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Die Soldatinnen und Soldaten sind es wert!

Das neue Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bringt Vorteile für viele Bundeswehrangehörige – doch wer profitiert wovon? Ein Blick auf die Details des Regelwerks.

Der Dienst in der Berufsarmee Bundeswehr muss attraktiv sein, weil die Streitkräfte mit vielen zivilen Arbeitgebern im Wettbewerb stehen, die um Fachkräfte ringen. Der Entwurf des „Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ (BwEinsatzBerStG), der heute ins Kabinett eingebracht wird, sieht eine ganze Reihe von Verbesserungen für Bundeswehrangehörige vor. Das Regelwerk umfasst Änderungen an rund 30 Gesetzen und Verordnungen, um den Dienst sowohl für aktive als auch für angehende und auch für ehemalige Soldaten attraktiver zu machen. Das Verteidigungsministerium lässt sich das Maßnahmenbündel für die Soldatinnen und Soldaten in den nächsten vier Jahren rund 380 Millionen Euro kosten.

Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen: „Die Bundeswehr wächst wieder und die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr geben im Ernstfall alles für ihr Land. Das Mindeste, das wir diesen Männern und Frauen schulden, ist, dass sie in ihrem schwierigen Dienst gut abgesichert sind. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir nach der Agenda Attraktivität in der vergangenen Legislatur nun mit diesem Gesetz einen weiteren Meilenstein erreichen. Unsere Soldaten stehen für Demokratie und Freiheit ein. Dafür verdienen sie Wertschätzung, die sich nicht nur, aber auch in handfesten finanziellen Vorteilen ausdrücken darf.“

Die Neuerungen des Artikelgesetzes sollen mit Verkündung des Gesetzes voraussichtlich Mitte 2019 in Kraft treten, einige Anteile werden jedoch erst Anfang nächsten Jahres oder später wirksam.

Erweiterter Schutz im Auslandseinsatz

Wird ein Soldat oder Beamter im Ausland verletzt oder verwundet, steht er auch schon jetzt unter dem Schirm umfassender sozialer Schutzmechanismen – solange es sich um einen vom Bundestag mandatierten Auslandseinsatz handelt. Für Bundeswehrangehörige in einsatzgleichen Verpflichtungen musste dies bislang im Einzelfall festgestellt werden. Das Artikelgesetz sieht vor, dass einsatzgleiche Verpflichtungen ab einer bestimmten Gefährdungslage im Hinblick auf die Versorgung automatisch genauso behandelt werden wie ein mandatierter Auslandseinsatz, wie zum Beispiel bei der NATO-Aufgabe Enhanced Forward Presence in Litauen. Aktuell betrifft dies etwa 600 Soldaten und Soldatinnen.

Verbesserung für einsatzgeschädigte Soldaten

Die Bundeswehr übernimmt künftig die Kosten, wenn Familienangehörige in die Therapie von Einsatzgeschädigten einbezogen werden möchten. Dieses kann zum Beispiel bei längeren Reha-Maßnahmen sinnvoll sein. Derzeit werden die Angehörigen von knapp 1.300 Soldaten und Soldatinnen in der Rehabilitation davon profitieren können.

Fürsorge über das Dienstzeitende hinaus

Viele Soldaten auf Zeit verbringen einen erheblichen Teil ihres Arbeitslebens bei der Bundeswehr – die Rückkehr oder der Einstieg ins zivile Berufsleben ist gerade für ältere Soldaten eine besondere Herausforderung. Um den Altgedienten diesen Schritt so leicht wie möglich zu machen, setzt das Artikelgesetz auf eine Doppelstrategie. Zum einen wird die Berufsförderung ausgebaut. Mit mehr Bildungsoptionen, mehr Beratungsangeboten und höheren Zuschüssen wird länger dienenden Zeitsoldaten die Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt erleichtert. So lag beispielsweise die Kostenobergrenze für berufsfördernde Maßnahmen ab einer Verpflichtungszeit von zwölf Jahren bei 21.000 Euro. Künftig führen längere Verpflichtungszeiten auch zu finanziellen Verbesserungen. Ab einer Verpflichtungszeit ab 15 Jahren wird alle fünf Jahre der Zuschuss um weitere 1.000 Euro erhöht. Auch wird der Zuschuss künftig bei Inanspruchnahme von Ausbildungsangeboten der Bundeswehr-Fachschulen nicht mehr reduziert (sogenanntes Schulgeld). Hiervon profitieren derzeit etwa 5.000 Soldaten und Soldatinnen.
Zum anderen verbessert die Bundeswehr die rentenrechtliche Absicherung sowohl für Zeitsoldaten als auch für Reservedienst- und Freiwillig Wehrdienstleistende. Um rentenrechtliche Lücken zu vermeiden, sichert die Bundeswehr künftig auch den Zeitraum des Bezugs von Übergangsgebührnissen nach Ende der Dienstzeit ab. Das bedeutet für jemanden, der die maximale Zeit von fünf Jahren Übergangsgebührnisse bezieht eine Rentensteigerung von rund 160 Euro monatlich. Gleichzeitig erhöht sich auch für Reservedienstleistende und FWDLer die Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlungen an die Rentenversicherung um 20 Prozent. Für diese deutlichen Verbesserungen bei der Alterssicherung stehen künftig rund 132 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Von diesen Maßnahmen werden mittelfristig mehr als hunderttausend Soldatinnen und Soldaten profitieren.

Neue finanzielle Anreize für Einsteiger, die länger bleiben

Das Artikelgesetz ordnet den Wehrsold von freiwillig Wehrdienstleistenden neu. Damit wird zum Beispiel ein Berufsanfänger, der derzeitig 840 Euro (plus ca 500 Euro Sachleistung) erhält, künftig 1.500 Euro beziehen. Das entspricht effektiv einer Gehaltsteigerung von mehr als dreizehn Prozent! Ein FWDL im Dienstgrad Hauptgefreiter erhält dann statt den heutigen 1.300 Euro (plus ca 500 Euro Sachleistung) künftig 1.900 Euro monatlich, also sogar 16 Prozent mehr! Insgesamt profitieren weit über 8.000 FWDL und die neue Staffelung des Wehrsoldes setzt aus Sicht des Arbeitgebers Bundeswehr einen finanziellen Anreiz, sich für einen längeren Zeitraum zu verpflichten.

Mehr Flexibilität im Dienstrecht auch für wichtige Aufgaben des Grundbetriebes

Eine neue Sondervorschrift ergänzt das soldatische Dienstrecht, die es unter strengen Voraussetzungen ermöglicht, die Zeitvorgaben der Soldatenarbeitszeitverordnung (SaZV) für genau bezeichnete Tätigkeiten vorübergehend auszusetzen. Ausnahmen von der Arbeitszeitregelung gelten heute bereits für einige Tatbestände, die unvermeidbare Belastungen mit sich bringen, wie Auslandseinsätze oder Seefahrt. Künftig ist dies auch für wichtige Aufgaben im Inland möglich, wie etwa die „Alarmrotten“ der Luftwaffe oder der Such- und Rettungsdienst der Marine (Bereitschaftsdienste). Die Regelung ist zunächst bis Ende 2026 befristet und soll dann überprüft werden.

Bessere Karriereperspektiven für Unteroffiziere

Zudem eröffnet das Artikelgesetz jetzt auch Unteroffizieren ohne Portepee die Möglichkeit Berufssoldat zu werden. Gerade Angehörige dieser Statusgruppe gehören im Alltag zu den tragenden Stützen der Bundeswehr. Ihnen soll künftig auch die Chance offenstehen, die Vorteile
des Berufssoldatenstatus zu genießen (z.B. Absicherung auf Lebenszeit, bessere Lebensplanung).

Attraktiverer Reservistendienst

Auch für Reservisten sieht das Artikelgesetz eine vielfach gewünschte Änderung vor: bisher konnten sie in Reservedienstleistungen nur in Vollzeit dienen, was für viele qualifizierte Interessenten bisher eine Hürde darstellt. Künftig ist auch hier Teilzeit möglich. Damit profitieren vor allem Dienststellen, die temporär und flexibel mit Personalengpässen umgehen müssen (z.B. bei Abwesenheit von Stammpersonal wegen Elternzeit oder Lehrgängen). Für Reservisten und Reservistinnen, die im zivilen Arbeitsleben beispielsweise aus familiären Gründen ebenfalls in Teilzeit arbeiten, ermöglicht die Neuregelung Reservedienstleistungen im gewünschten Tätigkeitsumfang.

Quelle:
Pressemitteilung
BMVg Presse- und Informationsstab

Seminar: Braucht Europa eine gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik?

Aus historischer Perspektive ist die europäische Integration eine beispiellose politische Erfolgsge­schichte. Doch die Akzeptanz und das Vertrauen in die europäische Idee scheint in vielen Mitglieds­staaten durch die Folgen der anhaltenden (weltweiten) Wirtschafts- und Finanzkrise getrübt: Pro­testparteien und Populisten konnten sich inzwischen in Europa als relevante politische Kräfte etab­lieren, obwohl eine Mehrheit der EU-Bürger eine Verbundenheit mit der EU empfindet und die Mit­gliedschaft in der EU positiv bewertet. Fakt ist: Die Zukunftsperspektiven, insbesondere die der jungen Menschen in der EU, könnten nicht unterschiedlicher sein. Wie denken die Menschen in NRW über Europa?

Europa ist zwar wirtschaftlich inzwischen auf Augenhöhe mit den USA, aber außenpolitisch oder gar militärisch wird die Europäische Union weltweit immer noch nicht entsprechend wahrgenommen. Sie ist dabei, ihren Weg der weltweiten Einflussnahme zu finden. Europa muss eine echte Außenpolitik und eine Verteidigungs- und Sicherheitspolitik entwickeln. Wir wollen in dem Seminar die Chancen und Herausforderungen der gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik in Europa weiter denken.

Das Seminar: Braucht Europa eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik findet vom 03.Mai, 16:00 Uhr bis 05.Mai 2019, 16:00 Uhr im DJK, Bildungs-und Sportzentrum in Münster statt.

Wir bitten um Anmeldung bis zum 24.03.2019 mit dem entsprechenden Anmeldebogen.

Weitere Informationen:

Quelle:

Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
Landesbüro Nordrhein-Westfalen
Godesberger Allee 149
53175 Bonn

 

Donnerberger Gesprächskreis März 2019

Bei einem Referendum des Vereinigten Königreichs am 23. Juni 2016 stimmten 51,89 % der Wähler für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“ = „British Exit“). Die britische Premierministerin Theresa May leitete den Austrittsprozess gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union am 29. März 2017 durch schriftliche Mitteilung an den Europäischen Rat rechtlich wirksam in die Wege. Damit ist nach der vertraglich vorgesehenen zweijährigen Verhandlungsperiode mit dem Austritt für März 2019 zu rechnen. Entspricht das den aktuellen Realitäten?

Als Vortragender konnte Herr Dr. Gunter Schaible Geschäftsführer für den Bereich International, Verkehr und Handel der IHK Aachen gewonnen werden.

Er wird zu folgendem Thema vortragen: „Brexit News – Aktuelles aus London und Brüssel“

Wann: Donnerstag, den 14. März 2019 2019 um 17:30 Uhr

Wo: Donnerberg-Kaserne, 52249 Eschweiler, Birkengangstraße 140 (Offizierheim)

 

Neue Impulse für die Innere Führung, das Traditionsverständnis und die politische Bildung der Bundeswehr

Das FES-Landesbüro NRW lädt am 25. März herzlich zum nächsten Sicherheitspolitischen Forum NRW nach Bonn ein.

Die Innere Führung mit ihrem Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform“ ist ein Markenzeichen der Bundeswehr und hat zentrale Bedeutung für die Verankerung der Truppe in der Gesellschaft. In der Bundeswehr, wie in der deutschen Öffentlichkeit, ist seit 2017 eine kontroverse Debatte über das soldatische Selbstverständnis, über Fragen der Traditionspflege sowie über grundsätzliche Führungsfragen entbrannt.
Dokumentierte Fälle von Mobbing und Erniedrigung von Soldat_innen während der Ausbildung, die Entdeckung von Wehrmachtsdevotionalien in einzelnen Kasernen, der Skandal um einen rechtsextrem eingestellten Offizier mit Terrorplänen sowie Medienberichte über ein mögliches rechtes Netzwerk in der Bundeswehr haben strukturelle Defizite in der Führungs- und Organisationskultur in den Blickpunkt der gesellschaftspolitischen Debatte gerückt.
In Folge dieser Debatte wurde zur Stärkung der Inneren Führung das Programm „Innere Führung Heute“ gestartet, ein neuer Traditionserlass herausgegeben und beschlossen, die Politische Bildung für Angehörige der Streitkräfte zu stärken.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung wollen wir im Rahmen des Sicherheitspolitischen Forums NRW im Dialog von Politik, Bundeswehr und Wissenschaft folgende Fragen diskutieren:

  • In welcher Form besteht Handlungsbedarf, das Konzept der Innere Führung mit dem Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform“ weiter zu entwickeln?
  • Welche aktuellen Herausforderungen beeinträchtigen die praktische Umsetzung der Inneren Führung als Führungsphilosophie der Bundeswehr?
  • Was sind die zentralen Ziele des Programms „Innere Führung Heute“ und des neuen Traditionserlasses?
  • Welchen Beitrag können Maßnahmen der Politischen Bildung leisten und wie soll die Politische Bildung für Angehörige der Bundeswehr konkret gestärkt werden?

Wir laden herzlich ein, diese und Ihre Fragen gemeinsam mit unseren Podiumsgästen zu diskutieren!

Wir bitten Interessierte um Anmeldung über diesen Link.


Geplanter Ablauf:

  • 17.30 Uhr Begrüßung
    Arne Cremer, Landesbüro NRW der Friedrich-Ebert-Stiftung
  • 17.45 Uhr Vortrag
    Generalmajor Reinhardt Zudrop, Kommandeur des Zentrums für Innere Führung
  • 18.15 Uhr Diskussionsimpulse
    Wolfgang Hellmich MdB, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses des deutschen Bundestags
    Dr. Sabine Mannitz, Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung
  • 18.45 Uhr Anschließende Podiumsdiskussion
    Moderation: Hans-Joachim Schaprian, Oberst a.D.
  • 19.45 Uhr Veranstaltungsausklang bei abschließendem Imbiss

Konzeption Zivile Verteidigung, Notwendigkeiten und Herausforderungen

Bundesressorts haben unter Koordinierung des BMI ein neues Gesamtkonzept der Bundesregierung für die Zivile Verteidigung erarbeitet. Die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) wurde am 24. August 2016 – kurz nach der Veröffentlichung des Weißbuches 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundesehr“ – vom Kabinett beschlossen und in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Notwendigkeit für die Neukonzeption der Zivilen Verteidigung liegt in den veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen. Das „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ stellt fest, dass die konventionelle Landes- und Bündnisverteidigung „ihren Charakter im Vergleich zur Zeit des Kalten Krieges“ in zeitlicher Perspektive (Stichwort kürzere Vorwarnzeiten) und räumlich stärker fokussierter Ausdehnung, aber auch in der Vorgehensweise selbst verändert hat. Die Konzeption der Bundeswehr (KdB) vom 20.07.2018 setzt die sicherheitspolitischen Vorgaben des Weißbuches 2016 um. Sie geht davon aus, dass „konventionelle Angriffe gegen das Bündnisgebiet vornehmlich an dessen Außengrenzen zu erwarten sind“. Darüber hinaus stellt sie fest, dass unter Umständen auch großangelegte asymmetrische bzw. terroristische Angriffe oder massive Cyberattacken zu einer Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls führen können.
Dies stellt nicht nur die Militärische, sondern auch die Zivile Verteidigung vor neue Herausforderungen, sowohl in der Bewertung eines Angriffes als auch in der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Die Bedrohungseinschätzungen wie sie im Weißbuch 2016 und der KdB 2018 formuliert sind, sind auch Grundlage der Konzeption Zivile Verteidigung. Entsprechend den beschriebenen Angriffsmitteln und Angriffszielen konzentrieren die Ressorts ihre Fachplanungen im Bereich der Zivilen Verteidigung auf folgende Bedrohungen:

  • Einsatz konventioneller Waffen, Einsatz chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Wirkstoffe (CBRN-Gefahren), Einsatz von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen, Cyber-Angriffe, Ausfall oder Störung von Kritischen Infrastrukturen.

Bei hybriden Bedrohungen sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:

  • Vielfalt offener und verdeckter Angriffe, Mischung konventioneller und irregulärer Kräfte / Fähigkeiten, Mischung militärischer und ziviler Wirkmittel, Fokussierung auf verwundbare Strukturen als Angriffsziele, Unübersichtlichkeit potenzieller Schadensszenarien,
  • Erschwerte Wahrnehmung und Zuordnung, kurze oder gänzlich entfallende Vorwarnzeiten

Die KZV vom 24.08.2016 ist das konzeptionelle Basisdokument für die ressortabgestimmte Aufgabenerfüllung im Bereich der Zivilen Verteidigung und zivilen Notfallvorsorge des Bundes. Sie beschreibt Zusammenhänge und Prinzipien und macht Vorgaben für die künftige Ausgestaltung einzelner Fachaufgaben. Damit bildet sie die Grundlage für die weiteren Arbeiten und Planungen in den Bundesressorts sowie in den Bundesländern.
Die Zivile Verteidigung steht jedoch nicht für sich, sondern ist mit der militärischen Verteidigung eng verknüpft und bereits in den Rahmenrichtlinien zur Gesamtverteidigung (RRGV) von 1989 mit ihren vier Säulen beschrieben:

  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
  • Zivilschutz
  • Versorgung der Bevölkerung, der Staats- und Regierungsorgane, der für den Zivilschutz und die staatliche Notfallvorsorge zuständigen Stellen und der Streitkräfte
  • (sonstige) Unterstützung der Streitkräfte

Die Umsetzung der KZV 2016 findet in diesen vier Säulen durch Anpassung bestehender Unterlagen bzw. Erstellung neuer Konzepte statt. Gleichzeitig bildet die KZV gemeinsam mit der KdB vom 20.07.2018 die Basis für die Neugestaltung der RRGV von 1989.
Nicht zuletzt müssen, der veränderten Sicherheitslage folgend, auch die daran angepassten internationalen Anforderungen an die Bundesrepublik bei den Planungen berücksichtigt werden. So sind die strategischen und konzeptionellen Vorgaben der zivilen Verteidigungs- planung der NATO im nationalen Fähigkeitsprofil abzubilden. Im EU-Kontext ist die Erfüllung der Beistandspflicht gemäß Artikel 42 Absatz 7 Vertrag über die Europäische Union (EUV) im Falle eines bewaffneten Angriffes zu gewährleisten.
Im Zuge der Anpassung der Allianz und ihrer Mitgliedstaaten an das veränderte Sicherheits-umfeld haben die 28 NATO-Staaten im Februar 2016 Mindestanforderungen (Baseline Requirements) für eine effektive Zivile Verteidigungsplanung (Civil Preparedness) konsentiert, um so die kollektive Verteidigungsfähigkeit der Allianz auch im zivilen Bereich sicherstellen zu können, diese sind:

  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Resiliente Energieversorgung,Fähigkeit zum effektiven Umgang mit ungesteuerten Bevölkerungsbewegungen,
  • Resiliente Nahrungsmittel- und Wasserversorgung,
  • Fähigkeit zum Umgang mit einem Massenanfall von Verletzten,
  • Resiliente zivile Kommunikationssysteme,
  • Resiliente zivile Verkehrssysteme.

Die auf diesen Mindestanforderungen basierenden Richtlinien für die nationalen Fähigkeits-profile stellen somit wichtige Anhaltspunkte für die aktuellen konzeptionellen Überlegungen und Planungsprozesse im Bereich der Zivilen Verteidigung und zivilen Notfallvorsorge in Deutschland dar. Auf der Basis der folgenden Grundprinzipien verfolgt die KZV die Schaffung und Verbesserung der gesamtgesellschaftlichen Strukturen und deren Resilienz gegenüber o. a. Bedrohungen:

  • Prinzip des integrierten Systems („Mehrfachnutzen“)
  • Konzentration des Bundes auf Spezialressourcen und Zusatzbedarfe
  • modularer Aufbau / Baukastenprinzip /Aufwuchsfähigkeit / Interoperabilität
  • Zivilschutz im Zusammenwirken: Selbstschutz – Ehrenamt – Berufskräfte
  • Versorgung im Zusammenwirken: Betreiber – Staat – Selbstschutz
  • ständige Fortentwicklung durch Forschung, Ausbildung und Übung
  • Ermöglichung einer Fortentwicklung der Aufgabenerfüllung auf der Basis eines Soll-Ist-Abgleiches

Die Umsetzung der KZV ist eine gemeinsame Aufgabe mit einem hohen Stellenwert und erfolgt ressortübergreifend auf allen administrativen Ebenen von Bund und Ländern, in der jeweiligen Zuständigkeit. Sie ist für alle Beteiligte mit besonderen Herausforderungen verbunden.
Da die Länder und Kommunen in den meisten Teilbereichen die Aufgabe des Zivilschutzes in Bundesauftragsverwaltung umsetzen, werden sich mittelfristig aus den Arbeiten neue Anforderungen für ihre Verwaltungen ergeben. Zum Aufbau der dazu erforderlichen Strukturen bedarf es einiger Zeit, da im Zivilschutz in den zurückliegenden Jahren weitgehend keine eigenständigen, über den Brand- und Katastrophenschutz hinausgehenden Vorkehrungen getroffen worden sind.
Seit 2016 befassen der Bund und die Länder sich mit der Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung. Dabei wurden bereits viele Handlungsfelder, wie sie in der KZV gefordert sind, bearbeitet z.B. die Zivile Alarmplanung (ZAP), die Konzeption zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion in der Krise, das Berichts- und Meldewesen, beim Zivilschutz im engeren Sinne z.B. die Themen „Massenanfall von Verletzten“ und „Betreuung“. Bei der Erstellung der Rahmenkonzepte müssen Schnittstellen zu anderen Handlungsfeldern beachtet werden und Fragen geklärt werden, die nicht immer zeitnah beantwortet werden können. Im Aufgabenfeld „Unterstützung der Streitkräfte“ sind z.B. Informationen über die Bedarfslage der Bundeswehr und der NATO zur Unterstützung durch die zivile Seite in einem evtl. Bündnisfall erforderlich. Das BBK bildet an seiner Akademie für Krisenmanagement, Notfallvorsorge und Zivilschutz (AKNZ) zum Handlungsfeld „Zivil-Militärische Zusammenarbeit“ aus. Die „Unterstützung der Streitkräfte“ findet nicht zuletzt auf der kommunalen Ebene statt. Die Landräte, Oberbürgermeister und zuständigen Behörden, die Ansprechpartner der Bundeswehr sein werden, müssen erfahren, was auf sie zukommt und was von ihnen erwartet wird.
Der durch die KZV angestoßene Prozess ist aus Sicht aller notwendig, um den Bevölkerungsschutz für die zukünftigen Herausforderungen aufzustellen. Das subsidiär aufwachsende, integrierte Hilfeleistungssystem auf Ebene des Bundes und der Länder einschließlich der Kommunen und unter Beteiligung einer Vielzahl von Bundes- und Landesbehörden und der Hilfsorganisationen zum Schutz der Bevölkerung muss kontinuierlich und auf allen genannten Ebenen unter Berücksichtigung aller Gefährdungsmöglichkeiten organisiert, überprüft und bedarfsgerecht angepasst werden.
Die Vorgaben der KZV müssen Verbindlichkeit erhalten, indem die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen sowie die vorhandenen Rechtsgrundlagen (u. a. ZSKG, Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze, RRGV) – soweit erforderlich – entsprechend angepasst werden. Diesen Prozess gilt es gemeinsam auf allen Ebenen – nicht zuletzt auch im politischen Raum und in der Öffentlichkeit – zu gestalten, Konkurrenzdenken und Egoismen wären hier fehl am Platz.

Quelle:
Christoph Unger, Präsident BBK
Koautorin: Angela Clemens-Mitschke, Referatsleiterin Grundsatzangelegenheiten BBK
Der Artikel stammt aus dem Newsletter – Ausgabe 01 / 2019 (12. Jahrgang) des Arbeitskreises Sicherheit und Bundeswehr der NRW SPD.

CHS Container Group – Firmenprofil

Die CHS Container Group mit Hauptsitz in Bremen steht für mobile Ideen rund um den Container. Mit unseren mobilen und innovativen Lösungen bedienen wir ein weites Einsatzspektrum in den Bereichen Logistik, Unterbringung, Verpflegung, Führung und Überwachung, Instandsetzung und Schutz.
Im handelsüblichen Segment bieten wir neue und gebrauchte Seefracht- und Kühlcontainer sowie Raumelemente und modulare Gebäude an. Sonder- und Spezialcontainer werden nach Kundenwunsch individuell entwickelt, konstruiert und gefertigt. Hierfür steht ein erfahrendes interdisziplinäres Team aus Ingenieuren, Projektleitern und ehemaligen Offizieren der Bundeswehr zur Verfügung.

Zu unseren Kunden zählen namhafte Unternehmen der zivilen und wehrtechnischen Industrie sowie aus den Bereichen öffentlichen Auftraggeber, Forschungsinstitute und Universitäten.
Die CHS Container Group ist langjähriger und geschätzter Lieferant der Bundeswehr, für andere Armeen sowie für deutsche und internationale Systemhäuser. Gern unterstützen wir unsere Kunden weltweit – auch mit Servicedienstleistungen oder mit Schulungen an unseren Produkten.

Kompetenzbereiche (Auszug):

  • Verkauf und Vermietung von Seefracht- und Kühlcontainern (Reefer)
  • Verkauf und Vermietung von Raumelementen, Sanitärcontainern und Containergebäuden
  • Individuelle Transport- und Lagerbehälter z.B. für Lenkflugkörper, Sonderwerkzeuge, Hochwertersatzteile, AUV’s und sonstiger Komponenten (Systemlogistik)
  • Mess- und Laborcontainer für Wehrtechnische Dienststellen
  • Mobile Werkstätten
  • Schiffsoberdeckcontainer
  • Feldlager und Funktionsräume
  • Sanitätscontainer und San.-Versorgungsmodule
  • Geschützte Container gemäß STANAG 2280
  • Systemintegration
  • Wartung und Instandsetzung
  • Technisch-, Logistische Betreuung unserer Produkte

Ansprechpartner CHS Container Group:
Herr Tony Gutmann
Key Account Manager Wehrtechnik und öAG

+49 421 64396 316
tony.gutmann@chs-spezialcontainer.de

CHS Spezialcontainer – Shelter and Engineering GmbH
Tillmannstraße 11 – 28239 Bremen

Viele Verbesserungen für die Bundeswehr erreicht

Dr. Fritz Felgentreu, MdB
verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

Der Haushalt 2019 ist ein großer Schritt nach vorn für die Bundeswehr. Der Verteidigungsetat wächst um über zehn Prozent auf 43 Milliarden Euro. Für Investitionen in die Einsatzbereitschaft und die Modernisierung der Bundeswehr stehen zwei Milliarden, für die Pflege und Instandsetzung von Waffen und Gerät 700 Millionen zusätzlich zur Verfügung. In den Haushaltsberatungen ist es uns außerdem gelungen, die Zahl der Planstellen für die Bundeswehr und für Reservedienst-Leistende zu erhöhen. Die Koalition macht konsequent weiter, eine durch jahrzehntelanges Sparen ausgehöhlte Bundeswehr wieder aufzubauen. Der Mittelaufwuchs ist eingeordnet in das Ziel, bis 2025 1,5 % der deutschen Wirtschaftsleistung jährlich in die Verteidigung zu investieren. Das sind Investitionen in Personal, Material und Ausrüstung. Wir Sozialdemokraten wollen eine vollausgestattete Bundeswehr, die ihre Aufgaben wieder im vollen Umfang erfüllen kann.

2019 wird deshalb für die Bundeswehr ein spannendes Jahr. Es gibt deutlich mehr Geld. Was davon im Dezember übrig bleibt, darf jetzt bis zu einer Höhe von 0,5 Milliarden Euro auch ins Folgejahr mitgenommen werden. Und es gilt die Zusage unserer Haushälter: Sinnvolle und entscheidungsreife Projekte werden am Geld nicht scheitern. Das Jahr 2019 wird insofern die Nagelprobe für die Ministerin, ob das BMVg und die Bundeswehrverwaltung effektiv aufgestellt und zur Umsetzung der Vorhaben in der Lage sind.

2018 haben wir auch eine Reihe sozialer Verbesserungen für Soldatinnen und Soldaten erreicht. Durch das Versicherten-Entlastungsgesetz können Zeitsoldaten, die ab Januar 2019 aus dem Dienst ausscheiden, in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Bislang waren sie an die wesentlich teurere Private Krankenversicherung gebunden. Das ist großer Fortschritt gerade für Soldaten mit kleinen und mittleren Einkommen. (Und im Übrigen eine erfolgreiche Initiative der Verteidigungs- und der Gesundheitspolitiker in der SPD-Fraktion!). Verbesserungen haben wir ebenfalls für die Behandlung von PTBS-Erkrankten erreicht. Die Angebote für Betroffene werden erweitert und durch eine PTBS-Hotline erleichtert.
Ein Knackpunkt für uns Sozialdemokraten ist es, keine weiteren Privatisierungen von Gesellschaften zuzulassen, die für die Bundeswehr arbeiten. Nach unserer Überzeugung haben sich die bisherigen Privatisierungen nicht überall bewährt. Wir wollen deshalb konkret, dass die HIL-Werke im Eigentum der Heeresinstandhaltungslogistik verbleiben. Schritte zu deren vollständiger Privatisierung lehnen wir ab.
Auch die Abhängigkeit von den vielen externen Beratungsfirmen, die das BMVg eingekauft hat, wollen wir abschütteln. War ihr Einsatz ursprünglich nur für fehlende Kapazitäten im IT-Bereich gedacht, so hat sich mittlerweile in Ministerium und Verwaltung ein Berater-Netzwerk festgesetzt. Private Firmen haben sich unter Umgehung des Vergaberechts zahlreiche öffentliche Aufträge gesichert. Mindestens 400 Verträge mit einem Gesamtvolumen von über 150 Millionen Euro sind so allein 2017 zustande gekommen. Dass die Opposition dazu noch im Januar einen Untersuchungsausschuss einsetzen will, ist deshalb nachvollziehbar. Für die SPD ist klar: Was die öffentliche Verwaltung seit vielen Jahren flächendeckend schwächt, ist für die Landesverteidigung am allerwenigsten hinzunehmen. Verteidigung ist und bleibt die hoheitliche Aufgabe schlechthin. Ministerium und Verwaltung müssen wieder so aufgestellt werden, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden können!

Zum Jahresanfang begrüßen wir ein Signal der CSU von ihrer Klausurtagung in Seeon. Mit ihrer Forderung nach kostenlosen Bahnfahrten für Soldaten in Uniform übernimmt sie (endlich!) eine alte Forderung der SPD an. Die freie Fahrt für Uniformträger erhöht das Sicherheitsgefühl der Mitreisenden, es fördert die Akzeptanz der Bundeswehr und es hält vielleicht den einen oder die andere davon ab, sich am Freitagnachmittag in das gefährliche Getümmel der NATO-Rallye zu stürzen. Umsetzung!

Quelle:
Dr. Fritz Felgentreu, MdB
verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
Der Artikel stammt aus dem Newsletter – Ausgabe 01 / 2019 (12. Jahrgang) des Arbeitskreises Sicherheit und Bundeswehr der NRW SPD.

Personalveränderungen in militärischen und zivilen Spitzenstellen – Februar 2019

Im Januar 2019 wurde folgende Personalmaßnahme wirksam:

I. Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen

BMVG

Brigadegeneral Michael HAIN, zuletzt General Manager NATO Airborne Early Warning and Control Programme Management Agency (NAPMA), Brunssum/NLD, trat in den Ruhestand.

Im Februar 2019 werden folgende Personalveränderungen wirksam:

Heer

Brigadegeneral Walter LUDWIG, zuletzt Geschäftsführer Heeresinstandsetzungslogistik-GmbH, Bonn, tritt in den Ruhestand.

Brigadegeneral Gunter SCHNEIDER, zuletzt J7 Headquarters Resolute Support, Afghanistan, wird zur Einsatznachbereitung im Einsatzführungskommando, Schwielowsee, verwendet. Sein Nachfolger wird Brigadegeneral Markus KURCZYK, Abteilungsleiter und General Streitkräftegemeinsame Ausbildung Kommando Streitkräftebasis, Bonn.

II. Personalveränderungen in zivilen Spitzenstellen

Im Februar 2019 werden keine Personalmaßnahmen wirksam.

Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: BMVg Presse- und Informationsstab