Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAIN) steht vor Veränderungen. Der am 19.09.2019 von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer gebilligte Abschlussbericht der Task Force Beschaffungsorganisation sieht personelle, prozessuale und strukturelle Änderungen in der Behörde vor – und das im laufenden Betrieb.
Nun kann in der Zusammenfassung nachgelesen werden, welche Vorschläge die Task Force für eine effektivere Beschaffung und Nutzung gemacht hat und wie das weitere Vorgehen aussieht.
Der Bericht der Task Force zur „Untersuchung Beschaffungs- und Nutzungsorganisation sowie Optimierung Beschaffungswesen“ (BeschO) ist ein wesentlicher Meilenstein zur Erfüllung des Untersuchungsauftrags aus dem Koalitionsvertrag:
„Wir werden bis Ende 2019 untersuchen, in welcher Weise die Beschaffungsorganisation der Bundeswehr an ihren Standorten in ihrer Organisationsform angepasst werden sollte.“
“Übergeordnetes Ziel war es, Wege zu finden, wie die Beschaffungs- und Nutzungs-organisation den wachsenden Bedarf der Bundeswehr nach aufgabengerechter Ausrüstung und die Gewährleistung der materiellen Einsatzbereitschaft sicherstellen kann.
Die Soldatinnen und Soldaten sollen künftig die benötigte Ausstattung schneller, einfacher und zielgenauer erhalten. Das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr soll umgesetzt und die materielle Einsatzbereitschaft der Streitkräfte sichergestellt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen bessere Rahmenbedingungen für ihre Arbeit in der Beschaffungs- und Nutzungsorganisation erhalten. Die Task Force hat diese Problemstellung methodisch, faktenbasiert und ergebnisoffen untersucht.
Der Bericht zum Lösungsraum fasst die Arbeitsergebnisse der Task Force BeschO nach Abschluss der bisherigen Arbeiten zusammen. Er beschreibt den Projektauftrag sowie die Methodik der durchgeführten Untersuchung, stellt die Herausforderungen und identifizierten Stärken innerhalb der Beschaffungs- und Nutzungsorganisation dar, leitet daraus Ziele ab und zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf. Die durch die Task Force als Grobkonzept erarbeiteten Vorschläge werden vorgestellt und ein Ausblick auf die Umsetzungsphase gegeben.
Die Empfehlungen des Expertenrats stellten einen wichtigen Zwischenschritt zur Entwicklung des Lösungsraums dar. Der überwiegende Teil der Impulse und Vor-schläge ist aufgegriffen worden und in den Abschlussbericht zum Lösungsraum eingeflossen. Als Ergebnis werden hierin 58 Maßnahmen vorgeschlagen, welche die Kernaufgaben des BAAINBw, die Projektarbeit, auf vier verschiedene Arten verbessern.
Dabei stehen die
- Entlastung der für Projektarbeit vorgesehenen Personalressourcen,
- Verbesserte Steuerung/Priorisierung der Projekte,
- Verstärkung der für Projektarbeit vorgesehenen Personalressourcen und
- Verbesserte Bedingungen zur Bearbeitung der Projekte
im Mittelpunkt.
Insgesamt wird die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen zu einer deutlichen Leistungssteigerung der Beschaffungs- und Nutzungsorganisation führen und dazu beitragen, die Arbeit an den Schnittstellen zur Industrie effizienter zu gestalten
Die Weiterentwicklung der deutschen Beschaffungs- und Nutzungsorganisation ist auch im Kontext der Ausgestaltung der zukünftigen Europäischen Verteidigungsunion zu sehen und mit seinen vielfältigen Wechselwirkungen zu berücksichtigen. Die laufenden Aktivitäten auf europäischer Ebene sind im Rahmen der Weiterentwicklung der Beschaffungs- und Nutzungsorganisation stets zu berücksichtigen.
Die Bundesministerin der Verteidigung hat den Abschlussbericht der Task Force BeschO am 19.September 2019 gebilligt. Nun kommt es auf das wirksame und nachhaltige Umsetzen der Maßnahmen an.
Bei der Umsetzung der Maßnahmen geht es darum, Leistungseinbußen bei der Beschaffung und Nutzung so gering wie möglich zu halten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verbesserungsprozess umfassend mitzunehmen. Nicht die große, umfassende Reform, sondern viele kleine, aber wichtige Verbesserungsschritte werden zum Ziel führen.
Hierzu wird die Umsetzung auf drei Ebenen erfolgen:
- Zuerst geht es um diejenigen Maßnahmen, welche in der Regel zügig umgesetzt werden können, weil sie einvernehmlich sind, relativ schnell Wirkung zeigen können und ohne bzw. mit geringen strukturellen Änderungen verbunden sind. Hierunter fallen beispielsweise die Erweiterung der Organisationshoheit des BAAINBw, um mehr Flexibilität zu erreichen und den bestehenden eigenen Entscheidungsspielraum zu erweitern. Zum Erhalt des Fachwissens ist es vorgesehen, das Fachpersonal künftig länger den Projekten ohne Karrierenachteile zur Verfügung zu stellen. Zusätzliches Personal soll durch die verstärkte Einstellung von Seiteneinsteigern und ehemaligen Zeitsoldaten gewonnen werden. Zudem ist vorgesehen, die bestehende Infrastruktur und Arbeitsausstattung zügig zu modernisieren
- Maßnahmen der Ebene 2 sind mit größeren strukturellen Veränderungen, aber auch entsprechender Wirkung verbunden und sind teilweise umstritten. Beispielsweise ist das benötigte Personal zielgerichteter und flexibler in die Projekte zu bringen. Die sogenannten „Kompetenzpools“ für Fachkräfte sollen daher weiter ausgebaut werden. Außerdem soll es möglich sein, gestellte oder bestehende Forderungen auch im laufenden Beschaffungsprozess an geänderte Rahmenbedingungen flexibler anpassen zu können. Weiterhin soll die Belastung durch das bestehende Berichtswesen nach Möglichkeit reduziert werden.
- Zuletzt folgen jene Maßnahmen, die große strukturelle Veränderungen mit sich bringen oder sehr umstritten sind. Aus diesem Grund wird zunächst von umfangreichen aufbauorganisatorischen Maßnahmen abgesehen. Eine Neuzuordnung von Projektzuständigkeiten im BAAINBw wird es beispielsweise vorerst nicht geben. Darüber hinaus ist die Verlagerung von Aufgaben des BAAINBw, wie Anteile des Einkaufs, in andere Bereiche der Bundeswehr zunächst für etwa acht Monate zurückgestellt. Eine Änderung der Rechtsform in eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist bis auf Weiteres nicht beabsichtigt. Die 2012 vorgenommene Zusammenführung von Beschaffung und Nutzung im BAAINBw wird nicht rückgängig gemacht.
Mit den empfohlenen Maßnahmen können die Rahmenbedingungen verbessert werden, um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr zu realisieren und die Streitkräfte dauerhaft einsatzbereit zu halten. Voraussetzung dafür ist jedoch die konsequente und zügige Umsetzung dieser Maßnahmen, so dass erste positive Effekte zügig eintreten. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird in einem einzurichtenden Controllingsystem bewertet und überprüft.
Sämtliche Maßnahmen werden in enger Begleitung durch die Interessenvertretungen und Gleichstellungsbeauftragten und in einem offenen Dialog realisiert.
Parallel zur Umsetzung der vorliegenden Maßnahmen wollen wir auch Prozesse außerhalb des BAAINBw in den Fokus nehmen, um den gesamten Beschaffungs- und Nutzungsweg von der ersten Idee über die Entwicklung, Beschaffung und Nutzung bis hin zur Verwertung zu betrachten.
Mit der Feinausplanung und der Umsetzung erster Maßnahmen wird bereits in den nächsten Tagen begonnen.