Rheinmetall ROSY-Schnellnebelsysteme für die Wechsellader-LKW der Bundeswehr

Die Wechsellader-LKW der Bundeswehr erhalten das Schnellnebelschutzsystem ROSY von Rheinmetall. Insgesamt werden in einem ersten Schritt 540 Systeme von der Rheinmetall Waffe Munition an die Rheinmetall MAN Military Vehicles, den Hersteller der Fahrzeuge, ausgeliefert. Ein ROSY-System besteht aus zwei Werfern mit zwei Magazinen, Schnellbefestigung und dem Bediengerät. Mit dieser bisher größten ROSY-Auslieferung kann sich das Schnellnebelschutzsystem weiter bei NATO-Streitkräften etablieren.

Das Fahrzeugschutzsystem ROSY (Rapid Obscuring System) bietet militärischen und zivilen Fahrzeugen Schutz bei unerwarteten Angriffen wie beispielsweise auf Erkundungs- oder Konvoifahrten, aber auch bei offensiven oder defensiven Operationen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Nebelschutzsystemen kann das System ROSY neben der spontanen, großflächigen und multispektralen Sichtlinienunterbrechung auch dynamische Nebelwände erzeugen. Dadurch können auch fahrende Objekte langanhaltend geschützt werden.

Das ROSY-System kommt sowohl auf geschützten als auch ungeschützten Kabinen zum Einsatz und erhöht so die Sicherheit der Besatzungen. Insbesondere die geschützten Wechselladersysteme steigern Überlebens- und Durchhaltefähigkeit sowie die taktische Flexibilität der Nachschubtruppe erheblich.

Im Gegensatz zu den ebenfalls von der Rheinmetall MAN Military Vehicles (RMMV) gelieferten Ungeschützten Transportfahrzeugen (UTF) bewegen sie sich auch stark in den vorderen Bereichen der Einsatzräume, etwa beim Munitionsnachschub für Kampf- und Kampfunterstützungstruppen. Doch auch in rückwärtigen Gebieten muss die Nachschubtruppe jederzeit mit Angriffen beispielsweise durch versprengte gegnerische Soldaten oder Spezialkräfte rechnen, weshalb das ROSY-Schnellnebelsystem auch hier einen wertvollen Beitrag zum Schutz der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten leistet.

Bis Anfang November 2021 liefert Rheinmetall 150 ROSY-Gerätesätze aus. Die restlichen 390 Gerätesätze sollen bis Ende Oktober 2022 folgen. Potential für weitere Lieferungen ist vorhanden: Im Juni 2020 hatte das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) mit der RMMV einen Rahmenvertrag zur Lieferung von bis zu 4.000 Wechsellader-LKW geschlossen, wobei ein großer Teil der Fahrzeuge über gepanzerte Kabinen verfügen wird. In einem ersten Abruf wurde die Produktion von 540 Fahrzeugen in Auftrag gegeben, davon 230 mit geschützten Kabinen. Die Auslieferung begann Anfang 2021. Ziel ist es dabei, dass die Truppe über eine ausreichende Anzahl an Fahrzeugen verfügt, wenn Deutschland 2023 die Führung der NATO-Speerspitze VJTF übernimmt.

Quelle:

Text:  Rheinmetall AG
Bild: Bundeswehr/BAAINBw

Sachkunde Munition – Kampfmittel und pyrotechnisches Werkzeug Ausbildung an der LogSBw

Sachkunde Munition – Kampfmittel und pyrotechnisches Werkzeug

Ausbildung an der LogSBw

Munition: Der eigentliche Wirkungsträger einer Waffe. So die Definition des Duden. In der Bundeswehr spielt sie sowohl im täglichen Dienstbetrieb, bei Übungen und bei Auslandseinsätzen eine große und zum Teil tragende Rolle. Der Umgang mit Munition bedarf großer Vorsicht und Sorgfalt. „Munition identifizieren, Zustände bewerten und das sichere Lagern und Transportieren unter Einhaltung aller bundeswehrspezifischen und gesetzlichen Vorgaben sind die Ziele unserer Ausbildung Sachkunde Munition“, erzählt Stabsfeldwebel Meik Grover. Er ist einer der beiden Sachkunde Munition-Ausbilder an der Logistikschule der Bundeswehr. Gemeinsam mit Oberstabsfeldwebel Dirk Claßen bilden sie derzeit rund 900 Soldatinnen und Soldaten pro Jahr im sicheren Umgang sowie der Bewirtschaftung von Munition an der zentralen Ausbildungseinrichtung für Logistik in der Streitkräftebasis aus.

Qualifikation für den besonderen, täglichen Dienst

Oberfeldwebel Tobias Pfab von der 3. Batterie des Artilleriebataillons 131 reiste aus Weiden in der Oberpfalz an. Dort bewirtschaftet der Fluggerätebedienfeldwebel einen Raketenmotor, der zum Start einer Drohne benötigt wird. Diese wird mit dem Motor, auch Booster genannt, auf Geschwindigkeit gebracht. „Der Booster ist Munition und muss entsprechend aufbewahrt, gelagert, ausgegeben und kontrolliert werden“, erklärt Pfab, der mit Bestehen des Lehrgangs diese Qualifikation erhalten hat.
Es sei sehr viel Stoff, der in zwei Wochen gelernt werden müsse, weiß auch Hauptfeldwebel Dominik Gilbert. Er ist Materialbewirtschaftungsfeldwebel in der 7. Kompanie des Fallschirmjägerregiments in Zweibrücken. „Schwere Kompanie“, ergänzt er. „Ich bewirtschafte dort unter anderem Maschinenkanonen, Mörser, Joint Fire und ein Panzerabwehrsystem.“ Ziel des Lehrgangs ist der sichere und unfallfreie Umgang mit Munition. Dazu gehört es, die Regeln für die Lagerung und Aufbewahrung im Grundbetrieb und im Einsatz mit allen dazu nötigen Vorgaben wie Annahme und Ausgabe von Munition sowie das Verpacken zu beherrschen. Auch der Transport der Munition wird thematisiert. Ebenso stehen Blitz- und Brandschutz auf der to-know-Liste.

Hightech-Knaller, Leuchtfeuer und 1.200 Grad

Zur Munition gehört auch die Pyrotechnik. So gibt es pyrotechnische Simulatoren, Hightech-Knaller, wie Grover sie bezeichnet, die etwa eine Detonation simulieren. Diese werden auch für technische Zwecke eingesetzt. Wenn etwa ein Flugzeug in eine Notsituation gerät und den Außentank abwerfen muss. Hier wird mit Pyrotechnik Druck erzeugt, mit dem dann der Tank entriegelt und letztlich abgeworfen wird.
Auch wenn der Ausbildungsschwerpunkt beim Kampfmittel Munition liegt, ist die Anwendung von Pyrotechnik nicht weniger bedeutend, vor allem bei Übungen. So kann ein Simulator Bodensprengpunkt ein einschlagendes Sprenggeschoss nachahmen. Auch sogenannte Bodenleuchtkörper kommen bei der Inübunghaltung der Truppe immer wieder zum Einsatz. Nicht oder schlecht einsehbare Bereiche, wie Waldkanten, lassen sich damit überwachen. Mittels Stolperdraht werden die Leuchtkörper ausgelöst. In der Praxisausbildung lernen die Trainingsteilnehmenden den sicheren Umgang mit dieser Munition. „Neben dem Knall verbrennt hier Magnesium bei 1.200 Grad und erzeugt eine ein Meter hohe Flamme“, unterstreicht Grover die Bedeutung des praktischen Anteils im Training.


„Das Selbermachen hat mein Bewusstsein geschärft, worauf ich achten muss und welche Gefahr von der Munition ausgeht“, bestätigt Pfab.
Die Anforderungen in dem Lehrgang sind sehr hoch, geben den Trainingsteilnehmenden aber auch eine Qualifikation für den Umgang mit einem sensiblen Material an die Hand.

Text LogSBw Web-Redaktion Kathleen Riediger,   Fotos: LogSBw

Bewaffnung der Drohne Heron TP und Einhegung Autonomer Waffensysteme

Das Aussetzen der Entscheidung zur Bewaffnung der Drohne Heron TP durch die Parteiführung der SPD hat in der letzten Zeit bei Soldaten und in der sicherheitspolitischen Community für Irritationen gesorgt. Unverständnis und Ärger gab es insbesondere deshalb, weil die Sicherheitspolitiker der SPD sich für die Drohnenbewaffnung längst ausgesprochen hatten. Emotional wurde die Diskussion allerdings durch andere Genossinnen und Genossen durch Äußerungen zum Einsatz der Drohnen wie “Töten per Joystick“ aufgeladen. Die Sicht in der Gesellschaft ist dabei in hohem Maße geprägt von der aus meiner Sicht völkerrechtswidrigen Praxis des Drohneneinsatzes der USA, zuletzt angewandt bei der Tötung des iranischen Generals Soleimani. Diese Art von Operationen, gezielte Tötungen von Personen – ob per Drohne oder auf andere Weise – halte ich seitens der Bundesrepublik Deutschland für ausgeschlossen.

Von großer Bedeutung in der öffentlichen Diskussion ist weiter der massive Drohneneinsatz im Krieg Aserbaidschan gegen Armenien, aber auch der Einsatz von türkischen Drohnen in Lybien oder auch Drohnenangriffe gegen Ölförderanlagen Saudi-Arabiens. So entschied der Einsatz von Drohnen die kriegerische Auseinandersetzung zwischen Aserbaidschan und Armenien. Aserbaidschan verfügte über türkische Kampfdrohnen, die in der Lage waren, armenische Panzer aus der Luft zu orten und zu zerstörten.

Es hat auch in unserem Arbeitskreis, wie auch in Teilen der Gesellschaft, eine intensive langjährige Diskussion zu den ethischen, rechtlichen und auch sicherheitspolitischen Fragestellungen des Einsatzes bewaffneter Drohnen gegeben. Dabei stand die Verbesserung der Sicherheit für die mit einem Mandat des Bundestages in den Auslandeinsatz geschickten Soldatinnen und Soldaten im Mittelpunkt. Dieses sollte dadurch erreicht werden, in dem die vorhandene Aufklärungsdrohne zusätzlich mit Waffen ausgestattet wird. Der Pilot, der die bewaffnete Aufklärungsdrohne führt, könnte dann bei durch die Drohne aufgeklärten feindlichen Kräften, die z.B. einen Hinterhalt vorbereiten, diese verzugslos zum Schutz eigener Kräfte bekämpfen. SPD-Mitglieder des Verteidigungsausschusses haben sehr restriktive Beschränkungen beim Waffeneinsatz der Drohne Heron TP durchgesetzt: u.A. den Parlamentsvorbehalt, der den Einsatz im Ausland detailliert vorgibt; die Steuerung aus dem Einsatz heraus durch Piloten, die nicht in heimischen Basen sitzen; Rechtsberater, die vor Feuerfreigabe, vor Ort den Waffeneinsatz nach völker- und mandatsrechtlichen Kriterien bewerten. Damit wird deutlich, die Drohne HERON TP ist kein autonomes System, hier hat ein Mensch die Entscheidung über den Waffeneinsatz. Deshalb hat sich auch der Arbeitskreis Sicherheit und Bundeswehr der NRWSPD für die Bewaffnung der Drohne Heron AP ausgesprochen.

Nachdrücklich will ich unterstreichen, dass es für die Zukunft einen großen Diskussions- und Handlungsbedarf in der Gesellschaft über die Einhegung der Entwicklung autonomer Waffensysteme (AWS) geben muss. Denn durch die enormen technologischen Fortschritte in den Bereichen Robotik und künstliche Intelligenz können bald autonome Waffensysteme entwickelt werden, die ohne menschliches Zutun Ziele auswählen und selbstständig bekämpfen. Hier sind wir als Gesellschaft und als Partei gefordert. Doch die zu beschaffende Drohne HERON TP ist kein autonomes System, hier hat ein Mensch die Entscheidung über den Waffeneinsatz. Deutschland hatte in den neunziger Jahren die Entwicklung der Kampfdrohne TAIFUN geplant, die einmal abgeschossen, sich selbstständig ein gepanzertes Ziel auf dem Gefechtsfeld aussucht und zerstören sollte. Die Entwicklung dieser Kampfdrohne wurden vom damaligen Verteidigungsminister Scharping gestoppt.

Entgegen des Rates der Sicherheitspolitiker hat die Parteiführung der SPD sich für eine Verschiebung der Entscheidung der geplanten Bewaffnung der Drohne Heron auf den Herbst 2021 entschieden und eine Projektgruppe zur Frage der Bewaffnung von Drohnen eingesetzt Die Projektgruppe hat den Auftrag, die Frage einer möglichen Bewaffnung von Drohnen unter der sorgfältigen Würdigung außen-, verteidigungs-, rüstungskontroll- und friedenspolitischer sowie völker- und verfassungsrechtlicher sowie ethischer Aspekte und technologischer Entwicklungen zu erörtern.

Handlungsbedarf bei der Einhegung Autonome Waffensysteme (AWS)

Die Problematik der Autonomen Waffensysteme wurde durch den Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Bundestages von Oktober letzten Jahres erneut deutlich. Die Probleme, Befürchtungen und den Handlungsbedarf schlagwortartig vorgestellt.

Zukünftige AWS werden sich gegenüber bisherigen Waffensystemen, dadurch auszeichnen, dass sie in einem sich dynamisch verändernden, nicht vorhersehbaren Umfeld autonom agieren können, bis zu einem gewissen Grad also selber Handlungsentscheidungen treffen müssen, ohne dabei einer direkten menschlichen Steuerung bzw. Kontrolle zu unterliegen.
Die zunehmende Nutzung von automatisierten oder zukünftig autonomen Waffensystemen könnte einen Paradigmenwechsel darstellen, der die Kriegsführung im 21. Jahrhundert revolutionieren würde.

Die Raketen abfeuernde, am Himmel unsichtbare Minidrohne ist eine neue Waffe, die zu einer großen Herausforderung auch für die westlichen Streitkräfte wird. Befürchtet wird, dass es durch diese neuen Technologien, insbesondere kleiner Drohnen, die um ein vielfaches billiger sind als Flugzeuge aber auch gepanzerter Systeme, zu einem neuen Wettrüsten kommt.
AWS werfen zahlreiche Fragen auf, sowohl was ihre Übereinstimmung mit den Prinzipien des humanitären Völkerrechts angeht als auch die Auswirkungen, die ihre Verbreitung und ihr Einsatz entfalten könnten, gerade auch in Bezug auf potenzielle Rüstungsdynamiken, die internationale Sicherheit sowie regionale und strategische Stabilität.

Denn mit autonomen Waffensystemen sind auch wichtige ethische, verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Fragen verbunden, auf die die Gesellschaft eine Antwort finden muss.
Die Frage ist, ob es ethisch vertretbar, politisch verantwortbar und (völker)rechtlich erlaubt sein kann, die Entscheidung über Leben und Tod von Menschen an Maschinen zu delegieren.
Eine der Kernfragen ist, welches Mindestmaß an menschlicher Kontrolle über ein Waffensystem gegeben sein muss, damit die völkerrechtlichen Anforderungen eingehalten werden können und die ethische und juristische Verantwortung jederzeit geklärt ist.

Der Einsatz von AWS birgt die Gefahr eines menschlichen Kontrollverlustes über Entscheidungen von Leben oder Tod. Deshalb ist die Beibehaltung der menschlichen Kontrolle bei der Zielauswahl und – Bekämpfung unverzichtbar. Die wirkliche kritische Frage ist hier allerdings, ab wann der Mensch die weitere Umsetzung seiner Anweisungen einem automatisierten System überlässt: Mit der Programmierung eines Algorithmus zur selbstständigen, oder gar selbstlernenden Auffassung und Bekämpfung von Zielen, mit der Festlegung von Kriterien zur Identifikation Verdächtiger Kontakte durch elektronische Sensoren, oder mit der Betätigung einer Feuerfreigabe auf ein identifiziertes Ziel?

Erforderlich ist es, die möglicherweise problematischen Konsequenzen technologischer Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, für die in politischer Verantwortung stehenden Entscheidungsträger beurteilbar zu machen und durch Institutionen und Verfahren auf nationaler und internationaler Ebene in ihren Risiken zu begrenzen.

Ob ihr Einsatz völkerrechtlich zulässig sein könnte, muss bereits im Vorfeld, und zwar bei Prüfung, Entwicklung, Beschaffung oder Einführung geprüft und festgestellt werden.
Im Lichte der Implikationen, mit denen die internationale Gemeinschaft durch autonome Waffensysteme zukünftig konfrontiert werden könnte, erscheint es dringend geboten, diese Herausforderungen unverzüglich anzugehen und Lösungen zu entwickeln. Die Frage ist, wie kann ein Wettrüsten mit AWS durch internationale Verbote verhindert werden? Und mit welchen Sanktionsmitteln kann von wem gegen zu erwartende Verstöße vorgegangen werden?

Frühzeitiges Engagement bietet die Möglichkeit, mit einem international abgestimmten, zielgerichteten Vorgehen die möglichen Gefahren einzuhegen, die AWS mit sich bringen könnten. Um das Ziel einer Ächtung von Waffensystemen zu erreichen, die dem Menschen die Entscheidungsgewalt über Leben und Tod entziehen, ist Engagement im internationalen Rahmen erforderlich.
Dabei stellt sich nüchtern die Frage, welche Handlungsmöglichkeiten Deutschland auf internationaler Ebene besitzt, um die angestrebte Ächtung tödlicher autonomer Waffen voranzubringen
Präventive Rüstungskontrolle dient der Identifikation und Ausarbeitung von rüstungskontrollpolitischen Regulierungsansätzen für zukünftige, bisher nichtstationierte Waffensysteme, mit dem konkreten Ziel, der destabilisierenden Wirkung von potenziellen Rüstungswettläufen und den Gefahren militärischer Eskalationsmechanismen bereits im Vorfeld zu begegnen. Wegen der Risiken, die AWS aufwerfen, muss ein durchsetzungsfähiges Verbot autonomer Waffensysteme entwickelt werden und auf breite Unterstützerschaft zählen können. Vor allem braucht es dabei die Rückendeckung der großen machtpolitischen Akteure auf der Weltbühne.

Deutschland und Frankreich sollten in der EU eine Vorreiterrolle einnehmen und als ersten Schritt eine politische Erklärung mit dem Bekenntnis zum HVR-konformen Einsatz von AWS verbinden. Allerdings könnte eine noch so geschlossene Position selbst der gesamten EU nicht verhindern, dass Russland, China und auch die USA ihren ganz eigenen Vorstellungen zu Drohneneinsätzen folgen. Ohne Schulterschluss mit Amerika wird Europa hier wenig erreichen können.

Abschließend ist festzustellen, über die Gefahren und Auswirkungen der Entwicklung autonomer Waffensysteme ist eine breite Diskussion in der Gesellschaft notwendig.

Autor: Joachim Schaprian

Quelle: Der Artikel ist erschienen im Newsletter 02/2021 des Arbeitskreises Sicherheit und Bundeswehr (AK SuB) der SPD NRW.

 

Rheinmetall wird strategischer Partner der Bundeswehr für die Unterbringung im Einsatz – neuer Geschäftszweig entsteht

Rheinmetall hat von der Bundeswehr einen Rahmenvertrag bei dem Vorhaben „Bereitstellung der Unterbringung im Einsatz“ erhalten. Die Vereinbarung wurde im August 2021 mit dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) geschlossen. Damit steht Rheinmetall den deutschen Streitkräften als ein verlässlicher Partner zur Verfügung, um künftig auch Einsatzinfrastruktur zu errichten, zu betreiben und gegebenenfalls zurückzubauen. Rheinmetall ist eine von drei Firmen, die von der Bundeswehr als strategische Partner für die Unterbringung im Einsatz ausgewählt worden sind. Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung und hat eine Grundlaufzeit von vier Jahren mit einer dreimaligen Option einer einjährigen Verlängerung. Rheinmetall verpflichtet sich innerhalb dieser Zeit zur Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen von Einzelabrufen.

Die jetzt erfolgte Auswahl als Partner zur Bereitstellung für die Unterbringung im Einsatz (UiE) erfolgt im Rahmen des Vorhabens „German Armed Forces Contractor Augmentation Program (G-CAP)“.

Dieses vom BAIUDBw initiierte Projekt soll die stationäre Unterbringung im Einsatz durch gewerbliche Dienstleister ermöglichen. Die Bundeswehr folgt mit diesem Programm dem weltweiten Trend, denn auch zahlreiche andere Streitkräfte und weitere Bedarfsträger lassen Dienstleister solche Leistungen erbringen. Experten gehen von einem weltweiten jährlichen Umsatzvolumen von rund 350 MrdEUR in diesem Marktsegment aus.

Auch vor diesem Hintergrund stellt sich Rheinmetall für dieses Vorhaben in einem internationalen Schlüsselmarkt neu auf. So hat das Düsseldorfer Unternehmen eine eigene Gesellschaft gegründet. Die Rheinmetall Project Solutions GmbH soll künftig Ressourcen und Fähigkeiten für den Bereich Einsatzunterstützung bündeln. Ziel ist es, die Kunden auch durch spezifische Dienstleistungen bei ihren Missionen langfristig zu unterstützen. Das neue Geschäftsfeld soll auch durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit Rheinmetall Canada mit ihrem speziellen technologischen Knowhow international ausgebaut werden.

Erste Erfolge sind neben dem G-CAP-Rahmenvertrag auch der kürzlich ebenfalls durch die Rheinmetall Project Solutions GmbH gewonnene Dienstleistungsauftrag zur Rundumüberwachung eines Feldlagers mittels eines Überwachungsfesselballons (Aerostats).

Dr. Deniz Akitürk, Geschäftsführer der Rheinmetall Project Solutions GmbH: „Wir freuen uns über diesen Erfolg und sind stolz darauf, als Partner der Bundeswehr für Einsätze und Missionen im Bereich der Infrastrukturleistungen ausgewählt worden zu sein. Unseren Kunden können wir versichern, dass der Name Rheinmetall auch in diesem neuen Geschäftsfeld für höchste Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Flexibilität steht.“

G-CAP soll eine zusätzliche Möglichkeit an Einsatzinfrastruktur über die gewerbliche Wirtschaft schaffen, um die die eigenen Ressourcen der Bundeswehr zu schonen, damit sie für hohe Bedrohungslagen verfügbar sind. So gilt die Unterbringung im Einsatz grundsätzlich als militärische Kernfähigkeit und erstreckt sich von der Einrichtung eines Feldlagers bis hin zum Aufbau einer festen Einsatzinfrastruktur. Hierzu zählen beispielsweise Unterkünfte, Wasserversorgung, Stromerzeugung, Verpflegung, Abfallwirtschaft und Reinigungsleistungen.

 

Quelle: Rheinmetall AG (Bild und Text)

 

Absicherung von Einsatzliegenschaften der Bundeswehr

„Fliegendes Auge“ von Rheinmetall soll Feldlager aus großer Höhe schützen – Auftrag über 21 MioEUR gewonnen

Rheinmetall ist von der Bundeswehr damit beauftragt worden, zum Schutz eines Feldlagers in Niger als Betreiber ein weiträumiges Aufklärungssystem in Form eines Überwachungsfesselballons bereitzustellen. Der Auftrag hat für Rheinmetall einen Wert von rund 21 MioEUR netto.

Die Einbindung der Sensoren des Überwachungsfesselballons – auch als Aerostat bekannt – in das militärische Führungssystem erfolgt durch die Rheinmetall-Tochtergesellschaft Rheinmetall Canada. Vielen Soldaten und Beobachtern ist das System bereits aus Einsätzen bekannt, denn die US-Streitkräfte nutzen solche Lösungen seit vielen Jahren zur weiträumigen Überwachung ihrer Feldlager. Die Ballons können über lange Zeiträume in großer Höhe über dem zu schützenden Objekt schweben und mit ihren hochempfindlichen Sensoren gegnerische Objekte schon auf große Distanzen erkennen.

Die Bundeswehr erhält mit dem Überwachungsfesselballon somit eine neue Fähigkeit, die der Sicherheit ihrer Einsatzkräfte in Niger dient.

Zukünftig kann die Bundeswehr mit dieser Lösung bei Tag und Nacht mögliche gegnerische Kräfte über mehrere Kilometer Entfernung identifizieren und gegebenenfalls Maßnahmen frühzeitig einleiten. Bereits in der Vergangenheit zeigte sich, dass solche Systeme – allein durch die Sichtbarkeit einer möglichen Aufklärung – die Anschlagswahrscheinlichkeit durch gegnerische Kräfte mehr als halbieren.

Mit der nun durch die Bundeswehr beauftragten Betreiberlösung verpflichtet sich Rheinmetall, im Einsatzgebiet einen Betrieb rund um die Uhr an allen sieben Wochentagen sicherzustellen. Die Sensoriken des „fliegenden Auges“ werden von Soldaten an speziellen Arbeitsplätzen am Boden bedient. Vertragsgemäß wird Rheinmetall diese militärischen Bediener auch vor ihrem Einsatz für ihre zukünftige Arbeit ausbilden.

 

Quelle: Rheinmetall AG (Bild und Text)

Personalveränderungen in militärischen und zivilen Spitzenstellen – August 2021

1. Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen

Im Juli 2021 wurde folgende Personalmaßnahme wirksam:

Luftwaffe:

Generalmajor Jörg Wilhelm LEBERT, zuletzt Commander NATO Airborne Early Warning and Control Force, Geilenkirchen/DEU, wird im Luftwaffentruppenkommando, Köln, eingesetzt.

Im August 2021 wurden folgende Personalmaßnahmen wirksam:

Generalinspekteur der Bundeswehr:

Brigadegeneral Holger NEUMANN, Direktor Ausbildung an der Führungsakademie der Bundeswehr, Hamburg, wurde Abteilungsleiter I im Kommando Luftwaffe, Berlin.

Sein Nachfolger wurde Flottillenadmiral Christian Heinrich BOCK, Kommandeur Einsatzflottille 1 und Director NATO Centre of Excellence for Operations in Confined and Shallow Waters, Kiel.

Ihm folgt Flottillenadmiral Henning FALTIN, Unterabteilungsleiter Operation Marinekommando, Rostock.

Ihm folgt Flottillenadmiral Louis Hermann Wilhelm Tobias ABRY, Kommandeur Marineschule Mürwik.

Sein Nachfolger wurde Flottillenadmiral Jens NEMEYER, zuletzt Abteilungsleiter III im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Köln.

Ihm folgt Brigadegeneral Frank Wilhelm REILAND, Abteilungsleiter II im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Köln.

Seine Nachfolgerin wurde Oberstarzt Dr. med. Lale BARTOSCHEK, Referatsleiterin Personal I 4 im Bundesministerium der Verteidigung, Bonn.

Luftwaffe:

Brigadegeneral (TR) Stefan Werner NEUMANN, Referatsleiter Ausrüstung IV 3 im Bundesministerium der Verteidigung, Bonn, wurde Commander NATO Airborne Early Warning and Control Force, Geilenkirchen/DEU.

2. Personalveränderungen in zivilen Spitzenstellen

Zum 28. Juni 2021 wurde folgende Personalmaßnahme wirksam:

Militärseelsorge:

Frau Dr. Angelika GÜNZEL, zuletzt Professorin an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl, wurde mit der Leitung des neu aufgestellten Militärrabbinats in Berlin betraut.

Zum 1. Juli 2021 wurden folgende Personalmaßnahmen wirksam:

Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung:

Erster Direktor beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr) Dipl.-IngDiplom-Ingenieur. Rainer KRUG, zuletzt Abteilungsleiter U des BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr in Koblenz, ist mit Ablauf des 30. Juni 2021 in den Ruhestand getreten.

Ihm folgt Erster Direktor beim BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Dipl.-IngDiplom-Ingenieur. Jan GESAU, zuvor Leiter der Programmorganisation des BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr in Lahnstein.

Zum 1. August 2021 wurden keine Personalmaßnahmen wirksam.

 

Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: Presse- und Informationszentrum Personal

Rheinmetall mit Lieferung von Laser-Licht-Modulen für die Bundeswehr beauftragt

Die Bundeswehr hat Rheinmetall mit der Lieferung von Laser-Licht-Modulen für die deutschen Streitkräfte beauftragt. Ein entsprechender Rahmenvertrag, der perspektivisch eine Gesamtmenge von bis zu 130.000 Laser-Licht-Modulen umfasst, wurde nun unterzeichnet. Zunächst sollen als Einstieg 2.460 Geräte im Wert von 3 MioEUR geliefert werden. Mit dem Rahmenvertrag verbindet sich für Rheinmetall ein Auftragspotential von bis zu 178 MioEUR. Dies ist der größte Auftrag im Bereich der Laser-Licht-Module, der bisher durch den Hersteller der Geräte, Rheinmetall Soldier Electronics aus Stockach am Bodensee, gebucht wurde. Der Rahmenvertrag läuft zunächst über sieben Jahre.

Da sich die Geräte über standardisierte Schnittstellen an allen bisher bei der Bundeswehr eingeführten Sturmgewehren, Maschinenpistolen, Maschinengewehren und Scharfschützengewehren einsetzen lassen, steigert dies die Nachtkampffähigkeit der Truppe bereits jetzt enorm. Die Auslieferung beginnt bereits dieses Jahr. Zunächst erhält die Bundeswehr 360 Geräte für die integrierte Nachweisführung. Im Anschluss folgen 2.100 weitere bereits fest bestellte Laser-Licht-Module.

Bei dem ausgewählten Gerät handelt es sich um eine Version des Rheinmetall Laser-Licht-Moduls LLM-VarioRay der neusten Generation. Die Laser-Licht-Module werden an den Handwaffen vorrangig der infanteristisch und abgesessen kämpfenden Kräfte eingesetzt und dienen dazu, Ziele zu entdecken, zu identifizieren und zu markieren.

Das mit Halterung rund 250 Gramm leichte LLM-VarioRay lässt sich über eine MIL-STD 1913-Schiene/ STANAG 4694 an jedem Sturmgewehr einsetzen und kann über ein Triggerkabel bedient werden. Es verfügt über eine starke Weißlicht-Lampe, einen Rotlicht-Lasermarkierer, einen Infrarot-Lasermarkierer und einen elektrisch fokussierbaren Infrarot-Beleuchter. Die Lichtquelle lässt sich stufenlos per Drehschalter auswählen und regeln. Das Gerät verfügt über einen voll integrierten, werkseitig ausgerichteten Laserblock. Dieser Laserblock ermöglicht eine einfache Justierung und Ausrichtung an Visier und Waffe. Gemeinsam mit Nachtsicht- und Wärmebildgeräten können die deutschen Streitkräfte so ihre Aufträge über das gesamte Einsatzspektrum hinweg zu jeder Tages- und Nachtzeit und bei jedem Wetter erfüllen.

Die Produktfamilie LLM-VarioRay ist unter anderem auch Bestandteil des deutschen Soldatensystems „Infanterist der Zukunft – Erweitertes System (IdZ-ES)“ und dient ebenso in der British Army als Laser Light Module MK3 oder in der Schweizer Armee als Laser-Licht-Modul 19.

Rheinmetall bietet ein umfangreiches Portfolio an Infanterieausrüstung an, darunter verschiedene Ziel- und Beleuchtungsmodule. Diese wurden entwickelt, um den taktischen Einsatzwert moderner Handwaffen zu erhöhen. Ein weiteres Produkt ist unter anderem das LM-VTAL („Laser Module – Variable Tactical Aiming Laser“), welches bei den Spezialkräften der Bundeswehr eingesetzt wird. Rheinmetalls Ziel- und Beleuchtungsmodule sind mit allen gängigen Nachtsichtgeräten kompatibel und lassen sich mit der separaten modularen Rheinmetall-Waffenlampe „TL-MissionLight“ koppeln. Ein weiteres Spitzenprodukt aus dem Hause Rheinmetall ist der Entfernungsmesser/Ballistik-Computer „FCS-TacRay Ballistic“ für Scharf- und MG-Schützen.

 

Quelle: Rheinmetall AG (Bild undText)

 

 

Notfallmedizinischer Kofferaufbau der Firma Firma BINZ Ambulance- und Umwelttechnik GmbH

Neue Fahrzeuge für den Verwundetentransport

Bis zu 500 ungeschützte, geländegängige Verwundetentransportfahrzeuge
kann die Bundeswehr in den kommenden 15 Jahren beschaffen. Eine
entsprechende Rahmenvereinbarung hat das Bundesamt für Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) am
22.07.2021 mit der Firma Iveco Magirus AG geschlossen.

Ungeschützter Verwundetentransport geländegängig (UVT gl)
Ungeschützter Verwundetentransport geländegängig
(UVT gl)

In einer ersten Tranche sind 294 Fahrzeuge inklusive
Sanitätsausstattungen und Zubehör beauftragt. Die ersten
Serienfahrzeuge sollen Mitte 2022 an die Bundeswehr ausgeliefert
werden und der Truppe nach erfolgreicher Nachweisführung beginnend ab
dem ersten Quartal 2023 zur Verfügung stehen. Bis Ende 2027 soll der
Zulauf der nun beauftragten ersten Tranche abgeschlossen sein.

„Die Bundeswehr erhält ein hochgeländegängiges
Krankentransportfahrzeug mit einer modernen Sanitätsausstattung. Es
ist bestens ausgestattet, um die notfallmedizinische Erstversorgung
sowie den Transport verwundeter Soldaten sicherzustellen und darüber
hinaus einen wichtigen Beitrag in der zivilen Rettungskette zu
leisten.“, so der zuständige Projektleiter im BAAINBw, Jens Eckert.

Die Fahrzeuge stellen den Transport eines liegenden Patienten nach
den Grundsätzen des qualifizierten Verwundetentransportes im
Grundbetrieb wie auch in den Einsatzgebieten der Bundeswehr sicher.
Darüber hinaus erfüllen die Fahrzeuge die gesetzlichen Auflagen an
Unfallbereitschaften und sind somit ein wichtiger Bestandteil des
Einsatzspektrums der Flugunfallbereitschaften.

Zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben, auch abseits befestigter
Straßen und Wege, verfügen die allradgetriebenen Fahrzeuge mit hoher
Bodenfreiheit, einer hohen Watfähigkeit sowie der Ausstattung mit
Längs- und Quersperren über eine hohe Mobilität. Zur Sicherstellung
der uneingeschränkten notfallmedizinischen Versorgung verfügen die
Fahrzeuge über einen Kofferaufbau, der durch den wesentlichen
Unterauftragnehmer, Firma BINZ Ambulance- und Umwelttechnik GmbH, mit
einem dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden
sanitätsdienstlichen Ausbau sowie mit den entsprechenden
Sanitätsgeräten ausgestattet wird.

Notfallmedizinischer Kofferaufbau der Firma Firma BINZ Ambulance- und Umwelttechnik GmbH
Notfallmedizinischer Kofferaufbau der Firma Firma BINZ Ambulance- und Umwelttechnik GmbH

Ergänzend zum zivilen BOS (Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben) Funk werden die Fahrzeuge mit Schnittstellen zur
Aufnahme einer umfangreichen militärischen Funk- und
Führungsausstattung vorbereitet. Hierdurch ist es zukünftig möglich,
die Fähigkeiten der Fahrzeuge einsatz- und missionsspezifisch durch
Ausstattung mit militärischen Geräten für Truppen- und Bündelfunk,
Satellitenkommunikation, einer Schutzausstattung (Jammer) sowie eines
Führungssystems zu erweitern.

Mit dem Projekt „Ungeschützter Verwundetentransport geländegängig
(UVT gl)“ werden die in den 1980er Jahren beschafften und seit
einigen Jahren aufgrund stetig steigender Obsoleszenzen nur noch mit
Einschränkungen nutzbaren LKW 2t tmil gl („Zwotonner“) in den
Varianten KrKw (Krankenkraftwagen) und BAT (Beweglicher Arzttrupp)
ersetzt.

PIZ AIN

Personalveränderungen in militärischen und zivilen Spitzenstellen – Juli 2021

1. Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen

Im Mai 2021 wurde folgende Personalmaßnahme wirksam:
Streitkräftebasis:

Oberst i.G.im Generalstabsdienst Alfred MARSTALLER wurde Projektleiter Invictus Games 2023, Streitkräfteamt, Bonn.

Im Juni 2021 wurde folgende Personalmaßnahme wirksam:
Bundesministerium der Verteidigung:

Brigadegeneral Christian LEITGES, zuletzt Abteilungsleiter 1 Kommando Luftwaffe, Berlin, wurde Unterabteilungsleiter Planung I im Bundesministerium der Verteidigung, Bonn.

Im Juli 2021 wird folgende Personalmaßnahme wirksam:
Bundesministerium der Verteidigung:

Brigadegeneral Peter Joachim MIROW, Kommandeur Deutsch-Französische Brigade, Müllheim, wird Unterabteilungsleiter Führung Streitkräfte I im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin.

2. Personalveränderungen in zivilen Spitzenstellen

Im Mai 2021 wurde folgende Personalmaßnahme wirksamen wirksam.

Der bisherigen Vizepräsidentin des Bundessprachenamtes in Hürth, Maria-Anna WESSEL, wurde mit Wirkung vom 17. Mai 2021 die Leitung des Bundessprachenamtes übertragen. Sie folgt Präsident Dietmar Johannes ZIMMER, der im Januar 2021 verstorben ist.

Im Juli 2021 werden keine Veränderungen in zivilen Spitzenstellen wirksam.

 

Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: Presse- und Informationszentrum Personal

Schutzbedarfsmatrix für Landfahrzeuge der Bundeswehr

Landmobilität der Bundeswehr Schutz

Dieser Artikel ist der Vierte von fünf einer Reihe, der im Informationsheft des Blauer Bund e.V. fortgesetzt wird. [Red]

Seit der Annexion der Krim durch Russland und den anhaltenden Kampfhandlungen im Osten der Ukraine ist die regelbasierte euroatlantische Friedens- und Stabilitätsordnung offen infrage gestellt. Diese „Rückkehr“ zwischenstaatlicher Konflikte stellt eine zusätzliche sicherheitspolitische Herausforderung unserer Zeit dar, die sich nicht zuletzt auch wesentlich auf den Charakter möglicher zukünftiger Einsatzszenare der Streitkräfte auswirkt.

Für die Bundeswehr bringt das nach Jahren der ausschließlichen Konzentration auf Einsätze im Rahmen des Internationalen Krisenmanagements (IKM) die Notwendigkeit mit sich, nun zusätzlich die umfassende Befähigung zur kollektiven Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) zurückerlangen zu müssen.

Dazu ist es erforderlich, diesen Charakter insbesondere bezüglich LV/BV zu analysieren und spezifische Anforderungen abzuleiten. Dabei hat in Bezug auf den Erfolg der Operationsführung insbesondere der Aspekt Schutz der Operation einen sehr bedeutenden Stellenwert. Eine wesentliche Fragestellung richtet sich dabei auf die Art und die Intensität der Bedrohung und damit verbunden auch auf die Frage, mit welchem Schutz dieser zu begegnen ist. Dies wird absehbar auch für die Landmobilität zu einem fundamentalen Umdenken führen. Mit dem Konzept Landmobilität der Bundeswehr wird zum einen der bisher erfolgreich eingeschlagene Weg der Modernisierung bruchfrei fortgesetzt und zum anderen werden zukunftsweisende und klare qualitative Vorgaben gegeben. Diese sind die Leitplanken für den notwendigen Aufwuchs und die dringende Regeneration – u.a. auch mit Vorgaben zur Ableitung einer sinnvollen Gewichtung von geschützten zu ungeschützten Fahrzeugen. Dem elementaren Stellenwert im militärischen Kontext angemessen, ist Schutz eines von vier Gestaltungsfeldern dieses Konzepts und Schwerpunkt dieses Artikels.

 Begriff Schutz in Bezug auf Fahrzeuge

Militärische Fahrzeuge müssen einen nach Zweck, Risiko und Funktion abgestuften Schutzgrad aufweisen. Grundsätzlich sollte der Einsatz von Soldaten immer mit bestmöglichem Schutz erfolgen. Aus dieser singulären Überlegung heraus eine Vollausstattung der Bundeswehr mit geschützten Fahrzeugen abzuleiten, wäre jedoch aus mehreren Gründen nicht sinnvoll.

Zum einen sind die klassischen geschützten Fahrzeuge deutlich schwerer als die ungeschützten Varianten, was immer zu Lasten von Mobilität und Geschwindigkeit geht sowie regelmäßig einen höheren Verschleiß mit sich bringt. Auch die deutlich höheren Beschaffungskosten im Vergleich zu fähigkeitsbezogen gleichwertigen, ungeschützten Fahrzeugen machen schnell klar, dass eine Vollausstattung mit geschützten Fahrzeugen im Spannungsfeld der effizienten Nutzung von Ressourcen und auftragsgerechter Ausstattung nicht sachgerecht wäre.

Außerdem sind bei LV/BV neben rein konstruktiven Maßnahmen regelmäßig auch taktische Schutzmaßnahmen vorzusehen, welche die eigenen Wirkungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Fähigkeiten eines Gegners optimal zur Entfaltung bringen, um auf diese Weise das Schutzniveau der Fahrzeuge zu erhöhen. Es kommt demzufolge insbesondere bei LV/BV darauf an, unter anderem die eigene Wirkungsmöglichkeit mit hoher Priorität einzubeziehen. Der alte Grundsatz „Wirkung geht vor Deckung“ macht diesen bewährten Gedanken greifbar.

Schutz ist also als System sich ergänzender Maßnahmen und Mittel zu verstehen, das dem Erhalt der Handlungs- und Einsatzfähigkeit dient und so essentiell zur Landmobilität als wesentlicher Pfeiler in Landoperationen beiträgt.

Schutzbedarf

Für die LV/BV ergibt sich der Schutzbedarf aus dem konkreten Auftrag und der daraus abgeleiteten differenzierten Bedrohung. Die Ableitung erfolgt regelmäßig als Kombination der zu erwartenden Bedrohungsart (Bedrohungscluster) und der Einsatzdauer/-häufigkeit innerhalb dieses Bedrohungsclusters.

Der zu erwartende Zeitraum, in dem ein Fahrzeug einer spezifischen Bedrohung ausgesetzt ist, unterscheidet den dauerhaften, den überwiegenden und den punktuellen Einsatz der jeweiligen Kräfte im entsprechenden Bedrohungscluster. Ein dauerhafter Einsatz ist gegeben, wenn der Kernauftrag durchweg im angegebenen Bedrohungscluster erfüllt wird. Unter überwiegendem Einsatz ist zu verstehen, dass der Kernauftrag dazu zwingt, sich regelmäßig und für längere Zeit in dem angegebenen Bedrohungscluster aufzuhalten. Bei punktuellem Einsatz ist ein zeitlich eng begrenzter Aufenthalt möglich, aber nicht Teil des Kernauftrags.

Es sind grundsätzlich also die Fragen „Welcher Bedrohung bin ich ausgesetzt?“ und zusätzlich „Wie lange bin ich dieser Bedrohung ausgesetzt?“ zu beantworten. Daraus ergibt sich ein abgestufter Schutzbedarf von „höchstem Schutz“, „hohem Schutz“, „niedrigem Schutz“ bis „ungeschützt“.

Nach Ableitung des grundsätzlichen Schutzbedarfes ist zu entscheiden, welche Maßnahmen geeignet sind, um den ermittelten Bedrohungen angemessen zu begegnen und damit das notwendige Schutzniveau zu erreichen.

Schutzniveau

Schutzbedarfe können u. a. konstruktiv durch Maßnahmen gemäß den unterschiedlichen Schutzklassen nach dem NATO Standardization Agreement (STANAG) 4569 gedeckt werden. Dies ist die vermutlich gängigste Maßnahme, da es sich um passiven Schutz durch Panzerung handelt. Hierbei sind bezüglich der Schutzklassen ballistischer Schutz, Minenschutz und Schutz gegen Improvised Explosive Devices (IED) zu betrachten. Niedriger Schutz kann prinzipiell auch mit modularen Schutzelementen erreicht werden, während hoher und höchster Schutz in aller Regel eines integrierten Schutzansatzes bedarf.

Diese Panzerungsmaßnahmen sind jedoch bei weitem nicht die einzigen Maßnahmen zum Erreichen eines adäquaten Schutzniveaus, zudem sind sie meist sehr teuer und reduzieren aufgrund des vergleichsweise hohen Gewichts auch die Mobilität und die Zuladungsreserven für mögliche weitere Fähigkeiten. Die Agilität eines Fahrzeuges wird jedoch durch ein geringes Leistungsgewicht erreicht. Daher sinken bei unveränderten Leistungsdaten Agilität, Mobilität und Nutzlast, sobald die Masse durch Schutzkomponenten am Fahrzeug steigt. Für die Mobilität sind sowohl Aspekte einer Befahrbarkeit verschiedener Oberflächenprofile (z. B. Befahrbarkeit von (feuchten) Böden mit reduzierter Tragfähigkeit) als auch Einschränkungen bei der Verlegefähigkeit (z. B. hinsichtlich Größe und Gewicht) zu betrachten. Es geht beim Thema Schutz also auch um die möglichen Einsatzoptionen eines Fahrzeugs.

Ergänzend oder wenn das abgeleitete notwendige Schutzniveau nicht alleine durch Maßnahmen entsprechend STANAG 4569 systemverträglich erreicht werden kann, können weitere Schutzfaktoren zum Erreichen des erforderlichen Schutzniveaus beitragen. Diese sind bspw. Bewaffnung, aktive Schutzsysteme, Wirkmittelwerfer, (multispektrale) Silhouettenreduzierung, Schutzzeichen, Geländegängigkeit und taktische Verfahren.

Entscheidend für das Erreichen des angestrebten Schutzniveaus ist demzufolge das Gesamtsystem, das die konstruktiven Maßnahmen zur Härtung/Panzerung und alle weiteren auf die spezifische Bedrohung bezogenen Schutzfaktoren umfasst. Nur durch die unterschiedliche Gewichtung all dieser Aspekte zur Herstellung eines adäquaten Schutzniveaus der Landfahrzeugflotte ist die bestmögliche Ausstattung erreichbar.

Es bleibt festzuhalten, dass Wirkung und Auftragserfüllung bei LV/BV stets Vorrang haben, Risiken daher gegebenenfalls hinzunehmen sind. Ein angemessenes Schutzniveau hilft jedoch, diese Risiken deutlich zu reduzieren und damit wiederum zum Gesamterfolg beizutragen.

Gesamtsystem Schutz

Unter Schutz sind alle Maßnahmen und Mittel zur Begegnung von Bedrohungen, insbesondere durch gegnerische Einwirkung, sowie zum Erhalt der eigenen Handlungsfähigkeit und der Einsatzfähigkeit eigener Kräfte und Mittel zu verstehen. Im Schwerpunkt sollen Aufklärung, Zielerfassung, Treffer, Durchschlag und Wirkung im getroffenen Ziel durch gegnerische Kräfte verhindert werden. Mögliche Kollateralschäden sind in die eigene Bewertung mit einzubeziehen. Der Schutzbedarf eigener Kräfte kann an der Führungs-, Aufklärungs- und Wirkungsfähigkeit möglicher Gegner gemessen werden. Schutz besteht somit aus einem integralen System von Maßnahmen in Abhängigkeit von und im Spannungsfeld zwischen Auftragslage und Bedrohung.

Dabei ist Schutz wie folgt zu differenzieren:

  • Indirekter Schutz zielt auf Verfahren und organisatorische Maßnahmen, um das Auftreten einer Bedrohung schon im Vorfeld zu verhindern oder deren Wirksamkeit zu minimieren.
  • Direkter Schutz besteht aus aktiven und passiven Schutzmaßnahmen bei vorhandenen Bedrohungen:
    • Aktiver Schutz zielt auf Vorbeugung, Vereitelung oder Verhinderung von Maßnahmen gegnerischer Kräfte.
    • Passiver Schutz hat die Eingrenzung der Wirksamkeit eines Angriffs bzw. seiner Folgen zum Ziel und wird vor allem durch Ausbildung, eine bedrohungs- und gefährdungsgerechte persönliche Schutzausstattung, taktische Beweglichkeit, materielle Schutzmaßnahmen (einschließlich geschützter Plattformen) und widerstandsfähige Infrastruktur erreicht. Er muss dort greifen, wo aktiver Schutz fehlt oder unwirksam ist bzw. nicht ausreicht.

Indirekter Schutz ist am wirksamsten, je höher die Ebene ist, die solche Rahmenbedingungen vorgibt. Strategisch können so langfristige und organisationsdurchdringende Maßnahmen greifen (bspw. durch Aus- und Weiterbildung). Auf taktischer Ebene werden diese Maßnahmen viel konkreteren Charakter haben, und zwar als unmittelbare, angemessene Antwort auf die vermutete Absicht des Opponenten, aber eben keine systemübergreifende Gültigkeit haben.

Besonders in einer auf Initiative zielenden Operationsführung sind auf allen Ebenen Maßnahmen des aktiven Schutzes grundsätzlich vorrangig gegenüber Maßnahmen des passiven Schutzes.

Die verschiedenen Maßnahmen von Schutz sind interdependent, bilden ein Gesamtsystem und sind deshalb umfassend zu betrachten.

Landfahrzeuge können mit baulichen Elementen passiven Schutz gewährleisten, etwa in der Art eines Zwiebelschalenprinzips. Zuerst soll die Entdeckbarkeit und Identifizierbarkeit gemindert werden, da damit die Zielauffassung des Gegners erschwert wird. Falls es dennoch zur Auslösung eines kinetischen Penetrators – also klassisch zu einem Beschuss – gekommen ist, sollen sich treffervermeidende Komponenten schützend auswirken. Ist deren Erfolg nicht gegeben, muss die Wirkung vermindert, also am besten ein Durchschlag verhindert werden. Und als innerster Kern dieser Zwiebelschale bleibt, zumindest einen Totalausfall zu verhindern bzw. ein Überleben der Insassen und die weitere, wenn auch eingeschränkte, Nutzbarkeit des Fahrzeugs zu sichern.

 Zielkonflikt Schutz und Mobilität

Um für Streitkräfte die bestmögliche Ausstattung auch bei Landfahrzeugen zu erreichen, gilt es ganz besonders, das Spannungsfeld zwischen Schutz und Mobilität auf der Suche nach Optimierungen im Auge zu behalten.

Schon bei der Konfiguration und späteren Konstruktion von Fahrzeugen stellt dieses vielleicht die größte technische Herausforderung dar. Ziel ist es, hohe Mobilität und bedrohungsgerechten, einsatzoptimierten Schutz des Fahrzeugs und seiner Besatzung in einem ausgewogenen Verhältnis zu vereinen. Wie aufgezeigt, benötigt passiver Schutz durch Panzerung regelmäßig viel Masse, was immer zulasten von Agilität, Mobilität und Nutzlast geht.

Daher ist es sinnvoll, Fahrzeugsysteme abgestuft und bestmöglich angepasst auf den vorgesehenen Einsatzzweck auszustatten. Dabei ist insbesondere unter Berücksichtigung des Familiengedankens auch die Möglichkeit zu betrachten, ungeschützte Fahrzeuge für den Betrieb Inland einzusetzen, die mit skalierbarem Schutz gehärtet oder – im Falle von LKW – darüber hinaus für den Einsatz mit geschützten Fahrerhäusern ausgestattet werden können.

Die Fähigkeit, sich gegen Angriffe zur Wehr zu setzen, ist neben Panzerung, Tarnung und dem Vermögen, sich gegnerischer Bedrohung durch eine hohe taktische Beweglichkeit zu entziehen, essentieller Bestandteil des Gesamtsystems Schutz. Folgerichtig muss auch die Bewaffnung beim Abwägen von Schutzmaßnahmen mit einbezogen werden.

Mit Priorität auf der Erfüllung des Kernauftrages sind die zur Wahl stehenden Maßnahmen effektiv auszubalancieren. Eine gezielte und gewichtete Kombination aller Mittel (bspw. Bewaffnung, aktive Schutzsysteme, Maßnahmen zur Silhouettenverkleinerung und taktische Verfahren) liefert demzufolge den bestmöglichen Beitrag zur Erhöhung des Schutzniveaus.

Eine Landmobilität, die dieses Verständnis des Gesamtsystems Schutz mit Leben füllt, leistet einen wichtigen Beitrag, dass Deutschland auch in Zukunft in der Lage sein wird, seinen sicherheitspolitischen Verpflichtungen gemäß Grundgesetz und auch innerhalb der verschiedenen Bündnisse, wie NATO und EU, angemessen nachzukommen.

Autor und Abbildungen: Oberstleutnant i.G. Daniel Gerlach, BMVg Plg II 5