Antrag auf Kostenerstattung




    Wichtiger Hinweis

    Gemäß § 14 Reisekostenvergütung der Haushalts-und Kassenordnung können Reise- und Fahrtkosten grundsätzlich nur auf Antrag für eine Tätigkeit im Bundesvorstand oder für Aufgaben im Auftrag des Bundesvorstandes erstattet werden.
    Die Höhe der Reise- und Fahrtkostenerstattung werden durch den Bundesvorstand in Anlehnung an das jeweils aktuelle Bundesreisekostengesetz vorgeschlagen und sind in der Geschäftsordnung dokumentiert.

    Die Beantragung der Fahrtkostenerstattung erfolgt ausschließlich über dieses Formular (Antrag auf Kostenerstattung).

    Personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Darunter fallen Informationen wie der bürgerliche Name, die Anschrift, die Telefonnummer und das Geburtsdatum.
    Da diese Daten besonderen Schutz genießen, werden sie bei uns nur im technisch erforderlichen Umfang erhoben.

    Persönliche Angaben:





    Angaben zur Reise:

    Was war der Reisezweck?

    Welches Reisemittel haben Sie genutzt?

    Bitte fügen sie hier die Anlage (Fahrkarte) als Bild-Datei ein:



    Gesamtkilometer:

    Rückerstattung:

    Sie haben als Antragsteller das Wahlrecht hinsichtlich der Auszahlung des Erstattungsbeitrages:

    Kontoinformation


    Datenschutzerklärung

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    Um unsere Formulare vor Missbrauch zu schützen, verwenden wir CAPTCHA. Es dient zur Überprüfung, von wem die Eingaben im Formular erfolgen, da Roboter (Bots) hier oft missbräuchlich eingesetzt werden. Hierzu werden Buchstaben und Zahlen in einem Bild in einer zufälligen Anordnung angezeigt. Der Benutzer wird dazu aufgefordert, diese Zeichen (entweder die "roten" oder "schwarzen") zu interpretieren und einzugeben. Sie haben hierfür 20 Sekunden Zeit.