Blauer Bund bestätigt Herrn Generalmajor Funke als Präsidenten
Am 04. November fand die Mitgliederversammlung des Blauer Bund e.V. in BONN statt. Die rund 50 teilnehmenden Mitglieder fanden sich unter anderem zusammen um den Vorstand neu zu wählen.
Satzungskonform hatte der Vorstand des Blauen Bundes (bB) bereits im Januar 2021 über die Ergänzung des Vorstandes durch Herrn Generalmajor (GenMaj) Gerald Funke als Präsidenten des Vereins abgestimmt. Um regelkonform zu handeln bedurfte es der Bestätigung dieses Schrittes durch die Mitgliederversammlung, die während der anschließenden Wahl auch erfolgte. Notwendig wurde die Personalveränderung durch die Versetzung in den Ruhestand von Herrn GenMaj a.D. Volker Thomas, gepaart mit der Überzeugung des Vorstandes, dass dem Verein stets ein aktiver Soldat vorstehen soll, der von einem Ehemaligen als Vizepräsident unterstützt wird.
Zu Beginn der Veranstaltung ging GenMaj Funke nach der Vorstellung seiner Person auf die Vorstandsentscheidung ein, die Informationsveranstaltung 2021 abzusagen. Und das, obwohl es bei der Vorbereitung gelungen war ein hervorragendes Programm mit hochrangigen Vortragenden auf die Beine zu stellen. Die Unsicherheiten und die bereits bestehenden Auflagen am Austragungsort hätten zu viele Risiken und Einschränkungen mit sich gebracht. Ein Entschluss, der sich angesichts der folgenden Lageentwicklung als weise herausgestellt hat. Dennoch wird der Verein an der Durchführung der Informationsveranstaltung in Zukunft festhalten. „Sie ist unser Aushängeschild und ein wirksames Mittel zur Vernetzung und Werbung für neue Mitglieder“ so der Präsident.
Im Weiteren berichtete GenMaj Funke über die Aktivitäten des Vereins, die trotz der Pandemielage stattfanden. Er hob dabei die Mitarbeit im Beirat der Reservisten, die werbewirksamen Bestpreisverleihungen an den Schulen in Garlstedt und Aachen sowie das umfangreiche Informationsangebot durch Webseite, Newsletter und Informationsheft des bB hervor. Nicht zuletzt darauf führte der Präsident den kaum merklichen Rückgang der Mitglieder um nur 18 Personen auf 1136 Mitglieder zurück. Ein Mitgliederverlauf von dem viele andere Vereine heutzutage nur träumen können.
Vorstand neu gewählt
Die anschließende Wahl des Vorstandes brachte folgendes Ergebnis:
Präsident: Generalmajor Gerald Funke
Vizepräsident: Oberst a.D. Thomas Mönninghoff
Schatzmeister: Oberstabsfeldwebel a.D. Volker Zarth
Schriftführer: Stabshauptmann Frank Buerschaper
stv Schatzmeister: vakant
stv Schriftführer: Leutnant Alexander Schwickert
Redakteur: Oberstleutnant Roman Schlosser
Webmaster: Oberstabsfeldwebel a.D. Volker Zarth
Beisitzer: Oberstleutnant Norman Willared
Beisitzer: Oberstleutnant a.D. Joseph Steibel
So brachte die Wahl neben der Bestätigung des Präsidenten auch den Wechsel des Vizepräsidenten hervor. Oberst a.D. Joachim Schaprian der auf eine außerordentlich lange und sehr verdiente Zeit im Vorstand des bB zurückblicken kann, stellte sein Amt wie angekündigt zur Verfügung. Herr Oberst a.D. Mönnighoff wird nun die Aufgabe des Vizepräsidenten übernehmen. Weitere Neuzugänge im Vorstand sind Herr Leutnant Schwickert und Herr Oberstleutnant Willared.
Satzungsänderung beschlossen
Aus den Erfahrungen der Pandemie hat auch der bB seine Lehren gezogen. Konsequenterweise wurde deshalb die Satzung so angepasst, dass zukünftig die Vorstandsarbeit und die Mitgliederversammlung auch in digitaler Form oder als hybride Veranstaltung abgehalten werden können. Näheres dazu wird anpassungsfähig und aktuell in der Geschäftsordnung des Vereins ausgeführt werden.
Verdiente Mitglieder ausgezeichnet
Für überdurchschnittliches und langjähriges Engagement für den bB wurde beschlossen, Herrn Carsten Leopold die Ehrennadel in GOLD verliehen. Die Verleihung wurde wenige Tage später an der Logistikschule der Bundeswehr in Garlstedt durchgeführt (Besondere Ehrung in der Kameradschaft Nordwest).
Der langjährige Beauftragte der Bundesgeschäftsstelle Herr Oberstabsfeldwebel a.D. Kunibert Matheis wurde für seine Verdienste um den Verein zum Ehrenmitglied ernannt. Er führte zuletzt über 15 Jahre die Geschicke der Bundesgeschäftsstelle als Bundesgeschäftsbeauftragter. Diese Aufgabe wird er Ende Februar 2022 an seinen Nachfolger Oberstabsfeldwebel Wolfgang Jahn übergeben, den er bei dieser Gelegenheit vorstellte.
Zu guter Letzt wurde dem ehemaligen Präsidenten Herrn GenMaj a.D. Volker Thomas eine Auszeichnung zuteil. Wegen seiner großen Verdienste in der vier Jahre andauernden Führung des Vereins wurde er zum Ehrenmitglied ernannt.
Mit einemVersprechen, einem Appell und einer Ankündigung beschloss GenMaj Funke die Mitgliederversammlung. „Wir werden den bB in die Zukunft führen, aber wir brauchen ihr Engagement. Werben sie vor allem junge Menschen als Mitglied in unserem Verein! Ich hoffe wir sehen uns alle am 03. und 04. November 2022 in Garlstedt bei der nächsten Mitgliederversammlung mit Informationsveranstaltung.“
Zulassungsrechtliche Herausforderungen im Genehmigungsprozess von automatisierten bzw. autonomen Fahrzeugen und Systemen der Bundeswehr
In der Konzeption der Bundeswehr wird die herausgehobene Bedeutung unbemannter Systeme hinsichtlich des Potentials für Einsatzperspektiven und die Fähigkeitsentwicklung festgestellt. Sowohl das Heer als auch die Streitkräftebasis planen automatisierte Landsysteme für die unterschiedlichsten Fähigkeiten. Das Potential ist vielfältig. Wenn ursprünglich ein ggf. möglicher geringerer Personaleinsatz für bestimmte Aufgaben im Fokus stand, lässt die Nutzung solcher Systeme dem Stand der Technik folgend insbesondere im „Teaming“ zwischen Mensch und Maschine deutliche Vorteile erwarten, die den militärischen Nutzen erheblich erweitern können.
Der technologische Fortschritt auf dem Weg zum automatisierten Fahren ist rasant und Forschungsprojekte zeigen immer wieder was zukünftig möglich sein kann. Der Fokus der Forschungsprojekte liegt hierbei auf der grundsätzlichen Demonstration einer Fähigkeit. Im Rahmen dieser Projekte wird die Fähigkeit in einem oft eng definierten Umfeld demonstriert. Eine zuverlässige Funktion und ein sicherer Betrieb sind damit im Regelfall noch nicht gegeben. Die Absperrung des Demonstrationsbereiches, Not-Aus-Einrichtungen und ähnliche Maßnahmen dokumentieren dies. Ist eine Fähigkeit technologisch umsetzbar, muss eine Weiterentwicklung erfolgen, um einen robusten und sicheren Einsatz außerhalb des „Labors“ zu ermöglichen.
Für die Nutzung dieser technologischen Innovationen müssen die äußeren Sicherheitsmaßnahmen soweit reduziert werden können, dass ein Einsatz in der Truppe für den jeweils vorgesehenen Zweck verantwortbar wird – oder anders ausgedrückt: Es ist der Nachweis für ein Dienstfahrzeug (DFzg) zu erbringen, dass dieses sicher im Kraftfahrbetrieb im gesamten vorgesehenen Einsatzspektrum eingesetzt werden kann.
Genehmigungsprozess zur Erlangung einer militärischen Betriebserlaubnis
Dazu ist im Beschaffungsprozess die Feststellung der sicheren Inbetriebnahme (FSI) als eine Grundlage für die durch die Projektleitung zu erteilende Genehmigung zur Nutzung (GeNu) vorgesehen. Eine unumgängliche Voraussetzung für eine GeNu von Landsystemen ist eine vorhandene militärische Betriebserlaubnis.
Die Zulassung zum Straßenverkehr ist dann nur der auf der Betriebserlaubnis basierende, formale Akt der Zuteilung von Kennzeichen und der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung.
Die Rechtsgrundlage für den gesamten Zulassungsprozess ist das Straßenverkehrsgesetz mit seinen nachgeordneten Verordnungen in Verbindung mit den internationalen Verordnungen, Richtlinien und Regelungen. Diese Rechtsgrundlagen billigen Dienstfahrzeugen der Bundeswehr wegen deren besonderen Einsatzzweckes unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zu. Zuständig für die Erteilung der militärischen Betriebserlaubnis für den Straßenverkehr und für den sicheren Kraftfahrbetrieb auch abseits öffentlicher Straßen ist der Leiter Kraftfahrwesen der Bundeswehr (Ltr KfWBw). Er genehmigt Ausnahmen und erteilt ggf. notwendigen Auflagen.
Voraussetzung für die Nutzung dieser Ausnahmemöglichkeiten sind die dringende Notwendigkeit zur Erfüllung des hoheitlichen Auftrages und die gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), als wichtigste Grundlage zur Erteilung der Betriebserlaubnis, sind die Bauvorschriften zum sichern Betrieb des Gesamtsystems festgelegt.
Hierdurch ergibt sich auch die Schnittstelle zur Kraftfahrerin bzw. zum Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw). Damit diese mit ihren Fähigkeiten (Wahrnehmung, Bewertung des Umfeldes, Fahrentscheidung und Umsetzung) auf Basis der Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und im taktischen Einsatz sicher handeln können. Klassischerweise wird hier eine klare Trennung zwischen den Aufgaben des Menschen (KfBw) und der Maschine (DFzg) vorgenommen. Die Kraftfahrer erfüllen ihren Auftrag, das Fahren von A nach B, planen dafür ihre Route und stellen auf dem Weg dorthin das richtige Verhalten nach den Verkehrsregeln bzw. taktischen Regeln und die richtige Bedienung sicher. Ihnen obliegt die Verhaltenssicherheit.
Das Fahrzeug stellt das technische System zur Umsetzung des Fahrerwunsches dar, es muss also technisch sicher sein. Zudem muss es sicher bedienbar sein und erwartungskonform funktionieren.
Durch den Einsatz von Sichtsystemen und Automatisierung bis hin zum unbemannten System verschiebt sich die Schnittstelle zwischen Fahrer und Fahrzeug. Im Falle des Einsatzes von Sichtsystemen zum Fahren (z. B. Kamera-Monitorsysteme (KMS) oder Nachtsichtsysteme) können die Kraftfahrer ihre vorhandenen Fähigkeiten nicht mehr voll zur Erlangung des Situationsbewusstseins einsetzen. Im Falle der Automatisierung übernimmt Dienstfahrzeug einzelne oder alle Handlungsentscheidungen vom Kraftfahrer der Bundeswehr. Die Einfachsten sind dabei das Abstandhalten – also Beschleunigen oder Bremsen oder das Spurhalten – also die Lenkimpulse. Wenn über automatisiertes oder unbemanntes automatisiertes Fahren im eigentlichen Sinne gesprochen wird, muss sich das Fahrzeug sicher entsprechend der Verkehrsregeln verhalten und die Entscheidungen ebenso gut treffen, wie es gute Fahrerinnen und Fahrer könnten.
Der künftige Genehmigungsprozess muss daher die technische Sicherheit und die vormals dem Kraftfahrer der Bundeswehr zugeordnete Verhaltenssicherheit des Gesamtsystems beinhalten. Dieses Gesamtsystem besteht, je nach Automatisierungsgrad, aus dem Dienstfahrzeug und dem Kraftfahrer, ggf. mit Unterstützung der Besatzung oder dem Fahrzeug allein. Bei vernetzten Systemen kann dies auch das Zusammenspiel mehrerer Fahrzeuge beinhalten.
Die technische Sicherheit des Dienstfahrzeuges
Die technische Sicherheit wird deutlich komplexer, denn die sicherheitsrelevanten mechanischen Bestandteile nehmen nur minimal ab. Der Einsatz von Elektronik und Software steigt hingegen exponentiell. Daher wird die technische Sicherheit zunehmend in eine risikobasierte Bewertung übergehen, die ein strukturiertes Vorgehen und eine Qualitätssicherung aller Maßnahmen schon in der Entwicklung erfordert. Hierzu werden aktuell entsprechende in folgender Abbildung dargestellte zivile Normen (weiter-) entwickelt, um ein ausreichendes Maß an Sicherheit zu erreichen.
Jeder Risikobewertung liegt ein vorgesehener Verwendungszweck und Daten aus dem Nutzungsprofil zu Grunde – daran fehlt es bei neuen Technologien sehr häufig. Der Verwendungszweck und die Daten aus der Nutzung können ganz erhebliche Auswirkungen auf den Entwicklungsprozess haben. Ein Fehler in einer Automatisierungsfunktion, der in einer bestimmten Situation zu schweren Verletzungen führen kann, wird hinsichtlich des Risikos und der daraus abzuleitenden Maßnahmen komplett anders bewertet, wenn diese Situation ständig vorkommt oder nur sehr selten. Hier müssen neue Bewertungsfähigkeiten geschaffen werden, die zu einem teilweise organisationsbereichsübergreifenden Genehmigungsprozess, z.B. Feststellung der Automotive IT-Safety (IT-Sicherheit und Cybersecurity in (vernetzten) Fahrzeugen) durch den Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum (CIR), führen.
Die funktionale Sicherheit wird heute bereits hinsichtlich der Waffenanlage betrachtet. Eine Bewertung der funktionalen Sicherheit des Fahrgestells war mangels sicherheitskritischer Elektronik bisher nicht notwendig. Dies ist mit neuen Technologien allerdings unumgänglich. Im Rahmen der funktionalen Sicherheit wird die Auswirkung eines möglichen Funktionsausfalls bewertet und Maßnahmen zur Vermeidung von systematischen Fehlern oder zufälligen Systemausfällen umgesetzt. Dafür ist für Fahrzeuge die Anwendung der Verfahren und Prozesse der ISO 26262 durch Hersteller und den öffentlichen Auftraggeber (öAG) im jeweiligen Zuständigkeitsbereich unumgänglich.
Teilsysteme eines Dienstfahrzeuges und Dienstfahrzeuge untereinander tauschen künftig mehr Daten aus und werden vernetzt sein. Daher wird eine Gesamtsystembetrachtung notwendig. Dafür werden bisher nicht ausreichend vorhandenen Fähigkeiten zur Aufstellung der Anforderungen und zur Bewertung von Sicherheitskonzepte im Bereich des öAG und des Zentrums für Kraftfahrwesen der Bundeswehr erforderlich. Die Vernetzung der elektronischen Teilsysteme in einem Dienstfahrzeug und mit anderen Dienstfahrzeug, möglicherweise auch Luftfahrzeugen, erhöhen die Schnittstellen über die Cyberangriffe möglich werden. Diese werden zum Sicherheitsproblem für den Kraftfahrbetrieb und den taktischen Auftrag. Das Auffinden und Schließen von Sicherheitslücken gehört dabei ebenso zur Cybersecurity, wie der qualifizierte Entwicklungsprozess, um Sicherheitslücken erst gar nicht entstehen zu lassen.
Die Grundlage des heutigen Genehmigungsprozesses ist das „Einfrieren“ des Konstruktionsstandes, inklusive der zugehörigen Softwareversionen, als Basis für die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Eine erteilte Betriebserlaubnis hat nur Gültigkeit für genau diesen Konstruktionsstand mit genau dieser Software. Eine zusätzliche Herausforderung ist daher in der künftigen, zwingenden Notwendigkeit zu sehen, aus Sicherheitsgründen notwendige Software – Updates unverzüglich vorzunehmen (over the air (OTA)). Gleichzeitig muss für jedes Update sichergestellt sein, dass das Gesamtsystem weiterhin den Vorschriften entspricht und somit seine Betriebserlaubnis erhalten bleibt.
Die Safety Of The Intended Functionality (SOTIF) rundet die Sicherheitsbetrachtung ab, indem systematisch die Gebrauchssicherheit bewertet wird, damit es bei dem sogenannten „bestimmungsgemäßen Gebrauch“ oder zu erwartenden Fehlgebrauch „nur noch“ zu tolerierbaren Restrisiken kommt. Ziel ist es die Wahrscheinlichkeit von bekannten und unbekannten unsicheren Systemzuständen ausreichend zu reduzieren.
Die beschriebenen Tätigkeitsfelder sind im Genehmigungsprozess neu benötigte Fähigkeiten. Da die bisherigen konventionellen Begutachtungsbestandteile bleiben, ist die zusätzlich benötigte Bewertungsfähigkeit mit den derzeit ausgeplanten personellen und materiellen Ressourcen nicht abdeckbar.
Die Verhaltenssicherheit des Gesamtsystems
Die Verhaltenssicherheit lässt sich nach dem heutigen Stand der Forschung nur durch den Vergleich mit den Entscheidungen und Handlungen von menschlichen Fahrern in der gleichen Situation nachweisen. Dabei ist ein hochautomatisiertes unbemanntes Dienstfahrzeug als ausreichend sicher einzustufen, wenn es alle Situationen mindestens genauso sicher absolviert, wie dies ein erfahrener Kraftfahrer der Bundeswehr leisten würde. Daraus resultiert, dass das Gesamtsystem (KfBw + DFzg oder nur DFzg) alle Situationen mehrfach reproduzierbar durchfahren muss und die Fahrten vergleichend mit dem konventionellen System mit menschlichem Fahrer und unveränderter Schnittstelle zum Fahrzeug bewertet werden. Hierbei sind alle Umgebungsvarianten (Beispiel: einfache bis komplexe Kreuzung, wenig Verkehr bis komplexe Verkehrssituation, einfaches Gelände bis zum Gebirge, usw.), sowie alle Witterungs- und Betriebsbedingungen zu berücksichtigen. Das daraus resultierende Fahrsituationskollektiv ist so groß, dass es nicht alleine durch reale Fahrten abdeckbar ist. Dies gilt insbesondere im Bereich der Bundeswehr, da die im Rahmen des Rüstungsprozesses zur Verfügung stehende Anzahl an Nachweisfahrzeugen im Regelfall sehr gering ist.
Dennoch sind alle Einzelszenare inklusive der änderbaren Parameter zu erstellen, Bewertungskriterien zu entwickeln, in einer Datenbank zu erfassen und im Rahmen der Nachweisführung anzuwenden. Dabei ist im ersten Schritt das regelkonforme Verhalten der Beteiligten zu Grunde zu legen. In einem zweiten Schritt ist die Verhaltenssicherheit auch bei Fehlverhalten des Umfeldes sicherzustellen und notwendiges „eigenes“ Fehlverhalten abzusichern. Ein einfaches Beispiel hierfür ist ein ausgefallenes Fahrzeug in der eigenen Fahrspur und Fahrbahnbegrenzungen, die einen Spurwechsel grundsätzlich verbieten. Die Erstellung dieses umfassenden Fahrsituationskollektivs ist eine drängende, aufwändige und nicht zu unterschätzende Aufgabe, bei der insbesondere die militärischen Besonderheiten zu berücksichtigen sind.
Der künftige Genehmigungsprozess im Bereich der Verhaltenssicherheit muss ein hohes Maß an virtuellen Methoden enthalten, die durch reale Fahrten in einer dynamischen Testumgebung und Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr sowie im Gelände, ggf. mit Sicherheitsfahrer, validiert und ergänzt werden. Zwingende Voraussetzung für die Nutzbarkeit der Ergebnisse aus der Simulation im Genehmigungsverfahren ist der ausreichende Nachweis, dass die Simulation hinreichend der Realität entspricht. Es wird daher ein digitaler Zwilling für das Dienstfahrzeug, die Sensorik, die Automatisierungssysteme und die Umgebung benötigt. Auch nach Erteilung der Betriebserlaubnis ist eine Überwachung in der Nutzung zu etablieren, die zusätzlich dem Prozess der (langfristigen) Nachweisführung zuzuordnen ist. Dies wird auf dem zivilen Markt ebenso umgesetzt und die Daten voraussichtlich im Wesentlichen durch den Hersteller gesammelt und ausgewertet – ein Aspekt, der unter militärischen Gesichtspunkten ggf. anders gehandhabt werden muss.
Zur Umfelderkennung und zur Bewertung des potentiellen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer ist absehbar, dass künstliche Intelligenz (KI) zum Einsatz kommen wird. Die KI errechnet mit den Daten der Umgebung, basierend auf den implementierten Algorithmen auf Grundlage der „Lerndaten“[1], ein Ergebnis, welches dann in eine Handlungsentscheidung für das Fahrzeug umgesetzt wird. Dabei wächst die Ergebnisgüte idealerweise mit der Erhöhung der Lerndaten. Im Gegensatz zu konventioneller Software kann dabei nicht jeder einzelne Schritt geprüft werden. Es ist mit einer Blackbox zu vergleichen, bei der das Ergebnis, nicht aber der Entscheidungsweg bewertet werden kann. Insofern gibt es durchaus Parallelen zum menschlichen Fahrer. Auch dieser trifft eine Entscheidung auf Basis der Umgebungswahrnehmung und seines Fahrziels bzw. Auftrages. Neben der konkreten Umgebungserfassung sind die Lerndaten dabei üblicherweise langjährige Erfahrungen im Straßenverkehr als Fußgänger und Radfahrer, vom Kleinkind bis zum Erwachsenen. Darüber hinaus bilden die Kenntnis und das Erlernen der Anwendung der Regeln im Straßenverkehr, sowie ein ausreichendes Training mit einer Fahrzeugart und einem konkreten Fahrzeug mit abschließender Fahrprüfung die Grundlage des sicheren Führens eines Dienstfahrzeuges.
Basis für eine für den Kraftfahrbetrieb nutzbare künstliche Intelligenz muss ein vergleichbarer „Erfahrungsschatz“ sein. Die unverzichtbare Grundlage für den Einsatz künstlicher Intelligenz sind umfangreiche Daten. Diese müssen gewonnen und ggf. aufbereitet, gespeichert und für den richtigen Einsatz- oder Lernzweck bereitgestellt werden können. Dies erfordert ein systematisches Datenmanagement und eine Dateninfrastruktur in der Bundeswehr, welche noch geschaffen werden muss.
Notwendige Voraussetzungen
Basierend auf dem oben genannten Fahrsituationskollektiv müssen Software, Hardware, das Gesamtsystem, bestehend aus Dienstfahrzeug und Kraftfahrer alle relevanten Fahrsituationen in der Simulation absolvieren. Die dafür notwendigen personellen, materiellen und infrastrukturellen Voraussetzungen sind erst noch durch die Bundeswehr zeitnah zu schaffen. Die dynamische Testumgebung (urban und Gelände) muss die Möglichkeit der Darstellung der Fahrsituation inklusive bewegter Objekte, Verkehrsteilnehmer oder taktischer Komponenten ermöglichen und zudem besondere militärische Rahmenbedingungen ermöglichen. Beispiele hierfür sind das Zu- und Abschalten von Kommunikationsnetzen, Cyberangriffe und Maßnahmen des elektronischen Kampfes. Zur Dokumentation und Auswertung ist eine Ausstattung zur Positions- und Messdatenerfassung und zum Handling großer Datenmengen erforderlich. Die Infrastruktur muss die Darstellung des Fahrsituationskollektivs und darüber hinaus die Funktionsprüfung des zu untersuchenden Systems ermöglichen, zumindest soweit dies für die Durchführung der dynamischen Tests notwendig ist. Eine Kombination mit Simulationsanteilen ist dabei anstrebenswert.
Wie aus vorstehender Abbildung ersichtlich, werden bereits in der vorangestellten Untersuchungsphase umfangreiche Ressourcen im Hinblick auf Personal und Haushaltsmittel für Forschung und Testentwicklung notwendig. Zudem ist die Zusammenführung der in unterschiedlichen Dienststellen vorhandene Fachexpertise notwendig sowie diese zu bündeln und zu koordinieren. Da schon begonnene Projekte die genannten neuen Technologien nutzen werden, ist es erforderlich die benötigte Bewertungsfähigkeit so schnell wie möglich aufzubauen.
Fazit:
Die Automatisierung von Fahrfunktionen bis hin zu autonomen Fahrzeugen erfordert einen neuen Genehmigungsprozess zur Erlangung einer militärischen Betriebserlaubnis. Bereits bei der Risikobewertung muss das Zentrum für Kraftfahrwesen der Bundeswehr als Genehmigungsbehörde in die Projektarbeit einbezogen werden. Die Entwicklung und der Nachweis einer hinreichenden Systemsicherheit umfassen die Bewertungen in einer Kombination aus Simulationen und Fahrversuchen. Hierbei muss das Fahrzeug, sowie die Sensorik als digitaler Zwilling in der Simulation abgebildet werden. Die Fahrversuche müssen mit Sicherheitsfahrer in einer dynamischen Testumgebung, im Straßenverkehr und im taktischen Einsatz erfolgen.
Die zur Nachweisführung zwingend benötigten Fähigkeiten wurden durch das ZKfWBw bereits angezeigt. Um die Aspekte einer Genehmigung schon in der Projektierung zu berücksichtigen, muss mit dem Aufbau der Bewertungsfähigkeit umgehend begonnen werden, damit die fachlich zuständigen Stellen, die Bedarfsträger, forschende Institutionen in einem übergreifenden Ansatz hierzu befähigt werden. Insbesondere das Nachweisfeld der Verhaltenssicherheit erfordert eine szenariobasierte Herangehensweise, die eine stufenweise Freigabe von Funktionen und die stufenweise Erweiterung der Nutzungsgrenzen ermöglicht.
Die besondere Herausforderung besteht in der zeitlichen Abstimmung aller erforderlichen Planungskategorien Personal, Material, Infrastruktur und Organisation. Nur wenn die Fähigkeit zeitgerecht aufgebaut wird, kann das große Potential der neuen Fahrzeugtechnologien militärisch zum Betrieb genehmigt und genutzt werden.
Text und Grafiken: Autorenteam LogKdoBw ZKfWBw
[1] Lerndaten sind Daten, mit denen ein KI-Algorithmus trainiert wird, aus denen er „lernt“.
Bewährte Hülle, neuer Kern – Bundeswehr sichert die Einsatzfähigkeit für Landstreitkräfte
Durch den kürzlich geschlossenen Rahmenvertrag zum Fähigkeitserhalt der Funkgerätefamilie SEM 80/90 sichert die Bundeswehr die Einsatzfähigkeit der Landstreitkräfte. Nach über 35 Jahren Nutzung konnten Wartung und Reparatur nicht mehr verlässlich und insbesondere wirtschaftlich gewährleistet werden.
Um die bisherigen Funktionen im Rahmen der Einsatzfähigkeit sämtlicher Landfahrzeuge weiterhin unterbrechungsfrei sicherzustellen, hat das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) im Juli dieses Jahres eine entsprechende Vereinbarung mit der Firma Thales Deutschland GmbH geschlossen.
„Die beabsichtigte Lösung mit neuen, softwarebasierten Funkgeräten bietet der Truppe kosteneffizient alle bisherigen Fähigkeiten, da sie im Kern auf den technologischen State-of-the-Art zurückgreift.“, so der zuständige Projektleiter im BAAINBw. „Durch die Beibehaltung der bisherigen, einsatzerprobten äußeren Form gelingt es uns, der Truppe die Funkgeräte schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, da keine komplexen Umbauten an den Fahrzeugen erforderlich sind und die Geräte nach dem Prinzip „plug and play“ in das bestehende System eingebaut werden können.“
Die seit den 1980ern in der Truppe genutzten Funkgräte SEM 80/90 werden überwiegend in Fahrzeugen der Landstreitkräfte verwendet und dienen dort der taktischen Kommunikation. Ziel der Bundeswehr bleibt es, den Truppenfunk auf lange Sicht vollumfänglich zu digitalisieren. Bis zur vollständigen Umsetzung dieses umfangreichen Vorhabens sichert die jetzige Vereinbarung die durchgängige Einsatzbereitschaft der Truppe.
Am 06. Oktober 2021 traf sich die Kameradschaft NORDWEST zu ihrer Mitgliederversammlung und Neuwahl des Vorstandes nach zweieinhalb Jahren Amtszeit unter dem Vorsitz von Oberst Arnd Frie. Es konnte trotz Corona Pandemie in der Lucius D. Clay Kaserne im Heimbetrieb Plan B „Roland Club“ im Osterholzer Zimmer getagt werden. Zu diesem Zeitpunkt galten die 3G Regeln und alle anwesenden Mitglieder waren bereits zweimal geimpft. Der Vorstand war in der Masse anwesend, endschuldigt waren Oberstlt Hendrik Hilgendorff, Hptm Alexander Kühn und Hptm d.R. Stefan Licht.
Der Vorsitzende Oberst Arnd Frie begrüßte die Mitglieder und nach Bekanntgabe der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit übergab er an seinen Stellvertreter Oberstlt Christoph Schladt, da er selbst bereits seit März 2020 ins 1 DEU/NDL Korps versetzt ist und die Geschicke der Führung der Kameradschaft an seinen Stellvertreter und den Vorstand abgegeben hat.
Oberstlt Schladt hielt den Rechenschaftsbericht zur abgelaufen Legislaturperiode. Hervorzuheben ist, dass noch bis März 2020 die Kameradschaft aktiv Veranstaltungen durchführte und dabei auch den Partner der BVL Regionalgruppe Weser/Ems besuchte.
Die Mitgliederzahl konnte 2019 auf 350 Mitglieder gesteigert werden und in 2020 sowie bislang in 2021 auf diesem Niveau gehalten werden. Es gab keine größeren Fluktuationen und Austritte. Leider gab es einen Todesfall zu beklagen, die allseits bekannte Ausbilderin für Instandhaltung/Fertigung Frau Hauptfeldwebel a.D. Sandra Westermann, verstarb im Februar 2021.
Nach Bericht des Kassenführers, gehalten in Vertretung durch den Geschäftsführer Oberstlt a.D. Michael Janczyk und Verlesen der Kassenprüfung konnte der alte Vorstand einstimmig entlastet werden.
Als Wahlleiter fungierte Oberst Arnd Frie, welcher im Folgenden in Einzelabstimmung und offener Wahl mit Handzeichen den neuen Vorstand zur Wahl vorstellte. Als neuer Vorsitzender wurde Oberstlt Christoph Schladt aus dem LogÜbZ gewählt, welcher bereits seit 2014 im Vorstand der Kameradschaft Nordwest in mehreren Funktionen aktiv mitgearbeitet hat.
Als sein Stellvertreter konnte Oberstlt Norman Willared, gewechselt von der Kameradschaft ERFURT zu NORDWEST, seit April 2020 wieder als S3 StOffz an der LogSBw, gewählt werden. Oberstlt Willared wird auch als neuer Beisitzer im Bundesvorstand Oberstlt a.D. Michael Janczyk ablösen.
Als Geschäftsführer wurde Oberstlt a.D. Michael Janczyk, seit 2010 im Vorstand in mehreren Funktionen und bisher als Beisitzer im Bundesvorstand aktiv, einstimmig wiedergewählt.
Der Kassenführer Hptm Alexander Kühn, seit 2017 als Kassenführer tätig, bestätigte seine Bereitschaft weiter im Vorstand als Kassenführer tätig zu sein. Er wurde in Abwesenheit einstimmig wieder gewählt.
Die neuen 5 Beisitzer wurden im Block gewählt. Oberst a.D. Gunter Bischoff, Oberstlt Hendrik Hilgendorff, Hptm Sascha Mohmeyer, Hptm d.R Stefan Licht und Oberstlt Dirk Bickmeier unterstützen zukünftig die Vorstandsarbeit aktiv.
Als neuer Kassenprüfer konnte Hptm Carsten Hoge gewonnen werden, welcher ebenfalls in Abwesenheit einstimmig gewählt wurde.
Im Ausblick für 2022 setzte der neue Vorsitzende Oberstlt Christoph Schladt die Hoffnung auf bessere Zeiten in der Pandemie Corona, um wieder ein abwechslungsreiches Vereinsleben anzuschieben. So konnte der Vorstand an der Mitgliederversammlung in Bonn im Dorint – Hotel am 04. November mit vier Mitgliedern teilnehmen. Die Veranstaltungen mit der BVL Weser/Ems werden neu belebt und gemeinsam gestaltet. Am Tag der „offenen Tür – Biwak der LogSBw am 09. Juli 2022 beteiligt sich die Kameradschaft aktiv mit ihrem Werbestand. Die Challenge „Offiziere & Manager“ soll zum 5. Mal in 2022 stattfinden.
Letztendlich die Mitgliederversammlung und Informationsveranstaltung des blauen Bund e.V. wird im dritten Anlauf am 03. / 04. November 2022 in Garlstedt an der LogSBw anvisiert.
Autor: Oberstlt a.D. Michael Janczyk u. Vorsitzender Oberstlt Christoph Schladt
Am 28. Juli hat die Bundeswehr zwei neue Löschraupen für die Bundeswehr-Feuerwehr Meppen beim Feuerwehr-Spezialmaschinenbauer Dicosy bestellt. „Wir freuen uns, dass unsere Feuerwehr nun bald diese Spezialfahrzeuge bekommt und wir dann die Voraussetzungen erfüllt haben, um wieder unseren vollen Betrieb aufnehmen zu können“, so Frank Dosquet, Direktor der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91).
Nach dem Moorbrand 2018 hatte das Bundesministerium der Verteidigung Versuche im Moor untersagt bis mehrere Maßnahmen umgesetzt sind. Eine davon ist die Aufstockung der Anzahl der Speziallöschfahrzeuge für das Moor auf insgesamt vier Fahrzeuge. „Brandschutz und die Sicherheit der Bevölkerung haben für uns die oberste Priorität“, so Dosquet. „Gleichzeitig haben wir ein hohes Auftragsvolumen und deshalb brauchen wir dringend unseren gesamten Schießplatz.“
Über zwei Jahre hat es gedauert, einen geeigneten Hersteller zu finden, der die hohen Anforderungen erfüllt. „Das Fahrzeug darf nur einen sehr, sehr geringen Bodendruck haben, um überhaupt im Moor fahren zu können. Gleichzeitig muss es Material und Löschwasser schnell transportieren können“, so WTD-Direktor Dosquet. Die schon vorhandenen zwei Löschraupen bei der Bundeswehr-Feuerwehr Meppen basieren auf Pistenraupen, wie man sie aus dem Skiurlaub kennt. Die neuen Fahrzeuge hingegen basieren auf einem singapurischen Militärfahrzeug, das für schwierigste Einsätze in sumpfigem Gelände geeignet ist. Im kommenden Jahr sollen die Fahrzeuge fertig sein und in Meppen in Dienst genommen werden.
Durch eine kürzlich geschlossene Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) und der niederländischen Firma Defenture erweitert die Bundeswehr die missionsspezifisch anpassbare Fahrzeugfamilie der Spezialkräfte. Die Vereinbarung ermöglicht die Beschaffung von bis zu 80 Fahrzeuge der Typen „Mittleres Aufklärungs- und Gefechtsfahrzeug Spezialkräfte“ (AGF 2) und „Mittleres taktisches Unterstützungsfahrzeug Kommando Spezialkräfte“ (UFK).
Der modulare Aufbau der allradgetriebenen, hochmobilen Fahrzeuge ermöglicht eine optimale Vorbereitung für den jeweiligen Einsatzzweck. Dies bezieht sich insbesondere auf den ballistischen Schutz der Fahrzeuginsassen sowie die Wahl der Bewaffnung.
Die Fahrzeuge der Variante AGF 2 können eine Vielzahl verschiedener Waffen auf der Hauptlafette und den Sekundärlafetten mitführen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Aufklärungs- und Beobachtungssensor mitzuführen, der Ziele über große Distanzen aufklärt, identifiziert und deren genaue Position bestimmt.
Die Fahrzeugvariante UFK dient primär dem Material- und Personentransport. Die Fähigkeit zur Selbstverteidigung ist durch die Bewaffnungsmöglichkeiten analog zum AGF 2 weiterhin gegeben.
Die AGF 2 sowie die UFK ersetzen die bis dato genutzten Gefechtsfahrzeuge vom Typ Serval und schließen gleichzeitig die Fähigkeitslücke eines Transportfahrzeugs für die taktische Unterstützung bei den Spezialkräften, die bisher nur eingeschränkt durch die vorhandenen Fahrzeugtypen durchgeführt werden konnte.
Bis zu 500 ungeschützte, geländegängige Verwundetentransportfahrzeuge
kann die Bundeswehr in den kommenden 15 Jahren beschaffen. Eine
entsprechende Rahmenvereinbarung hat das Bundesamt für Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) am
22.07.2021 mit der Firma Iveco Magirus AG geschlossen.
In einer ersten Tranche sind 294 Fahrzeuge inklusive
Sanitätsausstattungen und Zubehör beauftragt. Die ersten
Serienfahrzeuge sollen Mitte 2022 an die Bundeswehr ausgeliefert
werden und der Truppe nach erfolgreicher Nachweisführung beginnend ab
dem ersten Quartal 2023 zur Verfügung stehen. Bis Ende 2027 soll der
Zulauf der nun beauftragten ersten Tranche abgeschlossen sein.
„Die Bundeswehr erhält ein hochgeländegängiges
Krankentransportfahrzeug mit einer modernen Sanitätsausstattung. Es
ist bestens ausgestattet, um die notfallmedizinische Erstversorgung
sowie den Transport verwundeter Soldaten sicherzustellen und darüber
hinaus einen wichtigen Beitrag in der zivilen Rettungskette zu
leisten.“, so der zuständige Projektleiter im BAAINBw, Jens Eckert.
Die Fahrzeuge stellen den Transport eines liegenden Patienten nach
den Grundsätzen des qualifizierten Verwundetentransportes im
Grundbetrieb wie auch in den Einsatzgebieten der Bundeswehr sicher.
Darüber hinaus erfüllen die Fahrzeuge die gesetzlichen Auflagen an
Unfallbereitschaften und sind somit ein wichtiger Bestandteil des
Einsatzspektrums der Flugunfallbereitschaften.
Zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben, auch abseits befestigter
Straßen und Wege, verfügen die allradgetriebenen Fahrzeuge mit hoher
Bodenfreiheit, einer hohen Watfähigkeit sowie der Ausstattung mit
Längs- und Quersperren über eine hohe Mobilität. Zur Sicherstellung
der uneingeschränkten notfallmedizinischen Versorgung verfügen die
Fahrzeuge über einen Kofferaufbau, der durch den wesentlichen
Unterauftragnehmer, Firma BINZ Ambulance- und Umwelttechnik GmbH, mit
einem dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden
sanitätsdienstlichen Ausbau sowie mit den entsprechenden
Sanitätsgeräten ausgestattet wird.
Ergänzend zum zivilen BOS (Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben) Funk werden die Fahrzeuge mit Schnittstellen zur
Aufnahme einer umfangreichen militärischen Funk- und
Führungsausstattung vorbereitet. Hierdurch ist es zukünftig möglich,
die Fähigkeiten der Fahrzeuge einsatz- und missionsspezifisch durch
Ausstattung mit militärischen Geräten für Truppen- und Bündelfunk,
Satellitenkommunikation, einer Schutzausstattung (Jammer) sowie eines
Führungssystems zu erweitern.
Mit dem Projekt „Ungeschützter Verwundetentransport geländegängig
(UVT gl)“ werden die in den 1980er Jahren beschafften und seit
einigen Jahren aufgrund stetig steigender Obsoleszenzen nur noch mit
Einschränkungen nutzbaren LKW 2t tmil gl („Zwotonner“) in den
Varianten KrKw (Krankenkraftwagen) und BAT (Beweglicher Arzttrupp)
ersetzt.
Vom 15. Januar bis zum 4. Februar 2021 fand der Anteil Kälteerprobung des neuen Modells der Mobilen Feldküche (kurz: MobFKü) im Rahmen der taktischen Einsatzprüfung in der Nähe von OVERBYGD in NORWEGEN statt. Ein 15-köpfiges Team unter der Projektleitung des Referats U3.1 des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, bestehend aus Teilen der Logistikschule d. Bw, Kommando Sanitätsdienst Bw, des Spezialpionierregiments 164 und des AusbZTLS (inzwischen umbenannt in Technische Schule des Heeres) begleitete die Erprobung.
Vom 16. Januar bis 20. Januar 2021 wurde die Betriebsbereitschaft hergestellt. Nach Aufbau der MobFKü fand die schonende Inbetriebnahme der Gerätschaften bei anfänglich -5° C im Innenraum der Container statt. Nach Auffüllen des Frischwassertanks wurden Maßnahmen zur Desinfektion der gesamten Anlage durchgeführt, womit die Vorbereitungen abgeschlossen wurden. Die einzige Komplikation während des gesamten Vorgangs betraf ein Koch- und Bratmodul. Nach sporadischen Ausfällen wurde der Fehler in einer verstopften Brennerdüse lokalisiert und durch den Austausch der gesamten Brennereinheit behoben.
Ab dem 21. Januar 2021 begann der 7-tägige Betriebszyklus im Schichtbetrieb. Ziel war es hier, die Gruppenverpflegung für die knapp 200 Mann des GebJgBtl 233 aus MITTENWALD sicherzustellen, welche sich auf der jährlichen Übung EISKRISTALL befanden. Dadurch wurden vor allem für die Bediener wichtige Erkenntnisse gesammelt, um den Ablauf des Betriebes verbessern zu können. Zu den festgestellten Mängeln gehörte vor allem die Leistung der Dunstabzugshaube. Diese reichte nicht aus, um den entstandenen Dunst gänzlich abzuführen. Dieser wurde teilweise über die Klimaanlagen abgeleitet, so dass sich dort Kondenswasser sammelte. Die empfindliche Sensorik führte ebenfalls zu sporadischen Fehlern, vorrangig die sich im Innenraum befindliche Tankanzeige für das SEA. Dies hatte jedoch keinen negativen Einfluss auf den Ablauf der Amtsseitigen Untersuchung und lieferte wichtige Hinweise zur Nachbesserung. Einzig die dort zur Verfügung gestellte Infrastruktur führte vereinzelt zu Zeitverzögerungen. Dazu gehörte das überlastete Stromnetz oder eingefrorene Wasserleitungen. Bedingungen mit denen die Bundeswehr und ihr Material jederzeit auskommen können muss.
Während der Phase der Nachbereitung wurde dem Küchenpersonal Zeit eingeräumt, um diverse Tätigkeiten neben den eigentlichen Betriebszyklen, unter den gegebenen klimatischen Verhältnissen durchführen zu können. Hier stand besonders das Entwässern der Anlage im Vordergrund, um Frostsicherheit herstellen zu können. Währenddessen konnten die Teilnehmer des Bereichs Technik/Logistik als Vorbereitung auf die anstehende Technisch-logistische Einsatzprüfung (TLEP) erste Erkenntnisse im Bereich der Fristenarbeiten am SEA und der Klimaanlage sammeln.
Die Rückverlegung begann am 03. Februar 2021 ohne Komplikationen. Bei -25° C wurden hier die Fertigkeiten beim Bedienen der HETEK-Stützen gefestigt. Eine zivile Spedition verbrachte die beiden Container zum Teil auf dem Seeweg zum AusbZTLS, um dort ab März beginnend die technisch-logistische Einsatzprüfung durchführen zu können.
Für den Bereich T/L waren vor allem die gesammelten Erfahrungen und das Gewinnen von Handlungssicherheit wertvoll, um die nachfolgende TLEP bestmöglich durchführen zu können.
Eine (multinationale) Versorgungskompanie auf dem Weg nach Litauen
Über ein Jahr an Vorbereitungen und Übungsabschnitten liegen hinter den Soldaten*innen der 3. Kompanie des Versorgungsbataillons 141 aus Rotenburg (W.). Die Absicht des Kompaniechefs, Major Patrick Scholz, war dabei von Anfang an klar formuliert: die vollumfängliche Vorbereitung sicherstellen, erst in den Teileinheiten, dann auf Kompanieebene, um für den Auftrag „enhanced Forward Presence“ (eFP) und den Leitverband, das Panzerbataillon 414 aus Lohheide (Bergen), in Litauen während der 10. Rotation alle logistischen Fähigkeiten der Kompanie zuverlässig bereitstellen zu können. Selbst während der Covid-19 Pandemie galt es Ausbildungen durchzuführen, sowie das Herstellen der Einsatzbereitschaft von Personal und Material erfolgreich umzusetzen.
Ausgehend von der Durchführung der Brigadeführerweiterbildung im urbanen Raum über die Versorgung einer Kampftruppenbrigade und die Raumordnung rückwärtiger Räume in und um den Brigadeversorgungspunkt im Raum Burgwedel, galt es über Ausbildungen an Waffen und Gerät der Teileinheiten und Weiterbildungen des Führungspersonals, die Voraussetzungen für unseren logistischen Kernauftrag zu schaffen. Auch verschiedene Feldeinsatzübungen auf Zug-Ebene auf nahezu allen Übungsplätzen im norddeutschen Raum und Gefechtsschießen gehörten zum Ausbildungs-Portfolio, ebenso wie die Versorgung des Panzerbataillon 414 während des Übungsdurchgangs im Schießübungszentrum (SchÜbZ), durch Instandsetzungs-, Transport- und Nachschubkräfte der Kompanie. Und auch wenn von den rund 290 Soldaten*innen der Kompanie nur etwa die Hälfte in Litauen eingesetzt sein wird, nahmen alle Angehörigen der Kompanie an den Vorhaben teil. Denn für das sogenannte „Team H“, also die Kräfte die am Heimatstandort in Deutschland verbleiben, gehen sowohl die Aufträge im Grundbetrieb als auch Übungsvorhaben und damit die Versorgung der Verbände der Panzerlehrbrigade 9 weiter.
Höhepunkt der Vorbereitung war zweifelsohne die Zertifizierung des multinationalen Gefechtsverbandes während des Übungsdurchgangs im Gefechtsübungszentrum des Heeres in der Colbitz-Letzlinger-Heide (kurz GÜZ) im Mai dieses Jahres. Für die Versorgung des multinationalen Verbandes für enhanced Forward Presence folgerichtig auch als Versorgungskompanie, sprich als Combat-Service-Support Company (CSSCoy) multinational aufgestellt, bot sich hier auch die erste Möglichkeit des Zusammenwirkens mit unseren logistischen Waffenbrüdern aus den Niederlanden. Nach einem in der Kompanie in Rotenburg durchgeführten Integration-Training für Führungskräfte, zusammen mit 40 niederländischen Soldaten*innen, ging es gemeinsam auf in Richtung GÜZ. Und „gemeinsam“ war das Motto der Stunde, oder besser gesagt der Tage und Wochen. Ob in der Instandsetzung, im Transportwesen oder im Bereich Umschlag, überall wurde, bis in die kleinsten Organisationselemente hinein, unbeeindruckt der hin und wieder vorherrschenden Sprachbarriere, auf vollkommen selbstverständliche und natürliche Art und Weise gemeinsam gearbeitet, gemeinsam geschwitzt und letztlich gemeinsam der Auftrag äußerst zuverlässig erfüllt. „Ein äußerst gelungener Auftakt in Sachen Kohäsion und multinationaler Zusammenarbeit – Ein Auftakt, den wir sehr gerne über unseren Auftrag in Litauen gemeinsam weiter gestalten, leben und vertiefen werden.“, stellen sowohl Major Scholz als Kompaniechef der CSSCoy der 10. Rotation, als auch sein niederländischer Stellvertreter, Captain Fontijn, zufrieden fest. Nicht unerwähnt bleiben soll in diesem Zusammenhang auch die tatkräftige und immer wieder zuverlässige Unterstützung im Bereich der Instandsetzung durch unsere Kameraden der 7. Kompanie des Logistikbataillons 467 aus Volkach.
Seit dem äußerst erfolgreichen Abschluss und dem Bestehen der nationalen Zertifizierung im GÜZ, steht die medizinische Überprüfung der persönlichen Einsatzbereitschaft und die technische Überprüfung der materiellen Einsatzbereitschaft auf der Tagesordnung. Und das Ergebnis kann sich sehen lassen. Alle für die Mission vorgesehenen Soldaten, wie auch das Material, sind einsatzbereit; „Die Soldaten sind voller Vorfreude, einsatzbereit in Körper und Geist und begierig darauf loszulegen – beste Voraussetzungen für die Erfüllung des bevorstehenden Auftrags“, so Major Scholz.
„Gemeinsam ein Ziel“ – im Wirkverbund mit dem Logistikbataillon 161
Seit 01.10.2020 wird die 3./VersBtl 141 als verbrauchender Truppenteil durch das LogBtl 161, im Rahmen eines Pilotprojektes auf Bataillonsebene, folgeversorgt. Dieses Projekt dient zur Verbesserung des Zusammenwirkens der logistischen Ebenen im Inland, mit dem Ziel, Verfahren und Abläufe zu üben und zu beherrschen, sowie ein gemeinsames logistisches Verständnis zu entwickeln und erleben zu können, um letztlich den Anforderungen eines dynamischen Landes-und Bündnisverteidigungs-Szenarios auch in der Versorgung gerecht zu werden.
Neben der Zusammenarbeit im täglichen Dienst konnten die ersten Erfahrungen im Übungsbetrieb während des SchÜbZ gesammelt werden. Darauf aufbauend wurden Verfahren für die weitere Zusammenarbeit beständig angepasst und Festlegung zur Verbesserung der Arbeitsprozesse getroffen. Dabei standen sowohl Major Scholz, als auch seine Teileinheitsführer im stetigen Austausch mit ihren Ansprechstellen beim LogBtl 161, welche im Rahmen des Projektes durch Kapitänleutnant Sagaßer geführt wurden.
Während des GÜZ 09/21 wurde dann eines endgültig deutlich: auf dem logistischen Gefechtsfeld alleine bestehen, ist für die Versorgungskompanie auf sich gestellt nicht möglich. Deshalb waren für den Zeitraum der Übung die Kräfte aus Delmenhorst mit bis zu 50 Soldaten*innen mit vor Ort, von der Führungszelle, über die Disposition bis hin zum Transportbereich mitsamt Straßentankwagen.
Nur so und nur gemeinsam, mit dem gleichen Ziel vor Augen und dem gleichen Verständnis im Herzen, konnte die logistische Unterstützung der nationalen Zertifizierung sichergestellt werden. Hand in Hand konnte jede aufkommende Herausforderung gemeistert und damit ein hervorragender Grundstein für eine hoffentliche Fortsetzung der Zusammenarbeit gelegt werden.
Einblick in den Truppenalttag – Ausbildung für den Führungskräftenachwuchs
Neben, oder gerade im Einklang mit der zeitintensiven und strikt durchgetakteten Vorbereitung für die anstehenden Aufträge, insbesondere die einsatzgleiche Verpflichtung eFP, ergab sich die Möglichkeit, die Ausbildung des logistischen Führungskräftenachwuchses zu unterstützen und den angehenden Offizieren und Offizieranwärtern Einblicke in ihre zukünftigen Tätigkeitsfelder und in die Truppengattung zu gewähren. Insbesondere die Versorgungskompanie des Heeres, die sich in der Einsatzvorbereitung befindet war und ist neben dem Schulalltag eine gute Möglichkeit die an der Logistikschule der Bundeswehr vermittelten Lehraussagen mit der gelebten Praxis im Truppenalltag und im Übungsbetrieb zu verknüpfen. So wurden sowohl Teilnehmer der neu etablierten „Fahnenjunkerlehrgänge“, als auch der Offizierlehrgänge mit den künftigen Zugführer*innen, entweder am Standort Rotenburg (W.), oder sogar während der Übung im GÜZ, durch das Führungspersonal der Kompanie in Punkto „Logistik in der Praxis“ fortgebildet, um durch eigenes Erleben noch besser auf ihre künftigen Verwendungen vorbereitet zu sein. Eine mittlerweile gewachsene, etablierte und gewinnbringende Zusammenarbeit, die es sich lohnt fortzusetzen.