allem Dienststellen, die temporär und flexibel mit Personalengpässen umgehen müssen (z.B. bei Abwesenheit von Stammpersonal wegen Elternzeit oder Lehrgängen). Für Reservisten und Reservistinnen, die im zivilen Arbeitsleben beispielsweise aus familiären Gründen ebenfalls in Teilzeit arbeiten, ermöglicht die Neuregelung Reservedienstleistungen im gewünschten Tätigkeitsumfang.
Quelle:
Pressemitteilung
BMVg Presse- und Informationsstab
Generalmajor a.D. Dipl.-Ing. (FH) Robert LÖWENSTEIN, Vorsitzender des Beirates Reservistenarbeit, liefert mit dieser Präsentation einen Impuls zur Diskussion zur Zukunft der Reserve.
Bundesressorts haben unter Koordinierung des BMI ein neues Gesamtkonzept der Bundesregierung für die Zivile Verteidigung erarbeitet. Die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) wurde am 24. August 2016 – kurz nach der Veröffentlichung des Weißbuches 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundesehr“ – vom Kabinett beschlossen und in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Notwendigkeit für die Neukonzeption der Zivilen Verteidigung liegt in den veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen. Das „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ stellt fest, dass die konventionelle Landes- und Bündnisverteidigung „ihren Charakter im Vergleich zur Zeit des Kalten Krieges“ in zeitlicher Perspektive (Stichwort kürzere Vorwarnzeiten) und räumlich stärker fokussierter Ausdehnung, aber auch in der Vorgehensweise selbst verändert hat. Die Konzeption der Bundeswehr (KdB) vom 20.07.2018 setzt die sicherheitspolitischen Vorgaben des Weißbuches 2016 um. Sie geht davon aus, dass „konventionelle Angriffe gegen das Bündnisgebiet vornehmlich an dessen Außengrenzen zu erwarten sind“. Darüber hinaus stellt sie fest, dass unter Umständen auch großangelegte asymmetrische bzw. terroristische Angriffe oder massive Cyberattacken zu einer Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls führen können.
Dies stellt nicht nur die Militärische, sondern auch die Zivile Verteidigung vor neue Herausforderungen, sowohl in der Bewertung eines Angriffes als auch in der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Die Bedrohungseinschätzungen wie sie im Weißbuch 2016 und der KdB 2018 formuliert sind, sind auch Grundlage der Konzeption Zivile Verteidigung. Entsprechend den beschriebenen Angriffsmitteln und Angriffszielen konzentrieren die Ressorts ihre Fachplanungen im Bereich der Zivilen Verteidigung auf folgende Bedrohungen:
Einsatz konventioneller Waffen, Einsatz chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Wirkstoffe (CBRN-Gefahren), Einsatz von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen, Cyber-Angriffe, Ausfall oder Störung von Kritischen Infrastrukturen.
Bei hybriden Bedrohungen sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:
Vielfalt offener und verdeckter Angriffe, Mischung konventioneller und irregulärer Kräfte / Fähigkeiten, Mischung militärischer und ziviler Wirkmittel, Fokussierung auf verwundbare Strukturen als Angriffsziele, Unübersichtlichkeit potenzieller Schadensszenarien,
Erschwerte Wahrnehmung und Zuordnung, kurze oder gänzlich entfallende Vorwarnzeiten
Die KZV vom 24.08.2016 ist das konzeptionelle Basisdokument für die ressortabgestimmte Aufgabenerfüllung im Bereich der Zivilen Verteidigung und zivilen Notfallvorsorge des Bundes. Sie beschreibt Zusammenhänge und Prinzipien und macht Vorgaben für die künftige Ausgestaltung einzelner Fachaufgaben. Damit bildet sie die Grundlage für die weiteren Arbeiten und Planungen in den Bundesressorts sowie in den Bundesländern.
Die Zivile Verteidigung steht jedoch nicht für sich, sondern ist mit der militärischen Verteidigung eng verknüpft und bereits in den Rahmenrichtlinien zur Gesamtverteidigung (RRGV) von 1989 mit ihren vier Säulen beschrieben:
Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
Zivilschutz
Versorgung der Bevölkerung, der Staats- und Regierungsorgane, der für den Zivilschutz und die staatliche Notfallvorsorge zuständigen Stellen und der Streitkräfte
(sonstige) Unterstützung der Streitkräfte
Die Umsetzung der KZV 2016 findet in diesen vier Säulen durch Anpassung bestehender Unterlagen bzw. Erstellung neuer Konzepte statt. Gleichzeitig bildet die KZV gemeinsam mit der KdB vom 20.07.2018 die Basis für die Neugestaltung der RRGV von 1989.
Nicht zuletzt müssen, der veränderten Sicherheitslage folgend, auch die daran angepassten internationalen Anforderungen an die Bundesrepublik bei den Planungen berücksichtigt werden. So sind die strategischen und konzeptionellen Vorgaben der zivilen Verteidigungs- planung der NATO im nationalen Fähigkeitsprofil abzubilden. Im EU-Kontext ist die Erfüllung der Beistandspflicht gemäß Artikel 42 Absatz 7 Vertrag über die Europäische Union (EUV) im Falle eines bewaffneten Angriffes zu gewährleisten.
Im Zuge der Anpassung der Allianz und ihrer Mitgliedstaaten an das veränderte Sicherheits-umfeld haben die 28 NATO-Staaten im Februar 2016 Mindestanforderungen (Baseline Requirements) für eine effektive Zivile Verteidigungsplanung (Civil Preparedness) konsentiert, um so die kollektive Verteidigungsfähigkeit der Allianz auch im zivilen Bereich sicherstellen zu können, diese sind:
Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
Resiliente Energieversorgung,Fähigkeit zum effektiven Umgang mit ungesteuerten Bevölkerungsbewegungen,
Resiliente Nahrungsmittel- und Wasserversorgung,
Fähigkeit zum Umgang mit einem Massenanfall von Verletzten,
Resiliente zivile Kommunikationssysteme,
Resiliente zivile Verkehrssysteme.
Die auf diesen Mindestanforderungen basierenden Richtlinien für die nationalen Fähigkeits-profile stellen somit wichtige Anhaltspunkte für die aktuellen konzeptionellen Überlegungen und Planungsprozesse im Bereich der Zivilen Verteidigung und zivilen Notfallvorsorge in Deutschland dar. Auf der Basis der folgenden Grundprinzipien verfolgt die KZV die Schaffung und Verbesserung der gesamtgesellschaftlichen Strukturen und deren Resilienz gegenüber o. a. Bedrohungen:
Prinzip des integrierten Systems („Mehrfachnutzen“)
Konzentration des Bundes auf Spezialressourcen und Zusatzbedarfe
Zivilschutz im Zusammenwirken: Selbstschutz – Ehrenamt – Berufskräfte
Versorgung im Zusammenwirken: Betreiber – Staat – Selbstschutz
ständige Fortentwicklung durch Forschung, Ausbildung und Übung
Ermöglichung einer Fortentwicklung der Aufgabenerfüllung auf der Basis eines Soll-Ist-Abgleiches
Die Umsetzung der KZV ist eine gemeinsame Aufgabe mit einem hohen Stellenwert und erfolgt ressortübergreifend auf allen administrativen Ebenen von Bund und Ländern, in der jeweiligen Zuständigkeit. Sie ist für alle Beteiligte mit besonderen Herausforderungen verbunden.
Da die Länder und Kommunen in den meisten Teilbereichen die Aufgabe des Zivilschutzes in Bundesauftragsverwaltung umsetzen, werden sich mittelfristig aus den Arbeiten neue Anforderungen für ihre Verwaltungen ergeben. Zum Aufbau der dazu erforderlichen Strukturen bedarf es einiger Zeit, da im Zivilschutz in den zurückliegenden Jahren weitgehend keine eigenständigen, über den Brand- und Katastrophenschutz hinausgehenden Vorkehrungen getroffen worden sind.
Seit 2016 befassen der Bund und die Länder sich mit der Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung. Dabei wurden bereits viele Handlungsfelder, wie sie in der KZV gefordert sind, bearbeitet z.B. die Zivile Alarmplanung (ZAP), die Konzeption zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion in der Krise, das Berichts- und Meldewesen, beim Zivilschutz im engeren Sinne z.B. die Themen „Massenanfall von Verletzten“ und „Betreuung“. Bei der Erstellung der Rahmenkonzepte müssen Schnittstellen zu anderen Handlungsfeldern beachtet werden und Fragen geklärt werden, die nicht immer zeitnah beantwortet werden können. Im Aufgabenfeld „Unterstützung der Streitkräfte“ sind z.B. Informationen über die Bedarfslage der Bundeswehr und der NATO zur Unterstützung durch die zivile Seite in einem evtl. Bündnisfall erforderlich. Das BBK bildet an seiner Akademie für Krisenmanagement, Notfallvorsorge und Zivilschutz (AKNZ) zum Handlungsfeld „Zivil-Militärische Zusammenarbeit“ aus. Die „Unterstützung der Streitkräfte“ findet nicht zuletzt auf der kommunalen Ebene statt. Die Landräte, Oberbürgermeister und zuständigen Behörden, die Ansprechpartner der Bundeswehr sein werden, müssen erfahren, was auf sie zukommt und was von ihnen erwartet wird.
Der durch die KZV angestoßene Prozess ist aus Sicht aller notwendig, um den Bevölkerungsschutz für die zukünftigen Herausforderungen aufzustellen. Das subsidiär aufwachsende, integrierte Hilfeleistungssystem auf Ebene des Bundes und der Länder einschließlich der Kommunen und unter Beteiligung einer Vielzahl von Bundes- und Landesbehörden und der Hilfsorganisationen zum Schutz der Bevölkerung muss kontinuierlich und auf allen genannten Ebenen unter Berücksichtigung aller Gefährdungsmöglichkeiten organisiert, überprüft und bedarfsgerecht angepasst werden.
Die Vorgaben der KZV müssen Verbindlichkeit erhalten, indem die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen sowie die vorhandenen Rechtsgrundlagen (u. a. ZSKG, Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze, RRGV) – soweit erforderlich – entsprechend angepasst werden. Diesen Prozess gilt es gemeinsam auf allen Ebenen – nicht zuletzt auch im politischen Raum und in der Öffentlichkeit – zu gestalten, Konkurrenzdenken und Egoismen wären hier fehl am Platz.
Quelle:
Christoph Unger, Präsident BBK
Koautorin: Angela Clemens-Mitschke, Referatsleiterin Grundsatzangelegenheiten BBK
Der Artikel stammt aus dem Newsletter – Ausgabe 01 / 2019 (12. Jahrgang) des Arbeitskreises Sicherheit und Bundeswehr der NRW SPD.