Ausrüstung und Ausstattung der Logistik am Beispiel der SKB

Die Beseitigung von Ausstattungs- und Fähigkeitslücken hat im Logistikkommando der Bundeswehr oberste Priorität. Seit 2020 werden u.a. ungeschützte Transportfahrzeuge in spürbarem Umfang ausgeliefert. Nachfolgend werden anhand ausgewählter „Hauptwaffensysteme der Logistik“ aktuelle Entwicklungen dargestellt.

Handlungsrahmen

Die Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) strukturiert die Entwicklungslinien des Logistischen Systems der Bundeswehr (LogSysBw) in besonderem Maße. Sie erfordert, neben den Zielmarken in den Bereichen Personal, Ausbildung und Infrastruktur, eine hinreichende materielle Ausstattung und Führungsfähigkeit im Aufgabenbereich Logistik. Die Fähigkeit Operationen im Rahmen LV/BV logistisch unterstützen zu können, stellt eine Zäsur im Bereich der materiellen Ausstattung der mobilen Logistiktruppen der SKB (mobLogTr SKB) dar. Waren in der Vergangenheit die mobLogTrp SKB durchschnittlich etwa nur zu einem Drittel materiell ausgestattet, so war dies mindestens mit Blick auf Ausbildung schwierig und unbefriedigend, die Einsätze im Rahmen von IKM konnten jedoch unterstützt werden, da Personal quasi durch das im Einsatzland verfügbare Material „durchrotiert“ wurde. Die Unterstützung von Operationen im Rahmen von LV/BV wird jedoch sämtliche Logistikkräfte zeitgleich binden, was eine entsprechende materielle Vollausstattung der mobLogTr SKB inklusive der entsprechenden Führungsfähigkeit für einen beweglichen Einsatz unabdingbar macht. Das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr (FPBw) spiegelt mit seinen Zwischenschritten und Vorgaben diesen Ansatz grundsätzlich wider und setzt Eckpfeiler für die planerische Umsetzung in den Teilstreitkräften und Organisationsbereichen. Es bildet die schrittweise Modernisierung der Bundeswehr insgesamt ab und ist damit auch für die der Logistikkräfte der Bundeswehr, die wesentlicher Bestandteil der im FPBw beschriebenen Systemverbünde sind, die grundlegende Referenz.

Die Vollbefähigung zur LV/BV ist Maßstab für die zukünftige Ausstattung eigener Kräfte. Parallel zu dieser Befähigung gilt es, aktuelle und zukünftige Einsätze, einsatzgleiche Verpflichtungen sowie innerstaatliche subsidiäre Leistungen weiterhin verlässlich zu unterstützen bzw. zu erbringen. Mit den durch das Logistikkommando der Bundeswehr (LogKdoBw) bereitzustellenden Fähigkeiten wirkt sich die quantitative und qualitative materielle Ausstattung unmittelbar und letztendlich durchschlagend auf die Auftragserfüllung der gesamten Streitkräfte aus.

In diesem Beitrag kann und wird keine grundsätzliche Diskussion oder gar Bewertung hinsichtlich von Erfordernissen und Ressourcenallokation innerhalb der Streitkräfte im Allgemeinen oder der Streitkräftebasis im Speziellen vorgenommen.
Klar dürfte sein, dass den Anforderungen und Bedingungen eines domänenübergreifenden, hybriden und komplexen zukünftigen Gefechtsfeldes mit hochpräzisen Waffensystemen globaler Reichweite nicht linear zu begegnen ist. Ein Ansatz in der Diktion „vorne hart und viel sowie hinten weich und wenig“ wird dem Auftrag und der Bedrohung keinesfalls gerecht. Es braucht die Zuweisung von Ressourcen, zweckmäßige Priorisierung und ein breites Verständnis für die Belange der Unterstützung.

Die finanzielle Ausstattung der Bundeswehr wird zudem vor dem Hintergrund der anhaltenden COVID 19 Pandemie ggf. zeitnah zu überprüfen sein. Auswirkungen auf den eigenen Verantwortungsbereich sind dann festzustellen, zu bewerten und entsprechend Möglichkeiten des Handelns und Anpassungen vorzunehmen. Im Sinne eines bundeswehrgemeinsamen „Mindsets“ und im vollen Bewusstsein, dass Logistik nie Selbstzweck immer aber notwendige Voraussetzung ist, wird dies im Verantwortungsbereich des LogKdoBw immer entlang zweckmäßiger Möglichkeiten des Handelns erfolgen.

Geplante Materialzuläufe ausgewählter Systeme

Anhand ausgewählter Systeme wird nachfolgend dargestellt, wo im Bereich von Ausrüstung und Ausstattung der Logistik schon erfreuliche aber genauso erforderliche Entwicklungen eingetreten sind und sich die „Trendwende Material“ positiv bemerkbar macht.

Abb. 1: Geplante Materialzuläufe ausgewählter „Hauptwaffensysteme“ (1)

Der Blick auf die VJTF23 und die Wegmarke 2027 des FPBw unterstreichen die Notwendigkeit des Zulaufs von Großgerät im Bereich Umschlag und Transport. Dem Projekt Wechsellader kommt hierbei herausgehobene Bedeutung zu, da diese Systeme dringend benötigt werden, um in Ergänzung zu der vorhandenen und mittlerweile in die Jahre gekommene „MULTI-Flotte“ unterschiedlichste Versorgungsgüter ohne zusätzliche Umschlagmittel schnell von der Basislogistik bis zum verbrauchenden Truppenteil transportieren zu können. Weiterhin ist der Aufwuchs der Kampfpanzerflotte Leopard mit den Varianten 2A6M und 2A7 ganzheitlich zu vollziehen, was u.a. einen Ausbau der dargestellten Fähigkeit Schwerlasttransport bis 70t, aber genauso die Ausstattung der Ausbildungsstätten mit Ausbildungsgerät (z.B. Kraftfahrausbildungszentren, Logistikschule der Bundeswehr) erforderlich macht.

Abb. 2: Geplante Materialzuläufe ausgewählter „Hauptwaffensysteme“ (2)

Zur Erfüllung einsatzgleicher Verpflichtungen wird auch weiterhin ein Mix aus neuen Zielsystemen, älteren Alternativsystemen und Fahrzeugen der BwFPS erforderlich sein. Hierbei ist immer auch Innovation gefragt. So konnte speziell für Ausbildung und Inübunghaltung der mobilen Logistiktruppen der SKB (mobLogTr SKB) im Inland eine Erweiterung des Produktportfolios der BwFPS um die Systeme Sattelzug große Last, LKW Abrollersystem und Feldumschlaggerät erreicht werden.
Der Containerstapler sowie das Feldumschlaggerät sind die Zahnräder an den Umschlagstellen der Logistik, was sie unverzichtbar macht und eine hohe Beschaffungspriorität bedingt. Gleiches gilt für die hier nicht abgebildete Verfügbarkeit von Sonderwerkzeugsätzen. Die Befähigung zur militärischen Instandhaltung von Fahrzeugen, auch der BwFPS, muss in die Ausbildung und Ausstattung der Instandsetzungskräfte integriert sein und weiter ausgebaut werden.

Abb. 3: Geplante Materialzuläufe ausgewählter „Hauptwaffensysteme“ (3)

Der Ausrüstungsstand bei Transportfahrzeugen, Kränen und Bergemitteln wird sich mittelfristig verbessern. Es besteht allerdings nach wie vor tiefgreifender Nachholbedarf. Aus der Zuweisung finanzieller Mittel und bei den Produktzuläufen lässt sich ein Fortschritt ableiten, den es jedoch zwingend zu verstetigen gilt. Ein signifikanter Aufwuchs sämtlicher fähigkeitsstiftender Großgeräte ist im Hinblick auf die weiteren Zwischenschritte des FPBw unverändert erforderlich.

Die materielle Alimentierung von Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen, wie beispielsweise VJTF 2023, wird nur unter folgenden Voraussetzungen gelingen:

  • Zeitgerechter Zulauf der Rüstungsprojekte,
  • Heranziehung des Gesamtbestandes der mobLogTr SKB,
  • Nutzung Bedarfsfall BwFPS,
  • Rückgriff auf alle „Substitute“ (z.B. BwFPS auch für Ausbildung/ Inübunghaltung/Einsatz)
  • Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge

Schlaglicht Führungsfähigkeit

Beim Fähigkeitsaufwuchs kommt es im Hinblick auf NRF und LV/BV entscheidend auf den Auf- und Ausbau der Führungsfähigkeit eigener Kräfte an. Die wahrzunehmenden Koordinierungs- und Führungsaufgaben bedürfen einer tragfähigen IT-Ausstattung und Ertüchtigung der Stäbe und Einheiten aller Ebenen. Zu ergänzen ist darüber hinaus die Fähigkeit einerseits die entsprechenden Bandbreiten zur Verfügung zu haben, anderseits aber auch zeitlich befristet autark arbeiten zu können.  Führungsfähigkeit und IT-Ausstattung bedeutet hierbei immer sowohl logistische als auch taktische Führungsfähigkeit. Letzteres muss zwingend mit den zu unterstützenden Kräften integriert sein, um eine Versorgung in jeder Lage punktgenau und ggf. durchsetzungsstark durchführen zu können. Dieses Bewusstsein gilt es offenbar noch deutlich zu schärfen.

Abb. 4: Schlaglicht Führungsfähigkeit

Der Systemverbund Unterstützung darf nicht vernachlässigt und die Interoperabilität zwischen den Systemverbünden und multinationalen Partnern z.B. (RSOM-Btl, JLSG, NRF, EU BG) muss in allen Verschlussgraden weiterentwickelt werden.  Dies ist sowohl für den taktischen Bereich (D-LBO/TEN[1]) als auch zur logistischen Führung/Leistungserbringung via IT-Services dringlich. Der Anschluss an den Systemverbund Land und die Einführung des Battle Management Systems (BMS) wird so im Hinblick auf die VJTF 23 und im engen Schulterschluss aller Beteiligter weiter implementiert. D-LBO/TEN verfügbar zu machen und Funktionscontainer sowie Kabinen als Gefechtsstandhüllen bereitzustellen, stellt einen notwendigen Schritt beim Ausbau zukünftiger Führungsfähigkeit dar. Die Beteiligung der Logistik am Projekt des Heeres (D-LBO/TEN) ist deutlich zielführend und bildet, neben der anstehenden Einführung von S4/HANA, einen Schwerpunkt der Digitalisierungsaktivitäten des LogKdoBw.

Fazit

Bestmögliche Ausrüstung zur Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellen ist und bleibt der Anspruch! Dies betrifft den Einsatzwert und die Attraktivität. Dabei stellt die Beseitigung der vorhandenen materiellen Defizite eine komplexe Aufgabe dar, welche Entschlossenheit und Geduld erfordern, um im Ergebnis die Balance der Fähigkeitsdomänen zu erzielen. Grundlage aller Erwägungen stellt eine kontinuierliche Deltaanalyse im Bereich des materiellen Fähigkeitsmanagements dar. Neben den aktuellen und zukünftigen Einsatzerfordernissen sind hierbei zunächst die VJTF 2023 und das FPBw mit Zwischenschritten der Refokussierung zur LV/BV maßgebend. Die Weichen sind dahingehend gestellt. Es liegt ein fundierter, anerkannter und realisierbarer Fahrplan für die Logistik der SKB vor, den es Zug um Zug umzusetzen und entsprechend mit Ressourcen zu unterstützen gilt.

Die positiven und ausgewählt dargestellten Auswirkungen der Trendwende Material sowie des Konjunkturprogramms sind durchaus spürbar, gleichwohl steht noch ein anspruchsvoller Weg zur Erreichung einer auskömmlichen Ausstattung der Logistik bevor. Dieser bedarf eines langen Atems und ganz besonders des bundeswehrgemeinsamen Denkens und Handelns, ganz im Sinne des postulierten „Mindsets LV/BV“.

Autor und Bilder: LogKdo Bw

Dieser Beitrag ist der Fünfte einer 6-teiligen Artikelserie. Teil 1 & 2 wurden im Newsletter Januar veröffentlicht, Teil 3 & 4 finden sie im Newsletter April, 5 & 6 in diesem Newsletter [Red.]

[1] D-LBO Digitalisierung Landbasierter Operationen, TEN Tactical Edge Network

Freud und Leid der NATO – Eingreiftruppe

Bereits im kommenden Jahr stellt die Panzergrenadierbrigade 37 den Hauptteil der Schnellen Eingreiftruppe der NATO (North Atlantic Treaty Organization), der Very High Readiness Joint Task Force (VJTF). Eigentlich sollte das Material von der Brigade selbst kommen. Doch dieses Ziel wird nicht erreicht – eine Bestandsaufnahme.

Bild 1 : Ein kleiner Ausschnitt des VJTF (Very High Readiness Joint Task Force) – Fuhrparks während der NATO-Übung Trident Juncture 2019 in Norwegen. Insgesamt gehören mehr als 2.200 Fahrzeuge zur VJTF-Brigade. Bundeswehr/Rainer Stolze

Im Bereich der Panzergrenadierbrigade 37 ist der Materialzulauf für den VJTF-Auftrag seit dem Sommer 2020 angelaufen. Die Brigade bereitet sich in diesem Jahr national auf die Führung der schnell verlegbaren, multinationalen Landstreitkräfte innerhalb der VJTF 2023 vor. Im kommenden Jahr befindet sie sich dann bereits in der Stand-Up-Phase für die VJTFund damit in einer Alarmierungszeit von 45 Tagen.

Bild 2: Der Brückenlegepanzer Leguan kann Geländeeinschnitte und Schluchten von bis zu 24 Meter Breite überwinden. Bis zu 72,6 Tonnen schwere Panzer können die Brücke passieren und sogar bis zu 83,5 Tonnen schwere Radfahrzeuge. Bundeswehr/Sven Fischer

Zufriedene Gesichter beim Panzerpionierbataillon 701 in Gera: Dort ist der neue Brückenlegepanzer Leguan bereits eingeführt worden. Mit seinen zwei unterschiedlich langen Brücken kann er die Voraussetzungen für das Überwinden von Gewässern und Geländeeinschnitten mit einer Breite von bis zu 24 Metern schaffen. „Aufgrund seiner Flexibilität und Robustheit, bringt das Waffensystem erhebliche Vorteile für das Zusammenwirken von Pionieren und Kampftruppe“, sagt Major Felix Oss, Chef der 2. Kompanie. In Gera sind bereits alle drei für die VJTF geplanten Leguane angekommen. Damit ist diese Fähigkeit in der Brigade bereits jetzt zu 100 Prozent vorhanden.

Fast monatlich neue Fahrzeuge

Auch in anderen Bereichen der Panzergrenadierbrigade 37 ist der Materialzulauf bereits jetzt besonders deutlich. So konnte die Nachtsichtbefähigung durch zusätzliche Nachtsichtgeräte deutlich verbessert werden. „Wichtig ist, dass auch beim militärischen Großgerät signifikante Zuwächse zu verzeichnen sind. Insbesondere bei dem Gepanzerten Transportkraftfahrzeug Boxer, dem Transportpanzer Fuchs, dem Führungs- und Funktionsfahrzeug Eagle IV und dem Allschutz-Transportfahrzeug Dingo sind deutlich mehr Fahrzeuge verfügbar. Diese Kapazitäten kommen direkt in der Truppe an. Zehn Boxer in einer speziellen Konfiguration als Führungsfahrzeug, die dann als bewegliche Befehlsstelle eingesetzt werden, sind bereits im Bereich der Brigade und weitere werden folgen“, sagt Major Karsten Gaebel, Abteilungsleiter Logistik im Stab der Brigade 37.

Ab September werden zudem 30 neue Kampfpanzer des Typs Leopard 2 A7 V den Kampfwert des Panzerbataillons 393 aus Bad Frankenhausen steigern. Auch die Auslieferungen von über 200 neuen Ungeschützten Transportfahrzeugen (UTF) seit Mitte vergangenen Jahres sorgen für eine erhebliche Verbesserung der logistischen Transportkapazitäten.

Es gibt aber noch einige Felder mit Handlungsbedarf – wie zum Beispiel bei den Tankcontainerfahrzeugen. „Sie sind für die Kraftstoffversorgung essenziell“, so Gaebel.

Brigade wird digital führungsfähig

Bild 3: Das neue Battle Management System (BMS) ermöglicht dem Fahrzeugkommandanten unkompliziertes Arbeiten. Für das Umrüsten müssen Com-Server, Rocky-Rechner und Module ausgetauscht werden, damit das BMS auf dem Fahrzeug genutzt werden kann. Bundeswehr/André Klimke

Nicht nur neues Großgerät kommt in der Brigade an, auch bereits vorhandene Fahrzeuge werden modernisiert. Für die Nutzung des neu in die Bundeswehr eingeführten Battle Management Systems (BMS), des Führungsinformationssystems, bedarf es einer Umrüstung der Bestandsfahrzeuge. Während der Kabelbausatz gleich bleibt, müssen einige Baugruppen, wie Rechner und Eingabemodule, ausgetauscht werden, damit das BMS auf den Fahrzeugen genutzt werden kann. Aktuell wird diese Hardware-Einrüstung für den Großteil der für die VJTF vorgesehenen Fahrzeuge vorgenommen. Bei 15 Prozent ist die Einrüstung bereits gänzlich abgeschlossen. Mit dem BMS können die Fahrzeuge dann führungswichtige Informationen und Lageentwicklungen untereinander sowie mit den Gefechtsständen digital austauschen. Darüber hinaus ermöglicht das System auch eine Datenübertragung mit den NATO-Partnern.

Ursprünglich war es das erklärte Ziel der Bundeswehrführung, dass die Brigade ausschließlich das bereits vorhandene eigene Material nutzt. Doch davon kann keine Rede sein. Wie bereits bei der Panzerlehrbrigade 9, die für die VJTF 2019 verantwortlich war, muss auch die Panzergrenadierbrigade 37 mit Material aus der ganzen Bundeswehr versorgt werden. Die Verschiebungen haben allerdings einen erheblich geringeren Umfang als noch im Jahr 2019.

Logistisch eine Herkulesaufgabe

Bild 4: Auch per Eisenbahntransport werden Gefechtsfahrzeuge aus vielen Standorten Deutschlands zu den Verbänden der Panzergrenadierbrigade 37 nach Sachsen und Thüringen gebracht. Bundeswehr/Alexander Klebba

In der Panzerlehrbrigade im niedersächsischen Munster wissen sie, was auf die Kameradinnen und Kameraden der Brigade 37 in den nächsten Monaten zukommt – es sei ein „logistischer Drahtseilakt“, heißt es aus Munster. Wie einst die Panzerlehrbrigade 9 wird sich auch der Großverband aus Sachsen der herausfordernden Frage stellen müssen, wo das benötigte Material für den Auftrag herkommt. Denn: Die Materiallage im Heer ist nach wie vor angespannt. Noch immer sind Ausrüstung und Ausstattung nicht so aufgefüllt, dass die Brigade den Auftrag aus eigener Kraft erfüllen könnte. Die Panzergrenadierbrigade 37 wird, wie zuvor die Panzerlehrbrigade 9, auf andere Verbände im gesamten Bundesgebiet zurückgreifen müssen, um das erforderliche Material für ihren ab 2022 beginnenden Auftrag zusammenzuziehen: „Viele Verbände des Heeres mussten und müssen auch in naher Zukunft unterstützen und auf Ausrüstung verzichten, die sie zur Ausbildung und Übung eigentlich dringend selbst benötigen“, so der Kommandeur der Panzerlehrbrigade 9, Brigadegeneral Christian Freuding. Zwar seien Verbesserungen in der materiellen Ausstattung durch die im Jahre 2014 eingeleitete Trendwende Material bereits in der Truppe spürbar, jedoch könne man die vorangegangenen „25 Jahre des Schrumpfens und Sparens“ nicht innerhalb von sieben Jahren wieder aufholen; zumal viel Gerät auch am Ende seiner Nutzungsdauer angekommen sei.

Über 1.000 Fahrzeuge aus fast 50 Verbänden

Bild 5: Die Ungeschützten Transportfahrzeuge (UTF) werden in der gesamten Panzergrenadierbrigade 37 für unterschiedliche Transportaufgaben eingesetzt. Sie haben eine tragende Rolle für die zeitgerechte Verlegefähigkeit der Brigade. Bundeswehr/Sven Fischer

Als erfahrener Logistiker weiß Hauptmann Lars Hagenstein von dem Berg an Arbeit, der vor der künftigen VJTF-Brigade liegt. Er selbst hat das alles bereits erlebt. Er ist in der Logistikabteilung der Panzerlehrbrigade 9 eingesetzt und war mitverantwortlich für die erforderlichen Materialverschiebungen in Vorbereitung auf den VJTF-Auftrag im Jahr 2019. Insgesamt waren für die VJTF damals rund 2.240 Fahrzeuge gefordert. Die Brigade selbst hatte aber nur etwas mehr als 1.200 in ihrem Bestand und bei denen ihr unterstellten Verbänden verfügbar. „Die restlichen etwas mehr als 1.000 Fahrzeuge mussten aus fast 50 anderen Verbänden zusammengezogen werden“, so Hagenstein. Allein die Vorbereitung zur Übergabe der Fahrzeuge bedarf großer Sorgfalt. Die Überprüfung der Materialvollzähligkeit nur eines Kampfpanzers Leopard 2 umfasst beispielsweise mehr als 300 Einzelteile, hinzukommen die Vorbereitung des Marsches und die dafür nötige Buchführung. In einem zweiten Schritt folgt dann die Verlegung der Fahrzeuge vom abgebenden Truppenteil zum Standort des VJTF-Verbandes per Straßenmarsch, Eisenbahn oder Schwerlasttransport.

32 Jahre und 5 Monate

Im aufnehmenden Truppenteil angekommen, erfolgt dann schlussendlich die Übernahme des Fahrzeuges: „Für die Verschiebung der mehr als 1.000 Fahrzeuge haben wir einen Gesamtzeitansatz von 73.440 Stunden beziehungsweise 8.160 Arbeitstagen oder 32 Jahren und 5 Monaten berechnet. Das ist eine gewaltige Zahl, aber absolut realistisch“, unterstreicht Hagenstein. Dabei handele es sich hierbei nur um die Übergabe von Fahrzeugen. Andere Ausrüstungsgegenstände wie beispielsweise Nachtsichtmittel, Handwaffen oder Spezialwerkzeuge, die ebenfalls quer durch die Republik verschoben werden mussten, seien laut Hagenstein in dieser Auflistung gar nicht enthalten und müssten noch zusätzlich „in Rechnung gestellt“ werden.

Am eingeschlagenen Weg festhalten

Bild 6: 300 Einzelteile müssen bei einem Kampfpanzer Leopard vor der Übergabe an einen anderen Verband überprüft werden. Bundeswehr/Geoffrey Thiel

Genau dieser logistische Drahtseilakt wird in diesem Jahr nun auch der Panzergrenadierbrigade 37 bevorstehen, wenn es heißt, die VJTF-Brigade in den Jahren 2022 bis 2024 materiell einsatzbereit zu machen. Im Vergleich zu 2019 gebe es nach Angaben der Heeresführung bereits signifikante Fortschritte beim Material, die auch in der Truppe zu spüren sind, wie zum Beispiel die Einrichtung des Battle Management Systems. Aber das ursprüngliche Ziel, die Brigade autark mit Material auszustatten, sei nicht erreichbar.

Gerade diese Erfahrungen machen deutlich, warum das Heer darauf angewiesen ist, die Trendwende Material auch über die nächsten Jahre fortzusetzen. Hier geht es um die Einsatzbereitschaft der Truppe und damit um die strategische Handlungsfähigkeit Europas sowie die Glaubwürdigkeit Deutschlands als Partner in der Transatlantischen Allianz.

Autoren: Timo Radke und Renzo Di Leo (Dieser Artikel wurde erstmals auf der Seite www.bundeswehr.de veröffentlicht)

Blauer Bund : LKW NLK 3-10t WR hümS Mercedes-Benz Arocs vor einer Instandsetzungshalle

Technisch Logistische Untersuchung (TLU) am Mercedes-Benz Arocs

Der Bereich Technik/Logistik Dezernat U am Ausbildungszentrum Technik Landsysteme [Red: inzwischen umbenannt in Technische Schule des Heeres] führte von März bis August 2020, unter der Federführung des Dezernat S, eine Technisch Logistische Untersuchung (TLU) am LKW NLK 3-10t WR hümS Mercedes-Benz (MB) Arocs durch.

In Vorbereitung auf den Bedarfsfall BwFuhrPark-Service GmbH (BwFPS), im Rahmen der VJTF 2022 – 2024, sollten aus der TLU Erkenntnisse zur Einsatzreife gewonnen werden, um die danach ausgewählten Fahrzeuge für die militärischen LogKr der OrgBer im EinsR des Heeres eine begrenzte logistische Versorgbarkeit und Instandhaltbarkeit herzustellen.

Durch die BwFPS wurden 240 Fahzeuge vom Typ MB Arocs 2646 A 6×6 beschafft und zwischenzeitlich an die Truppe übergeben.
Der MB Arocs zählt zu den handelsüblichen LKW mit militärischer Sonderausstattung (hümS).
Aufbau und Einrüstungen im Fahrerhaus wurden – wie bei zahlreichen anderen hümS-Fahrzeugen – von der Firma Sonntag Transport und Technologie realisiert. Neben der Aufnahme für eine Drehringlafette, Tarnlicht, Funkvorrüstung und Waffenhalterungen, um nur einige zu nennen, erstreckt sich die Liste der Sonderausstattungen über zahlreiche Befähigungspakete bis hin zur Flecktarnlackierung.
Mit dem Wechselrahmen wird eine Aufnahme von 10ft und 15ft ISO Containern, 15ft Wechselpritsche sowie Kabine 2 FM ermöglicht.

Die Durchführung der TLU, unter den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie brachte einige Herausforderungen mit sich. So konnte die Personalunterstützung nicht in gewohnter Weise durchgängig erfolgen. Schulungen für das Prüf- und Lehrpersonal (der VI. u. IX. In) mussten in Teilen verschoben und angepasst werden. Auch die als Grundlage für die Untersuchungen erforderliche – finale Technische Dokumentation, wurde mit deutlicher Verspätung durch den Hersteller bereitgestellt. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen lagen die Voraussetzungen für die Untersuchungen erst Anfang August vollständig vor.
Da zum MB Arocs bisher kein vergleichbares Fahrzeug in Eigenbewirtschaftung eingeführt wurde, mussten im Rahmen der Untersuchungen umfangreiche logistische Informationen erarbeitet werden. So wurden zunächst die für den Einsatz erforderlichen Tätigkeiten ermittelt, Ersatzteile zugeordnet und die zur Arbeitsdurchführung erforderlichen Sonderwerkzeuge bestimmt. Im Weiteren wurden die Wartungsumfänge und die dazu erforderlichen Betriebs- und Betriebshilfsstoffe ermittelt.
Da die im Einsatz zu nutzenden NATO-Betriebsstoffe nicht in das Wartungssystem des Fahrzeuges eingegeben werden konnten, musste die Nutzung des Wartungssystems und der darauf aufbauenden herstellerseitigen Wartungsanleitung zunächst überprüft werden. Darüber hinaus fehlten jegliche Informationen zu leistungsabhängigen Wechselintervallen, ohne die eine Erarbeitung des zu erstellenden militärischen Fristenkonzeptes und der daraus abzuleiteten Wartungspläne nicht möglich gewesen wären. Durch die Einbindung des Wehrwissenschaftliches Institut für Werk- und Betriebsstoffe (WIWeB), und dem intensiven Austausch mit dem Hersteller konnte auch diese Herausforderung gelöst und die TLU erfolgreich abgeschlossen werden.

In der abschließenden Bewertung, ist eine umfängliche Instandhaltung des MB Arocs durch militärische Kräfte in einem Bedarfsfall BwFPS, nach Umsetzung der im Rahmen der TLU gewonnenen Erkenntnisse und der bereits eingeleiteten Maßnahmen, möglich.

Blauer Bund : LKW NLK 3-10t WR hümS Mercedes-Benz Arocs vor einer Instandsetzungshalle
LKW NLK 3-10t WR hümS Mercedes-Benz Arocs bei der TLU in Aachen

Quelle:

Technische Schule des Heeres, StFw Heck-Karhausen (Text und Bild)

Blauer Bund Die vier Gestaltungsfelder des Konzepts Landmobilität der Bundeswehr

Landmobilität der Bundeswehr – Kraftstoffresilienz

Dieser Artikel ist der Dritte von fünf einer Reihe, der in den Newslettern des Blauer Bund e.V. fortgesetzt wird. [Red]

„Ohne Mampf kein Kampf, ohne Verpflegung keine Bewegung“ ist ein allseits bekanntes, geflügeltes Sprichwort im militärischen Kontext. Die grundsätzliche Richtigkeit dieser Aussage wird wohl auch niemand in Frage stellen. Gleiches gilt auch für Landfahrzeuge. Nur sind der „Mampf“ bzw. die „Verpflegung“ in diesem Fall der Kraftstoff.

Kraftstoff ist maßgeblich zur Sicherstellung der Durchhaltefähigkeit militärischer Landoperationen. Die Versorgungssicherheit mit Kraftstoff wird durch eine weitgehende Standardisierung signifikant verbessert.

Für die Bundeswehr mit ihrem großen und vielschichtigen Fuhrpark gilt es in diesem Themenfeld mehrere Spannungsfelder zu berücksichtigen. Fahrzeuge der Bundeswehr müssen auch ausfallsicher mit Kraftstoffen betrieben werden können, die nicht klassisch an den Tankstellen in der EU erhältlich sind. Insbesondere dann, wenn diese bei Gefechtshandlungen und Stabilisierungsoperationen eingesetzt werden. An Fahrzeuge, die rein für die Durchführung von Dienstreisen im Grundbetrieb vorgesehen sind, werden solche Anforderungen nicht gestellt. Diese sind grundsätzlich handelsüblich.

Im Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Vorgaben nach immer emissionsärmeren Fahrzeugen und militärischen Forderungen unter anderem nach Versorgungssicherheit mit vereinheitlichten Kraftstoffen und einer weitestgehenden Störunanfälligkeit in Bezug auf die Motorentechnik ist technische Flexibilität der Schlüssel zum Erfolg – hier sprechen wir von Kraftstoffresilienz. Diese wurde neben „Schutz“, „Automatisierung und Unbemanntes Fahren“ und „Trennung von Mobilität und Funktionalität“ im neuen Konzept Landmobilität der Bundeswehr als eines von vier Gestaltungsfeldern identifiziert, die die Leitlinien für die zukünftigen Fähigkeiten in der Landmobilität sind (siehe Abbildung 1). Sie stellt nicht einfach eine technische Funktionalität dar, sondern ist eine wesentliche Grundlage für die sichere Auftragserfüllung.

Im Betrieb im Inland, aber auch innerhalb Einsatzliegenschaften, werden darüber hinaus bereits heute schon Fahrzeuge mit Elektro-, Benzin- oder Gasantrieb eingesetzt. Diese sind in militärischen Einsatzszenaren allerdings selbst mittelfristig nur bedingt nutzbar und sind hier nicht näher zu betrachten.

Aufgrund ihrer Relevanz werden im Folgenden die Gesichtspunkt Abgasnorm, NATO Single Fuel Policy und Nachhaltigkeit sowie deren technische und konzeptionelle Ausgestaltung eingehender beleuchtet.

Gesichtspunkt Abgasnorm

Bestehende Abgasnormen (z.B. EURO-Norm) legen für Abgase von Kraftfahrzeugen die Grenzwerte von zum Beispiel

  • Kohlenstoffmonoxid (CO),
  • Stickstoffoxid (NOx),
  • Kohlenwasserstoff (HC) und
  • Partikeln (PM)

fest und unterteilen die Fahrzeuge somit in Schadstoffklassen. Die Grenzwerte unterscheiden sich dabei sowohl nach der Art des Motors (Otto- oder Dieselmotor) als auch nach Kraftfahrzeugtyp (PKW, LKW etc.) und unterliegen weltweit einer zunehmenden Verschärfung. Diese bedingt bei Verbrennungsmotoren eine immer diffizilere Technik und auch immer höhere Ansprüche an den zu verwendenden Kraftstoff.

Die aktuell gültigen Abgasnormen, die ohne die Nutzung von Ausnahmetatbeständen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis eingehalten sein müssen, sind für PKW „Euro 6d Temp“ und für LKW „Euro VI“. Auf die Auswirkungen dieser Abgasnormen auf das Gestaltungsfeld Kraftstoffresilienz wird im Weiteren verwiesen.

Gesichtspunkt NATO Single Fuel Policy

Zielsetzung des Single Fuel Concepts ist die Nutzung eines einzigen standardisierten und kompatiblen Kraftstoffs für landgestützte militärische Operationen der NATO. Diese Single Fuel Policy (SFP) wendet die Bundeswehr durchgehend an. Sie fordert unter anderem auch die Verträglichkeit aller Fahrzeuge für Flugkraftstoff auf Kerosinbasis.

Grundlagen dieser hohen Standardisierung im Zusammenhang der SFP sind die NATO Standardisation Agreements (STANAG) 1414 „Guidelines to Ensure that Contractors Design and Supply New Equipment Capable of Using Standardized Products“ und die STANAG 1135 “Interchangeability of Fuels, Lubricants and Associated Products Used by the Armed Forces of NATO”. Für Landfahrzeuge gilt die STANAG 4362 „Fuels for Future Ground Equipment using Compression Ignition or Turbine Engines”.

Bei ausschließlich kraftstoffgeschmierten Diesel-Einspritzsystemen führt die reine Verwendung von Kerosin aufgrund seiner niedrigen Schmiereigenschaften zu teils katastrophalem Verschleiß mit Frühausfällen. Um die Verfügbarkeit auch dieser Dieselmotoren nicht zu gefährden, dosiert die Bundeswehr bei der Umsetzung der NATO SFP dem Kraftstoff F-34 ein Additiv mit dem NATO-Kode „S-1750“ hinzu, was auch bei handelsüblichem Dieselkraftstoff nach EN 590 ein übliches Verfahren ist. Derart „aufdosiertes“ F-34 bezeichnet die NATO mit dem Kode „F-63“.

Solche standardisierenden Vorgaben haben allesamt das primäre Ziel, die Versorgungsketten für Kraftstoff so einfach wie möglich zu halten und damit auch unter schwierigsten militärischen Rahmenbedingungen zu funktionieren. Deswegen verwenden die Streitkräfte der NATO nahezu ausschließlich dieselangetriebene Landfahrzeuge, da deren Betrieb einheitlich mit F-34 möglich und dieser Kraftstoff weltweit verfügbar ist. Die zukunftssichere Bereitstellung solcher Fahrzeuge in den hier beschriebenen Spannungsfeldern ist eine gestalterische Aufgabe in Planung und Rüstung.

Anwendung der NATO SFP im Zusammenhang mit gesetzlichen Abgasnormen für die Bundeswehr

Da bei Verbrennungsmotoren Ölperformance und Abgaszusammensetzung eng mit der Qualität des Kraftstoffs verknüpft sind, erreicht die Bundeswehr bei typischen Einsatzfahrzeugen, insbesondere bei Gefechtsfahrzeugen, maximal die EURO 3-Technologie. Höhere Abgasstandards sind mit den Kraftstoffen der NATO SFP in der Regel aufgrund der vergleichsweise höheren Schwefelgehalte nicht erreichbar.

Der Betrieb von Motoren, die nach Euro 4-Norm oder höher zertifiziert sind, ist mit NATO Single Fuel technisch nur unter Verschlechterung der Abgasqualität möglich, was für die militärische Nutzung explizit in Kauf zu nehmen ist.

Eine generelle Abkopplung von den Entwicklungen bei der Motorentechnik im Zusammenhang mit der jeweils gültigen Abgasnorm ist jedoch auch für militärische Fahrzeuge nicht vorgesehen. Vielmehr soll es möglich werden, Abgasreinigungseinrichtungen derart zu verbauen, dass das Fahrzeug im Normalbetrieb mit handelsüblichem Kraftstoff die möglichst beste Abgasnorm erfüllt. Bei Bedarf ist dann die Abgasreinigungseinrichtung durch Instandsetzungspersonal zu entfernen und die Motorsteuerung so umzuprogrammieren, dass ein durchhaltefähiger Betrieb auch mit Kraftstoffen der NATO SFP dauerhaft möglich ist. Umgekehrt kann später die entfernte Abgaseinrichtung wieder montiert und die Motorsteuerung in den Ursprungszustand zurückgebracht werden, damit das Fahrzeug im Normalbetrieb wieder mit der ursprünglichen Abgasnorm genutzt werden kann.

Die uneingeschränkte Funktions- und Betriebssicherheit neuer Motoren für die Nutzung von F-34 wird bei einer Erprobung nachgewiesen. Hier werden im Rahmen des NATO-Prüflaufs nach AEP-5[1] die Hälfte der Erprobungszyklen grundsätzlich mit F-34 absolviert, was auch den sicheren Betrieb bei späterer Nutzung von F-63 gewährleistet. Handelsübliche Motoren, deren Einspritzausrüstung absehbar inkompatibel mit F-34 ist, werden bei der Erprobung mit F-63 betrieben. Zusätzlich hat sich gezeigt, dass auch besonders geeignete Motorenöle helfen können. So hat die Bundeswehr in Ergänzung zum bewährten Motorenöl (O-236) ein aschearmes Motoröl (O‑1180) eingeführt, das unter solchen Betriebsbedingungen zur Durchhaltefähigkeit des Motors entscheidend beiträgt.

Die Bundeswehr setzt, abgeleitet aus den Vorgaben der NATO (bspw. SFP), auch weiterhin auf den Dieselmotor als primären Antrieb in der Landmobilität. So wird die Forderung, Treibstoffe auf der Basis schwefelhaltiger Kerosin-Kraftstoffe (F-34) nutzen zu können, am besten erfüllt. Aufgrund der weiter voranschreitenden Verschärfung geltender Abgasnormen wird dabei die bewährt enge Einbindung des Zentrums für Kraftfahrwesen der Bundeswehr immer wichtiger werden.

Gesichtspunkt Nachhaltigkeit

Das gesamtstaatliche Ziel der Nachhaltigkeit manifestiert sich bei Kraftstoffen maßgeblich durch das Ziel der schrittweisen CO2-Neutralität (Decarbonisierung) und die Abkehr von fossilen Kraft- und Brennstoffen (Defossilierung). Zusätzlich ist das künftig erwartete Erreichen des Erdöl-Fördermaximums („Peak Oil“) ein zusätzliches Risiko der Versorgungssicherheit. Die resultierende notwendige gesamtstaatliche Reaktion auf die beiden Effekte sind bekanntlich:

  • eine Klimawende unter Reduktion durch fossile Energieträger freigesetztes CO2 auf Null bis zum Jahre 2050 (nationale Zielvorgabe im Bundesklimaschutzgesetz) und
  • eine Energiewende hin bis zur ausschließlichen Nutzung erneuerbarer Energien und alternativer, klimaneutraler Energieträger.

Welche Auswirkungen dies für militärische mobile Systeme und dabei vor allem für Landfahrzeuge hat, ist zeitnah zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten. Entsprechende Untersuchungen wurden im BMVg bereits auf wissenschaftlicher Basis durch den Expertenkreis „Mobile Energiesysteme“ des Gesprächskreises „Nachhaltige Innovative Energiesysteme“ durchgeführt. Erste Handlungsempfehlungen liegen vor.

Alternative Energieträger und militärische Mobilität

Die Nutzbarkeit alternativer Energieträger für die Bundeswehr hängt maßgeblich von der Leistungsdichte ab, da diese in militärischen Szenaren maximal hoch sein muss. Zusätzlich gibt die NATO SFP Rahmenbedingungen für solche Energieträger vor.

Die aktuellen zivilen Megatrends in der Energiewende fokussieren sich derzeit in der Landmobilität primär auf die künftige Nutzung von Akkumulatoren und/oder mit Wasserstoff betriebene Brennstoffzellen für die Elektromobilität sowie mit Wasserstoff betriebenen Verbrennungsmotoren.

Ob solche militärisch geeignet sind, hängt vor allem vom Gewicht des Landfahrzeugs ab. Die Leistungsdichte derzeitig zur Verfügung stehender wiederaufladbarer Lithiumbatterien, des chemischen Energieträgers Wasserstoff und von Erd-/Methangas ist zu gering, um beispielsweise gepanzerte Fahrzeuge und Luftfahrzeuge betreiben zu können. Dies zeigt die folgende Abbildung anhand von Berechnungen eines „Kampfpanzeräquivalents“ mit einem Gewicht von 60 Tonnen und einer Motorleistung von 1.100 kW. Ein solcher Elektroantrieb für gepanzerte Fahrzeuge ist absehbar nicht realisierbar, da für einen rein elektrischen Antrieb mit der derzeitigen Lithiumionenbatterietechnik ein zusätzliches Gewicht von 10 t bei einem Zusatzvolumen von 6 m3 benötigt würde.

Synthetische Kraftstoffe

Für die NATO hat das Energy Security Centre of Excellence im Jahr 2016 unter dem Begriff Interoperabilität auch die Fähigkeit seiner Partner zur robusten Querversorgung von Kraftstoffen betont. Dabei wurden aufgrund ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften flüssige Kraftstoffe als Bestandteil der NATO SFP als besonders geeignet aufgezeigt. Zusätzlich sind Fragestellungen der mittel- und langfristigen Versorgungssicherheit untersucht sowie Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Dabei wurde einvernehmlich festgestellt, dass für diese Zeitschienen eine stetig steigende Beimischung synthetischer zur teilweisen Substitution fossiler Kraftstoffe immer mehr an Bedeutung gewinnen wird. Langfristig kann bei der Herstellung solcher synthetischen Kohlenwasserstoffe sogar eine überwiegende Nutzung regenerativer Quellen gelingen, was sich zusätzlich positiv auf die Nachhaltigkeit auswirken würde.

Zurzeit wird dazu in der NATO eine Untersuchung durchgeführt, die bis 2021 die Auswirkungen und Möglichkeiten der Nutzung synthetischer Kraftstoffe für NATO-Bodenfahrzeuge und die Umsetzbarkeit in der NATO SFP beinhaltet. Die wichtigsten zu behandelnden Fragestellungen für synthetische Drop-In-Kraftstoffe hierbei sind:

  • der Einfluss auf die Funktionsfähigkeit und Leistung von Landfahrzeugen und
    –systemen,
  • die Auswirkungen auf die Kraftstoffspezifikationen und -eigenschaften,
  • die Implikation der Verwendung zugelassener Luftfahrtkraftstoffe in Landsystemen im Rahmen der NATO SFP,
  • die Auswirkungen auf militärische oder kombinierte zivil-militärische Verteilungs- und Lagersysteme und
  • die evtl. notwendige Anpassung militärischer Forderungen im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Genehmigungsverfahren für neue Kraftstoffe.

Ein großer Vorteil synthetischer Kraftstoffe ist das Enthalten derselben Kohlenwasserstoffe, wie bei zurzeit in Nutzung befindlichen Kraftstoffen auf Mineralölbasis. Damit verfügen sie auch grundsätzlich über die gleichen physikalischen und chemischen Eigenschaften. Eine Nutzung als Drop-In-Kraftstoff ist also durch Beimischung ohne Änderung bestehender Antriebssysteme und Logistik grundsätzlich möglich.

Aufgrund ihrer Reinheit sind synthetischen Kraftstoffen gewisse Additive beizumischen, die in Kraftstoffen auf Mineralölbasis durch deren vergleichsweise hohe Heterogenität bereits enthalten sind. Allerdings ist es ein großer Vorteil der Reinheit synthetischer Kraftstoffe, dass unerwünschte Bestandteile wie Schwefel- oder Stickstoffverbindungen ebenfalls nicht vorkommen. Dadurch wird u.a. das Erreichen gesetzlicher Abgasnormen wesentlich erleichtert.

Es gibt unterschiedliche Herstellungsverfahren für synthetische Flüssigkraftstoffe, die künftig parallel betrieben werden. Neben den seit einiger Zeit genutzten Biofermentationsverfahren („Biodiesel“) gibt es vermehrt sogenannte klimaneutrale Power-to-Liquid-(PtL-) Verfahren (“E-Diesel“). Dabei können durch neuartige Katalysetechniken und apparative Sektorenkopplungen die Wirkungsgrade von PtL‑Anlagen (ca. 60%) im Vergleich zur Photosynthese (ca. 30%) sogar höher sein. Da bei der Herstellung von E‑Diesel das vorher aus der Luft entnommene CO2 beim Verbrennungsprozess im Motor wieder freigesetzt wird, ist die Gesamt-CO2-Bilanz null und die Verwendung klimaneutral. Solche Kraftstoffe sind zurzeit im Zulassungsverfahren als Verbrennungsmotor- und Turbinenkraftstoff.

Inwieweit Hybridisierungsgrade und -techniken zwischen Elektro- und Verbrennungsmotor eine Rolle für die Landmobilität spielen können, ist aus der folgenden Abbildung zu entnehmen. Je geringer die Masse und das Leistungsprofil eines mobilen Systems ist, desto eher wird eine Hybridisierung in Richtung Elektromobilität möglich. Zusätzlich ist auch die kontinuierlich steigende Anzahl und Leistung bordabhängiger und zusätzlicher externer Stromabnehmer zu berücksichtigen.

Ausblick

Kraftstoffresilienz hat als primär technisches Thema meistens wenig direkte Visibilität. Jedoch ist die wichtige Aufgabe, eine durchgehende Mobilität für alle Landfahrzeuge im jeweiligen Szenar sicherzustellen, Kern dieses Gestaltungsfelds. Damit trägt es dazu bei, entlang der im Fähigkeitsprofil der Bundeswehr abgebildeten Zwischenschritte 2023, 2027 und 2031 sukzessive, auch unter dem Gesichtspunkt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die benötigten Landfahrzeuge zur Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus erscheint es lohnenswert, im Bereich der synthetischen Kraftstoffe weiter voranzuschreiten, um zum einen zusätzliche militärische Handlungsoptionen zu gewinnen und zum anderen auch der gesamtgesellschaftlichen Notwendigkeit der Nachhaltigkeit angemessen Rechnung zu tragen ohne vom Grundsatz der SFP abweichen zu müssen.

Autoren und Abbildungen: Oberstleutnant i.G. Daniel Gerlach und Oberst d.R. Prof. Dr. Michael Faulde

[1] NATO Standard Engine Laboratory Test for Part 1: Gas Turbine Engines and Part 2: Diesel and Spark Ignition Engines

Blauer Bund Sattelzugmaschine 70 Tonnen im Profil

Technisch-logistische Einsatzprüfung (TLEP) an Sattelzugmaschine 2 70 t TRUM

Im Zeitraum vom 13.07.2020 bis 20.08.2020 wurde durch den Bereich Technik/Logistik Dezernat U die TLEP am neuen Schwerlasttransporter (SLT) der Bundeswehr durchgeführt. Die neue Sattelzugmaschine 2 70 t TRUM (Teilregeneration ungeschützte Mobilität) bekommt den Spitznamen „Elefant II“ und ist Nachfolger der alten „Franziska/Elefant I“.

Die neuen Fahrzeuge ergänzen die bereits eingeführte geschützte Version „Mammut“. In diesem Jahr laufen 32 Sattelzugmaschinen und in den nächsten beiden Jahren jeweils weitere 25 Fahrzeuge der Truppe zu. Die ungeschützte Sattelzugmaschine ist baugleich bis auf das geschützte Fahrerhaus. Die jetzige TLEP diente als ergänzende Untersuchung, zu der TLEP am Mammut im Jahr 2015, für noch nicht erprobte Instandhaltungsarbeiten. Hierbei lag der Schwerpunkt auf der Erprobung des Hauptbaugruppentauschs von Fahrerhaus, Motor, Getriebe und Doppelseilwindenanlage.

Ausgebautes Triebwerk zur Vorbereitung der Arbeit „Trennen Motor und Getriebe“

Ziel der Erprobung war es, diese Instandhaltungsarbeiten in das logistische System der Bundeswehr einzuordnen, die Arbeitsplatzbelegungszeiten zu ermitteln und die Arbeitsschritte zur Erstellung der IETD festzulegen.

ERGEBNIS

Das „Abnehmen Fahrerhaus“ und ein Umbau auf ein geschütztes Fahrerhaus ist in acht Stunden in der IHS 3 auch in einer Feldinstandsetzung möglich. Motor- und Getriebewechsel sind äußert komplex und stellen hohe Anforderungen an das Instandhaltungspersonal.

Seitenansicht SaZgM 2 70t TRUM Triebwerk ausgebaut

Der Ausbau Motor und Getriebe erfolgt immer zusammen aus dem Chassis nach oben und benötigt 12 Stunden Arbeitsplatzbelegungszeit. Das Trennen des Motors vom Getriebe sowie erforderliche Umbauarbeiten an der neuen Baugruppe benötigt drei Stunden. Das Zusammenbauen benötigt weitere 15 Stunden, so dass für den Hauptbaugruppentausch Motor oder Getriebe 30 Stunden Arbeitsplatzbelegungszeit anzusetzen sind. Damit ist diese Instandhaltungstätigkeit grenzwertig zur IHS 4, aber dennoch für eine militärische Instandhaltung zwingend erforderlich. Im Gegensatz dazu lassen sich die beiden Seilwinden einzeln nacheinander in acht Stunden pro Winde austauschen. Ein weiteres wesentliches Ergebnis war die Feststellung, dass für die Instandhaltung der neuen Sattelzugmaschine die beiden eingeführten Sonderwerkzeugsätze für die UTF mil 5 t – 15 t und des Mammuts ausreichend sind und kein neuer eigenständiger Sonderwerkzeugsatz erforderlich ist. Als Gesamtergebnis bleibt festzuhalten, dass der neue SLT „Elefant II“ insgesamt gesehen gut instandhaltbar ist und daher konnte in der TLEP erfreulicherweise der Eignungsgrad „geeignet“ vergeben werden.

Das Erprobungsteam AusbZTLS von links nach rechts: OSF Noß, OSG Esser, Hptm Thönnissen, HF Oertel, OSG Marx

Text: Stabshauptmann Thönnissen

Bilder: Herr Seemann, Firma Sorg

Landmobilität der Bundeswehr – Trennung von Funktionalität und Mobilität

Dieser Artikel ist der Zweite von fünf einer Reihe, der in den Newslettern des Blauer Bund e.V. fortgesetzt wird. [Red]

Die in den letzten Jahren geänderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen führten nach Jahren der ausschließlichen Konzentration auf Einsätze im Rahmen des Internationalen Krisenmanagements zu der Erkenntnis, dass es notwendig geworden ist, zusätzlich die umfassende Befähigung der Bundeswehr zur kollektiven Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) zurückzuerlangen. Entsprechende Untersuchungen zum zukünftigen Charakter der LV/BV und dessen Auswirkungen werden im Zuge der Erarbeitung und Fortschreibung des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr (FPBw) seit 2017 durchgeführt.

Ziel der Befähigung zu kollektiver LV/BV ist neben der Sicherstellung der Integrität von nationalen Gewässern und des Luftraums in besonderem Maße die territoriale Integrität auf dem Land. In einem symmetrischen Konflikt um (Land-)Raum müssen daher immer auch ausreichend starke und durchhaltefähige Landstreitkräfte zur Verfügung stehen.

Die Durchhaltefähigkeit der Landstreitkräfte wird zu einem wesentlichen Teil durch logistische Fähigkeiten sichergestellt. Dabei ist es erforderlich, auf sich ändernde Lagen sowohl operativ als auch taktisch flexibel reagieren zu können. Hierzu bedarf es einer Weiterentwicklung der Landmobilität in den Streitkräften.

Der unterschiedliche Charakter von LV/BV zu Stabilisierungsoperationen wirkt sich auch auf szenarabgeleitete Fähigkeitsforderungen aus. Daher wurde im Zuge der Untersuchungen zum FPBw ein neues Konzept Landmobilität der Bundeswehr erstellt, das in vier Gestaltungsfeldern die Leitlinien für die zukünftigen Fähigkeiten in der Landmobilität festgelegt.

Bild: Schematische Übersicht der Gestaltungsfelder

Neben den eher technischen Gestaltungsfeldern „Schutz“, „Kraftstoffresilienz“ und „Automatisierung und Unbemanntes Fahren“ ist die „Trennung von Mobilität und Funktionalität“ ein vorrangig funktionales Gestaltungsfeld, dessen Umsetzung die Flexibilität und Durchhaltefähigkeit von Landstreitkräften einschließlich der unterstützenden Truppenteile in taktischer und logistischer Hinsicht maßgeblich erhöht.

In dieser Betrachtung ist Logistik nicht auf die Truppenteile begrenzt, die diese als Hauptauftrag haben, sondern ausdrücklich auch auf die Kräfte bezogen, die logistische Aufgaben in Verbänden mit anderem Hauptauftrag wahrnehmen. Es geht also vor allem darum, logistische Ketten und generelle Grundsätze zu betrachten, die geeignet sind, bspw. durch Standardisierung und ihre schiere Häufigkeit in der Bundeswehr, maßgeblich Einfluss auf die gesamte Logistik zu nehmen. Dort birgt sich systemisch die Chance, durch das Stellen genereller Weichen einen großen Benefit für die spätere Durchführung der Logistik zu generieren. Ziel ist es hierbei demnach, Festlegungen zum Zwecke der der Effizienzerhöhung zu treffen.

Vorgaben

Um dieser Effizienzerhöhung durch konsequente Berücksichtigung der Trennung von Funktionalität und Mobilität innerhalb der logistischen Kette zu ermöglichen, sind unter anderem standardisierte Schnittstellen vonnöten. Hierzu wurden erste Grundlagen bereits im Jahr 2017 mit den Durchführungsbestimmungen zum Leitfaden „Standardisierte Befestigung von Ladung auf LKW der Bundeswehr“ gelegt. Diese zeigen bereits detailliert auf, welche Rahmenbedingungen und Abhängigkeiten gelten. Unter anderem wird dort schon dezidiert bis auf die Ebene der benötigten bzw. nutzbaren Umschlagmittel für das Auf- und Absetzen der Funktionsträger eingegangen. Durch diese technischen Vorgaben wird zusätzlich größtmögliche Kompatibilität mit der zivilen Logistikbranche erreicht, was einer belastbaren und möglichst bruchfreien Transportkette militärischer und gewerblicher Leistungserbringer zuträglich ist. Insgesamt werden durch konsequente Berücksichtigung der Trennung von Funktionalität und Mobilität wesentliche Synergiepotentiale möglich, so dass es folgerichtig ist, dass dieses Thema im Konzept Landmobilität der Bundeswehr ein eigenes Gestaltungsfeld darstellt.

Ziel war es von Anfang an, den Projektleitern der jeweiligen integrierten Projektteams eine Richtschnur an die Hand zu geben, um systemunverträgliche Lösungen oder widerstreitende funktionale Forderungen zu vermeiden. Zusätzlich galt es, die beiden maßgeblichen Bedarfsdeckungsmöglichkeiten in der Landmobilität – eigenbewirtschaftet (Kauf) und durch einen Dienstleister (BwFPS) bereitgestellt – so zu berücksichtigen, dass beide Wege auch unter Berücksichtigung dieser Vorgaben gangbar sind.

Bild: Beispiele für Auflastung Funktionalitäten am Beispiel LKW 2t hümS

Damit wirkt sich diese neue Systematik bereits heute positiv auf die Mammutaufgabe der Regeneration der querschnittlichen logistischen Lkw, die quantitativ größte Fahrzeugflotte der Bundeswehr mit einem Alter von über teilweise 40 Jahren, aus.

Dabei hat sich sehr schnell die Kernidee verfestigt, Funktionsträger [1] fahrzeugunabhängig bereitzustellen und über standardisierte und handelsübliche Schnittstellen mit einer Vielzahl von Fahrzeugen mobil machen zu können. Die konsequente Anlehnung an die handelsübliche Norm (ISO 668 Frachtcontainer – Klassifizierung, Abmessungen und Gesamtgewicht) sowie das bereits übergreifend eingeführte Befestigungssystem „Twistlock“ bilden die Arbeitsgrundlage, um künftig Funktionalitäten mit der benötigten Mobilität zu verbinden.

Zur Abgrenzung wurde in einem nächsten Schritt klargestellt, dass sich diese Vorgaben ausdrücklich nicht auf solche Fälle beziehen, die das Mitführen von Personen während der Fahrt in Funktionsräumen bzw. auf der Ladefläche beinhalten, was einer gesonderten Betrachtung bedarf. Auch für fahrzeugseitig integrierte Rüstsätze bzw. Rüstsatzanteile, die sich im Fahrerhaus bzw. am Funktionsraum befinden, gelten diese Grundgedanken ausdrücklich nicht (bspw. Funk).

Für die Umsetzung aller anderen Projekte wurden u.a. folgende wesentliche Vorgaben verbindlich festgelegt:

  • Zukünftige Lkw sollen über einen verwindungsarmen (u.a. tmil [2]/hümS [3]-Fahrzeuge) bzw. verwindungsfreien (u.a. hoch geländegängige Fahrzeuge) Containertragrahmen verfügen.
  • Solche Containertragrahmen müssen über Twistlock-Verriegelungen zur Anbindung nach ISO 668 und zusätzlich f6 2/3 ft und 15 ft-Aufnahmen mit der Standardbreite 8ft verfügen.
  • Aufteilung nach Zuladungs-/Nutzlastklassen und der Zuweisung bestimmter verbindlicher Hauptfunktionen wie folgt:
    • Materialtransportfahrzeuge (6 2/3 ft-Tragrahmen),
    • Lkw mit Zuladungsklasse 1t bis 3t (10 ft-Tragrahmen),
    • Lkw mit Zuladungsklasse 3t bis 10t (15 ft-Tragrahmen) und
    • Lkw mit Zuladungsklasse größer 10t (20 ft-Tragrahmen).

Dabei sollen die Vorrichtungen für die jeweils kleineren Maße quasi in Nebenfunktion vorhanden sein. Bspw. soll ein solcher 20 ft-Tragrahmen eines Lkw 15t zusätzlich Twistlock-Befestigungen für zwei 10 ft bzw. einen 15 ft-Container bieten.

  • Auch für Stückguttransporte notwendige Ladepritschen werden als Wechselpritschen in den oben genannten Maßen realisiert.

Mit diesen vergleichsweise wenigen Vorgaben wird die Grundlage einer möglichst hohen Flexibilisierung bei der auftragsabgeleiteten Kombination von Funktionalität (bspw. Ladungsträger) und Mobilität (Fahrzeug) gelegt.

Bild: Beispiele für Auflastung Funktionalitäten am Beispiel LKW 5t

In einigen Projekten sind heute noch Funktionsträger auf Ladeflächen bereits deutlich überalterter Fahrzeuge verlastet. Meistens handelt es sich dabei um Kabinen. Für diese Funktionsträger gilt es, entweder eine unmittelbare Verlastung auf den neuen Containertragrahmen per Twistlock herzustellen oder eine verwindungsfreie Adapterplattform oder andere Lösungen in den oben genannten Maßen zur Verfügung zu stellen, so dass diese Funktionen mittels neuer Lkw weiterhin beweglich nutzbar bleiben.

Die mit diesen Gedanken eingeleitete grundsätzliche Trennung des Funktionsträgers (bspw.  Kabine auf Containerbasis) vom Mobilitätsträger (Fahrzeug) erweitert das denkbare Einsatzspektrum enorm, was neben Flexibilität in der Bundeswehrplanung vor allem auch taktische Flexibilität beim jeweiligen Verbandsführer schafft.

Beispiel Gefechtsstandcontainer

Ein Beispiel soll den vielschichtigen Mehrwert in der konsequenten Anwendung verdeutlichen. Durch die Refokussierung auf LV/BV wird auch die Befähigung zum mobilen Führen wieder wichtiger als noch in Stabilisierungsoperationen. Insbesondere mobile Gefechtsstände auf Großverbandsebene (bspw. Brigade oder Division) haben eine essentielle Bedeutung.

Ohne die Trennung von Funktionalität und Mobilität, also Kabine/Container und Fahrzeug im festen Verbund, wäre aufgrund einer Bedrohungsableitung für einen solchen Gefechtsstand ein vergleichsweise hoher Schutz für die gesamte Einheit aus Kabine/Container und Fahrzeug zu fordern. Dies würde eine deutliche Kostensteigerung und Gewichtszunahme bedeuten, so dass in vielen Fällen abschlägig bezüglich der Forderung nach hohem Schutz zu entschieden wäre.
Bei konsequenter Anwendung der Trennung von Mobilität und Funktionalität ergibt sich jedoch ein grundsätzlich anderes Bild. Die Bedrohung für solche Gefechtsstandelemente ergibt sich meist erst im Wirkbetrieb, wenn die Funktionsträger abgeladen vom Fahrzeug zum Gefechtsstand zusammengefügt wurden und aus ihnen geführt wird. Auf dem Marsch ist dies durchgehend nicht der Fall, so dass während der Verlegung kein solcher Bedarf an erhöhtem Schutz besteht. Damit wird klar, dass der in Rede stehende Schutzbedarf lediglich für den Funktionscontainer besteht, jedoch nicht automatisch auch für das Fahrzeug. Dieses kann nach dem auch abgesetzt möglichen Aufbau des Gefechtsstandes disloziert von diesem sein. So kann zukünftig auch ein ungeschütztes Transportfahrzeug folgerichtig als Mobilitätsträger einem geschützten Gefechtsstandcontainer zugeordnet werden.

Durch die konsequente Berücksichtigung der größtenteils handelsüblichen Normen ist darüber hinaus erweiternd eine Nutzung ziviler Lkw als Mobilitätsträger möglich, wenn die sicherheitspolitischen Entwicklungen dies notwendig machen sollten. Damit lassen sich Szenare beantworten, die wieder in die Nähe eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls rücken und in denen bspw. ein unterstützender Rückgriff auf Kapazitäten ziviler Logistikunternehmen wieder in größeren Maßstäben mitgedacht werden muss.

Gesamtplanerisch kommt es nun also besonders darauf an, die Möglichkeiten dieses Gestaltungsfeldes bei allen Projekten der Landmobilität und der zugeordneten Funktionsträger bestmöglich und konsequent zu nutzen, um entlang der im Fähigkeitsprofil der Bundeswehr abgebildeten Zwischenschritte 2023, 2027 und 2031 sukzessive etwa komplett zur LV/BV befähigte Brigaden, auch unter dem Gesichtspunkt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, durchhaltefähig zur Verfügung zu stellen.

 Autor und Folien: BMVg, Plg II 5, Oberstleutnant i.G. Daniel Ulrich Gerlach, Grundsatzreferent

[1] Funktionsträger sind bspw. Funktioncontainer, Funkkabinen usw.

[2] tmil Fahrzeug – teilmilitarisiertes Fahrzeug

[3] hümS Fahrzeug – handelsübliches Fahrzeug mit militärischer Sonderausstattung

80 mittlere geschützte Sanitätsfahrzeuge beauftragt

Die Bundeswehr bekommt weitere Sanitätsfahrzeuge. Der Vertrag über die Herstellung und Lieferung von 80 mittleren geschützten Sanitätsfahrzeugen wurde kürzlich im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr unterschrieben. Das Fahrzeug auf Basis des Eagle 6×6 soll im Sanitätsdienst der Bundeswehr und in der Marine eingesetzt werden.

Das geschützte, allradangetriebene Radfahrzeug dient vor allem der mobilen, sanitätsdienstlichen Erstversorgung. Egal ob vor Ort oder zwischen verschiedenen Behandlungseinrichtungen, der Eagle wird als Bindeglied im sogenannten qualifizierten Verwundetentransport eingesetzt. Die Fahrzeuge werden ab 2021 in der Truppe erwartet.

Den Fuhrpark sinnvoll erweitert

„Das neue Fahrzeug ergänzt die leichten und schweren geschützten Sanitätsfahrzeuge Eagle IV BAT und GTK Boxer. Es ermöglicht zukünftig ein neues Niveau in der bodengebundenen sanitätsdienstlichen Versorgung“, weiß Oberstleutnant Klaus Krickl vom Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr. Und es erfüllt alle aktuellen Anforderungen: Schutz, Mobilität, sanitätsdienstliche Funktionalität und Transportkapazität – bei einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 20 Tonnen.

Viel Platz für medizinisches Fachpersonal und die Patienten

In dem Sanitätsfahrzeug können bis zu zwei liegende Personen aller medizinischen Schweregrade transportiert werden. Der Innenraum bietet dem Fachpersonal ausreichenden Platz für die rettungsmedizinische Überwachung und den Erhalt der Vitalfunktionen. Je nach Auftrag wird das Fahrzeug mit unterschiedlich medizinisch geschultem Personal besetzt. Während zwei Notfallsanitäter in der Einsatzvariante „Rettungstrupp“ alleine die Versorgung der Verwundeten übernehmen, ist in der Variante „Beweglicher Arzttrupp“ ein Notarzt mit an Bord.

Bestmöglicher Schutz für die Insassen

Das Sanitätsfahrzeug sichert und erweitert die Fähigkeit der bodengestützten sanitätsdienstlichen Unterstützung in der Bundeswehr. Der Eagle stellt nicht nur die hochmoderne sanitätsdienstliche Versorgung der Patienten sicher. Die Insassen können sich auch auf den bestmöglichen Schutz verlassen. Die Panzerung schützt gegen Minen und improvisierte Sprengfallen, sogenannte IED.

Drei Achsen für höchste Mobilität

Bei der Planung lag der Fokus auf einer sehr hohen operativen sowie taktischen Mobilität. Gleichzeitig sollen die zu behandelnden Personen besonders schonend transportiert werden. Dies ist speziell bei Fahrten im Gelände eine besondere Herausforderung. Möglich wird dies durch eine besondere Fahrwerkskonstruktion mit einem verlängerten Fahrgestell mit dritter Achse.

Wieder eine Fähigkeitslücke geschlossen

Der erfolgreiche Vertragsschluss im Rahmen der Projektrealisierung schließt eine weitere Fähigkeitslücke. Die gemeinsam erarbeiteten Erfahrungen im Vertrags- und Projektmanagement können auch in zukünftigen Projekten erfolgreich übernommen und angewendet werden.

Autor: Wolfgang Schmittinger, BAAINBw U4.2, Bildquelle: Kai Weber, GDELS

Greenliner 2020: Neue Mobilität für die Truppe

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hat gemeinsam mit der Abteilung Ausrüstung des Bundesministeriums der Verteidigung die Weichen dafür gestellt, dass der Lkw Greenliner noch in diesem Jahr an die Truppe ausgeliefert wird. Insgesamt 700 Fahrzeuge erhält das Deutsche Heer ab September als Full-Service-Paket. Grundlage dafür ist die gerade erteilte Freigabe zur Nutzung.

„Damit wird die ungeschützte militärische Fahrzeugflotte der Bundeswehr weiter vorangetrieben“, erklärt Oberstleutnant Jan Woywod, Projektleiter BwFuhrparkservice im BAAINBw. Der Mobilitätsservice für die Truppe wird so weiter ausgebaut: Das Fahrzeug dient dem Transport von Personen und Material, es wird aber auch im Einsatz genutzt, um die Truppe mittels eines eingebauten Funksystems zu führen.

Der Name „Greenliner“ entstand im Jahr 2006 im Zuge der Beschaffung der ersten grünen Fahrzeugflotte seitens der BundeswehrFuhrparkService GmbH (BwFPS). Durchgesetzt hat sich der Name bei der ersten Serie im Jahr 2008, die wie der Wolf auf der G-Klasse von Mercedes-Benz basiert. Die handelsübliche Mobilität wird „Silberlinge“ genannt, weil die ersten Fahrzeuge im Jahre 2003 in Silbern ausgeliefert wurden.


Allradantrieb, Klimaanlage, Kältepakete, Automatikschaltung: Das neue Fahrzeug können die Soldaten in verschiedenen Klimazonen nutzen.
Bundeswehr/Sirko Bednarski

Das Beschaffungsprojekt Greenliner begann im August 2019. Mindestens 300 Fahrzeuge sollen noch 2020 an die Truppe übergeben werden. „Allen Beteiligten war von Anfang an klar, dass es ein Kampf gegen die Uhr werden würde“, erläutert Stefan Pauly. Der Technische Regierungsamtmann ist im BAAINBw in der Projektleitung der Fahrzeugfamilie Wolf tätig und unterstützt die technische Realisierung des Fahrzeugs maßgeblich. Mit den 300 Fahrzeugen soll das derzeitige Fehl im Deutschen Heer ausgeglichen werden, um für die Schnelle Eingreiftruppe VJTF 2023 notwendiges Gerät zu liefern.

Stresstest für Mensch und Maschine

Die Anpassung des Greenliners an die aktuellen militärischen Bedarfsforderungen, also das, was die Truppe an Fähigkeiten für Lkw gefordert hat, nahm das BAAIN gemeinsam mit dem Zentrum für Kraftfahrwesen der Bundeswehr, der BwFPS, Daimler sowie der Knapp Service GmbH vor. Hersteller des Fahrzeuges ist die Mercedes-Benz G GmbH in Graz, Österreich. Die militärischen Sonderausstattungen werden in Koblenz eingebaut.

Mit der Projektstartbesprechung im August 2019 begann der Marathon gegen die Zeit. In der ersten von zahlreichen Besprechungen wurde der Arbeits- und Zeitplan festgelegt. Das Ziel war, am Ende des Jahres 2019 das erste Serienmodell in Koblenz bereitzustellen, um anschließend die erforderlichen Testreihen wie z. B. zur Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) vorzunehmen, die Zertifizierung der neuen Reifen oder aber die Prüfung der Geräuschmessung durchzuführen.


Der Greenliner – hier noch ohne Flecktarn – wird zahlreichen Tests unterzogen, von der Geräuschmessung bis zur Reifenzertifizierung
Mercedes-Benz, Guido Monreal

Im November 2019 wurde das erste Serienfahrzeug bestellt. Kurz vor Weihnachten wurde der Lkw von Graz nach Koblenz überführt und mit der geforderten Flecktarnlackierung sowie dem Einbausatz „Fu 2“ versehen. Dahinter verbergen sich zwei Funkkreise mit verschiedenen Frequenzen. Im Januar und Februar 2020 fanden zahlreiche zusätzliche Testreihen mit dem Fahrzeug statt. Im Februar gab es die letzte Projektbesprechung. Die abschließenden Papiere wurden befüllt, um die Voraussetzung für die Freigabe zur Nutzung zu schaffen. Durch die BwFPS können die handelsüblichen Fahrzeuge mit militärischer Sonderausstattung an die nutzenden Truppenteile ab September 2020 übergeben werden.

Platz für 4 Personen mit Ausrüstung

Der Greenliner verfügt über einen 6-Zylinder-Motor mit einer Leistung von 135 Kilowatt, Allradantrieb und Automatikgetriebe. Für Übungen und Einsätze ist der Greenliner gleichermaßen geeignet. Während der Fahrt sind Differentiale steuerbar. So wird eine hohe Geländegängigkeit ermöglicht, da die Traktion dem Gelände entsprechend angepasst werden kann. Auch die Nutzung in unterschiedlichen Klimazonen ist durch eine leistungsfähige Klimaanlage und ein Kältepaket mit Standheizung gewährleistet.

Der Projektleiter für die Fahrzeugfamilie Wolf, Technischer Regierungsoberamtsrat Peter Kropp, erläutert, was den Greenliner ausmacht: Die Kabine des Greenliners biete in ihrer Grundkonfiguration vier Soldaten mitsamt ihrer Ausrüstung Platz. Die militärische Sonderausstattung bestehe unter anderem aus Halterungen für Waffen und Gerät, Tarnbeleuchtung, Blendschutz für Scheiben, Scheinwerfer und Spiegel, Fremdstartsteckdose und dem Einbausatz Funk Fu 2. Alles konnte zeitgerecht integriert werden, um die Freigabe zur Nutzung „Greenliner 2020“ zu erteilen. „Aufgrund der ausgezeichneten Zusammenarbeit aller Beteiligten konnte das schlagkräftige Projektteam den Zeitplan trotz aller Herausforderungen halten – damit steht der Auslieferung an die Truppe nichts mehr im Weg.“

Autor: OTL Sirko Bednarski BAAINBw E3.2