Das neue Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bringt Vorteile für viele Bundeswehrangehörige – doch wer profitiert wovon? Ein Blick auf die Details des Regelwerks.
Der Dienst in der Berufsarmee Bundeswehr muss attraktiv sein, weil die Streitkräfte mit vielen zivilen Arbeitgebern im Wettbewerb stehen, die um Fachkräfte ringen. Der Entwurf des „Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ (BwEinsatzBerStG), der heute ins Kabinett eingebracht wird, sieht eine ganze Reihe von Verbesserungen für Bundeswehrangehörige vor. Das Regelwerk umfasst Änderungen an rund 30 Gesetzen und Verordnungen, um den Dienst sowohl für aktive als auch für angehende und auch für ehemalige Soldaten attraktiver zu machen. Das Verteidigungsministerium lässt sich das Maßnahmenbündel für die Soldatinnen und Soldaten in den nächsten vier Jahren rund 380 Millionen Euro kosten.
Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen: „Die Bundeswehr wächst wieder und die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr geben im Ernstfall alles für ihr Land. Das Mindeste, das wir diesen Männern und Frauen schulden, ist, dass sie in ihrem schwierigen Dienst gut abgesichert sind. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir nach der Agenda Attraktivität in der vergangenen Legislatur nun mit diesem Gesetz einen weiteren Meilenstein erreichen. Unsere Soldaten stehen für Demokratie und Freiheit ein. Dafür verdienen sie Wertschätzung, die sich nicht nur, aber auch in handfesten finanziellen Vorteilen ausdrücken darf.“
Die Neuerungen des Artikelgesetzes sollen mit Verkündung des Gesetzes voraussichtlich Mitte 2019 in Kraft treten, einige Anteile werden jedoch erst Anfang nächsten Jahres oder später wirksam.
Erweiterter Schutz im Auslandseinsatz
Wird ein Soldat oder Beamter im Ausland verletzt oder verwundet, steht er auch schon jetzt unter dem Schirm umfassender sozialer Schutzmechanismen – solange es sich um einen vom Bundestag mandatierten Auslandseinsatz handelt. Für Bundeswehrangehörige in einsatzgleichen Verpflichtungen musste dies bislang im Einzelfall festgestellt werden. Das Artikelgesetz sieht vor, dass einsatzgleiche Verpflichtungen ab einer bestimmten Gefährdungslage im Hinblick auf die Versorgung automatisch genauso behandelt werden wie ein mandatierter Auslandseinsatz, wie zum Beispiel bei der NATO-Aufgabe Enhanced Forward Presence in Litauen. Aktuell betrifft dies etwa 600 Soldaten und Soldatinnen.
Verbesserung für einsatzgeschädigte Soldaten
Die Bundeswehr übernimmt künftig die Kosten, wenn Familienangehörige in die Therapie von Einsatzgeschädigten einbezogen werden möchten. Dieses kann zum Beispiel bei längeren Reha-Maßnahmen sinnvoll sein. Derzeit werden die Angehörigen von knapp 1.300 Soldaten und Soldatinnen in der Rehabilitation davon profitieren können.
Fürsorge über das Dienstzeitende hinaus
Viele Soldaten auf Zeit verbringen einen erheblichen Teil ihres Arbeitslebens bei der Bundeswehr – die Rückkehr oder der Einstieg ins zivile Berufsleben ist gerade für ältere Soldaten eine besondere Herausforderung. Um den Altgedienten diesen Schritt so leicht wie möglich zu machen, setzt das Artikelgesetz auf eine Doppelstrategie. Zum einen wird die Berufsförderung ausgebaut. Mit mehr Bildungsoptionen, mehr Beratungsangeboten und höheren Zuschüssen wird länger dienenden Zeitsoldaten die Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt erleichtert. So lag beispielsweise die Kostenobergrenze für berufsfördernde Maßnahmen ab einer Verpflichtungszeit von zwölf Jahren bei 21.000 Euro. Künftig führen längere Verpflichtungszeiten auch zu finanziellen Verbesserungen. Ab einer Verpflichtungszeit ab 15 Jahren wird alle fünf Jahre der Zuschuss um weitere 1.000 Euro erhöht. Auch wird der Zuschuss künftig bei Inanspruchnahme von Ausbildungsangeboten der Bundeswehr-Fachschulen nicht mehr reduziert (sogenanntes Schulgeld). Hiervon profitieren derzeit etwa 5.000 Soldaten und Soldatinnen.
Zum anderen verbessert die Bundeswehr die rentenrechtliche Absicherung sowohl für Zeitsoldaten als auch für Reservedienst- und Freiwillig Wehrdienstleistende. Um rentenrechtliche Lücken zu vermeiden, sichert die Bundeswehr künftig auch den Zeitraum des Bezugs von Übergangsgebührnissen nach Ende der Dienstzeit ab. Das bedeutet für jemanden, der die maximale Zeit von fünf Jahren Übergangsgebührnisse bezieht eine Rentensteigerung von rund 160 Euro monatlich. Gleichzeitig erhöht sich auch für Reservedienstleistende und FWDLer die Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlungen an die Rentenversicherung um 20 Prozent. Für diese deutlichen Verbesserungen bei der Alterssicherung stehen künftig rund 132 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Von diesen Maßnahmen werden mittelfristig mehr als hunderttausend Soldatinnen und Soldaten profitieren.
Neue finanzielle Anreize für Einsteiger, die länger bleiben
Das Artikelgesetz ordnet den Wehrsold von freiwillig Wehrdienstleistenden neu. Damit wird zum Beispiel ein Berufsanfänger, der derzeitig 840 Euro (plus ca 500 Euro Sachleistung) erhält, künftig 1.500 Euro beziehen. Das entspricht effektiv einer Gehaltsteigerung von mehr als dreizehn Prozent! Ein FWDL im Dienstgrad Hauptgefreiter erhält dann statt den heutigen 1.300 Euro (plus ca 500 Euro Sachleistung) künftig 1.900 Euro monatlich, also sogar 16 Prozent mehr! Insgesamt profitieren weit über 8.000 FWDL und die neue Staffelung des Wehrsoldes setzt aus Sicht des Arbeitgebers Bundeswehr einen finanziellen Anreiz, sich für einen längeren Zeitraum zu verpflichten.
Mehr Flexibilität im Dienstrecht auch für wichtige Aufgaben des Grundbetriebes
Eine neue Sondervorschrift ergänzt das soldatische Dienstrecht, die es unter strengen Voraussetzungen ermöglicht, die Zeitvorgaben der Soldatenarbeitszeitverordnung (SaZV) für genau bezeichnete Tätigkeiten vorübergehend auszusetzen. Ausnahmen von der Arbeitszeitregelung gelten heute bereits für einige Tatbestände, die unvermeidbare Belastungen mit sich bringen, wie Auslandseinsätze oder Seefahrt. Künftig ist dies auch für wichtige Aufgaben im Inland möglich, wie etwa die „Alarmrotten“ der Luftwaffe oder der Such- und Rettungsdienst der Marine (Bereitschaftsdienste). Die Regelung ist zunächst bis Ende 2026 befristet und soll dann überprüft werden.
Bessere Karriereperspektiven für Unteroffiziere
Zudem eröffnet das Artikelgesetz jetzt auch Unteroffizieren ohne Portepee die Möglichkeit Berufssoldat zu werden. Gerade Angehörige dieser Statusgruppe gehören im Alltag zu den tragenden Stützen der Bundeswehr. Ihnen soll künftig auch die Chance offenstehen, die Vorteile
des Berufssoldatenstatus zu genießen (z.B. Absicherung auf Lebenszeit, bessere Lebensplanung).
Attraktiverer Reservistendienst
Auch für Reservisten sieht das Artikelgesetz eine vielfach gewünschte Änderung vor: bisher konnten sie in Reservedienstleistungen nur in Vollzeit dienen, was für viele qualifizierte Interessenten bisher eine Hürde darstellt. Künftig ist auch hier Teilzeit möglich. Damit profitieren vor allem Dienststellen, die temporär und flexibel mit Personalengpässen umgehen müssen (z.B. bei Abwesenheit von Stammpersonal wegen Elternzeit oder Lehrgängen). Für Reservisten und Reservistinnen, die im zivilen Arbeitsleben beispielsweise aus familiären Gründen ebenfalls in Teilzeit arbeiten, ermöglicht die Neuregelung Reservedienstleistungen im gewünschten Tätigkeitsumfang.
Quelle:
Pressemitteilung
BMVg Presse- und Informationsstab