Der Zaungast

Europa droht zum bloßen Zuschauer am Rande einer neuen, machtbasierten Weltordnung zu geraten

Wolfgang Hellmich, SPD, MdB

Wer sich im Dezember vergangenen Jahres der Hoffnung hingab, 2020 könnte einen frischen Anfang darstellen, wurde in diesem ersten Quartal recht brutal eines Anderen belehrt.

Die gezielte Tötung eines hochrangigen iranischen Militärs auf irakischem Boden durch die USA, ein bilaterales Abkommen zwischen den Taliban und den USA, sowie die kaskadenhafte Eskalation in Nord-Syrien, an deren Anfang die türkische Bodenoffensive stand, in deren Folge sich die Situation in Idlib dramatisch zuspitzte und abermals hunderttausende Menschen in die Flucht gen Westen treibt. Für Europa ist all dies geradezu ein Offenbarungseid.

Mittelfristig wird sich die globale Ordnung hin zu einer Aufspaltung in wenige Großmächte einerseits und regionale Staatenverbünde andererseits entwickeln, so der ehemalige britische Premierminister Tony Blair bei eine Keynote Speech am Institute For Government in London Anfang September letzten Jahres.

Auch wenn man diese Einschätzung nicht in Gänze teilt, so beobachten wir in den vergangenen Jahren doch deutliche Entwicklungen, die eine solche These stützen.

Hieraus folgt zwangsläufig, dass jene Staaten, die weder das eine sind, noch dem anderen angehören, bei der Durchsetzung ihrer Interessen einen schweren Stand haben werden. Kein Staat Europas wäre, auf sich allein gestellt, heute fähig, seine Interessen weltweit auch nur annähernd so effektiv zu vertreten, wie es uns die EU aktuell ermöglicht oder zukünftig ermöglichen könnte. Während sich diese Sichtweise wirtschaftlich weitestgehend etabliert hat, bleibt die militärische Kooperation und Integration der EU-Mitgliedsstaaten noch weit dahinter zurück. Die Auflösung des Multilateralismus und die zunehmenden Multipolarität der politischen Weltordnung sind die zentralen Herausforderungen für die deutsche und europäische Außenpolitik. Europa droht zum bloßen Zuschauer am Rande einer neuen, machtbasierten Weltordnung zu geraten.

Zwar ist es europäischer Konsens, dass eine effektive Sicherheits- und Verteidigungspolitik nur europaweit und in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern Bestand haben kann, doch müssen die EU-Mitgliedsstaaten zum Erfolg dieser Strategie auch entschlossen und vor allem gemeinsam handeln. Hierzu ist eine Homogenisierung der verteidigungs- und rüstungspolitischen Bemühungen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten notwendig. Deutschland übernimmt hier als starkes Land eine aktive Rolle, um mit den weniger starken Staaten in Europa die gemeinsame Sicherheit zu gewährleisten.

In den vergangenen Jahren wurden bereits wesentliche Schritte im Sinne einer engeren europäischen Zusammenarbeit unternommen. So werden im Rahmen der „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ (SSZ, engl. PESCO) verschiedene Projekte vereinbart, zu deren Umsetzung jeweils einige EU-Staaten in enger Zusammenarbeit kooperieren. Ferner steht bei dieser Form der Zusammenarbeit auch die Frage im Raum, unter welchen Bedingungen Nicht-EU-Länder an der PESCO beteiligt werden können. Nach meinem Dafürhalten wäre eine Öffnung sinnvoll, zumindest für die Nato-Partnerstaaten und die mit der EU vertraglich eng verbundenen Staaten, z.B. Norwegen, Israel, die USA und Großbritannien – unabhängig vom anstehenden Brexit. Auf einer praktischen Ebene macht die Koordination mit der Nato sichtbare Fortschritte, die Dopplungen ausschließen werden.

Im Herbst 2019 wird mit dem „Coordinated Annual Review on Defence“ (CARD) erstmals eine gemeinsame Übersicht über Verteidigungsausgaben implementiert, welche Fähigkeitslücken aufzeigen soll und den europäischen Staaten so eine transparente und auf die Fähigkeiten der Partner abgestimmte Planung ermöglicht. Ferner wird mit dem Europäischen Verteidigungsfonds (engl. EDF) ein Schwerpunkt auf die gemeinsame Forschung und Entwicklung von Rüstungsgütern gelegt. Und dies ist abgestimmt mit den Planungen der Nato, um unnötige Dopplungen zu vermeiden und mehr gezielte Wirksamkeit der investierten Mittel zu erreichen.

Gemeinsam stellen diese Mechanismen das Fundament dar, auf welchem es nun jene Strukturen zu errichten gilt, welche die gemeinsame europäische Sicherheits- und Außenpolitik in den nächsten Dekaden tragen werden.

All diese Bemühungen haben eine stärkere eigenständige Rolle Europas in der Sicherheit- und Verteidigungspolitik zum Ziel, in welche auch die zunehmende Anzahl bi- und trilateraler Vereinbarungen eingepasst werden muss. Der Kurs darf nicht durch das Ausspielen der europäischen Autonomie gegen das Schutzversprechen der Nato und die besondere Rolle der USA für einige Staaten bestimmt werden. An dieser Stelle ist nochmals zu betonen, dass es sich nicht um eine Parallelstruktur zur NATO handelt, sondern um die Stärkung des europäischen Pfeilers in der NATO und die Handlungsfähigkeit der EU.

Diese Entwicklung wird längerfristig betrachtet in einer europäischen Armee, kurzfristig in einer vertieften Kooperation der einzelnen Armeen untereinander münden. Klar ist, dass Europa seine Interessen in einer krisenbedrohten Welt nur zur Geltung bringen kann, wenn es zusammensteht. Hierzu zählen explizit auch die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Der Frieden nach Außen und Innen bleibt dabei auch zukünftig die wichtigste Aufgabe dieser Politik.

Quelle:

  • Autor: Wolfgang Hellmich, Mitglied des Deutschen Bundestages und u.a. des Verteidigungsausschusses
  • Bild: DBT von Saldern

Die Zivile Verteidigung und ihr Schattendasein

Christoph Unger
Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

„Die Bundesregierung hat wiederholt auf die Bedeutung der zivilen Verteidigung hingewiesen. Diese ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesamtverteidigung; in besonderem Maße dient sie dem Schutz der Bürger“….und weiter: „Die Bundesregierung ist bestrebt, den weiteren Ausbau der zivilen Verteidigung nach Kräften zu fördern. Sie erfüllt damit auch eine Verpflichtung, die ihr im Rahmen des Atlantischen Bündnisses obliegt….“

Dies schrieb Bundeskanzler Willy Brandt 1972 im Weißbuch zur zivilen Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland. Damals wie heute ist dieses Bekenntnis des ehemaligen Bundeskanzlers vordringlich und hat an seiner Bedeutung nichts verloren.

Parallel zu diesem Bekenntnis wird im diesem Weißbuch aber auch ohne Scham konstatiert, dass „die Probleme der zivilen Verteidigung im Rahmen der Gesamtverteidigung nur unzureichend gelöst“ worden seien und „die zivile Verteidigung in der Rangfolge politischer Prioritäten zurückgestuft und Wandlungen unterworfen wurde, die durch psychologische und politische Faktoren sowie durch die finanzielle Lage des Bundes“ bestimmt waren.

Soweit die Lagebeurteilung 1972. Doch wie stark unterscheidet sich eine Beurteilung des Zustandes der Zivilen Verteidigung heute im Jahr 2020 von damals? Trotz der im Jahr 2016 vom Bundeskabinett verabschiedeten so genannten „Konzeption Zivile Verteidigung“ sieht die Lage in der Realität kaum anders aus. Zumindest in Teilbereichen kann man sogar konstatieren, dass die Lage eher schlechter, und in einigen Bereichen sogar dramatisch schlechter ist, da seit Beginn der 90er Jahre bis 2016 zahlreiche Strukturen, Ressourcen und Fähigkeiten abgeschafft wurden und verloren gingen.

Seit 1972 hat es kein eigenständiges Weißbuch zur Zivilen Verteidigung mehr gegeben. In keinem der in den letzten Jahrzehnten folgenden „großen“ Weißbücher zur Sicherheitspolitik und zur Lage der Bundeswehr wurde der zivilen Verteidigung eine auch nur ansatzweise gleichrangige Bedeutung wie der militärischen Verteidigung zugemessen. Dabei kann eine erfolgreiche militärische Verteidigung bzw. ein erfolgreiches militärisches Operieren in Konflikten, Krisen und im Krieg nur dann dauerhaft möglich sein, wenn sie auf wirksame Fundamente der zivilen Verteidigung bauen und vertrauen kann.

Dies ist heute mehr denn je so, da die Streitkräfte, aus wirtschaftlichen Gründen auf ihr absolutes Kerngeschäft reduziert wurden und von zivilen Dienstleistungen und der Unterstützung aus dem zivilen öffentlichen und dem privaten Sektor abhängig sind wie selten zuvor.

Die Problematik rund um unser Thema beginnt heute schon mit dem Verständnis der eng zusammenhängenden Begriffe und Aufgaben von Gesamtverteidigung, militärischer Verteidigung und ziviler Verteidigung.

Im Rahmen der derzeit langsam verlaufenden Umsetzung der KZV – die Gründe sind ähnlich wie in der Analyse im Weißbuch von 1972, nämlich politische und psychologische sowie die niedrige Priorität bei angespannter Kassenlage – müssen verschiedene fachliche Rahmenkonzepte von der Bundesverwaltung wie dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erarbeitet und dann in einen komplexen Abstimmungsprozess über die zu beteiligenden Bundesressorts mit den Ländern gegeben werden. In einem eigens dafür eingerichteten Bund-Länder-Steuerungsgremium werden diese Konzepte erörtert, bewertet und danach den formal zuständigen Gremien der Innenministerkonferenz, hier dem Arbeitskreis V und zuvor seinem nachgeordneten Fachausschuss (AFKzV) zugeleitet. Anders als bei der militärischen Verteidigung müssen zahlreiche Maßnahmen der zivilen Verteidigung mit und in den Ländern, bzw. mit und in den Landkreisen und Kommunen umgesetzt, auf- und ausgebaut werden.

Die Strukturen der zivilen Verteidigung auf der Länder- und der kommunalen Ebene, wie sie in den Zeiten des Kalten Krieges zumindest grundlegend bestanden, wurden nach dessen Ende aufgelöst, Ressourcen und Wissen verschwanden ebenso wie sichtbare Grundstrukturen und Organisationselemente. Die Vorgaben des Bundes in der ZV müssen unter anderem im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung in und durch die Länder umgesetzt werden, was die Einbindung der Länder in diesen Prozess unerlässlich macht. Eines der größten Probleme bei der derzeitigen Umsetzung der KZV besteht in enormen Personaldefiziten in der öffentlichen Verwaltung für diese Aufgaben auf allen Ebenen. Gleiches gilt für das nicht (mehr) vorhandene, teils sehr spezialisierte (Verwaltungs-)Wissen. So wird verständlich, warum allein aus diesen Gründen die Umsetzung sehr schwierig ist.

Die Bundesverwaltung hat in den letzten Jahren ein Rahmenkonzept für die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen speziell für einen Notbetrieb im Verteidigungsfall und die Ausweichsitzplanung erarbeitet. Es ist auf Bundesebene verbindlich für die Ressorts beschlossen und den Ländern zur Umsetzung gegeben worden. Doch dieses Konzept ist bei den Kommunen, die vor allem auch in der Krise funktionieren müssen, bis heute nicht angekommen. Dies ist auch bei wichtigen Elementen, wie bei der Zivilen Alarmplanung, der Fall.

Haushaltsmittel zur Härtung der baulichen wie der IT-Strukturen sowie vielfältige weiterer Maßnahmen müssen gefordert, bereitgestellt und in die Anwendung gebracht werden.

Im Zivilschutz wurden zwar Konzepte zur Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten, Erkrankten und Verwundeten sowie zur Betreuung von Evakuierten oder Geflüchteten erarbeitet, ebenso eine standardisierte Alarmplanung für Krankenhäuser. Doch diese Konzepte befinden sich noch im Bund-Länder-Abstimmungsmodus, in den zum großen Teil auch unsere Hilfsorganisationen.

Doch wie sieht es im Zivilschutz mit den besonders herausfordernden Aufgabenfeldern des CBRN-Schutzes, also des Schutzes vor chemischen, biologischen, radioaktiven und nuklearen Gefahren aus? Im Alltagsgeschäft sind unsere Feuerwehren gut aufgestellt. Jedoch sind chemische und biologische Gefahrenlagen eine ganz andere Größenordnung. In einem echten Verteidigungsfall wären die mit Bundesmitteln bereitgestellten Task Forces im Bereich B und C dann doch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Hier braucht der Bund dringend mehr an Kapazitäten, die dann in den Ländern disloziert zum Einsatz kommen können.

Auch bei der dritten Säule, der Sicherstellung von lebens- und verteidigungswichtigen Versorgungsleistungen stehen wir vor großen Herausforderungen. Diese berühren auch das Thema Unterstützung der Streitkräfte deutlich. Während wir in früheren Jahren staatliche oder zumindest überwiegend öffentliche Anbieter von Transportleistungen oder Leistungen in der Energieversorgung hatten, befindet sich der gesamte Markt verteidigungsrelevanter Dienstleistungen heute in privater oder teilprivatisierter Hand.

Die Deutsche Bahn AG ist auf nationale Krisenlagen nur sehr begrenzt und auf einen Verteidigungsfall gar nicht vorbereitet. Es fehlen Loks, Spezial-Waggons und vor allem Ausweichstrecken für Militärtransporte. Und: es fehlt ein zentrales Konzept mit zentralen Ansprechpartnern und entsprechender Koordinierungsfunktion in dieser Holding mit ihren mannigfachen und wenig aufeinander abgestimmten Töchtern.

Kritische Infrastrukturen insgesamt verfügen kaum oder nur sehr begrenzt über ein eigenes wirkungsvolles Risiko- und Krisenmanagement, auch wenn Behörden wie das BBK hier seit Jahren an entsprechenden Konzepten wie einer Notstromversorgung arbeiten, diese in die Fläche bringen und Unternehmen auch in die regelmäßige nationale Stabsrahmenübung LÜKEX einbinden. Trotzdem ist die Mehrheit nicht auf einen Cyberangriff mit großflächigem und lange anhaltendem Stromausfall vorbereitet und durchhaltefähig. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), die früher durch z.B. eigene Treibstoffversorgung weitgehend autark waren, wären in solchen Krisen ebenfalls davon abhängig, dass es eine wirkungsvolle Versorgung mit Treibstoff für die Fahrzeuge und für die Notstromaggregate gibt.

Gerade auf dem Gebiet der Kritischen Infrastrukturen sehen wir, wie verletzlich Deutschland geworden ist. Wir haben uns von der sicheren Verfügbarkeit von elektrischem Strom und von IT-Leistungen in allen Lebensbereichen technisch abhängig gemacht. Die ansonsten sehr nützliche Digitalisierung durchdringt alle Arbeitsbereiche. Privatisierung, ökonomisch bedingte Auslagerungen von wichtigen Dienstleistungen, Zentralisierung von Steuerungsprozessen in nahezu allen Versorgungsinfrastrukturen, die für Effizienz stehen sollen, bekommen plötzlich ein anderes Gesicht. Diese Janusköpfigkeit wird zum zentralen Angriffspunkt im Rahmen hybrider Bedrohungen bzw. ist es bereits geworden.

Angriffsmuster aus Krisenregionen zeigen im Rahmen hybrider Kriegsführung auch genau die Zielrichtung auf diese Kritischen Infrastrukturen, die wie bereits erwähnt, heute in Deutschland überwiegend in privater Hand sind. Bereits heute schon sind alle diese Sektoren auch in Deutschland täglich mehreren Tausend Angriffen im Cyber-Space ausgesetzt, wie den Berichten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig zu entnehmen ist; zugegebenermaßen überwiegend kriminell bedingt, doch Spionage und das Austesten von Grenzen durch staatlich gesteuerte Stellen, was im Fall eines Falles gehen kann oder könnte, nehmen zu

Ebenfalls dramatisch sieht es mit Blick auf eine Verteidigungsbereitschaft und die Unterstützungsleistungen der Streitkräfte im Gesundheitswesen aus. Die weit fortgeschrittene Ökonomisierung des Gesundheitswesens hat dazu geführt, dass Krankenhäuser, Betten und medizinisches Personal massiv reduziert wurden. Vorhaltungen für den Katastrophenfall werden nicht finanziert und damit nicht getroffen und für den Verteidigungsfall schon gar nicht (mehr). Hilfskrankenhäuser, Schwesternhelferinnen- bzw. Pflegehelferprogramme wurden eingestellt und Sanitätspersonal in den Hilfsorganisationen ist heute vielfach mehrfach im Rahmen friedenszeitlicher Dienste verplant und stünde für die Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr nur begrenzt zur Verfügung. Deutschland ist eine zentrale Logistikdrehscheibe in der NATO, ein Transitland für die verbündeten Streitkräfte, die auf die Unterstützung der zivilen Seite ebenso vital angewiesen sind wie die Bundeswehr, wenn sie ihrem Auftrag gerecht werden wollen. Doch wo sollen Tausende verwundete Soldatinnen und Soldaten, die aus potentiellen Kampfgebieten an den Bündnisgrenzen nach und durch Deutschland transportiert werden zur medizinischen Versorgung hin? Die Kapazitäten des derzeitigen Systems sind auf solche Lagen nicht eingerichtet. Ein Gesundheitsvorsorge- und Sicherstellungsgesetz, seit Jahrzehnten von Fachleuten gefordert, fehlt bis heute. Was geschieht, wenn zivile Krankenhäuser verwundete Soldaten aufnehmen und dafür Stationen mit Zivilisten räumen sollten?

Zusammenfassend kann man daher sagen: Es sind noch viele Antworten auf die drängenden Fragen zu geben.

Flankierend dazu wünschte ich mir ein politisches Bekenntnis der gesamten Bundesregierung, wie es 1972 schon einmal abgegeben wurde: „Die Bundesregierung unterstreicht …die politische Bedeutung der zivilen Verteidigung. Sie wird bestrebt sein, diese Bedeutung der Öffentlichkeit zu verdeutlichen und die finanziellen Mittel für die zivile Verteidigung…entsprechend ihrer Bedeutung zu verstärken und dabei insbesondere ein angemessenes Verhältnis zu den Aufwendungen für die militärische Verteidigung herzustellen.“ (Weißbuch zur zivilen Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland, 1972)

Autor und Bild: Christoph Unger, Präsident Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Skizze zur logistischen Drehscheibe Deutschland

Unterstützung der Drehscheibe DEU durch Kräfte des LogKdoBw

Die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland und der Ausbruch des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine war im Jahr 2014 eine Zäsur in der Sicherheitspolitik. Als Reaktion auf die damit einhergehende veränderte Bedrohungslage hat die NATO ihr Verständnis zum Einsatz von Streitkräften grundlegend angepasst. Eine fast ausschließliche Konzentration auf Operationen im Rahmen des Internationalen Krisenmanagements (IKM) konnte unter den veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen nicht mehr aufrechterhalten werden. Der Auftrag und die Befähigung zur Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) wurde deutlich stärker akzentuiert und auch für die Bundeswehr wieder strukturbestimmend. Die deutschen Streitkräfte werden seither befähigt, schnell und kampfkräftig im gesamten Bündnisgebiet in einem 360° Ansatz zum Einsatz kommen zu können. Neben den Phasen der Bereitstellung von eigenen Kräften und der Gewährleistung der Erst- und Folgeversorgung kommt damit der Phase der Strategischen Verlegung aus Deutschland in ein mögliches Einsatzland an der Peripherie des Bündnisgebietes eine besondere Bedeutung zu.

Aufgrund der zentralen geografischen Lage Deutschlands im Bündnisgebiet ist Deutschland zudem Aufmarschgebiet, rückwärtiges Operationsgebiet und „Drehscheibe“ von NATO Operationen. Neben dem Aufmarsch eigener Kräfte werden insbesondere NATO-Partner das Territorium der Bundesrepublik im Rahmen ihres Transits in ihre Einsatzländer und -räume nutzen.

Skizze zur logistischen Drehscheibe Deutschland
Abbildung 1 – Prinzipdarstellung „Drehscheibe Deutschland“,  © LogKdoBw / eigene Darstellung

Von der Bundesrepublik Deutschland werden daher umfangreiche Leistungen im Rahmen von Host Nation Support (HNS) gefordert. HNS umfasst dabei alle militärischen und zivilen Leistungen zur Unterstützung ausländischer Streitkräfte in Deutschland, welche die Entsendenationen selbst nicht sicherstellen können. HNS ist dabei als gesamtstaatliche und somit als ressortübergreifende Aufgabe zu verstehen.

In der Bundeswehr ist das Kommando Streitkräftebasis (KdoSKB) als federführendes Kommando mit dem nationalen Territorialen Befehlshaber (NatTerrBefh) an der Spitze für die Bereitstellung und Koordination von militärischen HNS-Leistungen der Bundeswehr auf der operativen Ebene verantwortlich. Das KdoSKB trägt zudem in seiner Rolle als Aufmarschführendes Kommando (AufmFüKdo) die Verantwortung für die Strategische Verlegung des gesamten deutschen Kräftedispositivs. Auf der taktischen Ebene werden diese Aufgaben auf Weisung NatTerrBefh und AufmFüKdo durch das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr (KdoTerrAufgBw) in Operationspläne umgesetzt.

Die militärischen HNS-Leistungen können beispielsweise Elemente der Gesundheitsversorgung, der Gewährleistung von Schutz und Sicherheit (Bewachung, Schutz vor ABC-Bedrohung, etc.), der Führungsunterstützung oder der Informationsversorgung (z.B. Bereitstellung von Informationen des Geoinfodienstes [Wetter, Kartenmaterial, etc.]) sowie logistische Unterstützungsleistungen beinhalten.

Im Rahmen der Gewährleistung von logistischen Unterstützungsleistungen kommen dem Logistikkommando der Bundeswehr (LogKdoBw) umfassende Aufgaben zu. Das LogKdoBw, mit seinem nachgeordneten Bereich, übernimmt auf Weisung NatTerrBeh und AufmFüKdo sowie auf Basis eines Operationsplans KdoTerrAufgBw Aufgaben innerhalb der Planung (wahrgenommen durch den Stab LogKdoBw), der taktischen Durchführung und als logistischer Bedarfsdecker (wahrgenommen durch das Logistikzentrum der Bundeswehr [LogZBw]) sowie – aber nur im Rahmen freier Kapazitäten – als Truppensteller (im Schwerpunkt wahrgenommen durch die mobilen Logistiktruppen der SKB [mobLogTr SKB]).

Logistische Unterstützungsleistungen im Rahmen von HNS umfassen dabei unter anderem die Transport-/Marschkoordinierung durch das National Movement Coordination Center (NMCC) des LogZBw, Leistungen beim intermodalen Transport, beim Umschlag von Material sowie bei der Abfertigung, Zusammenführung, Unterbringung und Versorgung von Personal und Material. Besonders bei längeren Straßenmärschen von Kräftedispositiven werden neben der Möglichkeit zur Durchführung von Technischen Halten, in regelmäßigen Abständen auch Rasträume oder sogenannte Convoy Support Center [CSC] zur Unterstützung Alliierter bereitgestellt.

Als Grundlage für eine erfolgreiche Operationsführung und auch für eine zielgerichtete logistische Unterstützung im Rahmen von HNS bedarf es auch immer einer abgestimmten Planung aller Bewegungen deutscher und alliierter Kräfte in Deutschland. Um dies zu ermöglichen erarbeitet der Stab LogKdoBw für den Aufmarsch deutscher Truppenteile den National Detailed Deployment Plan (NDDP). Mit diesem Plan wird zunächst die nationale Aufmarschplanung koordiniert, um diese anschließend in die multinationale Gesamtplanung auf Ebene der NATO im Allied Movement and Coordination Centre (AMCC) einbringen zu können.

Mit dem NDDP wird die nationale Verlegeplanung umgesetzt. Für deutsche Kräfte wird festgelegt, welches Personal und Material sich wann, wohin und womit bewegen soll, um in die Einsatzgebiete gemäß NATO-Vorgabe verlegt werden zu können. Der NDDP fließt in den Multinational Detailed Deployment Plan (MNDDP) auf Ebene AMCC ein. Der MNDDP bildet dann nach erfolgter multinationaler Harmonisierung den Abholpunkt für das LogZBw, eine abgestimmte Transport- und Marschplanung zu erstellen. Im Anschluss an diese Planung erfolgt die Durchführung mit Hilfe von militärischen Kräften und zivilen Dienstleistern.

Auf Basis dieser Gesamtmarschplanung werden für die „Drehscheibe“ Deutschland auch die notwendigen logistischen Unterstützungspakete ausgeplant. Entlang der Marschstraßen werden in den CSCs oder in Technischen Halten eine Vielzahl von Leistungen zur Verfügung gestellt, die die Kampfkraft der marschierenden Kräftedispositive während eines Landmarsches aufrechterhalten. Diese Leistungen umfassen Schlafmöglichkeiten, Sanitäreinrichtungen, Betreuungsmöglichkeiten sowie die Versorgung der Soldaten mit Verpflegung und Marketenderwaren. Darüber hinaus werden in diesen Räumen grundsätzlich Fähigkeiten zur Bergung und zum Abschub von ausgefallenem Großgerät, zur Unterstützung von kleineren Reparaturmaßnahmen, für erforderlichen Umschlag sowie zur Betankung mit Kraftstoff vorgehalten.

Ein weiterer Beitrag innerhalb der logistischen HNS-Leistungen ist die Unterstützung beim intermodalem Transport. Bei den hierbei zu erbringenden Leistungen handelt es sich um die Vorbereitung, Koordination und Durchführung von Straßen-/Schienen-/Lufttransporten, Binnenschifffahrt sowie von Spezialtransporten bzw. Groß- und Schwerlasttransporten und den damit im Zusammenhang stehenden typischen Nebenleistungen bei der Transportdurchführung (z.B. Transportberatung, Fahrplanwesen, Trassenbestellungen, Bereitstellungen Bedien- und Fachpersonal, sicherheitstechnische Abnahmen, etc.). Und auch logistische Aufgaben im Rahmen des Betriebs von Häfen, Flughäfen und Bahnhöfen können Teil eines logistischen Unterstützungspaketes sein. Hierbei werden beispielsweise Kapazitäten und/oder Fähigkeiten zur Sicherstellung des Umschlags, zur Abfertigung oder Zusammenführung von Personal und Material zur Verfügung gestellt. Auch dazugehörige Peripherieleistungen und notwendige administrative Arbeiten sind grundsätzlich mit inbegriffen. Dazu zählen z.B. das Erstellen notwendiger Ladepapiere und Dokumente, das Abwickeln von Zollformalitäten oder das Erwirken von Genehmigungen und Überprüfungen.

Sämtliche aufgeführten logistischen HNS-Leistungen können durch das LogZBw und insbesondere durch die mobLogTr SKB nur im Rahmen von freien Kapazitäten geleistet werden. Die mobLogTr SKB stehen aufgrund ihrer begrenzten Kapazitäten und prinzipiellen Bindung für Einsätze und Einsatzgleiche Verpflichtungen sowie als Kräfte der „ersten Stunde“ innerhalb von LV/BV Operationen grundsätzlich nicht zur Verfügung. Damit besteht zurzeit eine Kapazitätslücke, die mit anderen Instrumenten geschlossen werden muss. Die logistischen Unterstützungsleistungen sollen daher künftig durch einen zivilen Vertragspartner erbracht werden. Das LogKdoBw arbeitet zusammen mit dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Planungsamt der Bundeswehr und Bedarfsdeckern mit Hochdruck an einer zivilen Provider Lösung, um bereits für die VJTF 2023 diese Möglichkeit zur Bedarfsdeckung verfügbar zu haben.

Abbildung 2 – Entladung eines GTK BOXER, © Bundeswehr / R. Alpers

 

Welche Aufgaben und welcher Umfang an logistischen Unterstützungsleistungen von Deutschland erwartet werden, kann derzeit in der Großübung DEFENDER-Europe 20 beobachtet werden. Für DEFENDER-Europe 20 steht ein ziviler Providervertrag noch nicht zur Verfügung, so dass Kräfte der mobLogTr SKB – trotz bestehender einsatzgleicher Verpflichtungen – derzeit umfangreiche Unterstützungsleistungen für die Verlegung und den Transit multinationaler Streitkräfte leisten.

DEFENDER-Europe 20 hat dabei eine lange nicht mehr bekannte Dimension. Im Rahmen von DEFENDER-Europe 20 wird beispielsweise erstmals seit mehr als 20 Jahren eine verstärkte US Division mit insgesamt bis zu 20.000 Soldatinnen und Soldaten, aus den USA nach Europa verlegt. Eine vergleichbare Verlegung wurde in den vergangenen Jahren maximal in der Größenordnung bis zu einer Brigade geübt, was etwa einem Fünftel des jetzigen Kräftedispositivs entspricht.

Im Rahmen von DEFENDER-Europe 20 richten die mobLogTr SKB daher zur Unterstützung von Konvois insgesamt zwei CSCs in Burg und auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz sowie eine Life Support Area (LSA) – vergleichbar mit einem Feldlager – in Garlstedt ein. In den CSCs in Burg und der Oberlausitz können Fahrzeugkolonnen mit jeweils bis zu 450 Soldatinnen und Soldaten im Rahmen ihrer Verlegung unterstützt und gleichzeitig versorgt werden. Die LSA in Garlstedt bietet Kapazitäten, um bis zu 1.800 Soldatinnen und Soldaten temporär aufzunehmen und zu versorgen. Die Versorgung mit Betriebsstoff wird zudem für einen Zeitraum von ca. dreieinhalb Monaten aus einem militärischen Tanklager vom Truppenübungsplatz Bergen heraus sichergestellt, welches eine Kapazität von ca. 1.200.000 Liter hat. Das Feldtanklager sowie die LSA werden hierbei durch Spezialpioniere der mobLogTr SKB aufgebaut und betrieben.

Abbildung 3 – militärisches Tanklager, © Bundeswehr

Die mobLogTr SKB werden des Weiteren im Rahmen der Unterstützung mit Schwerlasttransportraum sowie zum intermodularen Transport von Containern eingesetzt. Dazu wird beispielsweise auf einer 380 km langen Strecke zwischen zwei Container Umschlagpunkten in Augustdorf und in Fläming/Lehnin eine Transportkapazität von 40 Containern pro Tag an 6 Tagen die Woche zur Verfügung gestellt.

Diese in Auszügen dargestellten logistischen Leistungsdaten zur Unterstützung der Großübung DEFENDER-Europe 20 unterstreichen nachdrücklich das Leistungsspektrum und den Umfang des logistischen Anteils der „Drehscheibe“ Deutschland. Das LogKdoBw trägt damit wesentlich dazu bei, die benötigten Leistungen im Rahmen von HNS zeitgerecht und in der geforderten Menge und Qualität zu erbringen.

Die Bereitstellung von Leistungen im Rahmen von Host Nation Support ist, wie bereits betont, ein wesentlicher Beitrag der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen seiner Bündnisverpflichtungen. Die Erfüllung der HNS-Verpflichtung kann jedoch nur durch einen gesamtstaatlichen Ansatz gelingen und ist somit als ressortübergreifende Leistungserbringung in all ihrer Vielfalt zu verstehen. Beim Transit von alliierten Kräften durch Deutschland im Rahmen von Einsätzen, Einsatzgleichen Verpflichtungen und bei Übungen kommt dabei dem Unterstützungsbereich Logistik und damit auch Teilen des Logistischen Systems der Bundeswehr (LogSysBw) im Rahmen der „Drehscheibe Deutschland“ eine wesentliche Rolle zu. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass die militärischen Kapazitäten der Bundeswehr nicht ausreichend sind, um diese Unterstützungsleistungen in Deutschland künftig im erwarteten Umfang gewährleisten zu können. Es bedarf daher weiterer Instrumente wie z.B. der gesicherten und verlässlichen Einbindung von zivil-gewerblichen Partnern der Wirtschaft. Nur so können die Herausforderungen der Zukunft gelöst und gleichzeitig die Streitkräfte bei begrenzten Ressourcen aufgaben- und auftragsgerecht eingesetzt werden.

Diesem Ziel fühlt sich das LogKdoBw verpflichtet und unternimmt alle Anstrengungen, um die logistische Unterstützung für die Einsätze der Bundeswehr und für unsere Verbündeten verlässlich zu gewährleisten.

 

Autoren und Abbildungen: Autorenteam LogKdoBw

Bundeswehr – Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Steigerung der Attraktivität – zwei Seiten einer Medaille

Thomas Sohst, Vorsitzender Landesverband West im Deutschen BundeswehrVerband

BwEinsBerStG – BesStMG. Die Abkürzungen stehen für zwei große Gesetzesvorhaben, die in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet wurden und mit denen die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gestärkt werden soll. Diesen Auftrag hatten sich die Regierungsparteien Anfang 2018 in das Lastenheft, den Koalitionsvertrag geschrieben.

Die Abkürzungen stehen für das Bundeswehr–Einsatzbereitschafts–Stärkungsgesetz und das Besoldungs–Strukturen–Modernisierungsgesetz.

Warum zwei Gesetze? Die komplexe Zuständigkeitsverteilung der Ministerien machte dies notwendig. Das BwEinsBerStG wurde in Verantwortung des BMVg erstellt und umfasst die Weiterentwicklung von Gesetzen, die in dessen Verantwortung stehen. Dazu gehören das Soldatengesetz, das Wehrpflichtgesetz, die Soldatenarbeitszeitversorgung u.a.m. Der Gesetzentwurf hatte einen Umfang von 166 Seiten. Das Gesetz änderte mehr als 30 Vorschriften.

Das BesStMG wurde durch das BMI erstellt und beinhaltet die in dessen Kompetenzbereich fallenden Normen. So enthält es gesetzliche Regelungen, die neben den Soldatinnen und Soldaten für den gesamten öffentlichen Dienst des Bundes, also auch für Beamte und Polizeibeamte Wirkung entfaltet. Es hat einen Umfang von 188 Seiten und ändert insgesamt 15 Gesetze.

Die Darstellung der blanken Zahlen verdeutlicht, dass es sich bei beiden Gesetzesvorhaben um echte Dickschiffe handelt, die den Ministerien bei der Erstellung der Referentenentwürfe, in der parlamentarischen Beratung den Abgeordneten und in der Begleitung der Prozesse den Gewerkschaften und Interessenvertretungen vieles abverlangt haben.

Dabei ging es für den DBwV darum, die Beschlüsse der 20.Hauptversammlung, auf der zuletzt der verbandspolitische Fahrplan des Verbandes zur Weiterentwicklung des Dienstrechts festgelegt wurde, umzusetzen.

Dafür mussten frühzeitig verbandspolitische Konzepte eingebracht werden, um aus guten noch bessere Entwürfe entstehen zu lassen. Teilweise ging es aber auch darum, Änderungen abzuwehren, die einen klaren Rückschritt für die Menschen in der Bundeswehr bedeutet hätten. Weitertreiben von Gutem und Verhindern von Negativen: Beides gehört aus Sicht des DBwV zur konstruktiven Arbeit einer Interessenvertretung.

Aus Sicht des DBwV ragen folgende Änderungen der Gesetzeslandschaft heraus.

Anhebung der Bezüge für Freiwillig Wehrdienstleistende

Mit der Änderung des Wehrsoldgesetzes und des Unterhaltssicherungsgesetzes wird der monatliche Wehrsold der Freiwillig Wehrdienstleistenden an das Maß der Grundbesoldung, also vergleichbar zu SaZ und BS angehoben.

Schaffung einer neuen Form des Wehrdienstes für Reservisten

Bis zu 10 Monate im Jahr können Reservisten Dienst in den Streitkräften leisten, um die personelle Einsatzbereitschaft für die vertretungsweise Wahrnehmung von Tätigkeiten von Soldaten, die länger absehbar von ihrem Dienstposten abwesend sind.

Einführung eines Ausnahmetatbestandszuschlag (ATZ)

Vielen Soldaten waren die Begriffe „großer Anrechnungsfall“, „kleiner Anrechnungsfall“, „Dienst zu ungünstigen Zeiten“ Zeichen einer bürokratischen Armee. Deshalb ist die Zusammenfassung zu einem einheitlichen, pauschalisierten Tagessatz, dem ATZ zu begrüßen. Er ermöglicht eine Vergütung für Tätigkeiten, die in der Ausnahme zur gesetzlichen Arbeitszeit, also zum Beispiel bei Ausbildungsvorhaben zur Einsatzvorbereitung, durchgeführt werden. Eine Vergütung greift, wenn Freizeitausgleich für diese Tätigkeiten ausnahmsweise nicht möglich ist. Der ATZ steht daher für Verwaltungsvereinfachung, weil unterschiedliche Zulagen zu einem Tagessatz zusammengefasst werden. Er steht für Transparenz, weil es nur noch einen einheitlichen Tagessatz für alle gibt: Pro Ausbildungstag kann zukünftig 91 Euro brutto ausgezahlt werden Ergänzend sei erwähnt, dass evaluiert werden muss, ob dieser Tagessatz Verlierer produziert, also Personengruppen existieren, die durch die Änderung eine Schlechterstellung erfahren. In diesem Fall ist in jedem Fall eine sehr zeitnahe Anpassung erforderlich. Der DBwV wird diesen Punkt sehr genau im Blick haben.

Anpassung des Auslandsverwendungszuschlag (AVZ)

Nach neun Jahren ohne Anpassung erfolgte eine Anpassung auf 141 Euro in der Stufe 6. Das ist gut und angemessen, selbst wenn sich Interessenvertretungen hier wie bei anderen finanziellen Verbesserungen auch mehr hätten vorstellen können. Leider ist es auch dieses Mal nicht gelungen, die Zuschläge in die Dynamisierung, die jeder Besoldungsanpassung folgt, zu bringen. Die Folge: Die bedauerliche, jährliche Entwertung des AVZ – im Vergleich zur Grundbesoldung – hält an.

Erfreulich dagegen ist: Der AVZ wird zukünftig auch für Vor– und Nachkommandos oder kurzzeitige Aufenthalte (ab dem 15. Tag rückwirkend ab dem ersten Tag) gezahlt.

Überfällig war die Aufnahme der Soldaten des KSK, die auch in Missionen ohne Beschluss des Bundestages im Einsatz sind. Sie können zukünftig pro Tag den AVZ der Stufe 6 erhalten.

Gewährung der Einsatzversorgung auch bei einsatzgleichen Verpflichtungen

Die Anzahl sog. einsatzgleicher Verpflichtungen für die Bundeswehr nimmt zu. Am Bekanntesten ist der Einsatz an der Ostgrenze der Nato im Baltikum. Diese Einsätze sind nicht vom Bundestag mandatiert. Zuletzt konnte aber bereits die Gewährung des AVZ (eigentlich auf mandatierte Einsätze beschränkt) auf diese einsatzgleichen Verpflichtungen erweitert werden. Auch die Einsatzversorgung galt bisher nur für mandatierte Einsätze. Jetzt sind auch die einsatzgleichen Verpflichtungen in die Einsatzversorgung einbezogen. Dies gilt auch für Beamte und Arbeitnehmer.

Möglichkeit für Fachunteroffizier ohne Portepee Berufssoldat zu werden

Es wird die Möglichkeit geschaffen, qualifiziertes Personal auch in der Uffz–Laufbahn an die Streitkräfte zu binden. Diese Möglichkeit wurde für die Mannschaften bewusst nicht geschaffen.

Änderung der Arbeitszeitregelungen.

Neben leichten positiv zu bewertenden Anpassungen konnte verhindert werden, dass die gerade von einigen Jahren eingeführte, gesetzlich geregelte Arbeitszeit nach Zeit und Umfang wieder zurückgeschraubt wird. Das bedeutet, dass geregelte Arbeitszeit im Grundbetrieb als Zeichen der Attraktivität auch für die Vereinbarkeit von Familie und Dienst beibehalten wird und damit auch der Gesundheitsschutz bei hoher zeitlicher Belastung angemessen sichergestellt bleibt.

Schaffung einer Zulage für militärische Führungsverantwortung

Die sogenannte Führungszulage wird dienstpostenbezogen gezahlt und ersetzt die Außendienstzulage. Das verwaltungsintensive und fehlerträchtige Nachhalten der dafür erforderlichen 87 Stunden monatlichen Außendienstes soll entfallen. Die Zulage ermöglicht also eine Verwaltungserleichterung. In diesem Zusammenhang wurde auch die Kompaniefeldwebelzulage auf 135 Euro angepasst, eine Erhöhung, die der besonderen Aufgabe der Spieße Rechnung trägt.

Neue und erhöhte Stellen und Erschwerniszulagen

Eine Vielzahl von Zulagen konnten so gestaltet werden, dass besondere Belastungen honoriert werden und damit auch zur Attraktivität bestimmter Verwendungen beigetragen wird. Luftbildauswerter, Seefahrer, IT– und Cyber–Personal, Flieger, Prüfer, Feldjäger und Spezialkräfte, viele profitieren in bestimmten Funktionen von den neuen Regelungen.

Dem DBwV ist es durch viel Überzeugungsarbeit in allen Phasen der Gesetzgebung – vom Referentenentwurf über Stellungnahme im Rahmen von Beteiligungsgesprächen – bis hin zur Teilnahme an Anhörungen in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages gelungen, aus guten Gesetzen sehr gute Gesetze für die Menschen der Bundeswehr zu machen. Der Dank gehört vor allem denjenigen, die zugehört haben, konstruktiv mit dem DBwV gerungen haben, offen für unsere Positionen waren und mit uns gemeinsam gute Ergebnisse erzielt haben. Absicht des DBwV war es, die Gesetze so ins Ziel zu bringen, dass die vom Gesetzgeber gewollte Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die sozialen Belange der Menschen in der Bundeswehr – also insbesondere des Bestandspersonal – im wechselseitigen Ausgleich zueinander stehen, denn: Für den DBwV ist und bleibt eine attraktive Grundbesoldung neben umfassender Ausrüstung (im Großen wie im Kleinen / im Einsatz wie im Grundbetrieb), moderne Infrastruktur für Unterbringung und Ausbildung der beste Garant für eine attraktive Bundeswehr.

Nun ist der Dienstherr, also die Bundeswehr gefragt. Es gilt, die Vielzahl an gesetzlichen Maßnahmen in die Regelungswelt der Bundeswehr zu übertragen. Vor allem dieser Schritt wird davon abhängen, ob die Menschen in der Bundeswehr die Änderungen auch tatsächlich als Erfolg erleben. Augenmaß beim Erstellen von neuen Vorschriften, Bestimmtheit bei der Umsetzung und ein Blick auf die Menschen sind Maßgaben, an denen jedenfalls der DBwV diesen Schritt messen wird. In diesem Sinne wird der DBwV auch diesen Prozess über die Beteiligungsgremien in HPR und GVPA begleiten.

 

Quelle:

Autor und Bild: Thomas Sohst, Vorsitzender Landesverband West im Deutschen BundeswehrVerband

Neujahrsstammtisch 2020 der Kameradschaft ULM/DORNSTADT

Am Mittwoch, den 15.01.2020, trafen sich 11 Mitglieder der Kameradschaft ULM/DORNSTADT im „blauer Bund e.V.“ zu dem schon traditionellen Neujahrsstammtisch im Gasthaus „Barfüßer“ in Ulm.

Der Vorsitzende, Oberstleutnant a.D. Andreas Lempke konnte in seiner Jahresrückblende 2019 u.a. von der positiven Entwicklung der Mitgliederzahl berichten. Neuzugänge wie die Schweizer Firma DEMTECH AG, und mehrere junge, aktive Offiziere beleben die Kameradschaftsstruktur. Besondres begrüßt wurden die anwesenden Neuzugänge Oberstleutnant Daniel Ridderbusch (seit 01.10.2019 Angehöriger der Standing Joint Logistics Support Group (SJLSG) in Ulm) sowie Stabsfeldwebel Andreas Bossert von der EinsKp MNKdoOpFü in Ulm.
Das Jahr 2020 stellt besondere Herausforderungen an die Kameradschaft Ulm/Dornstadt. Nach Auflösung der Kameradschaften Alb-Donau (Sigmaringen) und Ostbayern (Regensburg) werden deren Mitglieder von der Kameradschaft Ulm/Dornstadt mitbetreut. Hierdurch ergibt sich regional betrachtet ein großer Betreuungsraum in Süddeutschland. Es ist beabsichtigt, am Ende des II. Quartals 2020 außerplanmäßig eine Mitgliederversammlung mit Neuwahl des Vorstandes einzuberufen, um den Vorstand zu erweitern und in seiner Handlungsfähigkeit zu stärken. Oberstleutnant Ridderbusch hat sich dankenswerter Weise bereiterklärt, für ein Spitzenamt zu kandidieren.

Während der Veranstaltung wurden im Namen des Präsidenten 2 Mitglieder aus der Gründungszeit der Kameradschaft für 25 Jahre Mitgliedschaft im „blauen Bund e.V.“ mit silberner Ehrennadel und Urkunde ausgezeichnet: Oberstleutnant d.R. Reinhold Kölle und Stabshauptmann a.D. Wolfgang Proksch (s. Foto).

 

Autor und Foto: Oberstleutnant a.D. Karl-Dieter Karstens, Mitglied im Vorstand der Kameradschaft

 

Neuer Vorstand der Kameradschaft MITTELDEUTSCHLAND gewählt

Am Donnerstag, den 12. März 2020, fand die Jahreshauptversammlung der Kameradschaft MITTELDEUTSCHLAND ab 19:30 Uhr in der Gaststätte „Zum Goldenen Schwan“ in ERFURT statt.

Neben dem Rechenschafts- und Tätigkeitsbericht für das zurückliegende Jahr und dem Ausblick auf die geplanten Veranstaltungen und Vorhaben für 2020 (u. a. 30-Jähriges Jubiläum des bB im November dieses Jahres in OHZ-GARLSTEDT) stand nach diversen Versetzungen die Neuwahl der Vorstandschaft im Mittelpunkt der Versammlung. Nach der Entlastung der bisherigen Vorstandschaft und der Durchführung der Neuwahlen, setzt sich die Vorstandschaft wie folgt zusammen:

  • Vorsitzender:          Major Marco Budig (LogKdoBw),
  • Kassenwart:             Hauptmann Michael Holzhausen (LogKdoBw),
  • Schriftführer:          Hauptmann Patrick Gehlich (LogSBw).

Herzlichen Glückwunsch zur Wahl und weiterhin gutes Gelingen!

Des Weiteren bedankt sich die bisherige Vorstandschaft für die gute Zusammenarbeit mit Ihnen, verehrte Mitglieder der Kameradschaft MITTELDEUTSCHLAND und BERLIN, und wünscht Ihnen weiterhin alles erdenklich Gute und vor allem beste Gesundheit, gerade in diesen schwierigen Zeiten.

Autor: Oberstleutnant Daniel Ridderbusch, ehemaliger 1. Vorsitzender der Kameradschaft MITTELDEUTSCHLAND