Die deutsche Luftwaffe vertraut bei der Ausbildung ihres militärischen Personals für das Transportflugzeug A400M weiter auf Rheinmetalls führende Simulationsexpertise. Im Januar 2021 hat der A400M-Hersteller Airbus Rheinmetall damit beauftragt, gleich zwei weitere Ausbildungssimulatoren für das europäische Transportflugzeug A400M an die Standorte Wunstorf und Altenstadt zu liefern. Die beiden Simulatoren sollen Ende 2022/Anfang 2023 ausgeliefert und einsatzbereit sein. Der Auftragswert bewegt sich im unteren zweistelligen MioEUR-Bereich.
In Wunstorf erhält das Lufttransportgeschwader 62 einen A400M-Frachtlade-raumsimulator Cargo Hold Part Task Trainer (CPTT). Dieser ergänzt die bestehenden Simulations- und Trainingssysteme des A400M Training Centers wie z. B. den modernen Cargo Hold Trainer Enhanced (CHT-E) bei der Ausbildung der Laderaumbesatzungen, insbesondere des Ladungsmeisters und des Bodenpersonals.
Ein zweiter an seine spezifischen Aufgaben angepasster CPTT wird künftig an der Luftlande- und Lufttransportschule in Altenstadt für die Ausbildung des Luftumschlagspersonals und der Fallschirmspringer genutzt. Dort ist der CPTT der erste A400M-Simulator am Standort.
Beim A400M CPTT handelt es sich um einen exakt im Originalmaßstab nach-gebauten A400M-Laderaum mit Bedienelementen. Er dient der realitätsnahen Ausbildung der Frachtladeraumbesatzungen und des Bodenpersonals. Mit dem CPTT lassen sich der missionsspezifisch konfigurierbare Umbau des Laderaumes, die Vorbereitung der Ladung, das Be- und Entladen, Prozeduren während des Fluges und am Boden sowie die Zusammenarbeit der Crews trainieren. Das System eignet sich sowohl zur Erst- als auch zur Fortgeschrittenen- sowie auch zur Wiederholungs- und Einsatzausbildung.
Auch komplexe Szenarien und Notfallsituationen können gefahrlos geübt werden, da für diese Ausbildungszwecke kein Originalgerät gebunden wird und dieses stattdessen für Einsätze zur Verfügung steht. Dies alles trägt dazu bei, dass die Soldatinnen und Soldaten gut vorbereitet werden und qualifiziert in ihre Einsätze gehen. Über die Ausbildung hinaus versetzt der CPTT den Nutzer in die Lage, Prozeduren und Konfigurationen für neue Ladungstypen zu evaluieren, zu testen und zu qualifizieren. Dies gelingt durch die hohe Nachbildungsgüte des Originalsystems, die im CPTT umgesetzt wird.
Die zielgerichtete Erweiterung der umfassenden Cargo-Produktlinie Rheinmetalls durch den CPTT ermöglicht es, das ganze Spektrum der Cargo Trainingsmittel auch für andere Plattformen zu adaptieren.
Neben dem CPTT hat Rheinmetall weitere Cargo-Ausbildungsgeräte wie den Ladungsmeister-Trainer (Load Master Working Station Trainer/LMWST) oder den oben erwähnten CHT-E an verschiedene Nutzer-Nationen des A400M ausgeliefert. Mit dem jetzt erfolgten Auftrag tragen dann insgesamt zehn komplexe realitätsnahe A400M-Trainingsmittel von Rheinmetall zu einem hohen Ausbildungs- und Trainingsstandard im A400M-Cargo-Bereich bei.
Der erste A400M CPTT wurde 2019 an die Royal Malaysian Air Force übergeben. CHT-E Simulatoren wurden bisher an das Airbus International Training Centre (ITC)in Sevilla, die Royal Air Force in Brize Norton, die deutsche Luftwaffe in Wunstorf und an die französischen Fallschirmspringer (Heer) in Toulouse ausgeliefert. Jeweils ein LMWST befindet sich im Airbus ITC in Sevilla, beim nationalen französischen A400M-Trainingszentrum in Orléans sowie beim Royal Air Force National Training Center in Brize Norton in Nutzung.
Rheinmetall bringt weitere 27 Boxer-Führungsfahrzeuge der Bundeswehr auf den modernsten Rüststand A2. Ein entsprechender Auftrag wurde Ende Januar 2021 vom Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) erteilt. Die 27 Fahrzeuge werden durch die Rheinmetall Landsysteme GmbH am Standort Kassel, dem Kompetenzzentrum für taktische Radfahrzeuge der Vehicle Systems Division im Rheinmetall Konzern, modernisiert. Planmäßig sollen die Arbeiten im März 2021 beginnen; die Auslieferungen sind zwischen 2022 und 2024 geplant. Der Auftragswert für Rheinmetall liegt im niedrigen zweistelligen MioEUR-Bereich.
Das Führungsfahrzeug (FüFz) ist eine von derzeit vier in der Bundeswehr genutzten Varianten des einsatzbewährten und hochmobilen Gepanzerten Transport-Kraftfahrzeugs (GTK) Boxer. Das FüFzfindet in den mechanisierten Verbänden als bewegliche Befehlsstelle und als Gefechtsstandfahrzeug Verwendung. Die Fahrzeuge verfügen über eine umfangreiche Funkgeräteausstattung und moderne Führungsmittel.
Das Upgrade auf den neuen Konstruktionsstand A2 umfasst umfangreiche Modernisierungen, u.a. des Fahrersichtsystems, der Abgas- und Kühlluftführung, der Abschleppvorrichtung, des Fahrerstands, des Scheinwerfersystems sowie der Software und Systemsicherheit. Zudem werden Satellitenkommunikation, Funkausstattung, Sprach- und Datenübertragung und IT-Ausstattung verbessert.
Der jetzt erteilte Auftrag schließt an die 2017 gestartete Modernisierung eines ersten Loses von 38 GTK Boxer-Führungsfahrzeugen auf den Konstruktionsstand A2 an. Mit der jetzt beauftragten Kampfwertsteigerung des 2. Loses wird zukünftig die gesamte Flotte der insgesamt 65 deutschen GTK Boxer-Führungsfahrzeuge der Truppe auf neuestem Stand zur Verfügung stehen.
1. Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen
2. Personalveränderungen in zivilen Spitzenstellen
Folgende Nachmeldungen:
Bundesministerium der Verteidigung
Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 hat Ministerialrätin Anke DOMURADT, bisher Referatsleiterin Z der Abteilung Cyber/Informationstechnik im BMVgBundesministerium der Verteidigung in Berlin, die Leitung der Unterabteilung I der Abteilung Recht im BMVgBundesministerium der Verteidigung in Berlin übernommen.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 hat Ministerialrat Nils HOBURG, LL. M., bisher Referatsleiter II 5 der Abteilung Recht im BMVgBundesministerium der Verteidigung in Bonn, die Leitung der Unterabteilung II der Abteilung Recht im BMVgBundesministerium der Verteidigung in Bonn übernommen.
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
Direktor einer Wehrtechnischen Dienststelle Dipl.-IngDiplom-Ingenieur. Jan GESAU, bisher Leiter der Wehrtechnischen Dienststelle für Informationstechnologie und Elektronik (WTD 81) in Greding, hat mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 die Leitung der Programmorganisation im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr in Lahnstein übernommen.
Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: Presse- und Informationszentrum Personal
Die Bundeswehr hat Rheinmetall mit der Lieferung weiterer schwerer Sattelzugmaschinen mit der Zuladungsklasse 70 Tonnen (SaZgM 70t mil) beauftragt. 2021 und 2022 sollen jeweils 24 weitere ungeschützte Schwerlasttransporter ausgeliefert werden. Der Auftragswert für die 48 Fahrzeuge liegt bei insgesamt 41 MioEUR. Die Sattelzugmaschinen dienen den Streitkräften vor allem zum Transport schwerer gepanzerter Fahrzeuge, zum Beispiel des Leopard 2-Kampfpanzers.
2018 hatte die Bundeswehr mit Rheinmetall einen Rahmenvertrag über die Lieferung von bis zu 137 SaZgM 70t mil geschlossen. Dieser läuft über sieben Jahre und hat einen möglichen Gesamtauftragswert von 122 MioEUR brutto. Zwischen 2019 und 2020 wurden bereits 32 Fahrzeuge ausgeliefert.
Die Sattelzugmaschine des Typs HX81 von Rheinmetall verfügt über einen Achtzylinder-Dieselmotor mit 680 PS. Hierdurch erreicht der hochmobile Allrad-LKW eine Höchstgeschwindigkeit von 89 km/h und kann Steigungen von 60 Prozent überwinden. Das technisch zulässige Zuggesamtgewicht liegt bei 130 Tonnen. Die HX81 Sattelzugmaschine verfügt über die gleiche Fahrerkabine wie die UTF-Fahrzeugfamilie von Rheinmetall. Die Kabine lässt sich bei Bedarf durch eine geschützte Variante austauschen. Zur Fahrzeugausstattung gehört weiterhin eine Doppelwinden-Anlage der Firma Rotzler mit jeweils 20 Tonnen Zugkraft.
Mit dem HX81 ergibt sich ein Familienzuwachs bei den Schwerlasttransportern (SLT) der Bundeswehr. So ergänzt der ungeschützte HX81 den geschützten Schwerlast-Transporter Mammut, welcher ebenfalls durch Rheinmetall geliefert wurde. Insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtung Deutschlands, 2023 die schnelle NATO-Eingreiftruppe Very High Readiness Joint Task Force (VJTF 2023) zu stellen, stellt der Transport schwerer Gefechtsfahrzeuge eine Schlüsselfähigkeit dar.
1. Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen
Marine:
Flottillenadmiral (TR) Axel Heinz Gustav SCHULZ, Referatsleiter Politik I 1 im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin, wird Commander Maritime Task Force UNIFIL Naqoura/LBN.
Heer:
Brigadegeneral Andreas DURST, Kommandeur Panzergrenadierbrigade 41, Neubrandenburg wird Chef des Stabes DMV MC/NATO und EU, Brüssel. Ihm folgt Oberst Christian Jörg NAWRAT, zuletzt Referatsleiter Strategie und Einsatz II 5 im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin.
2. Personalveränderungen in zivilen Spitzenstellen
Im genannten Zeitraum werden keine zivilen Personalmaßnahmen wirksam.
Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: Presse- und Informationszentrum Personal
Beitrag Generalleutnant Martin Schelleis, Inspekteur der Streitkräftebasis und Nationaler Territorialer Befehlshaber zur ausgefallenen Informationsveranstaltung bB 2020
Mit dem „Dresdener Erlass“ vom 21. März 2012 wurden die formalen Grundlagen für eine umfängliche Neuausrichtung des Bundesministeriums der Verteidigung und seines Geschäftsbereiches geschaffen. Die damaligen haushälterischen Rahmenbedingungen zwangen dazu, Aufgaben, Fähigkeiten und finanzielle Ausstattung der Bundeswehr so in die Balance zu bringen, dass sie als „Armee im Einsatz“ das gesamte Einsatzspektrum bedienen und gleichzeitig durchhaltefähig auch längere Einsätze personell bestreiten konnte. Da man auch 2012 noch davon ausging, dass Deutschland ausschließlich ‚von Freunden umgeben‘ war, verfolgte man eine konsequente Ausrichtung auf Einsätze des Internationalen Krisenmanagements.
Mitten in die Umsetzung dieser Neuausrichtung fiel die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland in 2014. Die dadurch verschärften Spannungen schlugen sich schließlich in den strategischen Grundlagen der westlichen Sicherheitsarchitektur, wie den Beschlüssen des NATO Gipfel von Wales, und konsequenterweise auch in nationalen Dokumenten nieder. So beschreibt das Weißbuch 2016 die Landes- und Bündnisverteidigung – trotz der Gleichrangigkeit der Aufgaben der Bundeswehr – nunmehr wieder als anspruchsvollste Aufgabe für die Bundeswehr. Dieser Tage hat der Generalinspekteur der Bundeswehr dies noch einmal unmissverständlich in seinem Tagesbefehl hervorgehoben und das Erfordernis zum einen struktureller Anpassungen, zum anderen aber auch der Entwicklung eines entsprechenden „Mindsets Landes- und Bündnisverteidigung“ nachdrücklich unterstrichen.
Der Fokus auf kollektive Verteidigung in NATO aber auch EU fordert insbesondere Deutschland aufgrund seines politischen Gewichtes, seiner wirtschaftlichen und militärischen Leistungsfähigkeit und nicht zuletzt seiner zentralen geostrategischen Lage in Europa.
Deutschland spielt heute als leistungsfähige Mittelmacht in der kollektiven Verteidigung eine verantwortungsvolle Doppelrolle: Zum einen stellt die Bundeswehr Kampf- und Unterstützungskräfte für den Einsatz im unmittelbaren Operationsgebiet, zum anderen gewährleistet unser Land Beherbergung, Versorgung und Transit großer Truppenverbände in weite Teile Europas. Gleichzeitig werden nach wie vor die Aufgaben im Rahmen des Internationalen Krisenmanagements und des Heimatschutzes in all seinen Facetten weiterhin wahrgenommen.
Diesem veränderten, überaus komplexen und im anspruchsvollsten Fall gleichzeitig zu bewältigenden Aufgabenspektrum der deutschen Streitkräfte wird seit 2014 wieder verstärkt Rechnung getragen. Insbesondere die Anforderungen an die Streitkräftebasis wurden perspektivisch deutlich erweitert.
Die Streitkräftebasis stellt nicht nur, zum Teil einzigartige, „Enabling“- und Unterstützungsfähigkeiten zur Gewährleistung der Durchhaltefähigkeit der Land-, Luft- und Seestreitkräfte bereit. Sie garantiert gleichzeitig die im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung so wichtige Funktionsfähigkeit der „Drehscheibe Deutschland“ inklusive eines passgenau auf die Anforderungen unserer Partner zugeschnittenen Host Nation Support. Darüber hinaus trägt sie im Rahmen ihrer territorialen Aufgaben die Verantwortung für alle Einsätze im Innern und für die Hilfeleistungen der Bundeswehr im Zusammenhang mit dem Heimatschutz.
Diesen anspruchsvollen Herausforderungen kann die Streitkräftebasis allein mit rein militärischen Lösungen nicht gerecht werden.
Zur Verdeutlichung ein konkretes Beispiel:
Die Nachfrage an Logistikleistungen ist in der Bundeswehr in den vergangenen Jahren, vor dem Hintergrund des neugewichteten Aufgabenspektrums, stetig angestiegen. Die Logistikkräfte der Streitkräftebasis sind konstitutiv sowie substanziell an allen deutschen Einsatzkontingenten beteiligt und sichern die Erst- und Folgeversorgung der eingesetzten Kräfte aus Deutschland heraus bis in die Einsatzgebiete. Zugleich sind sie verantwortlich für die Verlegung eigener Kräfte und Vorräte. Zusätzlich gewährleisten sie die Verlegung weiterer deutscher Truppenteile aus Deutschland heraus und deren Unterbringung im Einsatzland. Schließlich unterstützen sie den Transit alliierter Partner durch Deutschland und stellen die gesicherte Aufnahme sowie die anschließende logistische Versorgung und Unterstützung der Weiterfahrt im Einsatzgebiet – kurz den Reception, Staging and Onward Movement Prozess (RSOM) – sicher.
Dabei unterscheiden sich Szenare der Landes- und Bündnisverteidigung wesentlich von Einsätzen im Rahmen des internationalen Krisenmanagements. Erstere erfordern kürzere Reaktionszeiten und zeichnen sich durch einen höheren Verbrauch von Munition, Betriebsstoffen und Ersatzteilen aus. Dies wiederum begründet einen erhöhten Bedarf an Lagerkapazitäten und hochmobilen Logistikkräften der Streitkräftebasis.
Anpassungen des Logistischen Systems der Bundeswehr (LogSysBw) sind somit zwingend erforderlich. Mit den vorhandenen eigenen Kräften und Mitteln der Streitkräftebasis ist dies jedoch allein nicht zu bewältigen. Vielmehr bedient sich die Streitkräftebasis hier einer Mischung aus nationalen und multinationalen militärischen Ansätzen in Ergänzung verschiedenster Kooperationen mit Industrie und Wirtschaft.
Den Fahrplan für die schrittweise Modernisierung der Bundeswehr insgesamt, und damit auch für die der Logistikkräfte der Bundeswehr, als wesentlicher Bestandteil fast aller beschriebenen Systemverbünde (bundeswehrübergreifende und auftragsbezogene Kräftedispositive), liefert das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr. Im Zentrum des ersten Schritts stehen dabei die Anteile der Bundeswehr, die bis Ende 2023 die volle Befähigung zur Landes- und Bündnisverteidigung erlangen müssen.
Aufgrund seiner besonderen Bedeutung für jede militärische Operation, bedeutet dies für das LogSysBw wesentliche strukturelle Veränderungen, die die Führungsfähigkeit eigener logistischer Verbände stärken, die Mobilität wie auch Agilität dieser fördern und ausgewählte Fähigkeiten ertüchtigen sollen.
Strukturveränderungen in vielen Bereichen weisen bereits heute den Weg in eine Zukunft der Streitkräftebasis mit gestärkten Fähigkeiten. Im Bereich der Logistik konnten wir zum Beispiel mit dem vor Kurzem in Burg neu aufgestellten Logistikregiment 1 die Führungsfähigkeit der mobilen Logistiktruppe in der Landes- und Bündnisverteidigung verbessern. Zugleich haben wir damit eine wesentliche Voraussetzung für die Führung der Nationalen Unterstützungskräfte – der so genannten Speerspitze der NATO – der Very High Readiness Joint Task Force 2023 geschaffen. Nahezu gleichzeitig konnten wir mit der Aufstellung des Logistikbataillons 163 in Delmenhorst eine kritische Fähigkeitslücke für die NATO im Bereich der RSOM-Fähigkeiten schließen. Um den Anforderungen der logistischen Unterstützung im Rahmen Landes- und Bündnisverteidigung in Gänze gerecht werden zu können ist beabsichtigt, neben den heutigen Kräften, weitere Bataillone und ein weiteres Logistikregiment aufzustellen.
Auch im Bereich unserer eigenen Lagerlogistik konnten bereits substantielle Fortschritte erzielt werden. Insgesamt wird die Streitkräftebasis nach und nach ab 2021 acht Munitions- und Materiallager wieder in Betrieb nehmen. Die drei Munitions- und fünf Materiallager bereiten sich im Zuge des organisationsbereichsübergreifenden Projekts „ortsfeste logistische Einrichtungen 2019+“ auf den Zufluss von Versorgungsgütern vor. Die damit gewonnenen zusätzlichen Lagerkapazitäten der Streitkräftebasis werden künftig die schnelle und umfassende Bereitstellung des erforderlichen Materials ergänzend sicherstellen.
Multinationale Kooperationen auf der Ebene von NATO und EU festigen und erweitern die eigenen Fähigkeiten und schaffen Synergieeffekte unter den Partnernationen. So verfolgt zum Beispiel das Projekt „Network of LogHubs in Europe and Support to Operations” als eines der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit in Europa, auch bekannt als PESCO – Permanent Structured Cooperation – das Ziel, sich gegenseitig durch Leistungen in den Bereichen Transport, Lagerung, Umschlag sowie Instandhaltung oder durch die Möglichkeit der Vorausstationierung von Material zu unterstützen.
Die Streitkräftebasis stellt unter anderem einen sogenannten Logistic Hub, eine logistische Einrichtung des Bundeswehrdepots Süd im hessischen Pfungstadt. Dieser bietet den internationalen Partnern seit 2020 Umschlag- und Transportleistungen in Einsatzgebiete und Übungsräume. Bis Ende 2024 werden zudem weitere Möglichkeiten wie Zwischenlagerung, Vorausstationierung und werterhaltende Lagerung angeboten. Zusätzlich stellt Deutschland das seit Ende September voll einsatzfähige Joint Coordination Centre (JCC) am Logistikzentrum der Bundeswehr für dieses Projekt. Hierbei handelt es sich um ein Koordinierungselement, das multinational auf europäischer Ebene agiert. Auftrag des JCC ist die Unterstützung beim Aufbau und Betrieb eines robusten europaweiten Netzwerkes von militärischen logistischen Knotenpunkten. Durch den sukzessiven Ausbau dieses multinationalen Logistiknetzwerkes werden die Handlungsfähigkeit der EU und der europäische Pfeiler in der NATO gestärkt, da logistische Unterstützungsleistungen aufgrund der Harmonisierung und Standardisierung von Verfahren, effektiver und schneller umgesetzt werden können.
Ergänzt werden nationale und multinationale militärische Fähigkeiten zusätzlich durch gezielte Kooperationen mit Industrie und Wirtschaft. Die für Einsatz und Grundbetrieb erforderlichen logistischen Funktionalitäten werden schon heute in wesentlichen Aufgabenfeldern durch die Einbindung gewerblicher Dienstleister erbracht. Die Bundeswehr wird absehbar jedoch deutlich höhere gesicherte logistische Kapazitäten benötigen als heute militärisch verfügbar sind und zukünftig abbildbar sein werden. Der Ausbau von Kooperationen mit gewerblichen, logistischen Leistungserbringern ist daher notwendiger denn je. Das Projekt “Zukunftsorientierung Kooperationen in der Logistik“ untersucht Möglichkeiten, um zum Beispiel Teile der Materialbewirtschaftung und Lagerung, Instandhaltung und Fertigung sowie die logistische Unterstützung von Truppenverlegungen und intermodale Transporte in zivile Hände zu geben.
Sie sehen also: Allein im Bereich der Logistik wurden eine Vielzahl unterschiedlicher zukunftsorientierter Projekte auf verschiedensten Ebenen angestoßen und werden auch weiterhin zielstrebig verfolgt. Dieser Mix an Kooperationsbeziehungen zeichnet gleichfalls die Weiterentwicklungsprojekte unserer weiteren Spezialfähigkeiten wie ABC-Abwehr, Zivil-Militärische Zusammenarbeit und Feldjägerwesen aus. Nicht unterschlagen werden darf dabei, dass neue Strukturen und personeller Aufwuchs auch immer eine angemessene Ausstattung mit gut ausgebildetem Personal und ausreichend Material erfordern. In diesen Bereichen besteht in der Streitkräftebasis nach wie vor ein großer Nachholbedarf. Insgesamt sind die Weichen bei der Streitkräftebasis auf Wachstum, Fortschritt und Modernisierung ausgerichtet. Wir haben uns einen fundierten, anerkannten und realisierbaren Plan erarbeitet, den wir weiterhin Zug um Zug umsetzen werden.
Die Agenda Rüstung, die von der früheren Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen im Jahr 2014 initiiert wurde, fand in ihrer generellen Zielsetzung von Anfang an die Unterstützung von Seiten der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Traditionell war die Vergabepraxis der Bundeswehr durch viele alte „Einkaufszöpfe“ und lange Entscheidungsprozesse geprägt, bei Großvorhaben nicht zuletzt auch durch den Projektablauf selbst und die Neigung des Bestellers, nach Vertragsschluss bei den technischen Anforderungen immer wieder nachzulegen. Dies hatte in etlichen Programmen negative Auswirkungen auf den Abarbeitungs-Ablauf, die teilweise noch bis heute nachwirken. Insofern war der Aufbau eines modernisierten Rüstungsmanagements auf Seiten des BMVg immer auch im Interesse der Lieferanten-Seite. Allerdings fehlt es aus Industrie-Sicht bis heute an etlichen Ecken und Enden an einer konsequenten Umsetzung der mit der Agenda Rüstung verfolgten Modernisierungsabsicht.
Bild: Autor Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V.
Zur Förderung dieser Zielsetzung haben wir als Industrieverband schon seit Längerem fünf einfache Empfehlungen ausgesprochen, die es hier kurz zu beschreiben gilt. Sie bilden aus unserer Sicht nach wie vor den entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Agenda Rüstung:
Empfehlung Nr. 1: Weniger kleinteilig vergeben und alle Möglichkeiten des Vergaberechts zum Wohl der Bedarfsträger kreativer anwenden
Mit der EU-Direktive 2009/81/EG, die anschließend in deutsches Recht übernommen wurde, wurde die Grundlage für grenzüberschreitende, europaweite Ausschreibungen und einen entsprechenden Wettbewerb auch beim Einkauf von Verteidigungsgütern gelegt. Dabei wurden jedoch einige Ausnahmen – teilweise zwingend, teilweise fakultativ – berücksichtigt. Wenn keine der zwingenden Ausnahmen greift (wie z.B. bei bi- oder multinationalen Kooperationsvorhaben), ist es möglich, insbesondere aus Gründen der nationalen Sicherheit wegen der Betroffenheit wesentlicher Sicherheitsinteressen (Art. 346 AEUV) die Beschaffung auf einen nationalen Umgriff zu beschränken. Diese Möglichkeit wurde und wird ausweislich der zwischenzeitlichen Berichte der EU-Kommission von einigen EU-Ländern recht extensiv genutzt. Deutschland hat im Sinne eines europäischen Musterschülers hiervon zunächst nur sehr wenig Gebrauch gemacht. Erst in diesem Jahr wurde mit dem Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit eine offizielle Abkehr von dieser restriktiven Linie eingeläutet, allerdings nur in Bezug auf sogenannte nationale Schlüsseltechnologien, wie sie im überarbeiteten Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie vom 12.02.2020 definiert werden.
Aber auch über Art. 346 AEUV hinaus gibt es legale Möglichkeiten, das bestehende Vergaberecht für Ausrüstungsgüter der Bundeswehr so anzuwenden, dass am Ende unsere Soldatinnen und Soldaten ihre Ausrüstung schneller bekommen, als dies bei einem Verfahren nach „Schema F“ der Fall wäre. Zu denken ist hier an die Bündelung von Einzelvergaben zu größeren und damit wirtschaftlichen Losen, an Rahmenverträge mit sachgerechteren und längeren Laufzeiten, an die Fortsetzung bestehender Serien (wenn auch mit Modifikationen) und an Ausnahmen aufgrund nachgewiesener besonderer Dringlichkeit.
Ein derartiges Vorgehen setzt aber den durchgängigen Willen der Beschaffungsverwaltung voraus, solche Wege unter Nutzung der Ausnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten zu beschreiten und hinreichende Begründungen in die erforderliche Dokumentation aufzunehmen, um unnötige Nachprüfungsverfahren zu vermeiden. Das häufig zu hörende Gegenargument, man begebe sich hier mangels ausreichenden Wettbewerbs zu sehr in die Hände bestimmter Hersteller, kann schon deshalb nicht überzeugen, weil im Bereich der Beschaffung von Rüstungsgütern seit mehr als 60 Jahren das sog. öffentliche Preisrecht gilt, dass dem öffentlichen Auftraggeber jede gewünschte Transparenz im Hinblick auf die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung gewährt.
Empfehlung Nr. 2: Alle Bundeswehr-Vertragsbedingungen für Vergaben unter 25 Mio. € radikal standardisieren und dabei die Inhalte mit der Industrie im Sinne ausgewogener und beiderseits akzeptabler Musterbedingungen aushandeln
Das Beschaffungsamt der Bundeswehr schließt nach eigenem Bekunden rd. 12.000 Verträge pro Jahr, 94 % davon mit einem Einzelvolumen unter 500 T€ (brutto). Bei diesen rund 11.000 Verträgen/Jahr werden jeweils neben vorformulierten Mustervertragsbedingungen zum Beispiel ABBV und die ZVB/BMVg aus dem Jahr 2000/2001 zugrunde gelegt, die als Spezialvorschriften zusätzlich zur VOL/B zur Anwendung kommen. Diese Vertragsbedingungen enthalten u.a. keine angemessenen Regelungen zur Deckelung der Gesamthaftung des Lieferanten und verdienen damit nicht das Prädikat der Ausgewogenheit.
Der Einstieg in die Aushandlung ausgewogener Vertragsbedingungen wurde in den Jahren 2018 und 2019 zwischen der Bundeswehr-Beschaffungsverwaltung und dem BDSV bzw. seinen Mitgliedshäusern anhand des Vertragsmusters „B070“ gemacht. Hierbei handelt es sich um eine Klausel-Sammlung von Bundeswehr-Einkaufsbedingungen, die spezifisch nur für den Vergabebereich mit Volumina zwischen 500 T€ und 25 Mio. € gedacht sind. Nach mehr als 12-monatiger Verhandlung konnte hierzu im Dezember 2019 ein beiderseits akzeptables Ergebnis konstatiert werden. Umso verwunderlicher war es aus Industrie-Sicht, dass die Beschaffungsverwaltung im Jahr 2020 dennoch gerade im sensiblen Bereich der Haftungsbegrenzungen eine von der gefundenen Einigung abweichende Handhabung praktiziert hat. Die hoffentlich klärenden Gespräche dazu dauern derzeit noch an.
Beide Seiten – Bundeswehr-Beschaffung und Industrie – wissen, dass sie bei einvernehmlich ausgehandelten und entsprechend standardmäßig ausgehandelten Vertragsbedingen bei niedrig-wertigen Beschaffungsvolumina eine Menge an zeitlichem, personellem und auch Kosten-Aufwand einsparen können. Gemessen daran und an der immer wieder beklagten Personalknappheit im Bereich der Bundeswehr-Beschaffung erstaunt es über die Jahre immer wieder, wie lange es braucht, um einem einmal erreichten, gemeinsamen Verständnis und Ergebnis in der Umsetzung zum Durchbruch zu verhelfen. Dieser Durchbruch ist aus Industrie-Sicht bei der Standardisierung der Vertragsbedingungen leider noch nicht erreicht, was die Zielerreichung der Agenda Rüstung in weite Ferne zu rücken scheint.
Empfehlung Nr. 3: Bei Großvorhaben die Kreativität der Industrie besser nutzen durch funktionale Leistungsbeschreibung im Vergabeverfahren (wettbe-werblicher Dialog) und damit individualisierte „Goldrand-Lösungen“ vermeiden
Der CPM 2018 (CPM = Customer Product Management) sieht als Regelprozess vor, dass bei Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr zunächst die erforderlichen Fähigkeitsanforderungen an neues Gerät definiert werden, dann eine Marktsichtung durchgeführt und schließlich das ausgewählte Gerät auch tatsächlich – möglichst im Wettbewerb – beschafft wird. Bei Großvorhaben passt dieser Prozess in der Regel nicht, weil Marktsichtung und Vergabe nicht wirklich getrennt werden können. Hier wird bislang üblicherweise ein Verhandlungsverfahren angewandt, bei dem die Bundeswehr-Beschaffung zunächst das zu beauftragende Gerät spezifiziert (abgeleitet aus den Fähigkeitsanforderungen) und diese Spezifikation sodann an einige dafür präqualifizierte Bieter gibt. Diese sind dann in der Regel gehalten, als erstes einen verbindlichen Preis für die von der Beschaffungsverwaltung spezifizierte Leistung zuzusichern, was im Einzelfall einer objektiven Unmöglichkeit nahekommen kann.
Ursprüngliche Intention des CPM-Prozesses war es, neben der Beschleunigung des Beschaffungsprozesses durch Reduzierung der einzelnen Phasen und durch klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten im Zuge des Beschaffungsvorgangs die Fähigkeitserwartungen der Bundeswehr und die Möglichkeiten und Angebote des Marktes im Sinne einer iterativen Kosten-Nutzen-Optimierung aneinander „abzuschleifen“, das heißt ein Optimum an Nutzen bei möglichst geringen Beschaffungskosten zu erreichen. Dies gelingt aber nicht, wenn die maßgebliche Messlatte die von der Beschaffungsverwaltung entwickelte Eigenspezifikation des zu beschaffenden Geräts ist. Dann kommt es unweigerlich zu Budgetüberschreitungen, wie es gerade bei einem jüngst zur Vergabe gekommenen Großvorhaben passiert ist.
Bei anderen, auch staatlichen Beschaffungsstellen hat sich längst die funktionale Forderungs- und Leistungsbeschreibung in der Anfrage- und Ausschreibungspraxis eingebürgert. Diese überlässt es den aufgeforderten industriellen Anbietern, mittels ihrer Erfahrung und Kreativität entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, die dann im Wege eines wettbewerblichen Dialoges Schritt für Schritt zu einer Auslese unter den Bietern führen, welche wiederum am Ende auf Basis der letztgültigen Spezifikation ein finales Angebot abgeben. Die Randbedingungen des wettbewerblichen Dialoges sind in § 18 der Vergabeverordnung und genauer in § 13 VSVgV beschrieben. Leider ist dadurch festgelegt, dass der wettbewerbliche Dialog nur für solche besonders komplexen Vorhaben gedacht ist, bei denen die Vergabestelle nicht ausreichend in der Lage ist, die technischen Spezifikationen zur Erfüllung ihrer zuvor definierten Fähigkeitsanforderungen zu beschreiben. Dieser Fall ist nach dem Selbstverständnis der Bundeswehr-Beschaffung nahezu ausgeschlossen, so dass der wettbewerbliche Dialog in der Bundeswehr schon definitorisch so gut wie gar nicht zur Anwendung kommt. Für die zügige und effiziente Beschaffung von Großgerät ist dies nicht zuträglich. Eine weitere Hürde sind aber auch die jeweils sehr speziellen deutschen Entwurfs- und Bau-Normen, die es nahezu unmöglich machen, dass sich die Bundeswehr mit Gerät versorgt, welches marktgängig und für andere europäische Streitkräfte gut genug ist.
Empfehlung Nr. 4: Verträge so schreiben, dass in ihnen alles abschließend geregelt wird, was geregelt werden muss, damit man den Vertrag während der gesamten Abwicklung möglichst nicht mehr zur Hand nehmen muss
Dies klingt eigentlich selbstverständlich, ist es aber nicht. Allein wegen der oft hohen Komplexität der Materie fällt es schwer, alle Eventualitäten und zum Beispiel alle mitgeltenden Vorschriften sauber zu erfassen und bereits im Angebot und bei Vertragsschluss in den Vertrag einzubinden. Die Vertragserfüllung kann nur auf dem Stand der Technik und der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfolgen. Unvorhersehbare, aber erforderliche Änderungen der technischen Leistungsperimeter, der Konfiguration oder der rechtlichen Rahmenbedingungen müssen durch ein im Vertrag verankertes Änderungsverfahren mit möglichst kurzen Entscheidungsprozessen Berücksichtigung finden, in dem Zeitplan, Kosten und Preis entsprechend angepasst werden,
Empfehlung Nr. 5: Instandhaltung von Großgerät nicht „insourcen“, sondern „outsourcen“ (und zwar im Wege sog. „Performance-based Contracts“, wie sie mit ausländischen Kunden schon seit Langem funktionieren)
Das Thema sog. „Performance-based Contracts“ ist auch in der Bundeswehr kein neues Thema. Es gibt sogar einige Bereiche, in denen solche Verträge bereits zur Anwendung kommen (besonders bei der Instandhaltung fliegenden Geräts, wie zum Beispiel Eurofighter und Hubschrauber NH 90).
Vor diesem Hintergrund wirbt die Industrie dafür, die Erfahrungen aus bestehenden Verträgen dieser Art zu nutzen und den Kreis des Geräts, das zur Instandhaltung in die Hände der Hersteller gelegt wird, mutig zu erweitern. Auf Seiten der Industrie bestehen ausreichende Erfahrungen darüber, was für die einzelnen Phasen der Instandhaltung – deren Übernahme, deren Durchführung und deren Übergabe an einen Dritten bei Vertragsende – zu regeln ist. Hinzu kommt insbesondere aus Verträgen mit ausländischen Kunden die gewonnene Erfahrung, dass aufgrund solcher Gestaltungen die Verfügbarkeitswerte des Geräts in der Regel höher liegen als dies innerhalb der Bundeswehr derzeit der Fall ist.
Zusammenfassend sei noch einmal hervorgehoben, dass sich bei allen diesen Gestaltungen die Bundeswehr-Beschaffung und die ihr gegenüberstehende Industrie in Partnerschaft, Transparenz und gegenseitiger Wertschätzung begegnen können, ohne es dabei an wirtschaftlicher Effizienz für beide Seiten fehlen zu lassen. Über allem muss das Interesse der Soldatinnen und Soldaten stehen, von ihrer Beschaffungsverwaltung und der dahinterstehenden Industrie im Sinne der Agenda Rüstung zeitgerecht mit dem besten, für sie verfügbaren Material ausgestattet zu werden.
Autor und Bild: Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. (BDSV), Berlin
Dieser Beitrag ist der Auftakt einer 6-teiligen Artikelserie. Teil 1 & 2 finden sie in diesem Newsletter, die Fortsetzung folgt im April. [Red.]
1.1 Zielkorridor Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV)
Die Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) ist wesentliche Bezugsgröße der Entwicklungslinien des Logistischen Systems der Bundeswehr (LogSysBw). Das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr (FPBw) spiegelt in seinen Iterationsschritten seit 2018 diesen Ansatz wider und setzt Wegmarken für die planerische Umsetzung in den militärischen Organisationsbereichen. Zahlreiche multinationale Übungen, nationale Truppenübungsplatzaufenthalte und Neuansätze in der Ausbildung, insbesondere beim Führungsnachwuchs, sind sichtbarer Ausdruck dieser Entwicklung zu einem „New normal LV/BV“. Erörterungen über die zukünftige Führungsorganisation der Bundeswehr treten hinzu.
Abb. 1: Fähigkeitsprofil der Bundeswehr
Parallel zu dieser modernen Rückbesinnung zum „Gefecht der verbundenen Waffen“ bzw. der Befähigung zu einem Multi-Domain-Battle – der nahtlosen Verknüpfung aller Domänen zu einem dynamischen Operationsraum – gilt es, in unveränderter Qualität Einsätze und einsatzgleiche Verpflichtungen sowie innerstaatliche subsidiäre Leistungen technisch-logistischer Unterstützung verlässlich und durchhaltefähig zu unterstützen bzw. zu erbringen. Fähigkeitsforderungen, Ausrüstungsfragen und Strukturanpassungen für das LogSysBw folgen genau diesen geänderten Rahmenbedingungen und gehen mit gestiegenen Anforderungen und Erwartungshaltungen der Bedarfsträger einher. Zudem ist die logistische Drehscheibe Deutschland auszugestalten und europäische und transatlantische Partner mit Host Nation Support (HNS) wirksam zu unterstützen. Die Übung DEFENDER 20 (DEF 20) hat einen intensiven Vorgeschmack gegeben. DEF 20 hat bestätigt, dass sich die Erbringung logistischer Leistungen immer auch im Bündnisrahmen vollzieht und Fähigkeiten erforderlich macht, deren Dimension nur wenigen wirklich bewusst ist und deren Grundlagen im Rahmen der Zwischenschritte des Fähigkeitsprofils konsequent abzubilden sind.
Die Vorbereitung auf Einsatzrealität umfasst heute und morgen also nicht nur die Einsätze im Rahmen des Internationalen Krisenmanagements, sondern erfordert, sozusagen als zweite Seite der gleichen Medaille, gleichzeitig die Erfordernisse von LV/BV.
Die multinational eingebettete deutsche Präsenz im Baltikum und die Teilhabe – oftmals als Führungsnation – an NRF (NATO Response Force) / VJTF (Very High Readiness Joint Task Force) Rotationen sind deutliches Zeichen einer gewachsenen Rolle Deutschlands. Dies fordert ganz besonders die Fähigkeiten und Aufstellung der Logistik. In der jüngsten Vergangenheit wurde vieles auf den Weg gebracht, damit der Auftrag unter der Orientierung LV/BV besser wahrgenommen werden kann. Prominent festzumachen ist dies an der Entscheidung zur Wiederinbetriebnahme von acht logistischen Lagereinrichtungen sowie den In-Dienststellungen des Logistikregiments 1 und des Logistikbataillons 163. Diese erfreulichen Maßnahmen sind sichtbarer und glaubwürdiger Ausdruck der Konzentration auf diese anspruchsvollste Aufgabe für die Bundeswehr. Weitere werden folgen und müssen mit einer hinreichenden materiellen Ausstattung und Führungsfähigkeit des Aufgabenbereichs Logistik einhergehen.
Abb. 2: Haus der Logistik
Um in dieser Großwetterlage zu bestehen, bedarf es für das Logistikkommando der Bundeswehr eines ganzheitlichen Ansatzes von Führung, Weiterentwicklung und Veränderungsmanagement sowie auch zukünftig zweckmäßiger Formulierung der „3a“. Der Kitt der diese Elemente fest zusammenhält, besteht aus einem entsprechenden „Mindset“ und inneren Wertekompass. Es gilt für die klugen Köpfe, geschickten Hände und fachlich hochqualifizierten logistischen Kräfte von heute und morgen, tragfähige und nachhaltig erfolgreiche Bedingungen zu erhalten und neu zu schaffen, damit sie ihr Können und ihre Talente bestmöglich zur Entfaltung und Wirkung bringen können. Das Haus der Logistik ist unter dieser Maßgabe weiter zu ertüchtigen und stets auf seine Statik hin zu überprüfen. Der Bauplan ist vorhanden und wird im Weiteren skizziert.
1.2 Entwicklungslinien Logistikzentrum der Bundeswehr (LogZBw)
Das Logistikzentrum der Bundeswehr ist mit seinen ortsfesten logistischen Einrichtungen (oIE) das Rückgrat der logistischen Unterstützung deutscher Streitkräfte im gesamten Aufgabenspektrum und im Betrieb Inland. Mit der Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung und den daraus resultierenden, deutlich gestiegenen, Wirkungsforderungen an die Logistik, ergibt sich besonders signifikanter Bedarf im Rahmen der Lagerung, Disposition und Bereitstellung. Der vorrangig identifizierte Handlungsstrang, eingepreist in die Rahmenbedingungen des FPBw, besteht in der Schaffung robusterer Strukturen und der Anpassung von Kapazitäten und Fähigkeiten. Es gilt die ortsfesten Lagerkapazitäten in Quantität und Qualität zu stärken. Das Logistikkommando der Bundeswehr wird, nach in 2019 erfolgter ministerieller Entscheidung, acht Munitions- und Materiallager ab 2021 sukzessive wieder in Betrieb nehmen. Durch die Wiederinbetriebnahme dieser Lager lässt sich zukünftig die zeitgerechte Bereitstellung von Ersatzteilen und Munition bedarfsgerechter sicherstellen. Ein personeller Aufwuchs sowie Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe sind dazu vorgesehen. Die Alimentierung von rund 580 neuen zivilen und militärischen Dienstposten ist gebilligt und eingeleitet. Darüber hinaus wird das LogZBw ab April 2021 mit einer angepassten Führungsstruktur auf die komplexeren Anforderungen ausgerichtet und in seinen Binnenstrukturen punktuell verstärkt, um ein gesteigertes Maß an Robustheit und Reaktionsfähigkeit zu erzielen. Diese Maßnahmen sind wichtige Bausteine, die allerdings zusätzlicher Ergänzungen bedürfen. Absehbar sind nochmalige Erweiterungen der Kapazitäten bestehender Lagereinrichtungen vorzunehmen, die Kooperationen mit der Wirtschaft auszubauen und an Mehrwert orientierte multinationale Lösungen zu entwickeln. Parallel werden die Chancen der Digitalisierung und Möglichkeiten des technischen Fortschritts zweckmäßig zu nutzen und diese schnell und wirksam in die logistischen Strukturen und Verfahren einzubringen sein. Verstärkt werden die skizzierten Maßnahmen durch die aufbauorganisatorische Abbildung und Stärkung der Rolle des National Movement Coordination Centre (NMCC).
Abb. 3: Wirkung des Logistischen Systems
1.3 Entwicklungslinien mobile Logistiktruppen der Streitkräftebasis (mobLogTr SKB)
Ein realistischer Umfang der mobLogTr SKB ist seit Beginn der Arbeiten am FPBw strikt mit einer Leistungsanalyse des LogSysBw und den zu erwartenden logistischen Bedarfen der Systemverbünde abgeleitet worden. Die ausplanbaren militärischen Kräfte sind indes nicht für alle Aufgaben hinreichend. Die Aufgaben für HNS im Rahmen der „Logistischen Drehscheibe“ Deutschland, für die etwa zwei Verbandsäquivalente bereitgestellt werden müssten, sind daher in einer Kooperation mit der Wirtschaft wahrzunehmen. Die mobLogTr SKB gewährleisten dem gegenüber im Kern die logistische Unterstützung in den jeweiligen Einsatzgebieten bzw. den Joint Operation Areas/JOA. Die Versorgungswege im Inland und im Einsatzgebiet werden hierzu nach dem Prinzip einer belastbaren Kette verknüpft, die unter Einbeziehung militärischer und ziviler Einrichtungen sowie Leistungserbringer, die logistische Basis Inland und die Logistische Basis im Einsatz funktional und möglichst robust verbindet. Die mobLogTr SKB betreiben im Einsatzgebiet ein Netzwerk aus „logistischen Knoten“ zur Unterstützung aller Bedarfsträger. Dieses Netzwerk ist flexibel, agil und muss teils redundant gespannt sein. Zudem sind sogenannte „Plug-In“-Optionen vorzusehen, um auch verbündete Kräfte und gewerbliche Dienstleister effektiv einweben zu können. Die komplexe Führung eines solchen logistischen Netzwerkes erfordert bei NRF bzw. LV/BV eine logistische und truppendienstliche Führung auf Regimentsebene, die erst jüngst wieder etabliert werden konnte. Ergänzend zu ihrer logistischen Führungsfunktion werden die beiden aufzustellenden Regimentsstäbe auch als Stab Nationale Unterstützungskräfte (NUK- Logistik, ABC, Feldjäger, Sanität) bereitstehen. Das durch die Regimentsebene als Kerngeschäft zu orchestrierende logistische Netzwerk bei LV/BV, besteht aus einem eher stationären Anteil mit anteilig „schweren“ Logistikbataillonen (LogBtl) im rückwärtigen Bereich eines Einsatzgebietes (JOA) und „leichten“, taktisch beweglichen LogBtl als Knoten, die den Anschluss zu den Einsatzräumen der Teilstreitkräfte halten. Eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung für bis zu zwei Einsatzgebiete macht bis 2027 die Anzahl von einem RSOM Btl sowie sechs leichten und zwei schweren LogBtl, nebst zwei LogRgtStäben und einem SpezPiRgt erforderlich. Die glaubwürdige Vorbereitung auf die umfangreichen Aufgaben im gesamten Spektrum erfordert zudem eine zielorientierte Einbindung der Logistikkräfte, im Sinne eines „Train as you Fight“, u.a. bei der Ersatzteilversorgung und Instandsetzung von Systemen der Bundeswehr.
Abb. 4: zukünftige Handlungsfelder
1.4 Entwicklungslinien Logistikschule der Bundeswehr (LogSBw)
Die Logistikschule der Bundeswehr ist eine hervorragende Ausbildungseinrichtung, die ihr Leistungsvermögen als „Einsatzschule“ für Logistik zukünftig noch weiter schärfen wird. Die Modernisierung der lehrgangsgebundenen Aus- und Weiterbildung bleibt Daueraufgabe und entscheidendes Attraktivitätskriterium. Die nochmals verstärkte Ausrichtung auf LV/BV in Lehre und Ausbildung, bei gleichzeitiger Vorbereitung von Personal für laufende Einsätze und unter Anwendung und Weiterentwicklung moderner und attraktiver Ausbildungsformen (Kompetenzorientierte Ausbildung/KOA), stellen dabei die maßgeblichen Handlungsschwerpunkte dar. Zukünftig wird die LogSBw noch deutlicher Anteile multinationaler Logistik ansprechen, um mit dem Joint Logistic Support Group Training Centre (JCTC) die strahlkräftige Plattform für entsprechende Ausbildungen zu bilden. Der Weg zu der „Einsatzschule Logistik“ wird auch in den anderen Bereichen konsequent und zügig weiter beschritten und folgt einem umfassenden Ansatz, von erfolgreichen und weiterzuführenden Schulungen für die laufenden Einsätze, über die paarweisen Gefechtsstandübungen der Logistik- und Versorgungsbataillone von SKB und Heer in Stabilisierungsoperationen, hin zum Bestehen in Operationen verbundener Kräfte. Letzteres gleichwohl in einem zeitgemäßen, hybriden und so äußerst komplexen Umfeld, weshalb sich jegliche Diskussion über ein „Vorne und Hinten“, ggf. verklammert mit Ausrüstungsfragen, verschließen sollte. Zeitnah soll eine Übungsumgebung „Logistische Unterstützung im Einsatz“ etabliert werden, um die konsequente Abbildung für den jüngst vom Generalinspekteur nochmals sehr deutlich hervorgehobenen „Auftrag Landes- und Bündnisverteidigung“ in Ausbildungen und Übungen auch mit Volltruppe bestmöglich sicher zu stellen.
1.5 Entwicklungslinien Zentrum Kraftfahrwesen der Bundeswehr (ZKfWBw)
Das Zentrum Kraftfahrwesen der Bundeswehr (ZKfWBw) ist zentraler Dienstleister der Bundeswehr und trägt entscheidend zum sicheren Kraftfahrbetrieb im Grundbetrieb, in Übungen und den Einsätzen bei. Für den Erhalt dieser verantwortungsreichen Rolle ist eine wirksame und zukunftsorientierte Weiterentwicklung unabdingbar. Der bewährte und ressourcenschonende Einsatz von Simulatoren wird durch weitere zukunftsweisende Komponenten, wie z.B. Augmented Reality (AR) und Virtual Reality (VR) zu ergänzen sein. Die schrittweise Realisierung von Systemen mit automatisierten Fahrfunktionen führt zur Notwendigkeit einer neuen, bisher nicht vorhandenen Fähigkeit bezüglich der Bewertung von System- und Verhaltenssicherheit. Diese Fähigkeit hat strategische Relevanz. Zur nachhaltigen Aufgabenwahrnehmung und um dem technischen Fortschritts angemessen Rechnung zu tragen, ist die schrittweise Etablierung eines „Technologiezentrums Kraftfahrwesen“ vorzusehen. Damit erhält die Bundeswehr einen notwendigen und attraktiven Exzellenzort zur Bewertung der System- und Verhaltenssicherheit von neuen Fahrzeugtechnologien. Weitere Verbesserungen ergeben sich durch die Verfügbarmachung zusätzlicher Fahrschulplattformen.
In der nachfolgenden Beitragsserie werden die angesprochenen Pfeiler des „Hauses der Logistik“ bezüglich ausgewählter Entwicklungslinien der Weiterentwicklung näher betrachtet und vorgestellt. Ein Beitrag zu Ausrüstung und Ausstattung der Logistik am Beispiel der SKB ergänzt dieses Vorgehen.
Dieser Beitrag ist der Zweite einer 6-teiligen Artikelserie. Teil 1 & 2 finden sie in diesem Newsletter, die Fortsetzung folgt im April. [Red.]
2.1 Bezugspunkte für die Weiterentwicklung
Das Logistikzentrum der Bundeswehr ist mit seinen ortsfesten logistischen Einrichtungen (oIE) das Rückgrat der logistischen Unterstützung deutscher Streitkräfte in den Einsätzen, bei Übungen und im Betrieb Inland. Darüber hinaus nimmt es Aufgaben im Rahmen des Host Nation Support wahr und trägt so wirksam zu einer leistungsstarken und glaubwürdigen „Logistischen Drehscheibe Deutschland“ innerhalb der Allianz bei. Für die Unterstützung von Einsätzen im Rahmen des Internationalen Krisenmanagements ist das Logistikzentrum und sein nachgeordneter Bereich zweckmäßig und aufgabenorientiert aufgestellt. Bei der laufenden Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) und den deutlich gestiegenen Wirkungsforderungen an die Logistik, ergeben sich jedoch durch den signifikant gestiegenen Kapazitätsbedarf im Rahmen der werterhaltenden Lagerung insbesondere für die olE erhebliche Herausforderungen. Der vorrangig identifizierte Handlungsbedarf besteht in der Schaffung robusterer Strukturen sowie der Anpassung der Kapazitäten und Fähigkeiten.
Abb. 5: Bezugspunkte und Handlungsfelder
Hierzu sind die Kapazitäten und Fähigkeiten an den gestiegenen Bedarfen der Truppe aller Teilstreitkräfte und MilOrg-Bereiche auszurichten und dabei der Schutz eigener Einrichtungen, die Cybersicherheit sowie die Reaktion- und Durchhaltefähigkeit der Leistungserbringung auszubauen. Im Kern kommt es darauf an, die Robustheit in allen Planungskategorien zu verdichten und so das Rückgrat zu stärken. Neben diesen zuvorderst nach innen gerichteten Maßnahmen, sind zielgerichtete und bedarfsdeckende Kooperationen mit der Wirtschaft und eine an Mehrwert orientierte multinationale Zusammenarbeit, für die umfassende Zielerreichung unabdingbar, um den deutlich gestiegenen Anforderungen perspektivisch noch besser gerecht werden zu können.
Parallel gilt es, die Chancen der Digitalisierung und Möglichkeiten des technischen Fortschritts zu nutzen und wirksam in die logistischen Strukturen und Verfahren einzubringen. In diesem Bereich besteht schon zu lange signifikanter Nachholbedarf, der durchaus erkannt, gleichwohl zukünftig noch deutlicher mit hinreichender Ressourcenallokation zu verklammern ist. Eine nachhaltige und stringente Steigerung der Robustheit war und ist absehbar nur durch eine orchestrierte und zielorientierte Projektarbeit zu erreichen. Hierzu wurde die interdisziplinäre Projektorganisation „olE 2019+“ ins Leben gerufen. Sie vereint Expertise aus den Fähigkeits- und Planungskategorien, abgestimmte und harmonisierte Arbeits-/Zeitpläne sowie klare Verantwortlichkeiten, um bestmöglich und vor allem rasch zu greifbaren Ergebnissen und spürbaren Verbesserungen zu gelangen. Eine, an dieser Stelle nicht detailliert dargestellte, Maßnahme besteht in der zeitnahen Stabsanpassung des Logistikzentrums der Bundeswehr in Wilhelmshaven. Durch eine Binnenoptimierung, deren Umsetzung im April 2021 ihren Abschluss findet, werden truppendienstliche Führung und fachliche Steuerung wo erforderlich angepasst und im Zuge einer angepassten Stabsstruktur dienstpostenneutral umgesetzt. In zahlreichen Fachabteilungen besteht gegenüber der derzeitigen Struktur derweil kein Anpassungsbedarf, sodass diese Elemente zunächst unverändert bleiben. Die Maßnahmen werden mit Augenmaß und insbesondere unter Mitnahme und Teilhabe der Angehörigen des Logistikzentrums sowie der Beteiligungsgremien implementiert.
2.2 Wiederinbetriebnahme von Lagereinrichtungen und Ansätze der Kooperation
Die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen Deutschlands haben sich nachhaltig geändert, sodass die Bundeswehr bereits mit verschiedenen Trendwenden reagiert hat. Die Entwicklung hin zu mehr Personal und besonders Material bedeutet nicht nur einen erhöhten Bedarf an zusätzlicher Infrastruktur, sondern auch an Personal, gerade auch für die Logistik. Bisher orientierten sich die Kapazitäten für die Bevorratung von Material und Munition hauptsächlich an den Erfordernissen des internationalen Krisenmanagements. Dies brachte in der Vergangenheit eine entsprechende Ausrichtung auf möglichst effiziente Strukturen und Dislozierung logistischer Einrichtungen mit sich. Jetzt gilt es, den adressierten neuen Erfordernissen gerecht zu werden, das logistische System der Bundeswehr zu stärken und die ortsfesten Lagerkapazitäten in Quantität und Qualität zu erhöhen. Das Logistikzentrum der Bundeswehr wird nach der Entscheidung des BMVg aus dem Januar 2019 acht Munitions- und Materiallager ab 2021 sukzessive wieder in Betrieb nehmen. Die Liegenschaften sind identifiziert und die Dienstpostenumfänge kommuniziert, sodass diese Schritt für Schritt in die Führungsverantwortung des Logistikzentrums der Bundeswehr zurückkehren. Durch die Wiederinbetriebnahme der Lager lässt sich zukünftig die zeitgerechte Bereitstellung von Ersatzteilen und Versorgungsgütern sowie Munition bedarfsgerechter sicherstellen. Ein personeller Aufwuchs sowie Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe sind dazu erforderlich. Die Alimentierung von rund 580 neuen zivilen und militärischen Dienstposten ist entsprechend eingeleitet. Darüber hinaus müssen aufgrund des signifikanten Kapazitätsaufwuchses auch im Bereich Munition die Lagerungs- und Instandhaltungsfähigkeiten deutlich erhöht werden, sodass bestehende Bereiche mit militärischen Führungs- und Fachpersonal zu verstärken sind.
Die bereits angelaufenen Infrastrukturmaßnahmen dienen sowohl der Renovierung bestehender als auch der Wiederinbetriebnahme der acht Liegenschaften, wobei sich in Teilen auch erhebliche Neubaumaßnahmen in der Planung bzw. zum Teil bereits in der Umsetzung befinden. Aufgrund der derzeitigen und absehbar auf Jahre anhaltenden Auslastung der Bauverwaltungen der Länder und der Bauindustrie, sind für die Infrastrukturbedarfsdeckung allerdings durchaus längere Zeitansätze zu veranschlagen, weshalb eine konzertiert ausgestaltete Planungsarbeit unerlässlich ist. Die drei Munitions- und fünf Materiallager sind im Zuge des Projekts „oIE 2019+“ auf den schrittweisen Zufluss von Versorgungsgütern vorzubereiten, wobei auch hier – soweit wie möglich – bereits moderne, konventionelle Lagertechnik nach Industriestandard eingesetzt wird. Die gewonnenen zusätzlichen Lagerkapazitäten tragen künftig zu einer angemessenen Kapazitätsdeckung und einer erhöhten Qualität der logistischen Prozesse für die Bundeswehr bei. In der Projektorganisation „olE 2019+“ wirken Vertreter aus dem LogKdoBw, dem KdoSKB, dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sowie dem Planungsamt der Bundeswehr sehr eng und interdisziplinär zusammen. Unterstützung erhalten die Teilprojekte, je nach Abhängigkeit der Arbeitsschwerpunkte in den jeweiligen Arbeitspaketen, durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr.
Abb. 6: Wiederinbetriebnahme von Lagern (Material)
Im Zuge einer vergleichenden Betrachtung von elf grundsätzlich geeigneten Liegenschaften wurde auf der Basis einer Nutzwertanalyse des LogKdoBw durch die Leitung BMVg im Januar 2019 entschieden, dass die Schließungen des Materiallagers Hardheim (Baden-Württemberg), des Munitionsdepots Altheim (Baden-Württemberg), des Munitionslagers Lorup (Niedersachsen), des Materiallagers Königswinter (Nordrhein-Westfalen) und des Materiallagers Ladelund (Schleswig-Holstein) aufgehoben werden. Ebenso wurde auf die vorgesehene Abgabe des Materiallagers Huchenfeld (Baden-Württemberg) verzichtet. Zusätzlich werden mit dem Munitionsdepot Kriegsfeld (Rheinland-Pfalz) und dem Materiallager Bargum (Schleswig-Holstein) zwei Liegenschaften wieder in Betrieb genommen, die bereits an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zurückgegeben worden waren. Wesentliche Entscheidungskriterien der vergleichenden Betrachtung waren die logistischen Kapazitäten, die Kosten für die infrastrukturelle Ertüchtigung und den Betrieb der Liegenschaft sowie weitere liegenschafts- und standortbezogene Aspekte, wie bestehende Konversionsinteressen und Umweltbedingungen.
Abb. 7: Wiederinbetriebnahme von Lagern (Munition)
Die erforderlichen Organisationsgrundlagen für die Wiederinbetriebnahme wurden geschaffen, sodass ab 2021 die ersten Lager wieder ihren Betrieb aufnehmen und in das logistische System integriert werden. Die Wiederinbetriebnahme aller acht Lager erfolgt bis 2029. Details der Planungen berücksichtigen dabei auch, wie viel Material oder Munition in den jeweiligen Einrichtungen absehbar künftig werterhaltend gelagert werden soll. Bisher wird beispielsweise Munition eher nach ökonomischen Gesichtspunkten bewirtschaftet. Die Bereitstellung der Munition für die VJTF macht jedoch deutlich, dass Munition anteilig nach operativen Vorgaben (Konfiguration/Zeit) gelagert und vorgehalten werden muss. Bei den Materiallagern spielen betriebswirtschaftliche Aspekte gleichwohl bei der Lagertechnik nach Industriestandard weiterhin eine bedeutende Rolle, um sowohl die bestehende, aber insbesondere die neue bis zu 8 m hohe Infrastruktur, effizient nutzen zu können.
Aufgrund der hohen Belegung in der Bestandsinfrastruktur wird das Logistikzentrum der Bundeswehr seine „neuen“ 8 Lagereinrichtungen so schnell wie möglich logistisch nutzen, sobald die erforderlichen und im Umfang sehr unterschiedlichen Maßnahmen zur infrastrukturellen Ertüchtigung der Liegenschaften durchgeführt worden sind und das für den Betrieb benötigte Fachpersonal zur Verfügung steht. Die „neuen“ Einrichtungen werden jeweils den übergeordneten Bundeswehrdepots und Munitionsversorgungszentren bzw. dem Materialwirtschaftszentrum Bundeswehr truppen- und fachdienstlich zugeteilt, ohne dass sich die Anzahl an Depots bzw. Munitionsversorgungszentren erhöht.
Parallel zu den dargestellten Wiederinbetriebnahmen werden Ansätze und Maßnahmen einer quantitativen Steigerung durch Verdichtung und Ertüchtigung bestehender Lagereinrichtungen sowie Kooperation mit Dritten vorangetrieben, wobei nach zwei erfolgreichen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen aktuell die Vergabe für die Kooperation für den Anteil Übungs- und Manövermunition durch das LogKdoBw vorbereitet wird und das gleiche Vorgehen für den Anteil Material nach ministerieller Entscheidung vorgesehen ist. Nur durch diesen Mix an Lösungsmöglichkeiten können die Anforderungen erfüllt werden.
Gleichwohl steht das Logistikzentrum der Bundeswehr aufgrund jahrelanger Reduzierung und Optimierung auf Internationales Krisenmanagement (IKM) und damit einhergehender Ausgabenreduzierung in den ortsfesten logistischen Einrichtungen (olE) vor der Herausforderung, bestehenden Investitionsrückstau schnellstmöglich abzubauen und sowohl die neuen Lager als auch die Kooperationsprojekte friktionsfrei in das logistische System zu integrieren, um der stärkeren Akzentuierung auf Landesverteidigung/Bündnisverteidigung (LV/BV) zukünftig noch besser gerecht werden zu können. Diese höchst anspruchsvolle Aufgabe ist bei den Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbeschäftigten des Logistikzentrums der Bundeswehr und seines nachgeordneten Bereichs in guten und bewährten Händen, sodass auch dieser Strukturwandel erfolgreich gemeistert werden wird.
2.3 Digitalisierung und moderne Lagertechnik
In der weiteren Betrachtung der eingangs aufgeführten Bezugspunkte, und unter Beachtung der demographischen Entwicklung und der damit prognostisch immer schwieriger zu rekrutierenden personellen Ressourcen, muss die digitale Transformation weiter vorangetrieben werden. Ziel ist es, im Bereich der ortsfesten logistischen Einrichtungen, derzeit noch bestehende manuelle Prozesse digital wirksamer zu unterstützen, sodass der zukünftig zur Verfügung stehende Personalkörper seine vielfältigen Aufgaben effizienter durchführen kann.
Darüber hinaus bedarf die überalterte Lagertechnik, die in keiner Weise vergleichbar mit dem in großen Logistikunternehmen vorhandenen Stand der Technik ist, einer weitgehenden Modernisierung und letztlich auch stärkeren Digitalisierung. In zielorientierten Abstimmungen wurden zukunftsfähige Lösungen gefunden, die zum Teil in den bestehenden Materiallagereinrichtungen bereits umgesetzt sind. Diese gilt es flächendeckend in allen Materiallagereinrichtungen als Standard zu implementieren.
Abb. 8: Digitalisierung vorantreiben
Die „Automatische Identifizierungstechnik“-Zielausstattung (AIT-ZA) soll durch eine organisationsübergreifende Ausstattung mit einer standardisierten IT-Lösung (Hardware und Software), im Schwerpunkt den Geschäftsprozess der Materialbewirtschaftung, in den Lagereinrichtungen aller logistischen Ebenen der Bundeswehr, effizienter und effektiver gestalten. Durch den Einsatz von Handscannern, Etikettendruckern und der Übertragungsfähigkeit in SASPF bzw. zukünftig S4/HANA, sollen „händische Eingaben“ reduziert sowie Verbesserungen in puncto Standardisierung- und Zeitersparnis erzeugt werden. Der Roll-Out der AIT-ZA mit 3500 Handscannern und 1600 Druckern, ist hierzu bereits erfolgt und wird weiter ausgefächert und mit der Etablierung einer hinreichenden WLAN-Landschaft in den Dienststellen verknüpft. Darauf aufbauend wird bei der Automatisierung der Lagertechnik oder dem „Tracking von Bauteilen während der Instandsetzung in den ortsfesten Instandhaltungseinrichtungen (oIHE)“ ein weiterer Effizienzansatz generiert. Dieses Vorgehen kann mit weiteren innovativen Technologien, unter Nutzung von z.B. „5G“ oder des unbemannten innerbetrieblichen Transports verstetigt werden. Eine vorhandene moderne Technik bildet zudem eine wesentliche Grundlage für Attraktivität der Berufsbilder innerhalb der Streitkräfte.
2.4 Multinationale Kooperation – Beispiel PESCO
Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ/ PESCO) zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union bildet den Rahmen für das zweitgrößte Projekt „Network of Logistic Hubs in Europe and Support to Operations“ (Nw LogHubs EUR). Zusammen mit Frankreich und Zypern koordiniert Deutschland das Projekt. Die 15 Projektteilnehmer und 4 Beobachterländer wollen ihre logistischen Fähigkeiten weiterentwickeln, um den logistischen Herausforderungen der Zukunft besser gerecht zu werden. Ziel ist es, ein robustes europäisches Netzwerk bestehend aus logistischen Knotenpunkten (Logistic Hubs) der Partnernationen aufzubauen und über Europa zu spannen, um so die Teilnehmer im Grundbetrieb, bei Übungen und insbesondere im Rahmen LV/BV sowie bei Einsätzen wirksam zu unterstützen.
Es wird dabei insbesondere auch der europäische Pfeiler innerhalb der NATO im Bereich der Logistik gestärkt und praktischer Nutzen gezogen werden. Ein „Logistic Hub“ (LogHub) ist eine nationale Einrichtung, die als Knotenpunkt dauerhaft oder zeitlich begrenzt logistische Leistungen für teilnehmende Nationen anbietet und erbringt. Zu den vier Grundfunktionalitäten gehören Transport, Umschlag, Materialerhaltung und Lagerung. Nicht jede Funktionalität kann oder muss dabei durch jede Nation angeboten werden.
Abb. 9: Multinationale Zusammenarbeit am Beispiel PESCO
Der deutsche LogHub befindet sich im hessischen Pfungstadt und hat mit der Fähigkeit ‚MN Umschlag/Transport‘ Ende 2020 seine Anfangsbefähigung erreicht. Ende 2024 wird dieser seine Zielbefähigung einnehmen, indem zusätzlich Lagerungsmöglichkeiten, einschließlich werterhaltender Maßnahmen, für unsere Partner angeboten werden. In zwei Anwendungsfällen im Baltikum konnten Netzwerk und LogHubs, im Rahmen der Folgeversorgung der multinationalen Battle Group bei Enhanced Forward Presence und bei der Verlegung des deutschen Beitrags zum Verstärkten Air Policing, ihren Mehrwert und die zukünftige Ausgestaltung aufzeigen. Weitere Anwendungsfälle, auch im Mittelmeerraum, sind geplant. Deutschland übernimmt mit dem Logistikkommando der Bundeswehr eine Taktgeberrolle in der Ausgestaltung der multinationalen Logistik in der Bundeswehr. Die Erwartungshaltung unserer Freunde und Partner ist, auch durch das zentrale Wirken im Framework Nation Concept (Cluster Logistik), gestiegen. Es kommt weiter darauf an, verlässlich, geduldig, aber genauso proaktiv und nachhaltig, begonnene Projekte zu gestalten, diese weiterhin mit personellen und materiellen Ressourcen zu hinterlegen und sie gemeinsam mit den beteiligten Nationen schrittweise zum Erfolg und letztendlich konkretem Nutzen zu führen.
2.5 Schlussbetrachtung
Mit dem Projekt „olE 2019+“ werden alle olE – die bestehenden und die wieder in Betrieb zu nehmenden – in einem ganzheitlichen Ansatz weiterentwickelt und zum Teil auch ausgebaut, um der Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung und der damit notwendigen Robustheit sowie dem Zuwachs an Material und Munition zukünftig gerecht werden zu können. Die ersten Inbetriebnahmen im Jahr 2021 sind, gepaart mit den aufgezeigten parallel voranzutreibenden nachhaltigen Kooperations- und Modernisierungsmaßnahmen, entscheidende Schritte für eine bedarfsgerechte Versorgung und damit wesentlicher Beitrag für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.
Dieser Artikel ist der Zweite von fünf einer Reihe, der in den Newslettern des Blauer Bund e.V. fortgesetzt wird. [Red]
Die in den letzten Jahren geänderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen führten nach Jahren der ausschließlichen Konzentration auf Einsätze im Rahmen des Internationalen Krisenmanagements zu der Erkenntnis, dass es notwendig geworden ist, zusätzlich die umfassende Befähigung der Bundeswehr zur kollektiven Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) zurückzuerlangen. Entsprechende Untersuchungen zum zukünftigen Charakter der LV/BV und dessen Auswirkungen werden im Zuge der Erarbeitung und Fortschreibung des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr (FPBw) seit 2017 durchgeführt.
Ziel der Befähigung zu kollektiver LV/BV ist neben der Sicherstellung der Integrität von nationalen Gewässern und des Luftraums in besonderem Maße die territoriale Integrität auf dem Land. In einem symmetrischen Konflikt um (Land-)Raum müssen daher immer auch ausreichend starke und durchhaltefähige Landstreitkräfte zur Verfügung stehen.
Die Durchhaltefähigkeit der Landstreitkräfte wird zu einem wesentlichen Teil durch logistische Fähigkeiten sichergestellt. Dabei ist es erforderlich, auf sich ändernde Lagen sowohl operativ als auch taktisch flexibel reagieren zu können. Hierzu bedarf es einer Weiterentwicklung der Landmobilität in den Streitkräften.
Der unterschiedliche Charakter von LV/BV zu Stabilisierungsoperationen wirkt sich auch auf szenarabgeleitete Fähigkeitsforderungen aus. Daher wurde im Zuge der Untersuchungen zum FPBw ein neues Konzept Landmobilität der Bundeswehr erstellt, das in vier Gestaltungsfeldern die Leitlinien für die zukünftigen Fähigkeiten in der Landmobilität festgelegt.
Bild: Schematische Übersicht der Gestaltungsfelder
Neben den eher technischen Gestaltungsfeldern „Schutz“, „Kraftstoffresilienz“ und „Automatisierung und Unbemanntes Fahren“ ist die „Trennung von Mobilität und Funktionalität“ ein vorrangig funktionales Gestaltungsfeld, dessen Umsetzung die Flexibilität und Durchhaltefähigkeit von Landstreitkräften einschließlich der unterstützenden Truppenteile in taktischer und logistischer Hinsicht maßgeblich erhöht.
In dieser Betrachtung ist Logistik nicht auf die Truppenteile begrenzt, die diese als Hauptauftrag haben, sondern ausdrücklich auch auf die Kräfte bezogen, die logistische Aufgaben in Verbänden mit anderem Hauptauftrag wahrnehmen. Es geht also vor allem darum, logistische Ketten und generelle Grundsätze zu betrachten, die geeignet sind, bspw. durch Standardisierung und ihre schiere Häufigkeit in der Bundeswehr, maßgeblich Einfluss auf die gesamte Logistik zu nehmen. Dort birgt sich systemisch die Chance, durch das Stellen genereller Weichen einen großen Benefit für die spätere Durchführung der Logistik zu generieren. Ziel ist es hierbei demnach, Festlegungen zum Zwecke der der Effizienzerhöhung zu treffen.
Vorgaben
Um dieser Effizienzerhöhung durch konsequente Berücksichtigung der Trennung von Funktionalität und Mobilität innerhalb der logistischen Kette zu ermöglichen, sind unter anderem standardisierte Schnittstellen vonnöten. Hierzu wurden erste Grundlagen bereits im Jahr 2017 mit den Durchführungsbestimmungen zum Leitfaden „Standardisierte Befestigung von Ladung auf LKW der Bundeswehr“ gelegt. Diese zeigen bereits detailliert auf, welche Rahmenbedingungen und Abhängigkeiten gelten. Unter anderem wird dort schon dezidiert bis auf die Ebene der benötigten bzw. nutzbaren Umschlagmittel für das Auf- und Absetzen der Funktionsträger eingegangen. Durch diese technischen Vorgaben wird zusätzlich größtmögliche Kompatibilität mit der zivilen Logistikbranche erreicht, was einer belastbaren und möglichst bruchfreien Transportkette militärischer und gewerblicher Leistungserbringer zuträglich ist. Insgesamt werden durch konsequente Berücksichtigung der Trennung von Funktionalität und Mobilität wesentliche Synergiepotentiale möglich, so dass es folgerichtig ist, dass dieses Thema im Konzept Landmobilität der Bundeswehr ein eigenes Gestaltungsfeld darstellt.
Ziel war es von Anfang an, den Projektleitern der jeweiligen integrierten Projektteams eine Richtschnur an die Hand zu geben, um systemunverträgliche Lösungen oder widerstreitende funktionale Forderungen zu vermeiden. Zusätzlich galt es, die beiden maßgeblichen Bedarfsdeckungsmöglichkeiten in der Landmobilität – eigenbewirtschaftet (Kauf) und durch einen Dienstleister (BwFPS) bereitgestellt – so zu berücksichtigen, dass beide Wege auch unter Berücksichtigung dieser Vorgaben gangbar sind.
Bild: Beispiele für Auflastung Funktionalitäten am Beispiel LKW 2t hümS
Damit wirkt sich diese neue Systematik bereits heute positiv auf die Mammutaufgabe der Regeneration der querschnittlichen logistischen Lkw, die quantitativ größte Fahrzeugflotte der Bundeswehr mit einem Alter von über teilweise 40 Jahren, aus.
Dabei hat sich sehr schnell die Kernidee verfestigt, Funktionsträger [1] fahrzeugunabhängig bereitzustellen und über standardisierte und handelsübliche Schnittstellen mit einer Vielzahl von Fahrzeugen mobil machen zu können. Die konsequente Anlehnung an die handelsübliche Norm (ISO 668 Frachtcontainer – Klassifizierung, Abmessungen und Gesamtgewicht) sowie das bereits übergreifend eingeführte Befestigungssystem „Twistlock“ bilden die Arbeitsgrundlage, um künftig Funktionalitäten mit der benötigten Mobilität zu verbinden.
Zur Abgrenzung wurde in einem nächsten Schritt klargestellt, dass sich diese Vorgaben ausdrücklich nicht auf solche Fälle beziehen, die das Mitführen von Personen während der Fahrt in Funktionsräumen bzw. auf der Ladefläche beinhalten, was einer gesonderten Betrachtung bedarf. Auch für fahrzeugseitig integrierte Rüstsätze bzw. Rüstsatzanteile, die sich im Fahrerhaus bzw. am Funktionsraum befinden, gelten diese Grundgedanken ausdrücklich nicht (bspw. Funk).
Für die Umsetzung aller anderen Projekte wurden u.a. folgende wesentliche Vorgaben verbindlich festgelegt:
Zukünftige Lkw sollen über einen verwindungsarmen (u.a. tmil [2]/hümS [3]-Fahrzeuge) bzw. verwindungsfreien (u.a. hoch geländegängige Fahrzeuge) Containertragrahmen verfügen.
Solche Containertragrahmen müssen über Twistlock-Verriegelungen zur Anbindung nach ISO 668 und zusätzlich f6 2/3 ft und 15 ft-Aufnahmen mit der Standardbreite 8ft verfügen.
Aufteilung nach Zuladungs-/Nutzlastklassen und der Zuweisung bestimmter verbindlicher Hauptfunktionen wie folgt:
Materialtransportfahrzeuge (6 2/3 ft-Tragrahmen),
Lkw mit Zuladungsklasse 1t bis 3t (10 ft-Tragrahmen),
Lkw mit Zuladungsklasse 3t bis 10t (15 ft-Tragrahmen) und
Lkw mit Zuladungsklasse größer 10t (20 ft-Tragrahmen).
Dabei sollen die Vorrichtungen für die jeweils kleineren Maße quasi in Nebenfunktion vorhanden sein. Bspw. soll ein solcher 20 ft-Tragrahmen eines Lkw 15t zusätzlich Twistlock-Befestigungen für zwei 10 ft bzw. einen 15 ft-Container bieten.
Auch für Stückguttransporte notwendige Ladepritschen werden als Wechselpritschen in den oben genannten Maßen realisiert.
Mit diesen vergleichsweise wenigen Vorgaben wird die Grundlage einer möglichst hohen Flexibilisierung bei der auftragsabgeleiteten Kombination von Funktionalität (bspw. Ladungsträger) und Mobilität (Fahrzeug) gelegt.
Bild: Beispiele für Auflastung Funktionalitäten am Beispiel LKW 5t
In einigen Projekten sind heute noch Funktionsträger auf Ladeflächen bereits deutlich überalterter Fahrzeuge verlastet. Meistens handelt es sich dabei um Kabinen. Für diese Funktionsträger gilt es, entweder eine unmittelbare Verlastung auf den neuen Containertragrahmen per Twistlock herzustellen oder eine verwindungsfreie Adapterplattform oder andere Lösungen in den oben genannten Maßen zur Verfügung zu stellen, so dass diese Funktionen mittels neuer Lkw weiterhin beweglich nutzbar bleiben.
Die mit diesen Gedanken eingeleitete grundsätzliche Trennung des Funktionsträgers (bspw. Kabine auf Containerbasis) vom Mobilitätsträger (Fahrzeug) erweitert das denkbare Einsatzspektrum enorm, was neben Flexibilität in der Bundeswehrplanung vor allem auch taktische Flexibilität beim jeweiligen Verbandsführer schafft.
Beispiel Gefechtsstandcontainer
Ein Beispiel soll den vielschichtigen Mehrwert in der konsequenten Anwendung verdeutlichen. Durch die Refokussierung auf LV/BV wird auch die Befähigung zum mobilen Führen wieder wichtiger als noch in Stabilisierungsoperationen. Insbesondere mobile Gefechtsstände auf Großverbandsebene (bspw. Brigade oder Division) haben eine essentielle Bedeutung.
Ohne die Trennung von Funktionalität und Mobilität, also Kabine/Container und Fahrzeug im festen Verbund, wäre aufgrund einer Bedrohungsableitung für einen solchen Gefechtsstand ein vergleichsweise hoher Schutz für die gesamte Einheit aus Kabine/Container und Fahrzeug zu fordern. Dies würde eine deutliche Kostensteigerung und Gewichtszunahme bedeuten, so dass in vielen Fällen abschlägig bezüglich der Forderung nach hohem Schutz zu entschieden wäre.
Bei konsequenter Anwendung der Trennung von Mobilität und Funktionalität ergibt sich jedoch ein grundsätzlich anderes Bild. Die Bedrohung für solche Gefechtsstandelemente ergibt sich meist erst im Wirkbetrieb, wenn die Funktionsträger abgeladen vom Fahrzeug zum Gefechtsstand zusammengefügt wurden und aus ihnen geführt wird. Auf dem Marsch ist dies durchgehend nicht der Fall, so dass während der Verlegung kein solcher Bedarf an erhöhtem Schutz besteht. Damit wird klar, dass der in Rede stehende Schutzbedarf lediglich für den Funktionscontainer besteht, jedoch nicht automatisch auch für das Fahrzeug. Dieses kann nach dem auch abgesetzt möglichen Aufbau des Gefechtsstandes disloziert von diesem sein. So kann zukünftig auch ein ungeschütztes Transportfahrzeug folgerichtig als Mobilitätsträger einem geschützten Gefechtsstandcontainer zugeordnet werden.
Durch die konsequente Berücksichtigung der größtenteils handelsüblichen Normen ist darüber hinaus erweiternd eine Nutzung ziviler Lkw als Mobilitätsträger möglich, wenn die sicherheitspolitischen Entwicklungen dies notwendig machen sollten. Damit lassen sich Szenare beantworten, die wieder in die Nähe eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls rücken und in denen bspw. ein unterstützender Rückgriff auf Kapazitäten ziviler Logistikunternehmen wieder in größeren Maßstäben mitgedacht werden muss.
Gesamtplanerisch kommt es nun also besonders darauf an, die Möglichkeiten dieses Gestaltungsfeldes bei allen Projekten der Landmobilität und der zugeordneten Funktionsträger bestmöglich und konsequent zu nutzen, um entlang der im Fähigkeitsprofil der Bundeswehr abgebildeten Zwischenschritte 2023, 2027 und 2031 sukzessive etwa komplett zur LV/BV befähigte Brigaden, auch unter dem Gesichtspunkt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, durchhaltefähig zur Verfügung zu stellen.
Autor und Folien: BMVg, Plg II 5, Oberstleutnant i.G. Daniel Ulrich Gerlach, Grundsatzreferent
[1] Funktionsträger sind bspw. Funktioncontainer, Funkkabinen usw.