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Bundeswehr – Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Steigerung der Attraktivität – zwei Seiten einer Medaille

Thomas Sohst, Vorsitzender Landesverband West im Deutschen BundeswehrVerband

BwEinsBerStG – BesStMG. Die Abkürzungen stehen für zwei große Gesetzesvorhaben, die in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet wurden und mit denen die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gestärkt werden soll. Diesen Auftrag hatten sich die Regierungsparteien Anfang 2018 in das Lastenheft, den Koalitionsvertrag geschrieben.

Die Abkürzungen stehen für das Bundeswehr–Einsatzbereitschafts–Stärkungsgesetz und das Besoldungs–Strukturen–Modernisierungsgesetz.

Warum zwei Gesetze? Die komplexe Zuständigkeitsverteilung der Ministerien machte dies notwendig. Das BwEinsBerStG wurde in Verantwortung des BMVg erstellt und umfasst die Weiterentwicklung von Gesetzen, die in dessen Verantwortung stehen. Dazu gehören das Soldatengesetz, das Wehrpflichtgesetz, die Soldatenarbeitszeitversorgung u.a.m. Der Gesetzentwurf hatte einen Umfang von 166 Seiten. Das Gesetz änderte mehr als 30 Vorschriften.

Das BesStMG wurde durch das BMI erstellt und beinhaltet die in dessen Kompetenzbereich fallenden Normen. So enthält es gesetzliche Regelungen, die neben den Soldatinnen und Soldaten für den gesamten öffentlichen Dienst des Bundes, also auch für Beamte und Polizeibeamte Wirkung entfaltet. Es hat einen Umfang von 188 Seiten und ändert insgesamt 15 Gesetze.

Die Darstellung der blanken Zahlen verdeutlicht, dass es sich bei beiden Gesetzesvorhaben um echte Dickschiffe handelt, die den Ministerien bei der Erstellung der Referentenentwürfe, in der parlamentarischen Beratung den Abgeordneten und in der Begleitung der Prozesse den Gewerkschaften und Interessenvertretungen vieles abverlangt haben.

Dabei ging es für den DBwV darum, die Beschlüsse der 20.Hauptversammlung, auf der zuletzt der verbandspolitische Fahrplan des Verbandes zur Weiterentwicklung des Dienstrechts festgelegt wurde, umzusetzen.

Dafür mussten frühzeitig verbandspolitische Konzepte eingebracht werden, um aus guten noch bessere Entwürfe entstehen zu lassen. Teilweise ging es aber auch darum, Änderungen abzuwehren, die einen klaren Rückschritt für die Menschen in der Bundeswehr bedeutet hätten. Weitertreiben von Gutem und Verhindern von Negativen: Beides gehört aus Sicht des DBwV zur konstruktiven Arbeit einer Interessenvertretung.

Aus Sicht des DBwV ragen folgende Änderungen der Gesetzeslandschaft heraus.

Anhebung der Bezüge für Freiwillig Wehrdienstleistende

Mit der Änderung des Wehrsoldgesetzes und des Unterhaltssicherungsgesetzes wird der monatliche Wehrsold der Freiwillig Wehrdienstleistenden an das Maß der Grundbesoldung, also vergleichbar zu SaZ und BS angehoben.

Schaffung einer neuen Form des Wehrdienstes für Reservisten

Bis zu 10 Monate im Jahr können Reservisten Dienst in den Streitkräften leisten, um die personelle Einsatzbereitschaft für die vertretungsweise Wahrnehmung von Tätigkeiten von Soldaten, die länger absehbar von ihrem Dienstposten abwesend sind.

Einführung eines Ausnahmetatbestandszuschlag (ATZ)

Vielen Soldaten waren die Begriffe „großer Anrechnungsfall“, „kleiner Anrechnungsfall“, „Dienst zu ungünstigen Zeiten“ Zeichen einer bürokratischen Armee. Deshalb ist die Zusammenfassung zu einem einheitlichen, pauschalisierten Tagessatz, dem ATZ zu begrüßen. Er ermöglicht eine Vergütung für Tätigkeiten, die in der Ausnahme zur gesetzlichen Arbeitszeit, also zum Beispiel bei Ausbildungsvorhaben zur Einsatzvorbereitung, durchgeführt werden. Eine Vergütung greift, wenn Freizeitausgleich für diese Tätigkeiten ausnahmsweise nicht möglich ist. Der ATZ steht daher für Verwaltungsvereinfachung, weil unterschiedliche Zulagen zu einem Tagessatz zusammengefasst werden. Er steht für Transparenz, weil es nur noch einen einheitlichen Tagessatz für alle gibt: Pro Ausbildungstag kann zukünftig 91 Euro brutto ausgezahlt werden Ergänzend sei erwähnt, dass evaluiert werden muss, ob dieser Tagessatz Verlierer produziert, also Personengruppen existieren, die durch die Änderung eine Schlechterstellung erfahren. In diesem Fall ist in jedem Fall eine sehr zeitnahe Anpassung erforderlich. Der DBwV wird diesen Punkt sehr genau im Blick haben.

Anpassung des Auslandsverwendungszuschlag (AVZ)

Nach neun Jahren ohne Anpassung erfolgte eine Anpassung auf 141 Euro in der Stufe 6. Das ist gut und angemessen, selbst wenn sich Interessenvertretungen hier wie bei anderen finanziellen Verbesserungen auch mehr hätten vorstellen können. Leider ist es auch dieses Mal nicht gelungen, die Zuschläge in die Dynamisierung, die jeder Besoldungsanpassung folgt, zu bringen. Die Folge: Die bedauerliche, jährliche Entwertung des AVZ – im Vergleich zur Grundbesoldung – hält an.

Erfreulich dagegen ist: Der AVZ wird zukünftig auch für Vor– und Nachkommandos oder kurzzeitige Aufenthalte (ab dem 15. Tag rückwirkend ab dem ersten Tag) gezahlt.

Überfällig war die Aufnahme der Soldaten des KSK, die auch in Missionen ohne Beschluss des Bundestages im Einsatz sind. Sie können zukünftig pro Tag den AVZ der Stufe 6 erhalten.

Gewährung der Einsatzversorgung auch bei einsatzgleichen Verpflichtungen

Die Anzahl sog. einsatzgleicher Verpflichtungen für die Bundeswehr nimmt zu. Am Bekanntesten ist der Einsatz an der Ostgrenze der Nato im Baltikum. Diese Einsätze sind nicht vom Bundestag mandatiert. Zuletzt konnte aber bereits die Gewährung des AVZ (eigentlich auf mandatierte Einsätze beschränkt) auf diese einsatzgleichen Verpflichtungen erweitert werden. Auch die Einsatzversorgung galt bisher nur für mandatierte Einsätze. Jetzt sind auch die einsatzgleichen Verpflichtungen in die Einsatzversorgung einbezogen. Dies gilt auch für Beamte und Arbeitnehmer.

Möglichkeit für Fachunteroffizier ohne Portepee Berufssoldat zu werden

Es wird die Möglichkeit geschaffen, qualifiziertes Personal auch in der Uffz–Laufbahn an die Streitkräfte zu binden. Diese Möglichkeit wurde für die Mannschaften bewusst nicht geschaffen.

Änderung der Arbeitszeitregelungen.

Neben leichten positiv zu bewertenden Anpassungen konnte verhindert werden, dass die gerade von einigen Jahren eingeführte, gesetzlich geregelte Arbeitszeit nach Zeit und Umfang wieder zurückgeschraubt wird. Das bedeutet, dass geregelte Arbeitszeit im Grundbetrieb als Zeichen der Attraktivität auch für die Vereinbarkeit von Familie und Dienst beibehalten wird und damit auch der Gesundheitsschutz bei hoher zeitlicher Belastung angemessen sichergestellt bleibt.

Schaffung einer Zulage für militärische Führungsverantwortung

Die sogenannte Führungszulage wird dienstpostenbezogen gezahlt und ersetzt die Außendienstzulage. Das verwaltungsintensive und fehlerträchtige Nachhalten der dafür erforderlichen 87 Stunden monatlichen Außendienstes soll entfallen. Die Zulage ermöglicht also eine Verwaltungserleichterung. In diesem Zusammenhang wurde auch die Kompaniefeldwebelzulage auf 135 Euro angepasst, eine Erhöhung, die der besonderen Aufgabe der Spieße Rechnung trägt.

Neue und erhöhte Stellen und Erschwerniszulagen

Eine Vielzahl von Zulagen konnten so gestaltet werden, dass besondere Belastungen honoriert werden und damit auch zur Attraktivität bestimmter Verwendungen beigetragen wird. Luftbildauswerter, Seefahrer, IT– und Cyber–Personal, Flieger, Prüfer, Feldjäger und Spezialkräfte, viele profitieren in bestimmten Funktionen von den neuen Regelungen.

Dem DBwV ist es durch viel Überzeugungsarbeit in allen Phasen der Gesetzgebung – vom Referentenentwurf über Stellungnahme im Rahmen von Beteiligungsgesprächen – bis hin zur Teilnahme an Anhörungen in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages gelungen, aus guten Gesetzen sehr gute Gesetze für die Menschen der Bundeswehr zu machen. Der Dank gehört vor allem denjenigen, die zugehört haben, konstruktiv mit dem DBwV gerungen haben, offen für unsere Positionen waren und mit uns gemeinsam gute Ergebnisse erzielt haben. Absicht des DBwV war es, die Gesetze so ins Ziel zu bringen, dass die vom Gesetzgeber gewollte Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die sozialen Belange der Menschen in der Bundeswehr – also insbesondere des Bestandspersonal – im wechselseitigen Ausgleich zueinander stehen, denn: Für den DBwV ist und bleibt eine attraktive Grundbesoldung neben umfassender Ausrüstung (im Großen wie im Kleinen / im Einsatz wie im Grundbetrieb), moderne Infrastruktur für Unterbringung und Ausbildung der beste Garant für eine attraktive Bundeswehr.

Nun ist der Dienstherr, also die Bundeswehr gefragt. Es gilt, die Vielzahl an gesetzlichen Maßnahmen in die Regelungswelt der Bundeswehr zu übertragen. Vor allem dieser Schritt wird davon abhängen, ob die Menschen in der Bundeswehr die Änderungen auch tatsächlich als Erfolg erleben. Augenmaß beim Erstellen von neuen Vorschriften, Bestimmtheit bei der Umsetzung und ein Blick auf die Menschen sind Maßgaben, an denen jedenfalls der DBwV diesen Schritt messen wird. In diesem Sinne wird der DBwV auch diesen Prozess über die Beteiligungsgremien in HPR und GVPA begleiten.

 

Quelle:

Autor und Bild: Thomas Sohst, Vorsitzender Landesverband West im Deutschen BundeswehrVerband

Neujahrsstammtisch 2020 der Kameradschaft ULM/DORNSTADT

Am Mittwoch, den 15.01.2020, trafen sich 11 Mitglieder der Kameradschaft ULM/DORNSTADT im „blauer Bund e.V.“ zu dem schon traditionellen Neujahrsstammtisch im Gasthaus „Barfüßer“ in Ulm.

Der Vorsitzende, Oberstleutnant a.D. Andreas Lempke konnte in seiner Jahresrückblende 2019 u.a. von der positiven Entwicklung der Mitgliederzahl berichten. Neuzugänge wie die Schweizer Firma DEMTECH AG, und mehrere junge, aktive Offiziere beleben die Kameradschaftsstruktur. Besondres begrüßt wurden die anwesenden Neuzugänge Oberstleutnant Daniel Ridderbusch (seit 01.10.2019 Angehöriger der Standing Joint Logistics Support Group (SJLSG) in Ulm) sowie Stabsfeldwebel Andreas Bossert von der EinsKp MNKdoOpFü in Ulm.
Das Jahr 2020 stellt besondere Herausforderungen an die Kameradschaft Ulm/Dornstadt. Nach Auflösung der Kameradschaften Alb-Donau (Sigmaringen) und Ostbayern (Regensburg) werden deren Mitglieder von der Kameradschaft Ulm/Dornstadt mitbetreut. Hierdurch ergibt sich regional betrachtet ein großer Betreuungsraum in Süddeutschland. Es ist beabsichtigt, am Ende des II. Quartals 2020 außerplanmäßig eine Mitgliederversammlung mit Neuwahl des Vorstandes einzuberufen, um den Vorstand zu erweitern und in seiner Handlungsfähigkeit zu stärken. Oberstleutnant Ridderbusch hat sich dankenswerter Weise bereiterklärt, für ein Spitzenamt zu kandidieren.

Während der Veranstaltung wurden im Namen des Präsidenten 2 Mitglieder aus der Gründungszeit der Kameradschaft für 25 Jahre Mitgliedschaft im „blauen Bund e.V.“ mit silberner Ehrennadel und Urkunde ausgezeichnet: Oberstleutnant d.R. Reinhold Kölle und Stabshauptmann a.D. Wolfgang Proksch (s. Foto).

 

Autor und Foto: Oberstleutnant a.D. Karl-Dieter Karstens, Mitglied im Vorstand der Kameradschaft

 

Neuer Vorstand der Kameradschaft MITTELDEUTSCHLAND gewählt

Am Donnerstag, den 12. März 2020, fand die Jahreshauptversammlung der Kameradschaft MITTELDEUTSCHLAND ab 19:30 Uhr in der Gaststätte „Zum Goldenen Schwan“ in ERFURT statt.

Neben dem Rechenschafts- und Tätigkeitsbericht für das zurückliegende Jahr und dem Ausblick auf die geplanten Veranstaltungen und Vorhaben für 2020 (u. a. 30-Jähriges Jubiläum des bB im November dieses Jahres in OHZ-GARLSTEDT) stand nach diversen Versetzungen die Neuwahl der Vorstandschaft im Mittelpunkt der Versammlung. Nach der Entlastung der bisherigen Vorstandschaft und der Durchführung der Neuwahlen, setzt sich die Vorstandschaft wie folgt zusammen:

  • Vorsitzender:          Major Marco Budig (LogKdoBw),
  • Kassenwart:             Hauptmann Michael Holzhausen (LogKdoBw),
  • Schriftführer:          Hauptmann Patrick Gehlich (LogSBw).

Herzlichen Glückwunsch zur Wahl und weiterhin gutes Gelingen!

Des Weiteren bedankt sich die bisherige Vorstandschaft für die gute Zusammenarbeit mit Ihnen, verehrte Mitglieder der Kameradschaft MITTELDEUTSCHLAND und BERLIN, und wünscht Ihnen weiterhin alles erdenklich Gute und vor allem beste Gesundheit, gerade in diesen schwierigen Zeiten.

Autor: Oberstleutnant Daniel Ridderbusch, ehemaliger 1. Vorsitzender der Kameradschaft MITTELDEUTSCHLAND

Änderung: Veranstaltung Kameradschaft NORDWEST mit der BVL Regionalgruppe Weser/Ems

Achtung ! Verschiebung des Termins ins zweite Halbjahr aufgrund der Lageentwicklung zum Corona Virus.

„Logistisches Wissen trainieren für die Einsätze“

Ausbildung an der Logistikschule im Logistischen Übungszentrum und dem Spezial Pionierausbildungs-zentrum in Garlstedt. Am 16. April 2020 für Studierende, Young Professionals und Fachpublikum (Professionals) der Regionalgruppe: Weser / Ems und Mitglieder der Kameradschaft NORDWEST.

Uhrzeit: 16:00 – 19:00 Uhr

Anmeldeschluss:  07.04.2020   Mail an NORDWEST

Ort: LogÜbZ an der LogSBw

Regionalgruppensprecher Weser/Ems Prof. Dr. Giesa (LogÜbz 2015)

Die Logistikschule der Bundeswehr (LogSBw) ist die zentrale Ausbildungsstätte für die Aus- Fort- und Weiterbildung von logistischem Führungs- und Funktionspersonal in der Bundeswehr.

Die fachliche Breite der Komplexität, Kompetenz und Ausbildung machen die LogSBw zu einer der größten Truppenschulen der Bundeswehr. Mit weit über 100 unterschiedlichen Lehrgängen/Trainings schult sie die Logistiker in Theorie und Praxis, getreu dem Motto „Wir lehren Logistik“.

Mit dem Logistischem Übungszentrum und Spezial Pionierausbildungszentrum hat die LogSBw zwei wichtige Elemente zur Ausbildung und Training der Logistiker in Vorbereitung auf die anstehenden Auslandeinsätze der Bundeswehr.

Der Besuch der BVL Regionalgruppe Weser/Ems setzt die gute Tradition der Kooperation und engen Zusammenarbeit aus dem Netzwerk Logistik mit dem blauen Bund e.V. der Kameradschaft NORDWEST aus 2015 im Jahr 2020 weiter fort.

Die Teilnehmerzahl dieser Veranstaltung ist auf 50 Personen begrenzt.

Geplanter Ablauf:

16:00 – 16:30 Uhr

Eintreffen und Registrierung der Teilnehmer

16:30 – 16:45 Uhr

Begrüßung durch die BVL Regionalgruppensprecher Weser/Ems und

dem Verantwortlichen der LogSBw

16:45 – 17:30 Uhr

Vortrag und Besichtigung in zwei Gruppen LogÜbZ und SpezPiZ

17:40 – 18:25 Uhr

Vortrag und Besichtigung in zwei Gruppen LogÜbZ und SpezPiZ

18:30 – 19:00 Uhr

Fragen und Diskussion

(Fotos Bw LogSbw Petra Reiter, Text OTL a.D. Michael Janczyk Geschäftsführer NORDWEST)

Newsletter Verteidigung 12/2020

In der aktuellen Ausgabe Newsletter Verteidigung finden sie die folgenden Themen:

  • Lost Generation Fighter
  • Neue Version TITAAN
  • Neues Info-Tool für Coronalagezentrum
  • Reserve vs. Virus
  • Unterstützung für Heinsberg
  • Die „Stiftung Warentest“ der Marine

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Newsletter Verteidigung 11/2020

In der aktuellen Ausgabe Newsletter Verteidigung finden sie die folgenden Themen:

  • Brief des Inspekteurs Heer
  • Tagesbefehl Marine
  • Kommentar von Andreas Hubert
  • Haushaltsausschuss berät zu MGCS
  • Pioniertaucher bei der Arbeit
  • Deutsche Marine bei Foch 2020

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Personalveränderungen in militärischen und zivilen Spitzenstellen – April 2020

1. Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen

Im April 2020 wurde folgende Personalmaßnahme wirksam:

Bundesministerium der Verteidigung:

Vizeadmiral Joachim RÜHLE, Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin, wird auf seine zukünftige Verwendung als Chief of Staff SHAPE/BEL vorbereitet. Sein Nachfolger wird Generalleutnant Markus LAUBENTHAL, Abteilungsleiter Führung Streitkräfte im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin.

 

Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: BMVg Presse- und Informationsstab

Unser neuer korporativer Partner – Scania Vertrieb und Service GmbH

Scania gehört zu den weltweit führenden Anbietern von Transportlösungen und produziert schwere Lkw und Busse sowie Industrie- und Marinemotoren. Außerdem bietet Scania eine große Auswahl an produktbezogenen Services. Scania beschäftigt heute weltweit etwa 52.500 Mitarbeiter in mehr als 100 Ländern und verfügt über m ehr als 100 Jahre Erfahrung in der Entwicklung zuverlässiger Lösungen für die Friedenserhaltung und Verteidigung zu Lande und zu Wasser.

Scania wurde 1891 gegründet und ist seit Jahrzehnten traditioneller Lieferant von Logistikfahrzeugen für Streitkräfte in 17 europäischen Ländern. Aktuell sind die größten Kunden die Verteidigungsministerien in den Benelux-Ländern, in Frankreich und in Skandinavien.

Scania Deutschland ist seit mehreren Jahren Rahmenvertragspartner des BWFPS. Dabei geht es um Neubeschaffungen und Revolvierunen bestehender Fahrzeuge in verschiedenen Konfigurationen und unterschiedlichen Anwendungsbereichen.

Scania-Fahrzeuge basieren grundsätzlich auf einer modularen Bauweise und können dank des einzigartigen Scania-Modulsystems für jeden Bedarf konfiguriert werden. Die unterschiedlichen Fahrzeugausführungen zeichnen sich durch hohe Baugleichheit und eine begrenzte Anzahl an Hauptkomponenten aus. Daraus resultiert eine sehr gute Ersatzteilverfügbarkeit, die wiederum für eine schnelle Bereitstellung der Fahrzeuge sorgt.
Die Fahrerhäuser der Scania-Lkw bieten einen besonders hohen Sicherheitsstandard. Jedes Scania-Fahrerhaus wird dem anspruchsvollen schwedischen Crash-Test unterzogen und bietet damit höchste Sicherheit.

Ansprechpartner:

Stefan Houben
Key Accounter Defence and Public Affairs | Scania Koblenz
Tel: +49 (261) 889217663, Mobil: +49 (151) 171 326 02, Fax: +49 (261) 8979843

Newsletter Verteidigung 10/2020

In der aktuellen Ausgabe Newsletter Verteidigung finden sie die folgenden Themen:

  • Die Ausrüstungsplanung des Heeres in 2020
  • Sportsoldaten bei den Leichtathletikmeisterschaften
  • Möller und Wießalla besuchen Bundeswehrstandorte
  • Arbeitstagung zur Reserve des Heeres
  • Bundeswehr beschafft Wärmebildzielgeräte
  • Neuer Investor für Drehtainer

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