Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen – März 2019

Im März 2019 wurde folgende Personalveränderungen wirksam:

SKB

Brigadegeneral Georg Valentin KLEIN, Geschäftsführender General im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Köln, wird Abteilungsleiter und General Streitkräftegemeinsame Ausbildung Kommando Streitkräftebasis, Bonn.

 

Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: BMVg Presse- und Informationsstab

Die Soldatinnen und Soldaten sind es wert!

Das neue Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bringt Vorteile für viele Bundeswehrangehörige – doch wer profitiert wovon? Ein Blick auf die Details des Regelwerks.

Der Dienst in der Berufsarmee Bundeswehr muss attraktiv sein, weil die Streitkräfte mit vielen zivilen Arbeitgebern im Wettbewerb stehen, die um Fachkräfte ringen. Der Entwurf des „Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ (BwEinsatzBerStG), der heute ins Kabinett eingebracht wird, sieht eine ganze Reihe von Verbesserungen für Bundeswehrangehörige vor. Das Regelwerk umfasst Änderungen an rund 30 Gesetzen und Verordnungen, um den Dienst sowohl für aktive als auch für angehende und auch für ehemalige Soldaten attraktiver zu machen. Das Verteidigungsministerium lässt sich das Maßnahmenbündel für die Soldatinnen und Soldaten in den nächsten vier Jahren rund 380 Millionen Euro kosten.

Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen: „Die Bundeswehr wächst wieder und die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr geben im Ernstfall alles für ihr Land. Das Mindeste, das wir diesen Männern und Frauen schulden, ist, dass sie in ihrem schwierigen Dienst gut abgesichert sind. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir nach der Agenda Attraktivität in der vergangenen Legislatur nun mit diesem Gesetz einen weiteren Meilenstein erreichen. Unsere Soldaten stehen für Demokratie und Freiheit ein. Dafür verdienen sie Wertschätzung, die sich nicht nur, aber auch in handfesten finanziellen Vorteilen ausdrücken darf.“

Die Neuerungen des Artikelgesetzes sollen mit Verkündung des Gesetzes voraussichtlich Mitte 2019 in Kraft treten, einige Anteile werden jedoch erst Anfang nächsten Jahres oder später wirksam.

Erweiterter Schutz im Auslandseinsatz

Wird ein Soldat oder Beamter im Ausland verletzt oder verwundet, steht er auch schon jetzt unter dem Schirm umfassender sozialer Schutzmechanismen – solange es sich um einen vom Bundestag mandatierten Auslandseinsatz handelt. Für Bundeswehrangehörige in einsatzgleichen Verpflichtungen musste dies bislang im Einzelfall festgestellt werden. Das Artikelgesetz sieht vor, dass einsatzgleiche Verpflichtungen ab einer bestimmten Gefährdungslage im Hinblick auf die Versorgung automatisch genauso behandelt werden wie ein mandatierter Auslandseinsatz, wie zum Beispiel bei der NATO-Aufgabe Enhanced Forward Presence in Litauen. Aktuell betrifft dies etwa 600 Soldaten und Soldatinnen.

Verbesserung für einsatzgeschädigte Soldaten

Die Bundeswehr übernimmt künftig die Kosten, wenn Familienangehörige in die Therapie von Einsatzgeschädigten einbezogen werden möchten. Dieses kann zum Beispiel bei längeren Reha-Maßnahmen sinnvoll sein. Derzeit werden die Angehörigen von knapp 1.300 Soldaten und Soldatinnen in der Rehabilitation davon profitieren können.

Fürsorge über das Dienstzeitende hinaus

Viele Soldaten auf Zeit verbringen einen erheblichen Teil ihres Arbeitslebens bei der Bundeswehr – die Rückkehr oder der Einstieg ins zivile Berufsleben ist gerade für ältere Soldaten eine besondere Herausforderung. Um den Altgedienten diesen Schritt so leicht wie möglich zu machen, setzt das Artikelgesetz auf eine Doppelstrategie. Zum einen wird die Berufsförderung ausgebaut. Mit mehr Bildungsoptionen, mehr Beratungsangeboten und höheren Zuschüssen wird länger dienenden Zeitsoldaten die Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt erleichtert. So lag beispielsweise die Kostenobergrenze für berufsfördernde Maßnahmen ab einer Verpflichtungszeit von zwölf Jahren bei 21.000 Euro. Künftig führen längere Verpflichtungszeiten auch zu finanziellen Verbesserungen. Ab einer Verpflichtungszeit ab 15 Jahren wird alle fünf Jahre der Zuschuss um weitere 1.000 Euro erhöht. Auch wird der Zuschuss künftig bei Inanspruchnahme von Ausbildungsangeboten der Bundeswehr-Fachschulen nicht mehr reduziert (sogenanntes Schulgeld). Hiervon profitieren derzeit etwa 5.000 Soldaten und Soldatinnen.
Zum anderen verbessert die Bundeswehr die rentenrechtliche Absicherung sowohl für Zeitsoldaten als auch für Reservedienst- und Freiwillig Wehrdienstleistende. Um rentenrechtliche Lücken zu vermeiden, sichert die Bundeswehr künftig auch den Zeitraum des Bezugs von Übergangsgebührnissen nach Ende der Dienstzeit ab. Das bedeutet für jemanden, der die maximale Zeit von fünf Jahren Übergangsgebührnisse bezieht eine Rentensteigerung von rund 160 Euro monatlich. Gleichzeitig erhöht sich auch für Reservedienstleistende und FWDLer die Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlungen an die Rentenversicherung um 20 Prozent. Für diese deutlichen Verbesserungen bei der Alterssicherung stehen künftig rund 132 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Von diesen Maßnahmen werden mittelfristig mehr als hunderttausend Soldatinnen und Soldaten profitieren.

Neue finanzielle Anreize für Einsteiger, die länger bleiben

Das Artikelgesetz ordnet den Wehrsold von freiwillig Wehrdienstleistenden neu. Damit wird zum Beispiel ein Berufsanfänger, der derzeitig 840 Euro (plus ca 500 Euro Sachleistung) erhält, künftig 1.500 Euro beziehen. Das entspricht effektiv einer Gehaltsteigerung von mehr als dreizehn Prozent! Ein FWDL im Dienstgrad Hauptgefreiter erhält dann statt den heutigen 1.300 Euro (plus ca 500 Euro Sachleistung) künftig 1.900 Euro monatlich, also sogar 16 Prozent mehr! Insgesamt profitieren weit über 8.000 FWDL und die neue Staffelung des Wehrsoldes setzt aus Sicht des Arbeitgebers Bundeswehr einen finanziellen Anreiz, sich für einen längeren Zeitraum zu verpflichten.

Mehr Flexibilität im Dienstrecht auch für wichtige Aufgaben des Grundbetriebes

Eine neue Sondervorschrift ergänzt das soldatische Dienstrecht, die es unter strengen Voraussetzungen ermöglicht, die Zeitvorgaben der Soldatenarbeitszeitverordnung (SaZV) für genau bezeichnete Tätigkeiten vorübergehend auszusetzen. Ausnahmen von der Arbeitszeitregelung gelten heute bereits für einige Tatbestände, die unvermeidbare Belastungen mit sich bringen, wie Auslandseinsätze oder Seefahrt. Künftig ist dies auch für wichtige Aufgaben im Inland möglich, wie etwa die „Alarmrotten“ der Luftwaffe oder der Such- und Rettungsdienst der Marine (Bereitschaftsdienste). Die Regelung ist zunächst bis Ende 2026 befristet und soll dann überprüft werden.

Bessere Karriereperspektiven für Unteroffiziere

Zudem eröffnet das Artikelgesetz jetzt auch Unteroffizieren ohne Portepee die Möglichkeit Berufssoldat zu werden. Gerade Angehörige dieser Statusgruppe gehören im Alltag zu den tragenden Stützen der Bundeswehr. Ihnen soll künftig auch die Chance offenstehen, die Vorteile
des Berufssoldatenstatus zu genießen (z.B. Absicherung auf Lebenszeit, bessere Lebensplanung).

Attraktiverer Reservistendienst

Auch für Reservisten sieht das Artikelgesetz eine vielfach gewünschte Änderung vor: bisher konnten sie in Reservedienstleistungen nur in Vollzeit dienen, was für viele qualifizierte Interessenten bisher eine Hürde darstellt. Künftig ist auch hier Teilzeit möglich. Damit profitieren vor allem Dienststellen, die temporär und flexibel mit Personalengpässen umgehen müssen (z.B. bei Abwesenheit von Stammpersonal wegen Elternzeit oder Lehrgängen). Für Reservisten und Reservistinnen, die im zivilen Arbeitsleben beispielsweise aus familiären Gründen ebenfalls in Teilzeit arbeiten, ermöglicht die Neuregelung Reservedienstleistungen im gewünschten Tätigkeitsumfang.

Quelle:
Pressemitteilung
BMVg Presse- und Informationsstab

Viele Verbesserungen für die Bundeswehr erreicht

Dr. Fritz Felgentreu, MdB
verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

Der Haushalt 2019 ist ein großer Schritt nach vorn für die Bundeswehr. Der Verteidigungsetat wächst um über zehn Prozent auf 43 Milliarden Euro. Für Investitionen in die Einsatzbereitschaft und die Modernisierung der Bundeswehr stehen zwei Milliarden, für die Pflege und Instandsetzung von Waffen und Gerät 700 Millionen zusätzlich zur Verfügung. In den Haushaltsberatungen ist es uns außerdem gelungen, die Zahl der Planstellen für die Bundeswehr und für Reservedienst-Leistende zu erhöhen. Die Koalition macht konsequent weiter, eine durch jahrzehntelanges Sparen ausgehöhlte Bundeswehr wieder aufzubauen. Der Mittelaufwuchs ist eingeordnet in das Ziel, bis 2025 1,5 % der deutschen Wirtschaftsleistung jährlich in die Verteidigung zu investieren. Das sind Investitionen in Personal, Material und Ausrüstung. Wir Sozialdemokraten wollen eine vollausgestattete Bundeswehr, die ihre Aufgaben wieder im vollen Umfang erfüllen kann.

2019 wird deshalb für die Bundeswehr ein spannendes Jahr. Es gibt deutlich mehr Geld. Was davon im Dezember übrig bleibt, darf jetzt bis zu einer Höhe von 0,5 Milliarden Euro auch ins Folgejahr mitgenommen werden. Und es gilt die Zusage unserer Haushälter: Sinnvolle und entscheidungsreife Projekte werden am Geld nicht scheitern. Das Jahr 2019 wird insofern die Nagelprobe für die Ministerin, ob das BMVg und die Bundeswehrverwaltung effektiv aufgestellt und zur Umsetzung der Vorhaben in der Lage sind.

2018 haben wir auch eine Reihe sozialer Verbesserungen für Soldatinnen und Soldaten erreicht. Durch das Versicherten-Entlastungsgesetz können Zeitsoldaten, die ab Januar 2019 aus dem Dienst ausscheiden, in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Bislang waren sie an die wesentlich teurere Private Krankenversicherung gebunden. Das ist großer Fortschritt gerade für Soldaten mit kleinen und mittleren Einkommen. (Und im Übrigen eine erfolgreiche Initiative der Verteidigungs- und der Gesundheitspolitiker in der SPD-Fraktion!). Verbesserungen haben wir ebenfalls für die Behandlung von PTBS-Erkrankten erreicht. Die Angebote für Betroffene werden erweitert und durch eine PTBS-Hotline erleichtert.
Ein Knackpunkt für uns Sozialdemokraten ist es, keine weiteren Privatisierungen von Gesellschaften zuzulassen, die für die Bundeswehr arbeiten. Nach unserer Überzeugung haben sich die bisherigen Privatisierungen nicht überall bewährt. Wir wollen deshalb konkret, dass die HIL-Werke im Eigentum der Heeresinstandhaltungslogistik verbleiben. Schritte zu deren vollständiger Privatisierung lehnen wir ab.
Auch die Abhängigkeit von den vielen externen Beratungsfirmen, die das BMVg eingekauft hat, wollen wir abschütteln. War ihr Einsatz ursprünglich nur für fehlende Kapazitäten im IT-Bereich gedacht, so hat sich mittlerweile in Ministerium und Verwaltung ein Berater-Netzwerk festgesetzt. Private Firmen haben sich unter Umgehung des Vergaberechts zahlreiche öffentliche Aufträge gesichert. Mindestens 400 Verträge mit einem Gesamtvolumen von über 150 Millionen Euro sind so allein 2017 zustande gekommen. Dass die Opposition dazu noch im Januar einen Untersuchungsausschuss einsetzen will, ist deshalb nachvollziehbar. Für die SPD ist klar: Was die öffentliche Verwaltung seit vielen Jahren flächendeckend schwächt, ist für die Landesverteidigung am allerwenigsten hinzunehmen. Verteidigung ist und bleibt die hoheitliche Aufgabe schlechthin. Ministerium und Verwaltung müssen wieder so aufgestellt werden, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden können!

Zum Jahresanfang begrüßen wir ein Signal der CSU von ihrer Klausurtagung in Seeon. Mit ihrer Forderung nach kostenlosen Bahnfahrten für Soldaten in Uniform übernimmt sie (endlich!) eine alte Forderung der SPD an. Die freie Fahrt für Uniformträger erhöht das Sicherheitsgefühl der Mitreisenden, es fördert die Akzeptanz der Bundeswehr und es hält vielleicht den einen oder die andere davon ab, sich am Freitagnachmittag in das gefährliche Getümmel der NATO-Rallye zu stürzen. Umsetzung!

Quelle:
Dr. Fritz Felgentreu, MdB
verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
Der Artikel stammt aus dem Newsletter – Ausgabe 01 / 2019 (12. Jahrgang) des Arbeitskreises Sicherheit und Bundeswehr der NRW SPD.

Personalveränderungen in militärischen und zivilen Spitzenstellen – Februar 2019

Im Januar 2019 wurde folgende Personalmaßnahme wirksam:

I. Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen

BMVG

Brigadegeneral Michael HAIN, zuletzt General Manager NATO Airborne Early Warning and Control Programme Management Agency (NAPMA), Brunssum/NLD, trat in den Ruhestand.

Im Februar 2019 werden folgende Personalveränderungen wirksam:

Heer

Brigadegeneral Walter LUDWIG, zuletzt Geschäftsführer Heeresinstandsetzungslogistik-GmbH, Bonn, tritt in den Ruhestand.

Brigadegeneral Gunter SCHNEIDER, zuletzt J7 Headquarters Resolute Support, Afghanistan, wird zur Einsatznachbereitung im Einsatzführungskommando, Schwielowsee, verwendet. Sein Nachfolger wird Brigadegeneral Markus KURCZYK, Abteilungsleiter und General Streitkräftegemeinsame Ausbildung Kommando Streitkräftebasis, Bonn.

II. Personalveränderungen in zivilen Spitzenstellen

Im Februar 2019 werden keine Personalmaßnahmen wirksam.

Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: BMVg Presse- und Informationsstab

Die Konzeption der Bundeswehr und das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr

Die Bundeswehr verfügt seit dem 3. September 2018 über ein „neues“ Fähigkeitsprofil der Bundeswehr (FPBw). Auch wenn das FPBw als „neu“ bezeichnet werden kann, ist es viel mehr als das: Es ist „neuartig“ in seiner Funktion und Zielsetzung. Vor einigen Jahren wurde von einem sogenannten Priorisierten Fähigkeitsprofil gesprochen, um alle wesentlichen Aufgaben zu erfüllen und um den Einsatzverpflichtungen nachzukommen. Spätestens jedoch mit der Veröffentlichung des Weißbuches 2016 wurde klar, dass ein neuer Ansatz notwendig ist, da sich die wesentlichen strategisch-politischen Vorgaben geändert haben und neue strategische Prioritäten festgelegt wurden. Im Kern steht hierbei nun die Refokussierung auf die Befähigung zur Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV).

Mit dem FPBw 2018 liegt jetzt erstmalig ein Gesamtkonzept vor, das in drei Zwischenschritten (ZS) für die Jahre 2023, 2027 und 2031 detailliert die Bedarfe festlegt, um die von Deutschland akzeptierten NATO Planungsziele, die Anforderungen der EU, sowie eigene nationale Erfordernisse im Rahmen der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge sicherzustellen. Das FPBw beschreibt damit das perspektivisch zu erreichende qualitative und quantitative Soll der Bundeswehr und formuliert als Zielvorgabe die Nationale Ambition, die Bundeswehr bis Ende 2031 materiell, personell, infrastrukturell und organisatorisch zu ertüchtigen ihre Aufgaben – ausgerichtet an der anspruchsvollsten Aufgabe LV/BV – vollumfänglich zu erfüllen.

In seinem Vortrag im Rahmen der Informationsveranstaltung des „Blauen Bundes“ in Garlstedt am 08.11.2018 trug Oberst i.G. Draber (Referatsleiter BMVg Plg I 1) zu den mit dem Weißbuch 2016, der Konzeption der Bundeswehr (KdB) vom 20. Juli 2018 und dem FPBw neu gelegten konzeptionellen Grundlagen der Bundeswehr vor.

Dabei ging Oberst i.G. Draber nach einer Darstellung des aktuellen sicherheitspolitischen Umfeldes zunächst auf die konzeptionellen Ausgangspunkte der KdB sowie der durch die KdB formulierten Vorgaben für das FPBw ein. Daran anschließend folgte eine Einordnung der aktuellen Medienberichterstattung in Zusammenhang mit dem FPBw, bevor Oberst i.G. Draber die Nationale Ambition für das Jahr 2031 inklusive der geplanten schrittweisen Umsetzung in den Systemverbünden Land, Luft, See, Unterstützung und Basis Inland mit einem besonderen Fokus auf logistische Aspekte erläuterte.

Quelle: Oberst i.G. Draber, BMVG – Planung I1, Bild: LogSBw, Fachmedienzentrum

 

Umsetzung des Fähigkeitsprofiles in die Logistik aus der Sicht BMVg

Der Artikel ist die nachträglich erstellte Kurzfassung des Vortrages mit gleichem Titel, gehalten anläßlich der Informationsveranstaltung des „blauer Bund e.V.“ am 08. November 2018 in GARLSTEDT.

Abb. 1: Rahmen für die Fähigkeitsentwicklung der Logistik

Das im Herbst 2018 veröffentlichte Fähigkeitsprofil 2018 macht einige richtungsweisende Vorgaben, bedarf aber insbesondere für die Systemverbünde (SysV) im Inland noch weiterer Ausplanung und Ausgestaltung. Dieses gilt auch und insbesondere für die logistischen Anteile des SysV „Basis Inland“. Der SysV „Basis Inland“ umfasst dabei wesentlich mehr als die „Logistische Basis Inland“ und ist daher in Federführung (FF) von BMVg Plg I 1. Während die oberhalb der Trennlinie auf der Abb 1 liegenden SysV überwiegend aus aktivem Personal bestehen, muss für die SysV im Inland ein Gesamtansatz aus überwiegend stationären Einrichtungen der Bundeswehr, Reservisten, bis in die Bündnisverteidigung nutzbaren Vertragskonstruktionen mit Industrie und gewerblicher Logistik und letztlich auch Leistungs- und Sicherstellungsgesetzen ausgeplant werden. Unabhängig davon, ob Deutschland Lead Nation einer VJTF ist und kleinere oder größere deutsche Truppenteile für die Bündnisverteidigung eingesetzt und verlegt werden, wird Deutschland immer Transitland und Drehscheibe für Personal und Material Alliierter sein. Der SysV Basis Inland muss daher in einer Mischung aus staatlichen, gewerblichen und bundeswehreigenen Fähigkeiten nicht nur die eigenen Verlegungen und Folgeversorgung eigener Kräfte sicherstellen, sondern auch HNS und Military Mobility für Alliierte unterstützen.

Die vom Generalinspekteur im Oktober 2018 gebilligte Fachstrategie Logistik macht richtungsweisende Vorgaben für die Ausgestaltung des Logistischen Systems der Bundeswehr (LogSysBw) für die nächsten 15 Jahre. Es ist aber bereits heute erkennbar, dass die Fachstrategie Logistik im Zwei- oder Dreijahrstakt fortgeschrieben werden muss. Gleiches gilt für das in I/2019 noch zu erstellende Fachkonzept Logistik, in dem die Aufgabenteilung der Akteure im LogSysBw beschrieben wird. Fachstrategie und Fachkonzept werden dann die TK Logistik ersetzen. Es ist absehbar nicht möglich, die von vielen in der Logistik der Bundeswehr ersehnte Stabilität und Planbarkeit des Aufwuchses zu erreichen sowie  ein Ende der seit Jahren laufenden manchmal überraschenden Veränderungen zuzusagen.

Abb. 2: Einflussgrößen

Die Gründe sind vielfältig. Technologische, politische und gesellschaftliche Entwicklungen sowie eine Weiterentwicklung des zu erwartenden Bildes zukünftiger Einsätze (des zukünftigen Gefechtsfeldes) haben in den nächsten Jahren eine hohe Dynamik. Technogisch bietet die Digitalisierung und Automatisierung erhebliche Chancen auch für die gewerbliche und militärische Logistik, wird aber auch erhebliche Veränderungen bewirken. Eindeutig und nicht veränderbar ist dagegen die demographische Entwicklung in Deutschland in den nächsten 15 Jahren und damit der zukünftig immer kleiner werdende Pool für die Gewinnung von Soldaten für die Bundeswehr. Während die Wirtschaft die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit nutzen kann, gibt es derzeit keine vergleichbaren Mechanismen für die Gewinnung von Soldaten für die Bundeswehr. Unabhängig davon, ob man das aus politischen und anderen Gründen gut finden würde oder nicht.

Derzeit und für die nächsten Jahre bestimmen daher aus Sicht FüSK II 4 die in Abb. 3 darstellten Entwicklungslinien die weitere Ausgestaltung und die Weiterentwicklung des LogSysBw. Materielle Einsatzbereitschaft ist ein politisch bedeutsames Thema. Da sind auch die Ressourcenbereiche erheblich gefordert. Großprojekte wie insbesondere Agenda Nutzung und die „Task Force Optimierung der Beschaffungs- und Nutzungsorganisation“ (TF BschO) werden mit ihren Maßnahmen und Vorschlägen in derzeit noch nicht abschließbar bewertbarer Art und unbekanntem Umfang Maßnahmen zur Verbesserung der materiellen Einsatzbereitschaft einbringen.

Abb. 3: Entwicklungslinien

In der Kombination aus bekannten und unbekannten Entwicklungen konzentriert sich FüSK II 4 als das für Grundlagen und Weiterentwicklung zuständige Referat im BMVg derzeit auf in die Abb 4 dargestellten vorrangigen Maßnahmenfelder zur Umsetzung des Fähigkeitsprofiles 2018. Hierbei erfolgt im BMVg eine enge Abstimmung mit den Referaten Planung I 1 (u.a. SysV Basis Inland), Planung II 5 (u.a. Weiterentwicklung SKB, EU LogHubs, strategische Transportmittel) und A IV 1 (u.a. Agenda Nutzung, Performance Based Logistics).

Abb 4: Umsetzung des FPBw

Die Logistik der Bundeswehr bleibt somit auch in den nächsten Jahren eine Großbaustelle. Das Bild, was die Logistik der Bundeswehr leisten muss und benötigt, wird zunehmend klarer. Was der Logistik der Bundeswehr an personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen für die Erfüllung ihres Auftrages zugestanden wird, bleibt abzuwarten.

Quelle und Abbildungen: Oberst i.G. Dipl.-Ing Michael Mittelstädt, BMVg – FüSK II 4 (Grundlagen LogSysBw, LogFü, Strategische Mobilität, Multinationale Logistik, Military Mobilty)

ILS-Spezifikationen und Standards – Aktuelle Entwicklungen und Chancen für Rüstungsprojekte

Rüstungsprojekte sind komplexe Vorgänge, die speziell im internationalen Bereich durch umfangreiches Controlling sowohl im Beschaffungsprozess als auch in der späteren Nutzung gesteuert werden müssen. Voraussetzung für den Erfolg solcher Projekte ist hierfür die Informationstransparenz sowie im Speziellen die Datentransparenz.

Logistische Prozesse stützen sich hierbei seit vielen Jahren auf moderne digitale Technologie (Infrastruktur sowie Anwendungen) ab, um den gestiegenen Anforderungen in einem komplexen Umfeld gerecht werden zu können. Eine erhebliche Bedeutung für zuverlässige und verwertbare Informationen als Entscheidungsgrundlage haben Daten, die dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Nur bei einer hohen Datenqualität ist er in der Lage, richtige Entscheidungen zu treffen. Dabei müssen die Daten zudem aktuell, verständlich, widerspruchsfrei und vor allem richtig sein. Korrektheit, Konsistenz, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Redundanzfreiheit, Relevanz, Einheitlichkeit, Eindeutigkeit und Verständlichkeit sind hier die Schlagworte.

Damit bewegen wir uns bereits nah am Auftrag der Gruppe Datenmanagement Logistik innerhalb der Abteilung Planung des Logistikkommandos der Bundeswehr. Die Gruppe steht sicherlich nicht im Fokus der vorgesetzten Ebenen, da die in der Gruppe bearbeiteten Themen einerseits eine sehr tiefe Detailkenntnis in einzelnen Prozessen bedingen, auf der anderen Seite der Auftrag der Gruppe aber so ist, dass er aufgrund der nicht täglichen Änderungen in den Anforderungen möglichst „geräuschlos“ zu absolvieren ist.

Die Gruppe Datenmanagement Logistik hat drei Elemente, die in den folgenden Publikationen als kleine Reihe dargestellt werden sollen. Hierbei geht es vorrangig nicht um eine Sachstandsdarstellung der aktuellen Situation, sondern es gilt vielmehr den Blick nach vorn zu werfen und zu erblicken, welche Chancen diese drei Elemente bieten. Das erste Element ist das Einfallstor der Daten in das Logistische System der Bundeswehr. Grundlage sind hier die internationalen Spezifikationen und Standards. Das zweite Element ist die Katalogisierung, ein nationaler, aber insbesondere auch internationaler Auftrag. Das dritte Element ist die Stammdatenpflege inklusive des neuen Elements der Data Governance Organisation mit dem Ziel der Verbesserung der Datenqualität.

Life Cycle Management und Standardisierung in der NATO

Begriffe wie Life Cycle Management (LCM), Integrated Logistics Support (ILS)[1], Life Cycle Integration (LCI) und Continuous Acquisition and Life Cycle Support (CALS) stehen seit Jahren für eine ganzheitliche Betrachtung logistischer Prozesse und den dazugehörigen Informationen über den gesamten Lebensweg eines Systems oder Produktes. Vor allem CALS, als die herausragende globale Strategie der 1980er Jahre, stützt sich auf praxiserprobte und bewährte funktionale Standards für die Prozesse, auf Datenstandards für die Informationen und auf technische Standards für die unterstützende Informationstechnologie ab.

Ursprünglich eine Initiative der NATO, die auf Erfahrungen des US-amerikanischen Verteidigungsministeriums aufbaute, steht CALS für eine integrierte Datenumgebung, die durch die Anwendung etablierter kommerzieller Technologien, Prozesse und Normen für die Erzeugung und Verwaltung, den Austausch und die Nutzung von Geschäfts- und technischen Informationen in Industrie und Behörden gekennzeichnet ist. Seit dem Jahr 2000 orientiert sich die NATO an LCM bzw. LCI, ohne die ursprünglichen Ziele infrage zu stellen. In der Industrie und in öffentlichen Verwaltungen ist LCM die grundlegende Strategie für die Optimierung der Logistikprozesse und ermöglicht so eine effektive und integrierte logistische Unterstützung komplexer Systeme mit den aktuellen Themengebieten E-Commerce, Supply Chain Management (SCM) und (Interaktive) Elektronische Technische Dokumentation (I)ETD.

Ziele und Aufgaben

Im Jahr 2000 befasste sich die Konferenz der nationalen Rüstungsdirektoren (Conference of National Arma­ments Directors, CNAD) zum ersten Mal mit dem Konzept des LCM. Hierbei wurde beschlossen, den Ansatz zukünftig bei Rüstungsvorhaben der NATO umzusetzen. Im Jahr 2003 führte eine Neustrukturierung der CNAD zur Aufstellung eines Bündnisausschusses „Alliance Committee 327“ (AC/327), der sogenannten „Life Cycle Management Group“ (LCMG). Diese nachgeordnete Gruppe der neu strukturierten CNAD sollte die Umsetzung des Life Cycle-Ansatzes realisieren. Die erste Maßnahme der Gruppe bestand darin, das Konzept des System Life Cycle Management (SLCM) zu erarbeiten und an die NATO-Nationen weiterzugeben. Der Konzeptentwurf wurde dem Nordatlantikrat mit dem Vorschlag vorgelegt, ihn als politischen Leitfaden der NATO für SLCM zu genehmigen. Inhalt des Dokuments, das als „NATO Systems Life Cycle Policy“ im Jahr 2006 veröffentlicht wurde, war, dass der NATO Life Cycle-Ansatz auf der Basis der ISO/IEC 15288[2] zu entwickeln sei und die Grundlage für die zukünftige Fähigkeitsentwicklung der NATO sein sollte.

Abbildung 1: NATO System Life Cycle Management (SLCM)

Die Aktivitäten des AC/327 und seiner Arbeitsgruppen werden heute von über 20 NATO-Nationen aktiv unterstützt. Seit dem im Januar 2006 der Nordatlantikrat LCM zur Chefsache erklärt hat, ist das Interesse weiter gestiegen. Zusätzlich zu den weitreichenden organisatorischen Veränderungen gibt es eine Reihe weiterer Entscheidungen und Maßnahmen, die ebenfalls zu einer Neuorientierung der Logistik in der NATO beitragen werden. Dazu gehört die ganzheitliche Betrachtung der logistischen Prozesse eines Produktes über den gesamten Lebensweg hinweg im Sinne eines systematischen LCM der NATO im Verteidigungsbereich. Außerdem wird die in den 1980er Jahren entwickelte Richtlinie „Phased Armaments Programming System” im Hinblick auf eine Richtlinie zum Programmmanagement, das sich am „NATO Life Cycle” orientiert, überarbeitet. Besondere Beachtung erfahren die Bereiche der Integrierten Logistischen bzw. Produkt Unterstützung (ILS bzw. IPS) und Lebenszykluskosten (Life Cycle Costs). Neben einer Vielzahl von NATO-Publikationen wurden unter anderem folgende neue, wichtige Richtlinien und Durchführungsanweisungen gemäß ISO/IEC 15288 erarbeitet und veröffentlicht:

  • NATO Guidance on Integrated Logistics Support for Multinational Armament Programmes (Allied Logistics Publication 10, ALP-10),
  • NATO Guidance on Life Cycle Costs (Allied Life Cycle Costs Publication 1, ALCCP-1) und
  • NATO Risk Management Guide for Acquisition Programmes (Allied Risk Assessment Management Publication 1, ARAMP-1).

Ziel ist es, allen am Lebenslauf des Vorhabens, Systems oder Produktes verantwortlichen Beteiligten vom Entwickler über den Projektmanager bis hin zu den Nutzern und Logistikern Empfehlungen und Richtlinien zur Verfügung zu stellen, um es zeitgerecht und im Kostenrahmen zu entwickeln, einzuführen und zu nutzen.

Abbildung 2: System Life Cycle Management (SLCM)-Arbeitsstruktur

Integrierte Logistische Unterstützung – Integrated Logistics Support (ILS)

Im ILS-Prozess werden alle logistischen Überlegungen und Maßnahmen, die das Produkt betreffen, zu einem ganzheitlichen Ansatz zusammengeführt. ILS unterstützt die Forderung, die Lebenswegkosten verfügbarer oder neuer Produkte/Systeme sowie bei Modifikationen zu minimieren. Gleichzeitig sollen alle erforderlichen Informationen für die zeitgerechte Sicherstellung der logistischen Unterstützung bei allen beteiligten Stellen frühzeitig und in der notwendigen Detaillierung verfügbar gemacht werden.

Das übergeordnete Ziel von ILS ist somit die kostenoptimierte Erfüllung der definierten logistischen und operationellen Forderungen für ein Produkt während seines gesamten Lebensweges. Deshalb sind im Rahmen der Herstellung und Erhaltung der Einsatzreife alle Elemente der logistischen Unterstützung, die ILS-Elemente[3], unter dem Gesichtspunkt ihrer Kosteneffizienz zeitgerecht zu planen, zu erproben, zu beschaffen und/oder bereitzustellen.

Die Anwendung von international anerkannten Standards, die eine prozessorientierte Betrachtung und Vorgehensweise fördern, ist insbesondere im Hinblick auf die Einführung und Anwendung von Software zur Unterstützung und Automatisierung der Abläufe (z.B. logistischer Prozesse) innerhalb einer militärischen Organisation und zu deren militärischen und zivilen Partnern zwingend erforderlich.

ILS-Ziele am Beispiel der Bundeswehr

In komplexen Projekten, wie z.B. in Rüstungsprojekten, sind Projektelemente in Form von unterschiedlichsten Aufgaben zu bearbeiten. Dabei ist es gemäß CPM (Customer Product Management) notwendig, den gesamten Lebensweg der Waffensysteme von den ersten Analysen über die Realisierungs- und die oft sehr lang dauernde Nutzungsphase bis zur abschließenden Verwertung zu betrachten. Eines der anspruchsvollsten Projektelemente ist das Projektelement Logistik.

Insbesondere bei den immer komplexer werdenden und langlebigen Waffensystemen spielt der Aufwand während der Nutzungsphase (z.B. Betrieb, Materialerhaltung) eine immer größere Rolle. Die dafür erforderliche logistische Unterstützung wird parallel zur Realisierung des Waffensystems mitentwickelt. Mit wachsender multinationaler Zusammenarbeit sowie mit verstärkter Kooperation zwischen Industrie und Militär ergibt sich die Notwendigkeit und Möglichkeit zur Nutzung von Synergien. Dazu sind die zeitgerechte Erhebung sowie der reibungslose Austausch von Daten und Informationen zwischen den Projektpartnern erforderlich.

Für eine effiziente IT-Unterstützung und um die Interoperabilität unterschiedlicher IT-Systeme der Projektpartner entlang des gesamten Lebenszyklus von Wehrmaterial sicherzustellen, ist die Erarbeitung und die Weiterentwicklung von Datenstandards und Spezifikationen sowie ihre Umsetzung und Anwendung eine der grundlegenden Voraussetzungen. Diese legen eine gemeinsame Basis für eindeutige Informationen mit festgelegter und nachvollziehbarer Syntax und Semantik. Ihr Ziel ist es, logistische Daten zwischen Hersteller und Anwender automatisiert austauschen zu können. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Qualität der Stammdaten im Logistischen System der Bundeswehr.

Erarbeitung, Weiterentwicklung und Umsetzung der „S-Series of ILS specifications“

In den vergangenen 25 Jahren wurde vorwiegend in der Luftfahrt- und Verteidigungsbranche erheblicher Aufwand investiert, um Datenstandards und Spezifikationen im Bereich des ILS zu entwickeln, abzustimmen und zu vereinbaren. Auf dem Feld der „Technischen Dokumentation“ und der „Materialwirtschaft“ begannen die Arbeiten bereits 1988. Das Fundament der Datenstandards und Spezifikationen wurde im Jahr 1993 während eines internationalen NATO-Workshops in Paris gelegt. Hier wurden funktionale Inhalte und der Gedanke des Zusammenspiels der ILS-Spezifikationen erarbeitet. In den Jahren wurde durch verschiedene Memoranda of Understanding die Zusammenarbeit der Industrieverbände AeroSpace and Defence Industries Association of Europe (ASD) (ehemals Association Européenne des Constructeurs de Matériel Aérospatial Normalisation, AECMA), Aerospace Industries Association of America (AIA) und ATA e-Business Program als Teil der Airlines for America (A4A) (ehemals Air Transport Association, ATA) eröffnet. Eine Reihe von ILS-Spezifikationen ist mittlerweile auch im Internet (z.B. www.sx000i.org) frei verfügbar, zum Teil aber auch noch in der Erarbeitung.

Organisation, Arbeitsweise der ASD/AIA/ATA e-Business Program Community

In internationalen Working Groups, die sich aus Herstellern, Auftraggebern und Nutzern zusammensetzen, werden die Spezifikationen erarbeitet. Mit Veröffentlichung der Spezifikation übernimmt ein Steering Committee ihre Pflege und Weiterentwicklung. Die Koordination und das Zusammenwirken der Working Groups und der Steering Committees wird durch den ILS specification Council sichergestellt; diese Arbeit wird von Industrie, Auftraggebern und Nutzern gemeinsam geleistet. Teilnehmer sind Vertreter aus den nationalen Ministerien inklusive nachgeordneter Dienststellen aus Europa und den USA sowie der Industrie.

Deutschland ist in den genannten Gremien sowohl durch die Industrie als auch durch die Bundeswehr vertreten. Es agiert als aktiver Teilnehmer sowie als Vorsitzender in einigen dieser Gremien. Auf Grundlage der internationalen ILS-Spezifikationen werden die Durchführungsbestimmungen und Leitfäden für ihre Anwendung in der Bundeswehr erstellt. Diese Aufgabe wird von Bundeswehr und deutscher Industrie in nationalen Arbeitskreisen geleistet. Das Dezernat „Spezifikationen und Standards“ des Logistikkommandos der Bundeswehr leitet diese Arbeitskreise und ist verantwortlich für die Umsetzung der ILS-Spezifikationen in nationale Vorgaben bzw. Durchführungsbestimmungen. Auf internationaler Ebene vertritt das Dezernat die Interessen der Bundeswehr bei der Erarbeitung/Weiterentwicklung der ILS-Spezifikationen. Gleichzeitig können die in der Praxis – im Rahmen der Beratung und fachlichen Unterstützung bei der Anwendung der ILS-Spezifikationen – gewonnenen Erfahrungen wieder direkt in die Gremien auf nationaler und internationaler Ebene einfließen.

Abbildung 3: ASD/AIA/ATA e-Business Program-Organisationsstruktur

Wie bereits erwähnt, gliedert sich der Gesamtprozess der logistischen Unterstützung in ILS-Elemente. Eines dieser ILS-Elemente ist die „Technische Dokumentation“. Sie umfasst die Erarbeitung, Pflege und Bereitstellung aller technischen und logistischen Informationen, die zur Erstellung der Materialgrundlagen für ein einzuführendes Produkt notwendig sind.

Neueste Entwicklungen

Im August 2013 beschloss die Industrial Interface Group (IIG), die ASD/AIA/ATA e-Business Program-Spezifikation S1000D „International specification for technical publications using a common source database“ in die NATO einzubringen und als Standardisierungsempfehlung (Standardization Recommendation, STANREC) vorzuschlagen. Ziel war es, für das ILS-Element „Technische Dokumentation“, eine international etablierte, vom Militär unterstützte sowie in der zuständigen Arbeitsgruppe des AC/327 im Detail überprüfte Standardisierung zu implementieren.

Nach der Zustimmung des ILS specification Council im April 2014 wurde das Dokument im Juni 2014 als STANREC 4752 TECHNICAL PUBLICATIONS USING A COMMON SOURCE DATABASE (S1000D) vom NATO Standardization Office genehmigt und am 2. Oktober 2014 veröffentlicht. Weiterhin wurde am 10. Juli 2017 auch die STANREC 4795 SUPPORT STAGE MAINTENANCE OPTIMISATION mit Bezügen zur S4000P Issue 1.0 vom 23. Mai 2014 – Chapter 3 (in-service maintenance optimization, ISMO) sowie zur S3000L Issue 1.1 vom 1. Juli 2014 – Chapter 10 (development of a scheduled maintenance program) zur Anwendung empfohlen.

Abbildung 4: Produkte der „S-Series of ILS specifications“ (Stand: 11/2018)

Fazit

Angesichts der immer komplexer werdenden Systeme und Vorhaben, den steigenden Kosten und dem Zeitdruck bei der Realisierung sowie einer erheblich längeren Nutzungsdauer wurde die Forderung nach einem effizienten und durchgängigen LCM, das sich auf anerkannte zivile Normen, Datenstandards und funktionale Standards abstützt, immer deutlicher. Vor diesem Hintergrund und der Erkenntnis, dass komplexe Systeme und Vorhaben zunehmend nur noch multinational realisiert werden können, ist die Entscheidung der NATO-Nationen im Jahr 2006, SLCM auf der Basis der ISO 15288 einzuführen und zu realisieren, nur folgerichtig. Die Betonung der Bereiche ILS und Life Cycle Cost Management (LCCM) weisen auf weitere wichtige Schwerpunkte in diesem Umfeld hin.

In der Folge wurde auch die interne NATO-Organisation angepasst. Mit der NATO LCMG als Bündnisausschuss 327 und derzeit sechs Arbeitsgruppen wurde eine Organisation geschaffen, die die Umsetzung der ISO 15288 in NATO-Richtlinien und Empfehlungen realisiert und NATO-spezifische Regelungen nur noch dort erarbeitet, wo es unabdingbar erforderlich ist.

Bei dieser Detailarbeit ist die Vorgabe, wo immer möglich, zivile anerkannte und stabile Datenstandards in der IT-Unterstützung sowie funktionale Standards im Bereich der logistischen Unterstützung einzusetzen, von überragender Bedeutung.

Im Bereich des ILS steht mit der „S-Series of ILS specifications“ ein umfangreiches Paket von Spezifikationen zur Verfügung, das von zivilen und militärischen Spezialisten in enger Zusammenarbeit mit den Anwendern erarbeitet wurde. Diese Spezifikationen befinden sich in verschiedenen Bearbeitungsstadien. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die S1000D und S2000M, die beide seit Jahren im stabilen Zustand sind und in einer Reihe von multinationalen Projekten und Vorhaben realisiert und in praktikable Verfahren umgesetzt wurden. Für die Pflege bestehender und die Einführung und Beauftragung zukünftiger Projekte gemäß CPM ist für die Erstellung von Materialgrundlagen und -informationen die Verwendung der S1000D und S2000M festgelegt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befindet sich eine vergleichbare Weisungslage für die ILS-Spezifikationen der 2. und 3. Generation noch in der Erarbeitung. Um deren Umsetzung in den Projekten zeitnah zu ermöglichen, stellt das Logistikkommando der Bundeswehr mit den Leitfäden zur Anwendung der S3000L Issue 1.1 und der S4000P Issue 1.0 in der Bundeswehr bereits erste Grundlagen dafür zur Verfügung. Die Leitfäden zur Anwendung der S5000F Issue 1.0 und der SX000i Issue 1.1 in der Bundeswehr befinden sich derzeitig in der Erstellung.

Mit der Empfehlung der NATO, im ILS-Element „Technische Dokumentation“ die S1000D anzuwenden, hat die NATO einen ersten Schritt auf dem langen Weg zu einem effektiven LCM und mehr Standardisierung und damit zu mehr Interoperabilität und Kosteneffizienz getan. Es ist zu hoffen, dass diesem ersten Schritt weitere folgen werden. Jetzt sind die Experten in der ASD und der AIA/ATA e-Business Program gefordert, die noch in Arbeit befindlichen Spezifikationen fertigzustellen. Aber auch die Softwareentwickler müssen sich des Problems annehmen und Tools entwickeln, die sowohl die Anforderungen der Spezifikationen auf der einen Seite als auch die der Anwender auf der anderen Seite in einer Weise erfüllen, dass die operationellen Forderungen zeitgerecht und kostengünstig sichergestellt werden können und damit jede Phase des Produktlebenszyklus, das heißt in der Vorbereitungs-, Entwicklungs-, Herstellungs-, Nutzungs- und Aussonderungsphase, unterstützt wird.

Abbildung 5: S-Series of ILS specifications/GS1-Zusammenhang

Sachstand Global Standard One (GS1)

Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) wurden im Jahr 2010 im Rahmen der Automatischen Identifikationstechnik (AIT) der eindimensionale GS1-128-Strichcode sowie der zweidimensionale Code GS1 DataMatrix als Standards festgelegt. Im Rahmen der Beschaffung bzw. der Übernahme bereits bestehender, bundeswehrkompatibler Kennzeichnung und bundeswehrinterner Kennzeichnung von Objekten und Vorgängen sind diese durch den Auftragnehmer mit maschinenlesbaren Identifikationsmerkmalen gemäß den GS1-Standards und den Technischen Lieferbedingungen des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung ermöglicht der Bundeswehr und der wehrtechnischen Industrie Güter weltweit überschneidungsfrei zu identifizieren, Materialbewegungen und Lagerbestände in Echtzeit zu verfolgen.

[1] Im US-amerikanischen Bereich auch als IPS (Integrated Product Support) bezeichnet

[2] „System- und Software-Engineering – System-Lebenszyklus-Prozesse“ bzw. „Systems and software engineering – System life cycle processes“

[3] Die ILS stützt sich auf das Verständnis und die Integration aller Funktionen zur Entwicklung der Unterstützungslösung mit dem Ziel, die Unterstützbarkeit und Lebenszykluskosten zu optimieren, während das Produkt die Anforderungen erfüllt. Diese Funktionen sind in zwölf Kategorien, die sogenannten ILS-Elemente (DV-Ressourcen, Einflussnahme auf den Entwurf, Einrichtungen und Infrastruktur, Instandhaltung, Stellen und Personal, Verpackung-Umschlag-Lagerung-Transport, Produktunterstützungsmanagement, Versorgungsunterstützung, Unterstützungsgerät, kontinuierliche Weiterentwicklung, Technische Daten, Ausbildung und Ausbildungsunterstützung) unterteilt.

Quelle und Abbildungen: Oberstleutnant Manfred Klaffus, Major Daniel Ridderbusch (LogKdoBw Abt Plg III – Gruppe Datenmanagement Logistik)

Personalveränderungen in militärischen und zivilen Spitzenstellen – Januar 2019

Im Januar 2019 werden folgende Personalmaßnahmen wirksam:

I. Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen

BMVG:

Brigadegeneral Wolfgang GÄBELEIN, Unterabteilungsleiter Führung Streitkräfte II im Bundesministerium der Verteidigung, Bonn, wird im Kommando Streitkräftebasis, Bonn, eingesetzt. Sein Nachfolger wird Brigadegeneral Stefan LÜTH, Kommandeur Logistikschule der Bundeswehr, Osterholz-Scharmbeck. Ihm folgt Oberst Andrè Erich DENK, Referatsleiter Protokoll im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin.

AIN:

Brigadegeneral Christian LEITGES, Leiter der Programmorganisation Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Koblenz, wird Abteilungsleiter I im Kommando Luftwaffe, Köln.

Kapitän zur See Andreas CZERWINSKI, zuletzt Büroleiter Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Tauber im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin, wird Abteilungsleiter See im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Koblenz.

SKB:

Oberst Christoph PLIET, zuletzt im Kommando Streitkräftebasis, Bonn, eingesetzt, wird Deputy Commander Deployable Air Command and Control Centre, Poggio Renatico/ITA.

Lw:

Brigadegeneral Michael HOGREBE, zuletzt Abteilungsleiter Einsatz Kommando Luftwaffe, Berlin, wird im Kommando Luftwaffe, Berlin, verwendet. Sein Nachfolger wird Oberst Bernd STÖCKMANN, Referatsleiter Planung I 4 im Bundesministerium der Verteidigung, Bonn.

Brigadegeneral Michael GSCHOßMANN, Kommandeur Bodengebundene Verbände Luftwaffentruppenkommando, Köln, wird General Manager NATO Airborne Early Warning and Control Programme Management Agency (NAPMA), Brunssum/NLD.

II. Personalveränderungen in zivilen Spitzenstellen

Im Januar 2019 werden keine Personalveränderungen wirksam.

 

Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: BMVg Presse- und Informationsstab

Rede der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen,

zum Haushaltsgesetz 2019 vor dem Deutschen Bundestag am 21. November 2018 in Berlin:

Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Lindner, wenn Sie aus Antworten auf Kleine Anfragen zitieren, wäre ich dankbar, wenn Sie immer die ganzen Sätze zitieren. Der Grund, warum wir gesagt haben, dass wir Doppelungen nicht ausschließen können, ist die Kürze der Zeit, die Sie uns zur Beantwortung dieser Anfrage gelassen haben. Insofern wäre ich sehr dankbar, wenn Sie den ganzen Satz vorlesen. Wir sind ja im Rahmen des Bundesrechnungshofberichtes dazu verpflichtet, diese ganzen Doppelungen auszuschließen und dort die abschließenden Zahlen vorzulegen.

Ich möchte mit einem doppelten Dank beginnen. Zunächst einmal möchte ich den Berichterstattern für eine gute und konstruktive Zusammenarbeit von Herzen danken. Lieber Herr Brandl, ich danke Ihnen als Hauptberichterstatter. Das ist der zweite Haushalt des Bundesministeriums der Verteidigung, den Sie in diesem Jahr durchgebracht haben. Ich möchte auch den anderen Berichterstattern, Herrn Leutert, Herrn Rohde, Herrn Dr. Lindner, Herrn Klein und Herrn Hohmann, für eine gute und konstruktive Zusammenarbeit danken. Ich möchte den Dank aber ausdrücklich auf das ganze Haus und vor allen Dingen auf die Ausschüsse ausweiten, gerade auch im Namen unserer Bundeswehr.

In der Tat: Der Etat 2019 steigt auf mehr als 43 Milliarden Euro. Das sind 4,7 Milliarden Euro mehr im nächsten Jahr. Das ist ein sattes Plus von zwölf Prozent. Und das sind gute Nachrichten für unsere Bundeswehr. Es sind Nachrichten, die auch notwendig sind.
Es ist richtig gesagt worden: Wir haben vor fünf Jahren die Trendwende eingeleitet. Wir kamen aus einer Zeit von 25 Jahren des Schrumpfens und des Kürzens. Das ist ein Vierteljahrhundert. Es war richtig, die Trendwende einzuleiten. Ich danke von diesem Pult aus auch noch einmal all den Beschäftigten im Bundesministerium der Verteidigung, all den Beschäftigten in den nachgeordneten Behörden und der Truppe für die Leistung, die sie in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Es ist eine Herkulesaufgabe gewesen, diese Trendwende tatsächlich zu stemmen.

Allein beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) ist in der vergangenen Legislaturperiode das Volumen für Rüstungsausgaben, also das, was man bearbeiten muss, um 25-Millionen-Vorlagen auf den Weg zu bringen, im Vergleich zur Legislaturperiode davor verfünffacht worden. Das heißt, diese Mannschaft hat in den vier Jahren der letzten Legislaturperiode das Fünffache geleistet. Dafür gebühren ihr zunächst einmal unser Dank, unser Respekt und unsere Hochachtung.

Ich finde es ganz klasse, dass jetzt auch verantwortliche Politikerinnen und Politiker mit dem Ziel im Expertenrat, im BAAINBw sind, den Instrumentenkasten, also die Rahmenbedingungen, für diese Beschäftigten zu verbessern, damit sie – wir müssen ja den Turbo noch einmal anschmeißen – diese Leistung auch in dieser Legislaturperiode bringen können.

In der Tat: Seit fünf Jahren wächst der Haushalt. Es ist Aufgabe der Opposition, Herr Klein, zu kritisieren, dass die mittelfristige Finanzplanung das noch nicht abbildet. Ich habe in den 13 Jahren, die ich jetzt Bundesministerin bin, noch nie erlebt, dass die mittelfristige Finanzplanung schon abbildete, was dann die Zukunft tatsächlich brachte. Sie blieb immer unter dem, was im nächsten Jahr im realen Haushalt vorgesehen war. Messen Sie uns also am Haushalt 2020. Dann können wir gern wieder in die Diskussion einsteigen, denn dann muss der Etat in der Tat steigen, damit wir das ambitionierte Ziel von 1,5 Prozent des BIP im Jahr 2024 für die Bundeswehr, für Verteidigung auch erreichen können. Mit diesem Haushalt liegt der Verteidigungsetat bei 1,34 Prozent des BIP.

Man sieht inzwischen, dass die Anstrengungen sich lohnen. Wir sind noch lange nicht durch die Schwierigkeiten hindurch. Aber die Anstrengungen lohnen sich. Einige von uns sind, so wie ich, in Norwegen bei „Trident Juncture“ gewesen. Dort haben Soldatinnen und Soldaten aus 29 Nato-Nationen und auch aus Partnerstaaten wie Schweden und Finnland gemeinsam mit unseren deutschen Soldatinnen und Soldaten geübt.

Die Bundeswehr hat eindrucksvoll gezeigt, was sie kann. Aus Deutschland sind alleine 8.000 Soldatinnen und Soldaten bei dieser Übung dabei gewesen – bestens ausgebildet, hoch motiviert und bereit, Verantwortung zu tragen. Ich kann mit Fug und Recht sagen – das war auch der Eindruck der Abgeordneten, die dort einen Besuch gemacht haben –: Wir können richtig stolz auf diese Männer und Frauen und ihre Leistung sein. Wir konnten nämlich zeigen, dass wir für das nächste Jahr vorbereitet sind, in dem wir die Very High Readiness Joint Task Force (VJTF) – die Nato-Speerspitze – 2019 führen müssen.

Es war aber ein Kraftakt, dort hinzukommen. Und es wird ein Kraftakt bleiben. An dem, was ich vorhin gesagt habe, spiegelt sich wider, dass wir, damit wir diese Brigade im nächsten Jahr gut aufstellen können, Komponenten aus allen anderen Einheiten der Bundeswehr zusammenleihen müssen, um sie bestens auszurüsten und auszustatten. Umso wichtiger ist es, dass wir diesen Aufwärts- und Modernisierungskurs beibehalten, damit wir unser großes gemeinsames Ziel, die Brigade für die VJTF 2023 so aufstellen zu können, dass diese aus der Grundaufstellung vollständig modern ausgerüstet und ausgestattet ist, erreichen.
Dabei hilft auch der vorliegende Haushalt. Vielen Dank, Herr Brandl, Sie haben die Stellenhebungen erwähnt. Sie sind ein großes Plus darin. 6,8 Milliarden Euro für militärische Beschaffung – das erlaubt uns, die laufenden Projekte fortzusetzen. Man darf nicht vergessen, dass das ja alles über viele, viele Jahre weitergeht. Es erlaubt uns, zusätzliche Projekte anzustoßen, wie zum Beispiel den Schützenpanzer Puma für die VJTF 2023.

Ich bin von Herzen dankbar für die Verpflichtungsermächtigungen, die, auf Jahresscheiben heruntergebrochen, noch in der Bereinigungssitzung eingerichtet worden sind. Klar: Es ist Ihre Aufgabe, Herr Lindner, dass Sie das kritisieren müssen. Ich kann Ihnen nur sagen: Das Fundament für den schweren Transporthubschrauber steht. Entscheidend für die Männer und Frauen ist, was hinten herauskommt. Das ist ein neuer schwerer Transporthubschrauber. So muss es sein. Ein guter Tag für die Luftwaffe!

Wir können auch andere Großprojekte, die schon genannt worden sind, weiter nach vorne bringen: das Taktische Luftverteidigungssystem, das MKS 180 und die U-Boot-Kooperation mit Norwegen. Wir können das Megathema Digitalisierung angehen. 30 Prozent mehr für IT und Digitalisierung! Noch einmal: Vorhin habe ich gesagt, dass der Haushalt insgesamt um zwölf Prozent wächst, aber die Ausgaben für IT und Digitalisierung wachsen um 30 Prozent, also um mehr als das Doppelte. Es ist das Megathema, der Schwerpunkt schlechthin.
Mehr Geld für die Cybertruppe – 15.000 Männer und Frauen –, mehr Geld für Ausbildung in der Cyberthematik und die Innovationstreiber wie Cyber Innovation Hub oder die Cyberagentur. Wir tun das alles, um einsatzbereit zu sein – niemals allein, immer im Bündnis.

Wir haben uns ab 2014, nach Wales, sehr auf die Modernisierung der Nato konzentriert. Das war richtig, das bleibt auch richtig. Die Nato wird für uns immer kollektive Verteidigung sein. Aber wir haben auch ganz deutlich gesagt: Wir wollen transatlantisch bleiben, aber europäischer werden. Deshalb haben wir vor einem Jahr sozusagen das schlafende Dornröschen aus dem Lissabon-Vertrag geweckt, die europäische Verteidigungsunion, die zehn Jahre geschlummert hat. Vor einem Jahr haben wir die Verteidigungsunion Europas aus der Taufe gehoben. Die Pesco ist jetzt ein Jahr alt.

Wir sind in der Lage, auch Streitkräften Projekte zu geben, die wir gemeinsam als Europäer machen. Wir haben am Montag in Brüssel im Europäischen Rat das zweite große Paket auf den Weg gebracht, in dessen Rahmen wir 17 Projekte für die nächste Welle der Aufgaben der europäischen Verteidigungsunion verabschiedet haben. Der Europäische Verteidigungsfonds bedeutet ein Ende der Fragmentierung und einen ganz starken Anreiz, gemeinsam zu beschaffen. Wir wollen nämlich gemeinsame Streitkräfte in nationaler Verantwortung, aber so eng verzahnt, so gemeinsam ausgerüstet und ausgestattet, dass sie gemeinsam üben können für Missionen, wie es jetzt die Deutsch-Französische Brigade in Mali macht oder wie es uns das Deutsch-Niederländische Corps seit vielen Jahren vormacht. So wächst die Armee der Europäer von unten langsam auf. Das ist unser Ziel.

Das erwarten auch die Bürgerinnen und Bürger Europas. Sie wollen ein Europa, das schützt, sie wollen ein starkes Europa, sie wollen ein selbstbewusstes Europa. Dazu gehört auch eine europäische Verteidigungsunion. Insofern ist jeder Euro, der in diesen Etat investiert ist, ein gut investierter Euro.

Quelle:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84
10117 Berlin