Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat dem Verteidigungsausschuss und dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am Donnerstag den aktuellen Bericht zur Materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme vorgelegt. Zeitgleich wird der 10. Bericht zu Rüstungsangelegenheiten veröffentlicht, der einen Überblick hinsichtlich der Entwicklung und Beschaffung von ausgewählten Rüstungsprojekten bietet.
Transparenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit
Bereits seit fünf Jahren werden das Parlament und die Öffentlichkeit über die Verfügbarkeit und die materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr unterrichtet, zuletzt im März 2019. Wie im vergangenen Jahr zieht der Bericht eine detaillierte und umfangreiche Bilanz über die Nutzung der 66 Hauptwaffensysteme im Berichtszeitraum Januar bis Oktober 2019.
Weitere Informationen finden sie hier.
Download:
Bericht zur Materiellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr 2019
Anschreiben des Generalinspekteurs der Bundeswehr zum Bericht
Quelle: Bundesministerium der Verteidigung
Anmerkung: Die im Teil II des Berichtes enthaltenen Informationen sind in ihrer Gesamtheit als GEHEIM eingestuft und daher öffentlich nicht verfügbar.